26.5.- 1.6.2006: Juristin (Geld, Recht, Beruf)

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Brigitte
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26.5.- 1.6.2006: Juristin (Geld, Recht, Beruf)

Beitrag von Brigitte »

Lic. jur. Patricia von Escher ist im swissmom-Team als Juristin für die Fragen rund um Karriere, Recht, Versicherungen und Finanzen zuständig. Sie hat einen 12jährigen Sohn und eine 9jährige Tochter und lebt in Basel. Sie beantwortet hier Rechtsfragen, die mit Schwangerschaft und Geburt zu tun haben.
Zuletzt geändert von Brigitte am So 28. Mai 2006, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.

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hookipa
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Beitrag von hookipa »

Sehr geehrte Frau von Escher

Ich habe eine Fragen zum neuen Mutterschaftsgesetz:
Meine Schwester ist mit dem 2. Kind schwanger und arbeitet momentan im Stundenlohn einen Tag pro Woche. Wie ist das mit dem neuen Mutterschaftsgesetz?
- Hat sie Anspruch auf die 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub und wenn ja von wieviel erhält sie die 80% (sind glaubs 80% oder?).
- Wird da einfach der Durchschnitt vom Stundenlohn genommen oder wie funktioniert das?
- Von wo erhält sie das Geld, wo muss ihre Chefin das anmelden?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Auch wenn Ihre Schwester im Stundenlohn arbeitet hat sie Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, sofern sie die gesetzlichen Anspruchsvoraus- setzungen erfüllt; sie erhält 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Weitere ausführliche Infos dazu finden Sie hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
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Lucy
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Beitrag von Lucy »

Sehr geehrte Frau Escher

Ich arbeite zur Zeit noch 50% (bin 100% angestellt) als Assistentin.
Nun steht in meinem Vertrag, dass ich im ersten Dienstjahr bei Krankheit eine Fortzahlung des Lohnes habe für 5 Wochen.

Im März war ich 4.5 Tage krank.
Demnach hätte ich nun 20.5 Tage noch zu gut, welche mir nun täglich angerechnet werden, da ich nur noch morgens arbeite.

:arrow: Von der HR Abteilung wurde mir nun gesagt, dass diese Tage genau per 31. Mai aufgebraucht sind und ich nachher noch 50% Lohn erhalte solange ich auch 50% arbeite. Stimmt es, dass auch an Feiertagen einen halben Tag Krankheit angerechnet werden darf? Zum Beispiel 1.Mai (Tag der Arbeit) war frei, oder eben heute.

Dann habe ich noch eine weitere Frage..

:arrow: in meinem Vertrag steht, dass ich Mutterschaftsentschädigung erhalte auf den "bisherigen Lohn" dieser wäre ja ab Juni nur noch 50% des eigentlichen Lohnes. Bekomme ich schlussendlich Mutterschaftsentschädigung von diesem Lohn, oder vom Lohn, den ich zuvor hatte (100%). Vertraglich gesehen bekomme ich 16 Wochen Mutterschaftsurlaub bezahlt zu 100% Lohn und nicht wie nach Gesetz 14 Wochen à 80% Lohn.

Besten Dank für Ihre Antworten!

Eine Ferienkürzung bei Absenzen wegen Schwangerschaft ist erst ab dem 3. vollen Monat gem. Art. 329 b Obligationenrecht zulässig. Wird an einem Feiertag nicht gearbeitet, gilt dies auch für Teilzeitarbeit. Bei der Frage nach der Lohnzahlung müssen Sie abklären, ob sie nun nur noch zu 50% angestellt sind oder mit Artzeugnis nicht mehr 100% arbeiten können. Auf jeden Fall sollten sie nochmals ein klärendes Gespräch mit HR suchen. Weitere Infos finden Sie unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RSCHUTZGES
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
Lucy & 3 Kids & 2 cats &2 dogs & around 150 fishs

DeeDee

Beitrag von DeeDee »

Sehr geehrte Frau Escher

Ich wurde an meiner aktuellen Stelle gemobbt, bin zur Zeit krank geschrieben und werde wohl bald meine Stelle kündigen (oder es wird mir gekündigt werden).
Während ich mich nach einer neuen Stelle umsehen werde, werde ich mich beim Arbeitslosenamt einschreiben. Wie ist das nun, wenn ich kurz vor oder nach der Kündigung schwanger werde? Kann ich trotz Schwangerschaft normal Arbeitslosenentschädigung bekommen oder heisst es dann, als Schwangere sei ich nicht vermittelbar und habe somit nicht Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Müsste ich auf dem Arbeitslosenamt eine Schwangerschaft sofort melden?

Kündigen Sie (falls möglich) erst dann von sich aus, wenn Sie einen neuen Vertrag unterschrieben haben. Sollten sie arbeitslos werden. riskieren sie Einstelltage wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit, es sei denn, die gekündigte Stelle war unzumutbar. Ausserdem haben Sie einen Kündigungsschutz, falls Sie während Ihrer jetzigen Arbeitsanstellung schwanger werden.
Beim RAV wird die Vermittlungsfähigkeit von Schwangeren tendenziell bejaht, solange keine Risikoschwangerschaft vorliegt.
Mehr Infos dazu finden Sie hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... OZIALHILFE
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RBEWERBUNG
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UPROBEZEIT

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Niggini
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Beitrag von Niggini »

Der Arbeitgeber meines Mannes ist immer etwas im Rückstand mit den Lohnzahlungen. Meistens kommter der Lohn ca. am 20. des Folgemonats, es ist aber auch schon vorgekommen, dass wir 2 Monate nichts erhalten haben. Was sollen wir tun (abgesehen von Stellensuche)? Wir mahnen den Arbeitgeber jeweils am 1. des Folgemonats dass wir den Lohn sofort haben wollen, damit wir im "schlimmsten" Fall belegen können, dass wir uns bemüht haben das Geld zu kriegen... reicht das so?

Ja, sofern Sie beweisen können, dass Sie Ihren Arbeitgeber gemahnt haben.


Wir überlegen uns, ob wir uns das Arbeitspensum allenfalls teilen wollen, beispielsweise beide 60% oder 50/70%, was auch immer möglich ist. Was müssten wir dabei beachten, gibts da Nachteile betreffend Arbeitslosigkeit, etc. falls mal etwas "schlecht" läuft?

Angenommen mein Mann würde seinen Job verlieren (die Firma ging schonmals Konkurs) - dann erhält er 80 % Arbeitslosengeld... falls ich dann arbeiten gehe, beispielsweise 80%, würde dann die Arbeitslosenkasse noch die Differenz auszahlen (falls mein Lohn niedriger ist) und wäre es erlaubt, dass mein Mann dann eine Umschulung machen könnte... Oder würden die Zahlungen sofort eingestellt, wenn ich arbeiten gehe?

Zu diesen beiden Punkten gibt Ihnen Ihr zuständiges RAV die richtigen Hinweise. Grundsätzlich sind jedoch die Leistungen getrennt: falls Ihr Mann arbeitslos wird, erhält er das Arbeitslosengeld .
Lonny Joe 17.06.2004
Mael Alec 15.05.2006

Mama-D

Beitrag von Mama-D »

Liebe Frau Escher

Der Vater meiner ältesten Tochter hat seit Februar 2005 keine Alimente mehr bezahlt. Den Betrag von 8216.-- (inkl. aufgelaufenen Zinsen) habe ich jetzt betrieben. Und ab Juni bekomme ich die Alimente von der Gemeinde bevorschusst.

Ich weiss bereits jetzt, dass ich diese 8000.-- niemals sehen werde, da er von Sozialhilfe lebt und noch viele andere Schulden zu begleichen hat...

Wenn ich einen Verlustschein erhalte, was kann ich damit tun? Und gibt es eine Möglichkeit, dass ich das Geld trotzdem irgendwie noch erhalte?

Besten Dank für Ihre Antwort!

Ein Verlustschein ist nicht grundsätzlich wertlos; sobald der Vater Ihrer Tochter wieder zu Geld kommt, können Sie auf den Verlustschein greifen. Es ist dann auch ein Lohnpfändung zu prüfen.

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Michelle75
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Beitrag von Michelle75 »

sehr geehrte frau von escher,

Ich habe eine frage zum erbrecht.Hoffe sie können mir dies auch beantworten..

Also es ist so..
Mein Vater und meine Mutter haben sich noch während der Schwangerschaft getrennt. Ich bin alleine bei meiner Mutter aufgewachsen. Mein Vater hat sehr gut finanziell für mich gesorgt und immer pünktlich bezahlt. Persönlichen Kontakt hatten wir nie,hat sich nie so ergeben. Habe es aber auch nie vermisst.Mein Vater hat kurz nach meiner Geburt eine andere Frau geheiratet und hat mit dieser 2 Kinder.
Meine Frage nun:
Wie ist es wen mein Vater einmal stirbt. Habe ich dann auch ein Recht auf sein Erbe?

Sie sprechen hier den Unterschied zwischen ehelichen und ausserehelichen Kinder an, der im früheren Recht gemacht wurde. Das heutige Erbrecht kennt diese Begriffe nicht mehr, und aussereheliche Kinder sind ehelichen gleichgestellt.

Bekomme ich einen Pflichtteil?

Ja, mindestens diesen erhalten Sie (siehe Begründung oben), allenfalls aus einem Testament auch mehr

Werde ich überhaupt informiert wen er stirbt? Muss ich mich irgendwo melden?

Grundsätzlich werden die Behörden am letzten Wohnort des Erblassers von Amtes wegen tätig. Falls Sie als Kind registriert sind, werden Sie vom Erbschaftsamt benachrichtigt.

herzlichen Dank für Ihre kompetente Antwort.
Fussballer 2005
Schutzengel 2008
Spielgruppemeitschi 2009

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Chihiro
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Beitrag von Chihiro »

Sehr geehrte Frau von Escher,

ich bin seit anfangs ss alleinerziehend, falls mir etwas zustossen würde möchte ich das meine tochter in meiner familie bleibt und nicht zum Kindsvater kommt. sie kennt ihn fast gar nicht und er wird wahrscheinlich nie eine sehr gute beziehung aufbauen können. Wie kann ich vorsorgen, kann ich überhaupt?

Es gibt schon Möglichkeiten, diese lassen sich jedoch hier in der Kürze nicht darstellen. Ich empfehle Ihnen, mit dem Vormundschaftsamt Kontakt aufzunehmen.
Weite Infos bei Swissmom finden Sie hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ERZIEHENDE
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... NGADOPTION

Chyara

Beitrag von Chyara »

Sehr geehrte Frau Escher

ich habe eine frage zum mutterschutz.
ich arbeite im moment 100% aber ich weiss nicht wie lange noch. den ich muss wegen berufkrankheit die stelle kündigen. die iv wird mir keine umschulung zahlen das ich die lap erst nächstes jahr machen kann.

Ich empfehle Ihnen, nicht selber zu künden, sondern die Kündigung durch Ihren Arbeitgeber aussprechen zu lassen. Lesen Sie doch dazu folgendes:
www.swissmom.ch/newsletteranzeige.php? ... UNGSSCHUTZ


Das habe ich verstande. demfall verstehe ich diesen satz nicht
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Anspruchberichtigte muss vor der Geburt 9 Monate im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert gewesen sein
Sie muss von diesen 9 Monaten mindestens 5 erwerbstätig gewesen sein, unabhängig von der Höhe des Arbeitspensums
wenn ich arbeitslos bin kann ich das nicht erfüllen (Das oberste)
Sorry wenn ich es nicht verstehe.


Also wenn ich das richtig verstanden habe. sollte mir der chef kündigen, trotz berufskrankheit!? aber ich bin im moment nicht ss! darum verstehe ich es nicht so.

nun zu meinere frage. wie sieht es auch wenn ich arbeitslos werde. bekomme ich da geld oder bin ich verichert wenn ich ss werde?

Die Voraussetztzung für den bezahlten Mutterschaftsurlaub finden Sie hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
Sie sehen darin, dass auch Arbeitslose einen Anspruch auf Mutterschaftsversicherung haben, falls die Voraussetzungen erfüllt sind.


habe ich anspruch wenn ich mich nicht bei der arbeitslosen kasse melde?

Ja, der Mutterschaftsurlaub wird entweder vom Arbeitgeber oder von der AHV-Kasse (Ausgleichskasse) bezahlt. Die Ausgleichskasse zahlt die Mutterschaftsversicherung direkt an die Mutter aus.

Oder was kann ich machen das ich nicht im finzaniellen ruhin stehe?

Ich habe Ihnen noch weitere Links, die für Sie von Interesse sind:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... OZIALHILFE
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... LEISTUNGEN


ich danke ich ganz herzlich für ihre antwort

lg chyara
Zuletzt geändert von Chyara am Mo 29. Mai 2006, 08:03, insgesamt 2-mal geändert.

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Rina30
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Beiträge: 1
Registriert: Mi 10. Aug 2005, 15:05
Wohnort: Bi mir dehai

Beitrag von Rina30 »

Hallo

Ich bin seit der Geburt meines Sohnes aufgrund einer Wochenbettdepression krankgeschrieben. Ich war auch stationär und habe ein Arztzeugnis für 10 Wochen erhalten. Kann ich diese 10 Wochen an den Mutterschaftsurlaub anhängen???

Danke und Viele Grüsse

Nein. Ziel der Mutterwschaftsversicherung ist, dass Sie die erste Zeit mit Ihrem Baby verbringen können, ohne gelich von Geldsorgen geplagt zu werden. Die Voraussetzungen für das Taggeld finden Sie hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS

Davon ist zu unterscheiden das zwingende Beschäftigunsverbot nach Gesetz, welches 8 Wochen ab der Geburt dauert. Ihr Arzt hat dieses nun um 2 Wochen verlängert. Lesen Sie doch dazu auch:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RSCHUTZGES

vani

Beitrag von vani »

Sehr geehrte Frau Escher

Seit mitte Schwangerschaft bin ich Alleinerziehend, ich arbeitete vor der Geburt 100%. Mein Arbeitgeber kann mich nicht zu einem kleineren Pensum beschäftigen. Soll ich kündigen oder mir künden lassen?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Lesen Sie doch bei Swissmom diese Seite, welche Ihre Frage beantwortet:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UNGSSCHUTZ

Didi73

Beitrag von Didi73 »

Sehr geehrte Frau von Escher

Ich bin seit knapp drei Wochen zu 100% krank geschrieben. Trotzdem scheint mein Chef dies nicht ganz ernst zu nehmen und fordert mich nach wie vor dazu auf, von zu Hause aus noch Arbeiten zu übernehmen.
Unterdessen habe ich ihm mündlich mitgeteilt, dass ich wirklich nicht mehr in der Lage sei, weitere Arbeiten zu übernehmen und darauf hingewiesen, dass meine Krankschreibung noch drei Wochen andauert. Er meinte daraufhin, dass in einigen Tagen noch mehr Arbeit anstehen würde und dass wir dann ja nochmals miteinander sprechen könnten, da es mir dann vielleicht besser ginge...
Was kann ich gegen ein solches Verhalten unternehmen?
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse

Wie im Autoren-Teil erwähnt, beantworten wir Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt. Falls also bei Ihnen eine Schwangerschaft oder Mutterschaft vorliegt, finden Sie die Antworten hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RSCHUTZGES

Sie sehen darin, dass Schwangere nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden können und während der errsten 8 Wochen der Mutterschaft ein absolutes Arbeitsverbot gilt. Der Arzt ist letztlich entscheidend.
Ob Sie während der schwangerschaftbedingten Krankheit Lohn erhalten, finden Sie hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG

Die Voraussetzungen für den Mutterschaftsurlaub stehen hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS

princessoftheörps
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Beitrag von princessoftheörps »

ich mache heimarbeit zu 50% und han en vertrag, bin agstellt im stücklohn. bin nöd bim rav agmäldet. chum ich da au vo irgendwo irgendöppis über? muss ich da no e spiezielli versicherig mache? wenn s baby da isch würd ich eigentlich gern dihei blibe bis es in chinzgi gaht und nöd grad wider ga schaffe.. und für die andere 50% wott ich kei stell sueche, will ich no e schuel mache wo 50 % in aspruch nimmt.. chämt ich da allefalls vo irgendwo öppis über, falls s gäld nöd würd lange? und chan ich auch chinderzuelage beaträge wenn ich nur im stücklohn agstellt bin oder muess das min fründ mache? und wie isch das mit em muetterschaftsurlaub?han ich da s rächt druf au wenn ich nur im stückzahllohn schaffe?
lg mia

Alle Frauen, die arbeiten und dafür Geld erhalten, haben grundsätzlich Anspruch auf Mutterschaftstaggelder (prüfen Sie den genauen Inhalt ihres Arbeitsvertrages). Das gilt auch für die Familienzulagen, deren Ausrichtung kantonal geregelt ist. Für weitere Infos finden Sie unter:

http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS

http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... DERZULAGEN

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Barbarella60
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Beitrag von Barbarella60 »

Hallo Frau von Escher

ich habe auch eine Frage zu den 80% vom Lohn den man durch die Mutterschaftsversicherung bekommt. Es steht ja immer "80% vom Durchschnittslohn", aber von welcher Zeitspanne wird denn der Durchschnitt genommen?

Ich arbeite seit 4 Jahren beim selben Arbeitgeber, habe aber für dieses Jahr vorübergehend von 100% auf 80% reduziert, der Geburtstermin ist im Oktober 06. Erhalte ich also 80% vom 80% Lohn oder wird es evt. etwas mehr da ich vorher immer 100% gearbeitet habe?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Das Taggeld beträgt 80% des vor der Geburt (letzter Monat vor der Niederkunft) erzielten Bruttolohnes. Weitere Infos finden Sie unter:

http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS

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Indigo-Girl
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Beitrag von Indigo-Girl »

grüezi frau von escher

ich bin zur zeit noch bei meinem arbeitgeber zu 20% angestellt. dieses arbeitsverhältnis wird nun per ende mutterschaftsurlaub aufgelöst (per vertragsauflösung, mündl. besprochen). leider habe ich diese vertragsauflösung bis heute noch nicht bekommen ich möchte dort nicht mehr arbeiten. soll ich jetzt per 31. mai noch kündigen (2 monate kündigungsfrist) um ganz sicher zu gehen?

wie sieht es mit dem ferienanspruch aus? wird der berechnet bis ende lohnfortzahlungspflicht (diese endete mitte april) oder bis ende mutterschaftsurlaub?

vielen dank für ihre auskunft!

liebe grüsse

Ich weiss nicht, was genau in Ihrem Vertrag steht. Falls Sie selber künden, verlieren Sie unter Umständen Rechte, was Sie möglicherweise nicht wollen. Ich rate Ihnen daher sofort Ihren Arbeitgeber schriftlich darum zu bitten, Ihnen die Vertragsauflösung, wie mündlich besprochen, zu geben. Besprechen Sie auch Ihr Feriensaldo, denn ein solches besteht solange wie ein Arbeitsverhältnis besteht.
Sie finden bei uns dazu noch weitere Infos unter:

http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UNGSSCHUTZ
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... SCHUTZWIRT
Sandra mit

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Pfüdi
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Beitrag von Pfüdi »

Guten Tag

Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir eine Woche Krank an den Ferien abgezogen. Meine FA hat mich aber mit ärztlichem Zeugnis eine Woche 100% Arbeitsunfähig geschrieben. Er hats mir einfach abgezogen. Darf er das ?? Ok ich arbeite ja nicht mehr dort, wäre aber doch froh um eine Antwort, damit mir das nie wieder passiert !! Man weiss ja leider nie !¨

Liebe Grüsse und vielen Dank !

Nein, das darf er nicht. So wie Sie es beschreiben, gelten die Lohnfortzahlungs-Skalen, wie Sie bei Swissmom am folgenden Ort dargestellt sind:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
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Manchmal verliert man etwas aus den Augen aber niemals aus dem Herzen!

arcobaleno

Beitrag von arcobaleno »

Grüezi Frau von Escher,

ich habe ein Frage bezüglich Arbeitslosengeld. Ich war bis vor einem Jahr bei meinem alten Arbeitgeber beschäftigt und hab dann selber gekündigt. Im Juli 05 wurde ich dann Schwanger. Seit da habe ich nicht mehr gearbeitet.

Seit dem 27. März 2006 ist nun meine Tochter da. Ich stille voll und möchte das auch nicht ändern. Hätte ich im Moment eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wenn jemand selber kündet und später erfolglos eine Stelle sucht, so gilt man nicht als arbeitslos. Dennoch besteht die Möglichkeit auf Sozialhilfe. Lesen Sie doch dazu folgendes:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... OZIALHILFE

Gotchi

Beitrag von Gotchi »

Guten Tag Frau von Escher

Ich werde alleinerziehend sein, zwei Fragen hierzu:

Was darf ich unter dem bei swissmom erwähnten Anspruch "Die ledige Mutter kann für sich selbst vom Vater des Kindes die Unterhaltskosten während 4 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt geltend machen" genau verstehen? Miete/Nebenkosten, Essen, Lohnausfall....?
Was fällt unter obengenannte Unterhaltskosten?

Damit sind gemeint: die Entbindungskosten, den Unterhalt (i.d.R. durch den Arbeitgeber der Mutter gedeckt), und andere infolge Schwangerschaft oder Entbindung notwendig gewordenen Auslagen (siehe Art. 295 ZGB). Leistungen Dritter (Arbeitgeber, Krankenkasse etc.) muss sich die Mutter aber anrechnen lassen.

Welche Grundlagen werden abgesehen vom Einkommen des Vaters noch zur Berechnung der Kinderalimente hinzugezogen?
Spielen meine Vermögensverhältnisse und mein Einkommen eine massgebende Rolle?

Vielen Dank für die Beantwortung obiger Fragen.
Freundliche Grüsse

Das Gesetz verlangt, dass der Unterhaltsbeitrag denBedürfnissen des Kindes sowie der Lebensstellungund Leistungsfähigkeit der Eltern entspricht. Es werden also die finanziellen Möglichkeiten beider Elternteile
in Betracht gezogen. Unentgeltliche Beratung in diesen Fragen bieten Fachstellen wie Jugend- und Familienberatungsstellen, kommunale und kirchliche Sozialdienste.

Feeli

Beitrag von Feeli »

ich war ab oktober 05 arbeitslos, im november wurde ich schwanger. fand die ganze ss keinen job mehr. nach der geburt von yannik letzten august meldete ich mich ab bei der arbeitslosenkasse, weil ich mich erst ganz dem baby widmen wollte. nun möchte ich ab herbst wieder mit der jobsuche beginnen, meine rahmenfrist läuft aber im oktober ab. verlängert sich die rahmenfrist durch geburt oder habe ich dann keinen anspruch mehr?

Diese Frage sollten Sie raschmöglichst mit dem für Sie zuständigen RAV besprechen. Diese können ev. Ansprüche während ihrer Jobsuche abklären.


Weitere Infos finden Sie hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... OZIALHILFE

turkuaz

Beitrag von turkuaz »

Guten Tag

Ich arbeite im gleichen Geschäft schon bald 4 Jahre. Seit Januar habe ich die Arbeitszeit auf 40% gekürzt (2 volle Tage).

Vor einigen Monaten hatte meine Tochter 2x hintereinander eine Mittelohrentzündung. Ich wollte sie selber pflegen (und sie nicht in diesem Zustand bei meiner Schwester lassen) und blieb an diesen Tagen zu Hause.
Beim ersten mal hab ich die Tage (unbewusst) von den Ferien abziehenlassen. Bis ein Arbeitskollege mich darauf aufmerksam machte, dass laut OR, ich als Mutter, 3 Tage zu Gute hätte.

Beim 2x zu Hause bleiben, berichtete ich meinem Chef von diesem Gesetz, aber er wollte nichts davon wissen und sagte ganz plumps "das sei privat Sache" :shock:

Beim Arbeitsamt wollte ich mich informieren, aber irgendwie bekam ich da nicht ganz konkret Auskunft. Es sei zwar schon laut OR geregelt, aber es sei in der Praxis nicht so... und bei 40% hät ich sowieso nur 40% von den 3 Tagen zu Gute (okay, ich sag dann meiner Tochter, dass sie das nächste mal nur 40% krank ist... sorry, für meine Sarkasmus...)

Also die 4 Tage Ferien musste ich leider abgeben... aber ich möchte eigentlich auf mein Recht beharren!

Nun wie ist das jetzt wirklich geregelt? Sind es nur 3 Tage im ganzen Jahr, oder 3 Tage bei jedem Krank sein des Kindes?
Und wie ist es wirklich, wenn man Teilzeit arbeitet?
Und wie raten sie mir, bei meinem Chef vorzugehen?

Danke für Ihre Informationen!

Nach Art. 36 Abs. 3 des neuen Arbeitsgesetzes besteht ein Anspruch auf Freizeit bis zu 3 Tagen bei Erkrankung und Pflegebedütftigkeit des Kindes einer Arbeitnehmerin/ers mit Familienpflichten (pro Krankheitsfall und nicht pro Jahr). Diese Zeit muss nach Gerichtspraxis zu Art. 324a OR bezahlt werden. Es wäre gut, Sie hätten dafür jeweils ein ärztliches Zeugnis. Sprechen Sie Ihren Chef oder den Personaldienst raschmöglichst auf Ihre Rechte an.

Lesen Sie bei uns unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RSCHUTZGES

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