Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
Moderator: conny85
Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
Es geht um eine Kollegin.
Sie ist aktuell im Mutterschaftsurlaub, vorher hat sie 100% gearbeitet, Ziel wäre eine Rückkehr zu 60%, sie stillt voll.
Es muss davon ausgegangen werden, dass ihr sofort nach der Rückkehr gekündigt wird und sie frei gestellt wird.
Problem: reduziert sie auf 60% und ihr wird danach gekündigt, erhält sie ja nur noch den 60% Lohn während der Freistellung.
Ist folgende Überlegung korrekt? Solange sie voll stillt, kann sie die Arbeit verweigern und erhält nur Lohn für die effektiv geleistete Arbeit, der Arbeitsvertrag läuft aber weiterhin auf 100%. Sprich wenn dann effektiv die Kündigung kommt, werden während der Freistellung 100% ausbezahlt?
Sie ist aktuell im Mutterschaftsurlaub, vorher hat sie 100% gearbeitet, Ziel wäre eine Rückkehr zu 60%, sie stillt voll.
Es muss davon ausgegangen werden, dass ihr sofort nach der Rückkehr gekündigt wird und sie frei gestellt wird.
Problem: reduziert sie auf 60% und ihr wird danach gekündigt, erhält sie ja nur noch den 60% Lohn während der Freistellung.
Ist folgende Überlegung korrekt? Solange sie voll stillt, kann sie die Arbeit verweigern und erhält nur Lohn für die effektiv geleistete Arbeit, der Arbeitsvertrag läuft aber weiterhin auf 100%. Sprich wenn dann effektiv die Kündigung kommt, werden während der Freistellung 100% ausbezahlt?
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Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
Ich kann leider deine Frage nicht aus dem Stehgreif beantworten. Aber wenn es so wäre und die Arbeitnehmerin die Arbeit sowieso verweigert, würde ich als Arbeitgeberin nicht unbedingt freistellen. Das braucht es dann unter Umständen ja gar nicht mehr. Der Schuss kann also auch nach hinten los.
Wieso will sie 100 % Lohn, wenn sie eine 60 %-Anstellung anstrebt? Falls die erwartete Kündigung doch nicht kommt, hätte sie ja dann auch nur 60 %, abzüglich Stillabsenzen. (Ich konnte dank tragbarer und dezenter Milchpumpe, während dem Abpumpen weiterarbeiten. Geht natürlich nicht in jedem Job.)
Wieso will sie 100 % Lohn, wenn sie eine 60 %-Anstellung anstrebt? Falls die erwartete Kündigung doch nicht kommt, hätte sie ja dann auch nur 60 %, abzüglich Stillabsenzen. (Ich konnte dank tragbarer und dezenter Milchpumpe, während dem Abpumpen weiterarbeiten. Geht natürlich nicht in jedem Job.)
Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
Punkt 1: ist gut, danke.
Der Rest ist kompliziert und hängt mit der unterirdischen Firmenpolitik zusammen.
Der Rest ist kompliziert und hängt mit der unterirdischen Firmenpolitik zusammen.
Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
https://www.swissmom.ch/de/arbeit-recht ... hutz-10897
Ich denke, dass Sie bei Arbeitsverweigerung gar keinen Lohn mehr erhält. Auch würde ich an das Arbeitszeugnis beim jetztigen Arbeitgeber denken. Das 60 %-Pensum nach dem Mutterschaftsurlaub in Angriff nehmen und bis dann die Kündigung kommt, weiss sie schon, wie es ist als Mutter 60% zu arbeiten, Kinderbetreuung ist geregelt, etc. Ob sie das ganze erste Jahr stillt, steht in den Sternen. Mir war das Abpumpen am Arbeitsplatz zu mühsam, sie assen gut Brei und auch wollte ich wieder mehr Freiheiten und konnte ein Wochenende mit Kolleginnen wandern gehen und das Baby dank Milupa beim Vater zu Hause lassen.
Ich denke, dass Sie bei Arbeitsverweigerung gar keinen Lohn mehr erhält. Auch würde ich an das Arbeitszeugnis beim jetztigen Arbeitgeber denken. Das 60 %-Pensum nach dem Mutterschaftsurlaub in Angriff nehmen und bis dann die Kündigung kommt, weiss sie schon, wie es ist als Mutter 60% zu arbeiten, Kinderbetreuung ist geregelt, etc. Ob sie das ganze erste Jahr stillt, steht in den Sternen. Mir war das Abpumpen am Arbeitsplatz zu mühsam, sie assen gut Brei und auch wollte ich wieder mehr Freiheiten und konnte ein Wochenende mit Kolleginnen wandern gehen und das Baby dank Milupa beim Vater zu Hause lassen.
Meitli 12/05
Bueb 06/07
Bueb 06/07
Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
@Schwups
Danke für den Link.
Um all die "weiss sie schon wie"-Punkte geht es nicht.
Danke für den Link.
Um all die "weiss sie schon wie"-Punkte geht es nicht.
Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
Ich glaube nicht, dass man bei stillen die Arbeit verweigern kann. Soweit ich weiss, muss der Arbeitgeber das Stillen ermöglichen oder ihr 80% zahlen. Falls sie wegen des Stillens der Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann, kann sie auch zu Hause bleiben, erhält dann aber keinen Lohn. Zumindest habe ich den Artikel so verstanden.
Zitat:
Wenn die Mutter also nach Beendigung ihres Mutterschaftsurlaubes noch stillt und deshalb ihre Arbeit nicht wieder aufnehmen möchte, kann sie der Arbeitgeber nicht dazu verpflichten. Dies gilt auch nach der 16. Woche, wenn sie noch zu Hause bleiben möchte, sie erhält dann aber auch keinen Lohn.
Wenn sie nach einer allfälligen Kündigung 100% Gehalt bzw dann die Arbeitslosengelder haben möchte, muss sie 100% zurückkommen, so zumindest mein Verständnis. Das bedingt aber natürlich eine entsprechende Betreuung des Babies, die auch das RAV abfragen wird.
Wie sähe es denn aus, wenn man sich in beidseitigem Einvernehmen auf eine Auflösung einigt? Ich weiss gerade nicht, wie da die Sperrfrist beim RAV ist und was dann gezahlt wird, aber das lässt sich sicher rausfinden. Hat die Firma HR, mit denen sie Kontakt aufnehmen kann?
Zitat:
Wenn die Mutter also nach Beendigung ihres Mutterschaftsurlaubes noch stillt und deshalb ihre Arbeit nicht wieder aufnehmen möchte, kann sie der Arbeitgeber nicht dazu verpflichten. Dies gilt auch nach der 16. Woche, wenn sie noch zu Hause bleiben möchte, sie erhält dann aber auch keinen Lohn.
Wenn sie nach einer allfälligen Kündigung 100% Gehalt bzw dann die Arbeitslosengelder haben möchte, muss sie 100% zurückkommen, so zumindest mein Verständnis. Das bedingt aber natürlich eine entsprechende Betreuung des Babies, die auch das RAV abfragen wird.
Wie sähe es denn aus, wenn man sich in beidseitigem Einvernehmen auf eine Auflösung einigt? Ich weiss gerade nicht, wie da die Sperrfrist beim RAV ist und was dann gezahlt wird, aber das lässt sich sicher rausfinden. Hat die Firma HR, mit denen sie Kontakt aufnehmen kann?
Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
Ah ja, ich kenne persönlich noch den Fall: zurückkommen und sich immer wieder 2 Wochen krankschreiben lassen. Hat damals für grosse Begeisterung bei mir gesorgt, da ich dann den Job der Kollegin mitmachen durfte. aber darum geht es ja hier nicht.
Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
Der link scheint mir noch vernünftig, da steht etwas zu Arbeitslosengeld, Stillen etc drin:
https://www.infomutterschaft.ch/erwerbs ... chaedigung
https://www.infomutterschaft.ch/erwerbs ... chaedigung
Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
Sie kann nur auf 60% reduzieren, wenn ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist. Ansonsten muss sie nach dem Mutterschaftsurlaub 100% arbeiten. Will sie nicht in diesem Pensum retour gehen, ist es in ihrem Interesse, mit dem Arbeitgeber eine Lösung zu finden.
Verweigert sie die Arbeit, wird der Arbeitgeber sie nach einer Kündigung wohl eher nicht freistellen sondern ihr einfach nur den Lohn bezahlen, für welchen sie arbeitet.
Falls ihr arbeitslos werden sollte, bekommt sie nur soviel Taggeld, wie sie tatsächlich arbeiten kann, dh sie muss eine Kinderbetreuung haben.
Betreffend Krankschreibung: Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Mitarbeitende zu einem Vertrauensarzt zu schicken, wenn er die Richtigkeit des Zeugnisses anzweifelt. Hier wäre ich also vorsichtig.
Mein Tipp: Sie soll sich möglichst rasch um einen anderen Job bemühen. Falls der aktuelle Arbeitgeber sie tatsächlich loswerden möchte, würde er wahrscheinlich einer gegenseitigen (sofortigen, resp. frühzeitigen) Vertragsauflösung zustimmen.
Verweigert sie die Arbeit, wird der Arbeitgeber sie nach einer Kündigung wohl eher nicht freistellen sondern ihr einfach nur den Lohn bezahlen, für welchen sie arbeitet.
Falls ihr arbeitslos werden sollte, bekommt sie nur soviel Taggeld, wie sie tatsächlich arbeiten kann, dh sie muss eine Kinderbetreuung haben.
Betreffend Krankschreibung: Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Mitarbeitende zu einem Vertrauensarzt zu schicken, wenn er die Richtigkeit des Zeugnisses anzweifelt. Hier wäre ich also vorsichtig.
Mein Tipp: Sie soll sich möglichst rasch um einen anderen Job bemühen. Falls der aktuelle Arbeitgeber sie tatsächlich loswerden möchte, würde er wahrscheinlich einer gegenseitigen (sofortigen, resp. frühzeitigen) Vertragsauflösung zustimmen.
Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
Das mit der Krankschreibung war ironisch gemeint, ich finde das eine ganz suboptimale Lösung. Leider kenne ich bisher keinen einzigen Fall eines Vertrauensarztes, wo der etwas anderes gesagt hat...man kommt damit leider schon ganz gut durch. Aber eben, das war ja nicht die Frage.
Ich finde, stella hat das sehr gut zusammengefasst. Für mich würde es auch auf eine gegenseitige Auflösung hinauslaufen, oder man geht 60% (die scheinen ja schon vereinbart worden zu sein) und schaut, ob wirklich gekündigt wird, vielleicht findet es sich ja auch. Eben, das RAV zahlt meines Wissens nicht mehr als das, wo ich eine Kinderbetreuung organisiert habe, also was ich wirklich arbeiten kann - oder?
Ich finde, stella hat das sehr gut zusammengefasst. Für mich würde es auch auf eine gegenseitige Auflösung hinauslaufen, oder man geht 60% (die scheinen ja schon vereinbart worden zu sein) und schaut, ob wirklich gekündigt wird, vielleicht findet es sich ja auch. Eben, das RAV zahlt meines Wissens nicht mehr als das, wo ich eine Kinderbetreuung organisiert habe, also was ich wirklich arbeiten kann - oder?
Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
Danke für die Inputs und Links.
Noch zu den Fragen:
-Nein, es ist noch nichts schriftlich
-HR ist in erster Linie ein Ticket-System
-ja, RAV zahlt nur, was man effektiv arbeiten kann
-es geht auch nur um den Lohn während einer Freistellung, es gäbe einfach noch etwas Polster
Noch zu den Fragen:
-Nein, es ist noch nichts schriftlich
-HR ist in erster Linie ein Ticket-System
-ja, RAV zahlt nur, was man effektiv arbeiten kann
-es geht auch nur um den Lohn während einer Freistellung, es gäbe einfach noch etwas Polster
Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
Theoretisch sind deine Überlegungen richtig ja. Ob das in der Praxis dann auch so funktioniert ist eine andere Geschichte.
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Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
Aus eigener Erfahrung: Ich war mit K3 schwanger und hatte schon länger so ein Gefühl, dass mein Chef mich nach der Geburt nicht weiter beschäftigen möchte. Ich hatte da bereits ein Pensum von 30% und hätte dies beibehalten.
So habe ich schon vor dem Mutterschaftsurlaub den Chef gebeten, mir zu kündigen, falls das so wäre. Er hat dies verneint und so habe ich mich weder beworben noch sonst irgend etwas unternommen.
Zwei Wochen nach Rückkehr aus dem Mu-Urlaub hat er mir dann doch gekündigt. Ich habe mich sofort beim RAV gemeldet und mit den Bewerbungen gestartet. Trotzdem habe ich noch einige Einstelltage bekommen, ich hätte mich schon vorher bewerben sollen. Die Tatsache dass mein Chef mir mündlich zugesichert hatte, mich nicht zu kündigen, war für das RAV nicht relevant.
Zudem zahlt dir das RAV nur soviel Prozent, wie du beschäftigt werden willst. Wenn du für 100% entschädigt werden möchtest, dann musst du nachweisen, dass du auch für Vollzeit eine Betreuung hast und dich für Vollzeit bewerben. Das andere ist nicht rechtens und würde ich nicht machen.
So habe ich schon vor dem Mutterschaftsurlaub den Chef gebeten, mir zu kündigen, falls das so wäre. Er hat dies verneint und so habe ich mich weder beworben noch sonst irgend etwas unternommen.
Zwei Wochen nach Rückkehr aus dem Mu-Urlaub hat er mir dann doch gekündigt. Ich habe mich sofort beim RAV gemeldet und mit den Bewerbungen gestartet. Trotzdem habe ich noch einige Einstelltage bekommen, ich hätte mich schon vorher bewerben sollen. Die Tatsache dass mein Chef mir mündlich zugesichert hatte, mich nicht zu kündigen, war für das RAV nicht relevant.
Zudem zahlt dir das RAV nur soviel Prozent, wie du beschäftigt werden willst. Wenn du für 100% entschädigt werden möchtest, dann musst du nachweisen, dass du auch für Vollzeit eine Betreuung hast und dich für Vollzeit bewerben. Das andere ist nicht rechtens und würde ich nicht machen.
Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
millou hat geschrieben: ↑So 5. Mai 2024, 15:12 Danke für die Inputs und Links.
Noch zu den Fragen:
-Nein, es ist noch nichts schriftlich
-HR ist in erster Linie ein Ticket-System
-ja, RAV zahlt nur, was man effektiv arbeiten kann
-es geht auch nur um den Lohn während einer Freistellung, es gäbe einfach noch etwas Polster
Wenn sie sparen möchte, steht es ihr frei, zu arbeiten. Finde es teilweise schon recht frech, was sich gewisse Arbeitnehmer erlauben oder vom Betrieb erwarten.
Stillen ist kein Grund, nicht zu arbeiten, denn es gibt bezahlte Stillpausen. Will eine Frau gar nicht arbeiten, ist es richtig, dass sie keinen Lohn bekommt.
Nur weil das HR ein Ticket-System hat, bedeutet dies nicht, dass dort unfähige Leute arbeiten.
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Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
OT: was ist denn ein HR-Ticket System?
Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
Wenn du etwas von HR brauchst kannst du nicht einfach die Frau Müller anrufen oder dem Herrn Meier eine E-Mail schreiben. Du gehst in ein PC System und beschreibst dort den Typ und die Art deines Anlieges (ein Ticket lösen). Das wird dann irgendwo auf der Welt bearbeitet und in dem PC System wird dir nachher eine Lösung vorgeschlagen. Manchmal lässt sich damit etwas anfangen, manchmal dreht sich das ad absurdum. Einen persönlichen Kontakt oder gar eine HR Person vor Ort gibts dann oft gar nicht mehr.
Ist ein gängiges Vorgehen in grossen, resp. globalen Firmen zu allen möglichen Geschäftsprozessen (IT, Finanzen) um Kosten zu sparen und die Effizienz zu steigern.
Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
Naja, aber Geld gegen Leistung gilt doch trotzdem.
Ich konnte mir damals nach der Geburt von K1 nicht vorstellen, während des Stillens zurück zu kommen, zumal der Job sehr stressig war (Beratung) und die Firmenkultur eher schwierig (hohe Erwartungen an Flexibilität und Leistung). Wir haben dann entschieden, dass ich länger abwesend bin - natürlich ohne Bezahlung! Nach 10 Monaten haben wir uns gesprochen: ob ich zurück kommen möchte und zu wie viel Prozent und ob sie mich auch zurück haben möchten, wir konnten uns dann auf 60% einigen, ich habe dann aber trotzdem nach einem Jahr gekündigt, weil die Kultur und der Chef immer schwieriger wurden.
Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
Sie schreibt ja falls sie die Arbeit verweigern würde erhält sie keinen Lohn. Das ist ja allen klar. Es geht ja nur darum, wieviel bei einer allfälligen Freistellung bezahlt werden würde.
Re: Rückkehr nach Mutterschaftsurlaub
Habe ich das irgendwo geschrieben?
Auch mit Ticket-System müssen die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Manchmal ist es sogar einfacher, etwas so zu regeln, wenn man sich persönlich nicht kennt.