Vorkaufsrecht auf Immobilie nach Ableben des Eigentümers möglich?

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Moderator: conny85

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Mialania
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Vorkaufsrecht auf Immobilie nach Ableben des Eigentümers möglich?

Beitrag von Mialania »

Hallo miteinander

Weiss das jemand, ob das möglich ist, dass wenn jemand stirbt und sein Haus an die Nachkommen vererbt wird, sie das Haus gemäss Vorkaufsrecht an jemand bestimmten zuerst anbieten müssen, bevor sie es sonst verkaufen?

Wenn ja, wie schreibt man das am Besten?

Danke im Voraus.

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danci
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Re: Vorkaufsrecht auf Immobilie nach Ableben des Eigentümers möglich?

Beitrag von danci »

Ja, das ist möglich.

Ich würde dafür einen Notar aufsuchen.
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Mialania
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Re: Vorkaufsrecht auf Immobilie nach Ableben des Eigentümers möglich?

Beitrag von Mialania »

Danke für die Antwort. Würde ich ja auch machen und habe es schon drölfzehn Mal empfohlen. :Roll: aber ja...

Bevor ich mich im Internet dumm und dämlich suche, gibt es eine schriftliche Vorlage, wie man es etwa schreiben kann?

conny85
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Re: Vorkaufsrecht auf Immobilie nach Ableben des Eigentümers möglich?

Beitrag von conny85 »

Du kannst alles im ZGB ab Art 681 nachlesen. Das wird dann im Grundbuch eintragen. Da musst du nichts selbst schreiben

Mialania
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Re: Vorkaufsrecht auf Immobilie nach Ableben des Eigentümers möglich?

Beitrag von Mialania »

Also, so, wie ich es via Google verstanden habe, muss es notariell beglaubigt werden, ergo führt gar kein Weg an ihm vorbei?

conny85
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Re: Vorkaufsrecht auf Immobilie nach Ableben des Eigentümers möglich?

Beitrag von conny85 »

Ja das ist so. Das muss im Grundbuch eingetragen werden

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danci
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Re: Vorkaufsrecht auf Immobilie nach Ableben des Eigentümers möglich?

Beitrag von danci »

Es gibt Vorkaufrechte, die einfach als Recht bestehen, ohne dass die Bedingungen genau definieret sind, die nicht als Vorvertrag gelten und nicht notariell beglaubt oder eingetragen werden müssen. ABER ich bin nicht sicher, ob diese dann vererblich sind. Bringt ja nicht viel, diese nur mit dem Erblasser zu machen. Macht man sie mit den potentiellen Erben, geht das schon. Schlau ist es nicht.
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Re: Vorkaufsrecht auf Immobilie nach Ableben des Eigentümers möglich?

Beitrag von Meitlimami84 »

Bei Vorkaufsrechten, die einfach nur vertraglich abgemacht /testamentarisch angeordnet werden, ohne Eintrag im Grundbuch, besteht die Gefahr, dass das Haus "hintenrum" doch anderweitig verkauft wird und man erst im Nachhinein erfährt, dass der Vorkaufsfall eingetreten ist, d.h. die Situation eingetreten ist, bei der man das Vorkaufsrecht ausüben kann. Ist das Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen, erhält der Berechtigte eine Mitteilung vom Grundbuchamt, wenn ein anderer Erwerber auf den Plan kommt. Man ist also via Notar und Grundbucheintrag besser geschützt.

Will man deshalb ein Vorkaufsrecht nur vertraglich vereinbaren, würde ich umso mehr zu einer Fachperson. Vorlagen aus dem Internet bergen immer die Gefahr, dass sie doch nicht ganz passen (und wenn man nicht aufpasst schlimmstenfalls aus einem anderen Land mit anderen Regeln stammen).

Ich schliesse mich, deshalb der Meinung von danci an: schlau ist es nicht.

Mialania
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Re: Vorkaufsrecht auf Immobilie nach Ableben des Eigentümers möglich?

Beitrag von Mialania »

Danke Euch. Ich habe es mal so weitergeleitet.
Ich habe schon lange gesagt, man solle sich beim Notar beraten lassen etc., aber der kostet halt... :roll: dennoch ich bin der Meinung, dass man es dann halt richtig gemacht hat. Es wird so oder so ein riesen Gstürm geben, aber das ist es jetzt schon...

Ja, scheinbar gibt es ja so Rechte, die nicht schriftlich festgehalten sind, ber da müssen auch alle Parteien mitspielen und am Schluss wurde es meines Wissens auch notariell festgehalten. Aber eben, ich kann nur Vorschläge geben.

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Re: Vorkaufsrecht auf Immobilie nach Ableben des Eigentümers möglich?

Beitrag von Leela »

Am besten sitzt ihr mal alle zusammen und einigt euch (wenn möglich).
Wenn man dann weiss, was man möchte, ist der Notartermin keine grosse Sache mehr.
Wenn man sich aber nicht einig ist, wird es auch mit Notar schwierig, da gewisse Sachen im Nachhinein dann trotzdem angefochten werden können.
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Re: Vorkaufsrecht auf Immobilie nach Ableben des Eigentümers möglich?

Beitrag von Mialania »

Ich glaube, das Problem ist der direkte Nachkomme der Person, der mag nicht mit sich sprechen lassen und es artet immer in Streit aus. Deshalb möchte die Person das jetzt vor ihrem Ableben geregelt haben.

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danci
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Re: Vorkaufsrecht auf Immobilie nach Ableben des Eigentümers möglich?

Beitrag von danci »

Dann ist ja Streit vorprogrammiert und spricht noch mehr dafür, dass man es eben richtig (= notariell + eigetragen) regelt. Wenn eine das wichtig ist, dürften die Notariatskosten auch kein Hindernis darstellen.
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Re: Vorkaufsrecht auf Immobilie nach Ableben des Eigentümers möglich?

Beitrag von Mialania »

Das versuche ich die ganze Zeit zu erklären, aber werde nicht gehört :roll: "das kann man sicher auch anders machen" oder werde ignoriert. Ich mag's mir eben auch nicht mehr anhören.

Leela
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Re: Vorkaufsrecht auf Immobilie nach Ableben des Eigentümers möglich?

Beitrag von Leela »

Oder man regelt alles schon jetzt.
Haus verkaufen, zb mit lebenlangem Wohnrecht für die jetzigen Besitzer.
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Mialania
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Re: Vorkaufsrecht auf Immobilie nach Ableben des Eigentümers möglich?

Beitrag von Mialania »

Das habe ich auch schon vorgeschlagen. Das will der Nachkomme aber nicht und der Besitzer will das mit dem Vorkaufsrecht jetzt schriftlich festhalten.
Mein Vorschlag war, dass der Eigentümer sich beim Notar beraten und sich alle Optionen mit den Vor- und Nachteilen erklären lässt.

Scheinbar findet man diese Idee echt doof.

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Re: Vorkaufsrecht auf Immobilie nach Ableben des Eigentümers möglich?

Beitrag von Netterl »

Dann klar sagen, dass es so schief gehen wird.
Eventuell muss das jmd anderes machen als Du. Es kann durchaus sein, dass die gleichen Worte von jmd anderen anders ankommen.

Herzliche Grüße, wir hatten auch so ein Problem, weil man Geld sparen wollte. Es gingen fast 2 Jahre ins Land, bis dann alles geregelt war.(Corona kam auch noch dazwischen) Die Kosten waren im nachhinein übrigens deutlich größer, als wenn man das gleich richtig gemacht hätte. Und der Ärger und das Nerven auch.
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Mialania
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Re: Vorkaufsrecht auf Immobilie nach Ableben des Eigentümers möglich?

Beitrag von Mialania »

Ja, wahrscheinlich müsste das wirklich jemand anderes sagen, aber im Prinzip ist es ja nicht direkt mein Bier. Es kostet jetzt schon Nerven und hier sind es eben auch bald schon zwei Jahre, wo man drüber diskutiert.

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