Mietwohnung streichen - welche Rechte/Pflichten?

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Moderator: conny85

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Hibiskus
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Mietwohnung streichen - welche Rechte/Pflichten?

Beitrag von Hibiskus »

Hallo Zusammen,

Wir wohnen seit knapp 11 Jahren in einer Mietwohnung und die Wände haben (vorallem durch Junior) gelitten. Das letzte Mal gestrichen wurde vor etwa 15 Jahren.
Nun möchte ich den Vermieter anfragen, ob er einen Maler bezahlen würde. (Von mir aus auch nur einen Teil)
Habe ich ein Recht, das zu verlangen? Welche Argumente müsste ich bringen? Wenn ich selber streiche: muss ich da etwas beachten zB. bezüglich Qualität der Farbe? Sonstige nützliche Hinweise?
Im Internet werde ich nicht so richtig fündig, darum hoffe ich auf das Schwarmwissen und Erfahrungen hier :D

Herzlich
Hibiskus

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ChrisBern
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Re: Mietwohnung streichen - welche Rechte/Pflichten?

Beitrag von ChrisBern »

https://www.mieterverband.ch/mv/mitglie ... 20bestehen.

Vielleicht könnt ihr mit der Lebensdauertabelle argumentieren? Man hat ja kein Anrecht darauf, wenn ich es richtig verstehe, aber nach 11 Jahren ja durchaus ein nachvollziehbares Anliegen, mal wieder streichen zu lassen. Ich würde glaube einfach direkt einmal anfragen und erst später signalisieren, dass ihr auch etwas dazu zahlen würdet.

Wir waren bei uns im Bad mit dem Anstrich nicht zufrieden, das hatte aber nichts mit unserer Nutzung zu tun, aber der Besitzer hat es machen lassen, als der Maler eh in einer anderen Wohnung im Haus zu tun hatte. Wir haben einfach nett gefragt - unserem Vermieter ist es lieber, er zahlt es, dafür macht es "sein" Handwerker, er würde glaube ich einen Herzinfarkt bekommen, wenn wir es selbst machen würden. ;-) (er hat uns neulich auch nicht etwas im Kühlschrank wechseln lassen, da musste der Handwerker kommen). Ich würde einfach mal nett anfragen, hast ja nichts zu verlieren.

sonrie
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Re: Mietwohnung streichen - welche Rechte/Pflichten?

Beitrag von sonrie »

Die Lebensdauertabelle ist vor allem dann relevant wenn man auszieht - je nachdem muss man dann noch was an die Abnutzung bezahlen oder nicht.
Aber wenn ihr schon so lange in der wohnung seid und vor 15 jahren das letzte Mal gestrichen wurde, ist der Vermieter vielleicht doch zu überzeugen sich zumindest zu beteiligen?
Schau mal hier:
https://www.mieterverband.ch/mv/mitglie ... 20bezahlen.
Ruf doch mal beim Mieterverband an, die können dir das im detail sagen.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")

Tröpfli83
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Re: Mietwohnung streichen - welche Rechte/Pflichten?

Beitrag von Tröpfli83 »

Falls ihr selbern steichen wollt, vorallem weiss ist keine Hexerei. In jedem Baumsrkt gibts Farbe und Zubehör. Ich würde auf gute Deckkraft achten, gutes Streichmaterial, alles schön abdecken und los. Wie streichen, dazu gibts x Videos.

Aber falls es der Vermieter machen lässt, wäre natürlich Einfacher.

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ChrisBern
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Re: Mietwohnung streichen - welche Rechte/Pflichten?

Beitrag von ChrisBern »

Ja, ist keine Hexerei - ich meine aber, dass der Vermieter in der Schweiz einverstanden sein muss, oder? Ich erinnere mich jedenfalls, dass ich diese info bekommen habe, als ich in die Schweiz gekommen bin (in D ist das komplett anders: du muss frisch gestrichen deine wohnung übergeben...). Insofern muss man glaube ich auch dort nachfragen. Unser Vermieter ist bei so etwas beispielsweise total dagegen, er würde glaube wirklich in Ohnmacht fallen, wenn wir selbst streichen würden. ;-)

jupi2000
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Re: Mietwohnung streichen - welche Rechte/Pflichten?

Beitrag von jupi2000 »

So viel ich weiss ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Wohnung streichen zu lassen. Auch nach 11 Jahren nicht. Aber fragen würde ich auf jeden Fall! Er könnte ja einer der Grosszügigeren Vermieter sein :wink:

Selber streichen ist nicht schwer. Das Aufwändigste daran ist, die Zimmer zu räumen oder die Möbel abzudecken, denn beim streichen kann es so mikrofeine Spritzer geben. Steckdosen abschrauben, Lampen wegnehmen, Leisten abkleben usw fand ich am zeitaufwendigsten. Danach ist das wirkliche Streichen ein Klacks.
Auf you tube gibts Anleitungen, man soll zB nicht nur von oben herab rollen, sondern auch quer.

Das allerschwierigste fand ich die Farbauswahl :D

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ChrisBern
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Re: Mietwohnung streichen - welche Rechte/Pflichten?

Beitrag von ChrisBern »

https://www.homegate.ch/c/de/ratgeber/m ... as-erlaubt

Kontakt mit dem Vermieter ist in einer Mietwohnung so oder so nötig - vor allem bei einer anderen Farbe. Da kann man dann auch gleich klären, wer welche Kosten übernimmt.

jupi2000
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Re: Mietwohnung streichen - welche Rechte/Pflichten?

Beitrag von jupi2000 »

ChrisBern, ich glaube, man darf die Wände seiner Mietwohnung streichen wie man möchte, muss aber beim Auszug in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. Also meistens weiss.

Tröpfli83
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Re: Mietwohnung streichen - welche Rechte/Pflichten?

Beitrag von Tröpfli83 »

jupi2000 hat geschrieben: Di 27. Sep 2022, 12:50 ChrisBern, ich glaube, man darf die Wände seiner Mietwohnung streichen wie man möchte, muss aber beim Auszug in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. Also meistens weiss.
Genau, so ist es. Entweder übernimmts der Nachmieter oder Ursprungszustand. Ich hab glaub noch jede meiner Mietwohnungen gestrichen....

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isegrim
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Re: Mietwohnung streichen - welche Rechte/Pflichten?

Beitrag von isegrim »

jupi2000 hat geschrieben: Di 27. Sep 2022, 12:50 ChrisBern, ich glaube, man darf die Wände seiner Mietwohnung streichen wie man möchte, muss aber beim Auszug in den ursprünglichen Zustand gebracht werden. Also meistens weiss.
Ist hier im Kt. ZH auch so. Wenn Dispersionsfarbe verwendet wird, kann man vor Auzug ohne grossen Aufwand die Wand wieder weiss malen. Wenn der Nachmieter die farbige Wand bzw. Wände übernimmt, muss man nichts rückgängig machen. Wir haben die Wohnung aber immer mit weissen Wänden zurückgegeben, um keine Diskussionsrunde zu eröffnen.

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ChrisBern
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Re: Mietwohnung streichen - welche Rechte/Pflichten?

Beitrag von ChrisBern »

Bei uns im Mietvertrag steht explizit (und damals in meiner 1. Wohnung in FR war das auch so), dass das eigene Streichen der Wände verboten ist. Ob das rechtens ist, das so reinzuschreiben, weiss ich natürlich nicht. Habe mich dann einfach mal dran gehalten, dachte, dass ist so ein Schweizer Ding. ;-) (in D habe ich immer gestrichen, da man in D eine Wohnung frisch gestrichen übergeben muss, dh man muss so oder so am Ende streichen). Aber da scheine ich einfach zweimal komische Vermieter / Verwaltungen erwischt zu haben.

Hibiskus
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Re: Mietwohnung streichen - welche Rechte/Pflichten?

Beitrag von Hibiskus »

Ich danke euch herzlich für all die Beiträge. Ich bin zwar jetzt immer noch nicht schlauer als vorher, aber merke, das ich von der Meinung der Verwaltung abhängig bin.
Mal schauen, was die sagen :roll:

Liebe Grüsse
Hibiskus

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