Kontakt zu Kindsvater

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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shanna
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Kontakt zu Kindsvater

Beitrag von shanna »

Meine Freundin ist nun 10 Jahre geschieden und ihr Ex-Mann ist regelmässig, in schriftlicher und mündlicher Form, übergriffig. Er ist sehr manipulativ und kann sich gut verstellen. Wir vermuten, dass er wohl auch eine psychosoziale Störung hat. Item, meine Freundin hat keine Energie mehr um die Anschuldigungen und Beleidigungen weiter auszuhalten. Sie ist fix und fertig. Schriftliche und mündliche Bitten um einen sachlichen Umgang miteinander haben bisher nichts gebracht. Momentan möchte er vor Gericht eine Kürzung des Unterhaltes erwirken. Seither haben seine "Angriffe" noch mehr zugenommen und meine Freundin hält es fast nicht mehr aus. Heute war sie auf einer Beratungsstelle und die haben ihr gesagt, dass sie gar nichts gegen die Übergriffe ihres Ex' machen könne, sie müsse einfach selber stärker werden. Weiss jemand von euch, ob es eine Möglichkeit gibt, dass man einen Kontaktabbruch erwirken kann und dass z.B. die ganze Kommunikation bezüglich Kindern und Gericht über eine Drittperson laufen könnte?

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Berlin
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Re: Kontakt zu Kindsvater

Beitrag von Berlin »

Sie soll sich am Besten bei der KESB melden. Diese können eine Kontakt- und Besuchsregelung vereinbaren. Natürlich müssen da beide einverstanden sein, aber die KESB hat viel Erfahrung im Moderieren und Klären solch strittiger Kontakt- und Besuchsrechtsfragen und bezieht vor allem auch das Wohl des Kindes stark ein.
Berlin mit Sohn (März 04) und Tochter (Nov 05)

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danci
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Re: Kontakt zu Kindsvater

Beitrag von danci »

@ shanna
Es gibt die Möglichkeit einer Beistandschaft, um Probleme und Absprachen bei der Umsetzung (nicht Regelung, diese kann bei der KESB oder Gericht geregelt werden) des Besuchsrechtes besprechen zu können. Das wäre eine Möglichkeit, dass sie nicht direkt in die Schusslinie gerät.

Die Frage stellt sich für mich, wie oft überhaupt eine entsprechende Kommunikation notwendig ist. Dinge, die unter die elterliche Sorge fallen, fallen ja nicht täglich an. Meistens hilft es aber schon viel, die Kontakte zu minimieren. Z. Bsp. Festhalten, dass er sich nur noch per E-Mail melden kann und sie dies einmal pro Woche liest (separate Adresse einrichten). Dann am Handy sperren. Übergaben müssen vermutlich nicht mehr direkt stattfinden, wenn die Scheidung 10 Jahre her ist, ist das Kind ja nicht mehr so klein. Kann es nicht selber zum Vater? Oder zumindest bis zu einem Treffpunkt? Solange sie ihm zeigt, dass er sie damit trifft, wird eine Verbesserung nicht stattfinden. Mit den Bitten, er möge aufhören, wird er nur bestärkt. Wichtig ist, selber klare Grenzen zu setzen und diese auch durchzusetzen. Dann wird es nicht mehr spannend. Wenn E-Mails, Anrufe etc. unbeantwortet bleiben, geben solche Menschen meistens irgendwann nach, Einfacher gesagt, als getan, ich weiss. Wichtig ist trotzdem, dass ihr vermittelt wird, dass sie das darf. Sie muss nicht dem Kindsvater 24/7 Rede und Antwort stehen, sie darf die Kommunikation unterbrechen, wenn diese nicht angemessen und gewaltfrei möglich ist. Klappt das nicht, wäre eine Beistandschaft die richtige Wahl.

Betreffend des Gerichtsverfahrens würde ich zu einem Anwalt gehen. Dann muss sie gar nicht mehr mit dem KV direkt sprechen. Wenn dieser damit kommt, einfach auf den Anwalt verweisen. Das bringt schon sehr viel Ruhe rein.

@ Berlin
Die KESB kann Besuchsrechtsregelungen auch verfügen, wenn keine Einigung erzielt wird. da müssen nicht beide einverstanden sein. Nur beim Unterhalt oder Sorgerecht gibt es die Triage: bei Einigkeit KESB, im Streitfall Gericht. Da aber bereits ein Gerichtsverfahren pendent ist, macht es Sinn, dieses darin zu integrieren, wenn keine zufriedenstellende Regelung besteht. Meistens wird die KESB während eines laufenden Gerichtsverfahrens gar kein anderes an die Hand nehmen.
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shanna
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Re: Kontakt zu Kindsvater

Beitrag von shanna »

Danke vielmals für die Infos! Bin sehr dankbar!

@ Danci: wo und wie müsste man so eine Beistandsschaft beantragen? Geht das über die KESB?

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danci
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Re: Kontakt zu Kindsvater

Beitrag von danci »

@ shanna
Man kann es bei der KESB beantragen oder auch beim Gericht, wenn eh das Verfahren läuft. Beantragt es beim Gericht, errichtet dieses eine Beistandschaft und die KESB ist nur für die Auswahl und Einsetzung einer Beistandsperson zuständig. Ich persönlich würde diesen Weg wählen. Wird es abgewiesen, kann man immer noch an die KESB.
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