Teilzeitpensum und Reisetätigkeit

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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MissDiamond
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Teilzeitpensum und Reisetätigkeit

Beitrag von MissDiamond »

Liebe Swissmoms bzw. HR-Spezis unter euch

Eine Frage:
Wie verhält es sich rechtlich und in der Praxis, wenn man im Kadervertrag zu 100% angestellt ist und in der gleichen Funktion in eine Teilzeitbeschäftigung (60-70%) wechselt?

Konkret geht es darum, dass die aktuelle Stelle (100%) eine Reisetätigkeit beinhaltet. Durch den Kadervertrag sind Überstunden und diese Geschäftsreisen durch eine zusätzliche Ferienwoche abgegolten.
Die Geschäftsreisen sind auch in der Teilzeitanstellung immer noch ein Teil des Jobs. Proportional fallen dann aber diese "Zusatzzeiten" schwerer ins Gewicht bei einer Teilzeitanstellung als bei Vollzeit.
Wie viel % der Reiseanteil ausmacht ist schwer zu beziffern. Mal ist es notwendig ein Werk/Fabrik zu besuchen, mal nicht. Mal findet eine Messe statt, mal nicht.

Wie ist es hier taktisch sinnvoll zu verhandeln? 60% reguläre Arbeitszeit bei 70% Lohn?
Die effektiv Mehr-Geleisteten Tage als Kompensationstage zu fordern? Oder wie verhält sich das in der Praxis?

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sillyspider73
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Re: Teilzeitpensum und Reisetätigkeit

Beitrag von sillyspider73 »

Bei uns werden ganze Reisetage ausserhalb der regulären Arbeitstage (Wochenende, bei Teilzeit auch zusätzliche Arbeitstage unter der Woche) mit 8 h 12 min Überzeit kompensiert, am Wochenende mit Zuschlag. Zusätzliche Stunden (z.B. Anreise an Konferenz am Abend nach der Arbeit) werden ebenfalls als Überstunden abgegolten. Die Überstunden können nach Lust und Laune als freie Tage bezogen werden. Dies gilt für Vollzeit- und Teilzeitangestellte (auch im Kader, dort aber als GLAZ-Zeit) - finde ich fair.

sonrie
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Re: Teilzeitpensum und Reisetätigkeit

Beitrag von sonrie »

Hast du denn Zeiterfassung in der Kaderpsoition?
Und wie ist es denn derzeit in der 100% Anstellung mit geleisteter überzeit?

Der Logik halber verhält sich die vergütung / Kompensation bei eine TZ Job genau gleich wie bei einem 100% Job - und ob du nun die überzeit durch reisetätigkeit oder aber durch normale überstunden leistest ist doch eigentlich nebensächlich, nicht?
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ChrisBern
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Re: Teilzeitpensum und Reisetätigkeit

Beitrag von ChrisBern »

Hier ist in Kaderfunktionen freiwillig, ob man auf Zeiterfassung verzichtet oder nicht (ausser im ganz weit oben Kader ;-) ). Das bekommt man mit Ferientagen kompensiert. Bei Teilzeit ändert sich daran nix: Reisen bleiben weiterhin Thema. Bei mir ist es dann so, dass häufig die Reisen auch Nicht-Arbeitstage betreffen. Ich habe die zusätzlichen Ferientage, kompensiere aber auch informell die anderen Tage. Konkret: ich habe XY Tage mehr Urlaub und damit ist die normale Überzeit (länger arbeiten als 8.2 h, an meinem freien Tag angerufen werden etc) abgegolten. Bin ich aber von Montag bis Mittwoch auf Dienstreise, weil das mein freier Tag ist, nehme ich beispielsweise den Freitag frei, obwohl das mein Arbeitstag wäre, ohne einen Ferientag zu beziehen. Das ist aber eine informelle Lösung zwischen mit und dem Chef.

MissDiamond
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Re: Teilzeitpensum und Reisetätigkeit

Beitrag von MissDiamond »

Es ist etwas schwierig, meine Gedankengänge niederzuschreiben.
Ich gebe mal mein Bestes und hoffe, man versteht, was ich meine:

Angenommen, ich arbeite 100%, bin 6 Tage (am Stück) auf einer Messe. Dann arbeite ich ja 1 Tag "zu viel". Gemäss Vertrag ist das legitim, dazu habe ich ja die Woche Urlaub mehr und dieser zu viel gearbeitete Tag gilt somit als abgegolten.

Aber angenommen, ich arbeite im Teilzeitpensum fix 3 Tage die Woche, und gehe ebenfalls die 6 Tage auf diese Messe. Dann arbeite ich ja 3 Tage zu viel. Gemäss Kadervertrag auch hier: Überzeiten sind mit der extra Woche Ferien abgegolten.
Nur reichen die 5 extra Ferientage nie und nimmer diese zusätzliche Reisetage und die Überzeiten, abzudecken. Da ist doch das Mehrarbeitsverhältnis zwischen Teilzeit und 100% massiv ein anderes.

Ich hoffe, man konnte mir folgen.

@ChrisBern: Danke für deine informelle Lösung. Weiss jemand, wie das rechtlich ausschaut?

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Stella*
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Re: Teilzeitpensum und Reisetätigkeit

Beitrag von Stella* »

Bei einem Teilzeitpensum zählt rechtlich alles zu den Überstunden, was über das vertraglich vereinbarte Pensum gearbeitet wird.

Wie sind denn bei euch die anderen Teilzeitmitarbeitenden angestellt? Wenn du regelmässig Überstunden leistest und es für dich stimmt, wäre zB die Möglichkeit, dass du hierfür eine zusätzliche Ferienwoche bekommst. Zusätzlich dazu würde ich jedoch wollen, dass allfällige zusätzliche Reisetage entweder separat entschädigt oder kompensiert werden können.

Auch 60% reguläre Arbeitszeit und 70% Lohn wäre für mich eine denkbare Option. Meistens ist es jedoch dann so, dass auch die Arbeit für 70% verlangt wird + Reisetage,...

+jj+
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Re: Teilzeitpensum und Reisetätigkeit

Beitrag von +jj+ »

liebe missdiamond

ich bin keine hr-expertin und kann dir nicht vom rechtlichen auskunft geben (oder nur begrenzt). aber trotzdem würde ich gerne ein paar gedanken dazu schreiben, aus meiner erfahrung als arbeitstätige mutter und auch als firmenmitinhaberin und arbeitgeberin.

klar, es muss auf der rechtlichen seite stimmen. bei einem längeren und guten arbeitsverhältnis finde ich, muss es aber auch vom gefühl her für beide seiten stimmen. es ist immer ein geben und nehmen. möchte und hat man die möglichkeit, den selben (kader-)job auch in teilzeit zu machen, ist das toll. aber man muss auch bereit sein, gewisse kompromisse zu machen und einander entgegenkommen. auf beiden seiten.

was dein beispiel betrifft: für mich wäre logisch, dass in so einem fall zwei tage sonst mal kompensiert werden können und der eine tag auf die extra ferientage geht. ich glaube, es geht bei dem vertrag nicht nur darum, was mit reisetätigkeit passiert, sondern generell mit überzeit. wenn du an drei tagen pro woche arbeiten sollst und es mal mehr sind - wie soll das gerelegt werden. kompensieren, auszahlen, durch pauschale wie eine extra woche bis zu einem gewissen mass abgelten.

MissDiamond
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Re: Teilzeitpensum und Reisetätigkeit

Beitrag von MissDiamond »

+jj+ hat geschrieben: Do 1. Sep 2022, 12:19 liebe missdiamond

ich bin keine hr-expertin und kann dir nicht vom rechtlichen auskunft geben (oder nur begrenzt). aber trotzdem würde ich gerne ein paar gedanken dazu schreiben, aus meiner erfahrung als arbeitstätige mutter und auch als firmenmitinhaberin und arbeitgeberin.

klar, es muss auf der rechtlichen seite stimmen. bei einem längeren und guten arbeitsverhältnis finde ich, muss es aber auch vom gefühl her für beide seiten stimmen. es ist immer ein geben und nehmen. möchte und hat man die möglichkeit, den selben (kader-)job auch in teilzeit zu machen, ist das toll. aber man muss auch bereit sein, gewisse kompromisse zu machen und einander entgegenkommen. auf beiden seiten.

was dein beispiel betrifft: für mich wäre logisch, dass in so einem fall zwei tage sonst mal kompensiert werden können und der eine tag auf die extra ferientage geht. ich glaube, es geht bei dem vertrag nicht nur darum, was mit reisetätigkeit passiert, sondern generell mit überzeit. wenn du an drei tagen pro woche arbeiten sollst und es mal mehr sind - wie soll das gerelegt werden. kompensieren, auszahlen, durch pauschale wie eine extra woche bis zu einem gewissen mass abgelten.
Danke JJ, ich wäre auch sehr für eine Geben-und Nehmen Lösung.
Aber bevor ich in so eine Verhandlung eintrete, ist es mir wichtig zu wissen, was mir von gesetzes-wegen zustehen würde. Das gibt mir eine klarere Verhandlungsposition und ich kann auch abschätzen, in wie weit mir der AG entgegenkommt.

Mir persönlich würde 60% arbeiten zu 70% Lohn gut passen und ich pfeiff auf die Kompensationstage, mit Ausnahme der Wochenenden. Das würde mir besser in die Karten spielen, da die Kompensationstage ja erneut zu mehr Abwesenheit führt und mir dann wieder Überstunden beschert.

sonrie
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Re: Teilzeitpensum und Reisetätigkeit

Beitrag von sonrie »

Also rein rechtlich gesehen bedeutet eine Pensumsreduktion von 40% auch eine Reduktion des Workloads bzw. eine Vergütung dessen was drüber geht- und wenn dies phasenweise nicht möglich ist, dann würde ich mir da ein Angebot machen lassen, wie der AG sich vorstellt, das handhaben zu wollen. Am Ende gibts da nicht "eine " regelung, sondern man muss sich finden so dass es für beide Seiten passt (ist ja zb. dasselbe mit feiertagen die auf einen freien tag fallen etc.)

Ich handhabe es so wie ChrisBern und +jj+ - recht pragmatisch. Ich habe keine Zeiterfassung, mehr Urluabstage als gewöhnlich und bin frei in meiner Zeiteinteilung, was es mir ermöglicht, Familie und Beruf gut zu koordinieren. Mal arbeite ich 100% in einer Woche, ein anderes mal bin ich froh kann ich freinehmen, weil grad sonstwas los ist.
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MissDiamond
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Re: Teilzeitpensum und Reisetätigkeit

Beitrag von MissDiamond »

sonrie hat geschrieben: Do 1. Sep 2022, 14:25 Ich handhabe es so wie ChrisBern und +jj+ - recht pragmatisch. Ich habe keine Zeiterfassung, mehr Urluabstage als gewöhnlich und bin frei in meiner Zeiteinteilung, was es mir ermöglicht, Familie und Beruf gut zu koordinieren. Mal arbeite ich 100% in einer Woche, ein anderes mal bin ich froh kann ich freinehmen, weil grad sonstwas los ist.
So flexibel wird es bei mir nicht umsetzbar sein.
Aber ich danke für eure inputs, wie das bei euch so gehandhabt wird.

sonrie
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Re: Teilzeitpensum und Reisetätigkeit

Beitrag von sonrie »

muss es ja nicht, am Ende gehts ja nur darum, dass sowohl du als auch dein AG eine Lösung habt, mit der ihr beide zufrieden sein könnt. Je nach Lebenssituation hat man da andere Prioritäten.
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dede
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Re: Teilzeitpensum und Reisetätigkeit

Beitrag von dede »

Bei uns gibt es bei Vertrauensarbeit die Wahl, entweder etwas mehr Lohn oder mehr Ferientage. Ein eigentliches Kompensieren gibt es da nicht mehr. Die Arbeit muss erledigt sein und den Ausgleich muss im Team selber stattfinden, d.h. gegenseitige Absprache, damit niemand zu viel oder zu wenig arbeitet. Jeder schreibt für sich seine Arbeitszeiten auf und meldet sich, sollte diese über längere Zeit zu sehr ins Plus rutschen. Vieles lässt sich mit einer guten Arbeitsverteilung im Voraus regeln und bei Bedarf müssen da Anpassungen gemacht werden. Ein rechtlicher Anspruch auf Kompensation haben wir alle aber nicht mehr.

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