Backofentür defekt - wie viel darf der Vermieter für die Reparatur von der Versicherung verlangen?

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Moderator: conny85

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Mialania
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Backofentür defekt - wie viel darf der Vermieter für die Reparatur von der Versicherung verlangen?

Beitrag von Mialania »

Es ist vielleicht eine komische Frage, aber wir wohnen mit meinen Eltern in einem Zweifamilienhaus und sind offiziell Mieter.

Vor einiger Zeit ist unsere Ofentür kaputt gegangen und gemäss Versicherung, soll der Vermieter jemanden zur Reparatur aufbieten. Wir sollen ja nichts bezahlen.

Lange Rede, kurzer Sinn. Wir haben eine neue Scheibe bestellt, ich habe sie eingesetzt und gut ist.

Darf jetzt unser Vermieter eine Aufwandsentschädigung von der Versicherung verlangen? Wenn ja, wie viel ist angemessen? Oder würdet Ihr einfach nur die Scheibe inkl. Porto angeben?

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Stella*
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Re: Backofentür defekt - wie viel darf der Vermieter für die Reparatur von der Versicherung verlangen?

Beitrag von Stella* »

Ich würde einfach die Scheibe inkl. Porto angeben. Es war ja wohl nicht so ein grosser Aufwand, die Scheibe zu bestellen und sie einzusetzen. :wink: Je nach Selbstbehalt lohnt es sich nicht mal, diese anzugeben...

Tröpfli83
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Re: Backofentür defekt - wie viel darf der Vermieter für die Reparatur von der Versicherung verlangen?

Beitrag von Tröpfli83 »

Scheibe geht unter Gebäudeglas, gibt keinen Selbstbehalt - war jedenfalls bei uns so. Wenn du sie selber eingesetzt hast, denke ich nicht, dass ne Versicherung etwas bezahlen wird. Die brauchen ne offizielle Rechnung, um abrechnen zu können. Also entweder man bestellt jemanden, der alles repariert und dann zahlts auch die Versicherung oder eben man (frau) machts selber und gibt die nachweisbaren Kosten an. Ausser vielleicht man hat ne sehr unlomplizierte Versicherung, was wohl eher selten ist.

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dede
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Re: Backofentür defekt - wie viel darf der Vermieter für die Reparatur von der Versicherung verlangen?

Beitrag von dede »

Wenn der Vermieter etwas bezahlen soll, dann hat er auch das Recht, selber zu entscheiden, wer die Reparaturen usw. macht. Der Vermieter (und auch die Versicherung) ist sicher nicht verpflichtet, eine Reparatur zu bezahlen, die nicht fachmännisch (d.h. von einer dafür ausgebildeten Person) ausgeführt wurde.

https://www.beobachter.ch/wohnen/miete/ ... r-bezahlen

Mialania
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Re: Backofentür defekt - wie viel darf der Vermieter für die Reparatur von der Versicherung verlangen?

Beitrag von Mialania »

Danke Euch.
Ja, der Versicherungstyp hat mich mega zugetextet am Telefon und gemeint, mein Vermieter müsse schauen, was er machen kann, ob man nur die Tür ersetzen kann oder ob der Backofen so alt ist, dass es keine Ersatzteile mehr gibt, aber dann brauche er mehr Angaben etc. Und jemanden Aufbieten oder oder oder.

Dann schick ich wohl einfach die Rechnung so ein.

Die Scheibe war halt noch lieferbar und die sind extra zum rausnehmen, dass man sie gut reinigen kann.

Ups, jetzt hat's sich grad gekreuzt.
@dede
Ich geh's gleich nachlesen. Es war halt keine Reparatur, sondern es ist eine der vier Scheiben geborsten. Deshalb konnte ich sie einfach selber ersetzen.

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Re: Backofentür defekt - wie viel darf der Vermieter für die Reparatur von der Versicherung verlangen?

Beitrag von dede »

Nur so aus Interesse: warum soll das Ersetzen eines defekten Teils keine Reparatur sein? Für mein Verständnis würde ich das ganz klar als Reparatur bezeichnen.

Mialania
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Re: Backofentür defekt - wie viel darf der Vermieter für die Reparatur von der Versicherung verlangen?

Beitrag von Mialania »

Weil du geschrieben hast:
dede hat geschrieben: Di 5. Apr 2022, 20:54 Der Vermieter (und auch die Versicherung) ist sicher nicht verpflichtet, eine Reparatur zu bezahlen, die nicht fachmännisch (d.h. von einer dafür ausgebildeten Person) ausgeführt wurde.
Ich bin ja nur Hausfrau und keine dafür ausgebildete Person.

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dede
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Re: Backofentür defekt - wie viel darf der Vermieter für die Reparatur von der Versicherung verlangen?

Beitrag von dede »

Wenn du als Nichtfachfrau eine kleine Reparatur selber durchführen kannst, hast du quasi bewiesen, dass diese Reparatur zum kleinen Unterhalt gehört. Der kleine Unterhalt geht zu Lasten des Mieters.
So könnte die Argumentation aus Vermietersicht aussehen.

Mialania
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Re: Backofentür defekt - wie viel darf der Vermieter für die Reparatur von der Versicherung verlangen?

Beitrag von Mialania »

In diesem Fall ist die Vermietersicht ja egal, da er ja auch gemeint hat, wir sollen erst mal schauen, was die Versicherung meint.

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