Liebe Swissmoms
Wir wohnen grenznah und spielen mit dem Gedanken, eine Putzfrau aus Deutschland anzustellen.
Soweit mir bekannt ist, müssten wir in der Schweiz wohnhafte Personen gegen Unfall versichern, und sie sind ab einem gewissen Betrag berufsvorsorgepflichtig etc.
Wie ist das nun aber, wenn ich Personal aus dem benachbarten Ausland anstelle? Quellensteuer?
Was müssten wir da beachten? Welche Versicherungen?
Danke und liebe Grüsse
MissDiamond
Putzfrau - wohnhaft in DE
Moderator: conny85
-
- Senior Member
- Beiträge: 803
- Registriert: Mo 2. Mai 2011, 15:04
- Geschlecht: weiblich
Re: Putzfrau - wohnhaft in DE
Grundsätzlich kannst du Hausangestellte im vereinfachten Verfahren abrechnen (wenn unter 21 000 CHF / jahr) und somit die Quellensteuer direkt abziehen, dies sollte meines Wissens auch für Grenzgänger gehen. Die Unfallsversicherung wird dir nicht espart bleiben, diese fällt aber mit 100 CHF/Jahr nicht sonderlich ins Gewicht.
Frag aber doch einfach mal beim Sozialversicherungsamt nach, was da genau gilt - die können dir da gut Auskunft geben.
Frag aber doch einfach mal beim Sozialversicherungsamt nach, was da genau gilt - die können dir da gut Auskunft geben.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Putzfrau - wohnhaft in DE
Ob die Putzfrau aus DE oder der CH ist, ändert nichts: Du musst sie unfallversichern, sozialversichern und bezüglich Lohn musst Du Dich auch an die CH-Gegebenheiten halten (falls Du mit dem Gedanken spielst, eine Putzfrau aus DE einzustellen, weil die evtl günstiger ist ).
Einziger Unterschied: Du musst bei ihr Quellensteuer abziehen (G-Tarif) und mit dem Kanton abrechnen.
Einziger Unterschied: Du musst bei ihr Quellensteuer abziehen (G-Tarif) und mit dem Kanton abrechnen.
-
- Senior Member
- Beiträge: 803
- Registriert: Mo 2. Mai 2011, 15:04
- Geschlecht: weiblich
Re: Putzfrau - wohnhaft in DE
Liebe AlebriAlebri hat geschrieben: ↑Di 8. Mär 2022, 06:34 Ob die Putzfrau aus DE oder der CH ist, ändert nichts: Du musst sie unfallversichern, sozialversichern und bezüglich Lohn musst Du Dich auch an die CH-Gegebenheiten halten (falls Du mit dem Gedanken spielst, eine Putzfrau aus DE einzustellen, weil die evtl günstiger ist ).
Einziger Unterschied: Du musst bei ihr Quellensteuer abziehen (G-Tarif) und mit dem Kanton abrechnen.
Danke für den Hinweis bzgl. Lohn - dies war / ist tatsächlich der ausschlaggebende Gedanke.
Viele Private bieten ihre Reinigungsdienste für 12-15 EUR/Std. (netto) an, in der Schweiz sind wir beim Doppelten.
Greift auf Stundenbasis ein Mindestlohn? Und falls ja, weisst du, wie hoch dieser ist?
Re: Putzfrau - wohnhaft in DE
Der Mindestlohn für Putzfrauen ist gemäss Unis 19.20/h für dich als arbeitgeber kommen da noch die Sozialversicherungen obendrauf
Re: Putzfrau - wohnhaft in DE
Bezüglich der Idee eine Putzfrau aus Deutschland anzustellen und ihr einen für Schweizer Verhältnisse unangemessenen Lohn zu bezahlen: wenn Firmen so etwas tun nennt man das Lohndumping und es ist illegal.MissDiamond hat geschrieben: ↑Di 8. Mär 2022, 16:22Liebe AlebriAlebri hat geschrieben: ↑Di 8. Mär 2022, 06:34 Ob die Putzfrau aus DE oder der CH ist, ändert nichts: Du musst sie unfallversichern, sozialversichern und bezüglich Lohn musst Du Dich auch an die CH-Gegebenheiten halten (falls Du mit dem Gedanken spielst, eine Putzfrau aus DE einzustellen, weil die evtl günstiger ist ).
Einziger Unterschied: Du musst bei ihr Quellensteuer abziehen (G-Tarif) und mit dem Kanton abrechnen.
Danke für den Hinweis bzgl. Lohn - dies war / ist tatsächlich der ausschlaggebende Gedanke.
Viele Private bieten ihre Reinigungsdienste für 12-15 EUR/Std. (netto) an, in der Schweiz sind wir beim Doppelten.
Greift auf Stundenbasis ein Mindestlohn? Und falls ja, weisst du, wie hoch dieser ist?
Du würdest einfach Lohndumping im "kleinen Rahm" betreiben und das ist nicht in Ordnung.
-
- Senior Member
- Beiträge: 803
- Registriert: Mo 2. Mai 2011, 15:04
- Geschlecht: weiblich
Re: Putzfrau - wohnhaft in DE
Hi PiratPirat hat geschrieben: ↑Mi 9. Mär 2022, 12:38Bezüglich der Idee eine Putzfrau aus Deutschland anzustellen und ihr einen für Schweizer Verhältnisse unangemessenen Lohn zu bezahlen: wenn Firmen so etwas tun nennt man das Lohndumping und es ist illegal.MissDiamond hat geschrieben: ↑Di 8. Mär 2022, 16:22Liebe AlebriAlebri hat geschrieben: ↑Di 8. Mär 2022, 06:34 Ob die Putzfrau aus DE oder der CH ist, ändert nichts: Du musst sie unfallversichern, sozialversichern und bezüglich Lohn musst Du Dich auch an die CH-Gegebenheiten halten (falls Du mit dem Gedanken spielst, eine Putzfrau aus DE einzustellen, weil die evtl günstiger ist ).
Einziger Unterschied: Du musst bei ihr Quellensteuer abziehen (G-Tarif) und mit dem Kanton abrechnen.
Danke für den Hinweis bzgl. Lohn - dies war / ist tatsächlich der ausschlaggebende Gedanke.
Viele Private bieten ihre Reinigungsdienste für 12-15 EUR/Std. (netto) an, in der Schweiz sind wir beim Doppelten.
Greift auf Stundenbasis ein Mindestlohn? Und falls ja, weisst du, wie hoch dieser ist?
Du würdest einfach Lohndumping im "kleinen Rahm" betreiben und das ist nicht in Ordnung.
Da hast du natürlich total recht, soweit habe ich gar nicht studiert.
Mir wäre das gar nie in den Sinn gekommen, da ja nicht ich, sondern die Person, die die Reinigungsdienstleistung anbietet den Stundenlohn von 12-15EUR festlegt (Online Inserate). Es ist ja nicht so, dass ich den Stundenlohn drücken würde. Ich bin da von freier Marktwirtschaft ausgegangen.
Aber offenbar gibt es in der Schweiz ja den Mindestlohn von CHF 19/Stunde netto, von daher würde sich dann dieser Punkt des Lohndumpings aufheben.
Danke für diese wertvollen Hinweise - wusste ich alles gar nicht und relativiert vieles.