Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Unsere grossen Kleinen und unsere kleinen Grossen. Was uns in diesem Abschnitt der Kinder begleitet, beschäftigt und interessiert.

Moderator: conny85

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danci
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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von danci »

@ 2014
Du brauchst mich nicht 10x zu zitieren, aber letztlich sage ich doch genau das: kommt ein Kind zum Kinderarzt und es hat eine ernsthafte Erkrankung der Lunge/Atemwege, so ist er es, der ihn zum Pneumologen überweist und jemanden empfiehlt. Kein KiA würde ein krankes Kind mit einer solchen 3-Zeilen-Standard-E-Mail abweisen, eine solche schreibt man um einen Konflikt zu vermeiden , da manche Maskengegner recht aggressiv sein können.

Das kinderarzthaus schreibt sogar klar, dass keine medizinischen Gründe bestehen.

Eine Maskendispens auszustellen oder zu gebrauchen, ohne dass medizinische Gründe bestehen, ist wie beschrieben Urkundenfälschung und strafbar. Das sind einfach die Fakten.
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dede
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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von dede »

@Danci like

AnneSo
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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von AnneSo »

bodega hat geschrieben:
> AnneSo, doch, ich denke es hat auch mit der Einstellung zu tun. "Wenn
> man dem Kind x Mal sagt, gell, du kommst nach Hause wenn du Kopfschmerzen
> kriegst." "Hoffentlich kriegst du keine Kopfschmerzen", (Ich
> kenne solche Familien, weiss nicht, ob das bei euch so ist) dann ist die
> Chance sehr gross, dass das Kind Kopfschmerzen haben wird. Ganz ehrlich?
> Ja, ich finde es auch doof, müssen die Kleinen nun Maske tragen, aber
> weisst du was? Die schaffen das! Unsere Kinder sind zum Glück noch nicht
> ganz aus Zucker.
>
> Ich würde dir dringend empfehlen, dein Kind wieder in die Schule zu
> schicken. Mit liebevoller, positiver Unterstützung.

Ich habe nie gesagt zu kind, Maske ist Schlimm. Für mich, ist nicht schlimm, für Kind schon. Hatte jeden Tag Kopfschmerzen! Musste viel brechen. Ist klar, dass er nicht wieder gehen kann mit Maske in Schule. Kein Arzt darf machen Brief. Leiider es gibt nur lösung, er bleibt zuhause

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bodega
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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von bodega »

Oder ihr versucht es Halbtags. So kriegt es etwas vom Stoff mit.

AnneSo
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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von AnneSo »

Ja vielleicht das Geht! Wir müssen mit Lehrer sprechen.

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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von nala11 »

Ich habe berufsbedingt manchmal mit Personen zu tun, die Probleme mit der Maske schildern (Unwohlsein, Kopfschmerzen). Irgendwann habe sie dann Angst die Maske tragen und sind schon angespannt, wenn sie diese anziehen. Dadurch verspannen sie sich und atmen falsch.

Deshalb hier noch ein Tipp von mir: Lass dein Kind die Maske Zuhause in entspannten Situationen tragen. Also beim Film-Schauen, beim Lesen, beim Spielen etc. So kann es sich besser daran gewöhnen und im besten Fall findet eine Entkoppelung von Maske=Stress/Anspannung statt.

ausländerin
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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von ausländerin »

Du kannst auch eine Stoff Maske kaufen aus Baumwolle. Die sind viel angenehmer. Und sehr viel Trinken. Die Maske haltet ja das Wasser in Luft zurück, und wir atmen dann einen sehr trockenen Luft ein. Bei mir löst es auch Kompfschmerzen (trockenes Luft grundsätzlich, auch in überheizten Räumen oder in Ländern wo es sehr trocken ist). Mit viel und oft trinken habe ich das Problem in Griff. Wie leicht hilft es auch deinem Kind.

Drag-Ulj
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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von Drag-Ulj »

Das steht auf der BAG-Seite:

Die Covid-19-Verordnung besondere Lage sieht verschiedene Ausnahmen von der Maskentragpflicht
vor. Diese Ausnahmen betreffen etwa Kinder unter 12 Jahren. Ebenfalls ausgenommen von der Maskentragpflicht sind, Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können (Art. 5 Abs. 1 Bst. b und
Art. 6. Abs. 1 Bst. b).

Ihr könnt euch also bezüglich rechtlicher Seite ziemlich entspannen. Der Teil "besondere Gründen, insbesondere medizinische..." ist angeschwärzt. Hast du also keine medizinische Gründe, sondern religiöse oder private, gilt dies auch (rein rechtlich verhebet das übrigens, ob das jmd so machen möchte, sei dahingestellt).

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danci
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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von danci »

@ AnneSo
Ich kenne auch Personen, denen hilft gegen Kopfschmerzen diese Plastikteils in den Maken, weil diese weniger satt sitzt:

https://www.apfelkiste.ch/mundschutz-ma ... SPEALw_wcB

Man müsste halt kurz prüfen, ob dies auch bei Kindern geht oder es das allenfalls gleich in Kindergrösse gibt.

Ich bin aber ehrlich überrascht, dass toleriert wird, dass ein Kind wochenlang nicht in die Schule geht, wenn die Bildung zu Hause, verständlicherweise, nicht gewährleistet werden kann.


@ Drag-Ulj
Das ist juristisch betrachtet, schlicht falsch:

1. Die BAG-Seite wie auch die Covid-Verordnung bringt dir nichts, wenn die Kantone, die die Hoheit über die Schulen haben, strengere Regeln beschliessen :wink: Wo es Maskenpflicht ab der 5., 3. oder gar 1. Klasse gibt, kannst Du Dich auch nicht darauf berufen, das Kind sei unter 12 Jahren. Die Covid-Verordnung umfasst nur Minimalbestimmungen.

2. Besondere Gründe, die nicht medizinischer Natur sind, werden nicht in einem Arztzeugnis (resp. Dispens durch einen Arzt) festgehalten. Das bedeutet, wenn jemand aus z. Bsp. religiösen Gründen keine Maske tragen kann (was ich so nie gehört hätte) und er ein Maskendispens eines Pneumologen vorlegt, der ihm ja nur medizinische, nicht religiöse, Gründe, bezeugen kann, ist das trotzdem eine Urkundenfälschung.
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Drag-Ulj
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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von Drag-Ulj »

Danci
Mir gings nur um die nef. Gründe für ein Maskendispens & diese müssen nicht solche sein, wo das Leben grad gefährdet wird. Exakte Krankheitsbilder werden nirgends erwähnt. Im ärztl. Dispens werden "medizinische" Gründe erwähnt, genaue Diagnosen gehen niemanden was an.

Eine Bekannte hat das mit dem Hausanwalt geprüft, fehlende Maske aus pers. Gründen, die nicht genannt werden müssen, verhebet auch. Aber wenn jmd insbesondere ein Kind diese nicht verträgt, wieso sollte ein/e Dr. kein Dispens wegen "nicht genügende Gründe" ausstellen?
Ich glaube eher, dass Ärztys sich nicht unbeliebt machen wollen... dann gibts solche, die auch bei gröberen Leiden keins ausstellen wollen...

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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von ausländerin »

Wenn ein Kind nachweislich von tragen von Maske erbricht - ist es nicht ein medizinischer Grund? Also bei AnneSo finde ich es sehr fragwürdig dass ein Arzt sich nicht mit dem Problem auseinander setzen kann. Weil solche Reaktion sicher nicht OK ist. Anders wenn das Kind keine Reaktion hat, die Eltern aber nicht wollen das es Masken tragen muss. Oder wenn das Problem eher psychisch ist - Angst, Verweigerung. Ich habe dann schon Verständnis - ich musste halbes Jahr ein Kind ins Kindergarten bringen die auf keinen Fall dorthin wollte und mit Kopfschmerzen und Bauchweh und Einnassen reagiert hat. Ich habe es zu lange mitgemacht. Bereue immer noch. Ich kann nachvollziehen dass wenn die Eltern sowas haben, da sie eine Lösung suchen - auch wenn es grenzwertig ist. Psychische Gründe sind ja auch medizinische Gründe. Die Frage ist wo die Grenze ist von zumutbar und nicht mehr zumutbar.

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danci
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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von danci »

Drag-Ulj hat geschrieben: Mo 27. Dez 2021, 17:31 Danci
Mir gings nur um die nef. Gründe für ein Maskendispens & diese müssen nicht solche sein, wo das Leben grad gefährdet wird. Exakte Krankheitsbilder werden nirgends erwähnt. Im ärztl. Dispens werden "medizinische" Gründe erwähnt, genaue Diagnosen gehen niemanden was an.

Eine Bekannte hat das mit dem Hausanwalt geprüft, fehlende Maske aus pers. Gründen, die nicht genannt werden müssen, verhebet auch. Aber wenn jmd insbesondere ein Kind diese nicht verträgt, wieso sollte ein/e Dr. kein Dispens wegen "nicht genügende Gründe" ausstellen?
Ich glaube eher, dass Ärztys sich nicht unbeliebt machen wollen... dann gibts solche, die auch bei gröberen Leiden keins ausstellen wollen...
Da werden gleich mehrere Sachen verwechselt. Medizinische Gründe müssen nicht lebensgefährlich sein, das sagt niemand. Medizinische Standards, was gezt, was nicht, legen nicht Juristen, sondern Ärzte fest. Und natürlich können auch psychische Gründe, wie ausländerin sie beschreibt, medizinischer Natur sein (wird dann vielleicht eher nicht der Pneumologe sein, der sie feststellt), aber „Mami will das nicht“ fällt halt nicht unter einem medizinischen Grund. Und warum sollten Ärzte ihren Ruf und schlimmstenfalls die Zulassung verlieren und etwas bescheinigen, was nicht da ist? Schreibt das Kinderarzthaus hier ja klar, dass keine bestehen. Das hat absolut nichts mit sich unbeliebt machen zu tun. Und auch die Tatsache, dass es Ärzte gubt, die es tun, ändert nichts an der Widerrechtlichkeit. Natürlich muss im Zeugnis die Diagnose nicht stehen, ändert doch nichts daran, dass eine vorliegen muss und dass die Schulleitung auch nicht jeden Dispens akzeptieren muss.

Oder stellst du für deine SuS falsche Zeugnisse aus, damit es den Eltern besser geht? Also, ich erstelle keine juristischen Gutachten, von denen ich weiss, dass sie falsch sind, weil das jemandem so besser passt.

Zum zweiten: in der Covid-Verordnung (allgemeine Bestimmung, Kantone dürfen wie gesagt eigene Erlassen rausgeben, die vorgehen) steht „besondere Gründe“, aber eben auch dass der Betroffene sie „nachweisen“ muss. Wie das gehen soll, ohne sie zu benennen, ist mir persönlich ein Rätsel, vielleicht hat der Hausanwalt mehr Phantasie, aber auch hier müssen nicht alle auch akzeptiert werden. Nur hat das Null mit dem Arztzeugnis zu tun, nach dem hier gefragt wurde.
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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von Moreen »

In meinem Wohnkanton hat ein Rechtsanwalt Strafanzeige gegen die kantonale Regierung und die Vorsteherin des Amtes für Volksschule und Sport bei der Staatsanwaltschaft des Kantons wegen der Maskenpflicht an Schulen eingereicht :roll: . Bin gespannt, was dabei rauskommt; wird dann wohl in unserer Regionalzeitung veröffentlicht...
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danci
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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von danci »

@ Moreen
Für Bern hat das Bundesgericht bereits entschieden:

https://www.derbund.ch/beschwerde-gegen ... 3389483839

Natürlich ist jeder Fall anders, aber es dürfte als Präsidenzfall dienen
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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von Moreen »

@danci, danke für den Link. Könnte es sein, dass gegen dieses Urteil nochmals Rekurs eingelegt wird?

Bei uns gilt seit Mitte Dezember Maskenpflicht ab der 1. Klasse, dagegen haben sich offenbar sehr viele Eltern gewehrt (stand auch in unserer Regionalzeitung, ich selber bin ja nicht mehr in die Volksschule involviert). Ich bin echt gespannt, was bei dieser Anzeige rauskommt...
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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von danci »

@ Moreen
Nein, das Bundesgericht ist die letzte ordentliche Instanz. Nun käme höchstens noch Strasburg (Menschenrechtsgerichtshof), aber das wage ich zu bezweifeln. Ein solches Urteil käme ohnehin erst nach Jahren und wäre für die Schweiz auch nicht direkt verpflichtend.

Aber es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass eine Pflicht ab der 1. Klasse anders gewertet wird als eine solche ab der 5.
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Drag-Ulj
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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von Drag-Ulj »

danci hat geschrieben: Di 28. Dez 2021, 07:43
Drag-Ulj hat geschrieben: Mo 27. Dez 2021, 17:31 Danci
Mir gings nur um die nef. Gründe für ein Maskendispens & diese müssen nicht solche sein, wo das Leben grad gefährdet wird. Exakte Krankheitsbilder werden nirgends erwähnt. Im ärztl. Dispens werden "medizinische" Gründe erwähnt, genaue Diagnosen gehen niemanden was an.

Eine Bekannte hat das mit dem Hausanwalt geprüft, fehlende Maske aus pers. Gründen, die nicht genannt werden müssen, verhebet auch. Aber wenn jmd insbesondere ein Kind diese nicht verträgt, wieso sollte ein/e Dr. kein Dispens wegen "nicht genügende Gründe" ausstellen?
Ich glaube eher, dass Ärztys sich nicht unbeliebt machen wollen... dann gibts solche, die auch bei gröberen Leiden keins ausstellen wollen...
Da werden gleich mehrere Sachen verwechselt. Medizinische Gründe müssen nicht lebensgefährlich sein, das sagt niemand. Medizinische Standards, was gezt, was nicht, legen nicht Juristen, sondern Ärzte fest. Und natürlich können auch psychische Gründe, wie ausländerin sie beschreibt, medizinischer Natur sein (wird dann vielleicht eher nicht der Pneumologe sein, der sie feststellt), aber „Mami will das nicht“ fällt halt nicht unter einem medizinischen Grund. Und warum sollten Ärzte ihren Ruf und schlimmstenfalls die Zulassung verlieren und etwas bescheinigen, was nicht da ist? Schreibt das Kinderarzthaus hier ja klar, dass keine bestehen. Das hat absolut nichts mit sich unbeliebt machen zu tun. Und auch die Tatsache, dass es Ärzte gubt, die es tun, ändert nichts an der Widerrechtlichkeit. Natürlich muss im Zeugnis die Diagnose nicht stehen, ändert doch nichts daran, dass eine vorliegen muss und dass die Schulleitung auch nicht jeden Dispens akzeptieren muss.

Oder stellst du für deine SuS falsche Zeugnisse aus, damit es den Eltern besser geht? Also, ich erstelle keine juristischen Gutachten, von denen ich weiss, dass sie falsch sind, weil das jemandem so besser passt.

Zum zweiten: in der Covid-Verordnung (allgemeine Bestimmung, Kantone dürfen wie gesagt eigene Erlassen rausgeben, die vorgehen) steht „besondere Gründe“, aber eben auch dass der Betroffene sie „nachweisen“ muss. Wie das gehen soll, ohne sie zu benennen, ist mir persönlich ein Rätsel, vielleicht hat der Hausanwalt mehr Phantasie, aber auch hier müssen nicht alle auch akzeptiert werden. Nur hat das Null mit dem Arztzeugnis zu tun, nach dem hier gefragt wurde.
Nochmals: es geht nur um Gründe, um ein Dispens auszustellen! Und diese kennen Ärzt:innen & Patient:innen am besten - fertig. Es geht nicht darum, dass Mami nicht will, aber auch nicht um die Behauptungen hier, man müsse Gott weiss welche med. Gründe dafür haben.
Und nein, auf dem Dispens muss nicht stehen, worum es genau geht, wenn ich das will... niemand ist weder der Schule noch dem Migrosverkäufer ggü verpflichtet, seine med. Gründe darzulegen.

Hab ich ein Turndispens wegen des Knies, unterschrieben von meiner Dr., muss niemand wissen, ob ich MS, Krebs oder eine Meniskusentzündung habe.

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danci
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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von danci »

Drag-Ulj hat geschrieben: Di 28. Dez 2021, 15:01
Nochmals: es geht nur um Gründe, um ein Dispens auszustellen!
Jein. Es geht auch um die Frage, WER ein solches ausstellt. Ein Arzt kann das nur, wenn ein MEDIZINISCHER Grund vorliegt, egal welcher Natur, aus anderen "besonderen Gründen" kann er es nicht. Und ob ein medizinischer Grund vorliegt oder nicht, richtet sich nach gewissen Leitlinien, Standards, die meistens von Fachgremien zusammengestellt werden, unter Berücksichtigung der besonderen Umstände im Einzelfall.
Drag-Ulj hat geschrieben: Di 28. Dez 2021, 15:01 Und diese kennen Ärzt:innen & Patient:innen am besten - fertig.
Richtig. Und diese meinten doch, es gäbe keine medizinischen Gründe.

Dass die genaue Diagnose drin stehen muss, hat m.E. niemand gesagt, das wäre wohl auch nicht erlaubt. Aber die Schule z. Bsp. darf sich beim Zweifel an einen Vertrauensarzt wenden und das Zeugnis überprüfen lassen.
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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von Drag-Ulj »

Ich gebe dir recht, dass ich diverse Themen durcheinander beschrieben habe. Aber das mit dem ärztl. Dispens meinte ich wohl genau so: ein/e Ärztin darf nach Kenntnis der/des Patient:in ein Zeugnis ausstellen & die Gründe sind subjektiv, persönlich & vertraulich.
(Besondere Gründe muss man selbst vertreten können - das wollte ich nicht vermischen).

Wie soll die Schule das überprüfen (und warum sollte sie das für ein einzelnes Kind?). Dein/e private Ärztin ist nicht verpflichtet Auskunft zu geben & steht da "medizinische Gründe" ist das kaum überprüfbar? Ob sich da ehrlich wie auch unehrliche Eltern darauf einlassen würden, das Kind von einer unbekannten Person nochmals anschauen zu lassen...?! So ohne Bezug & v.a. je nach Empfindlichkeit des Kindes?

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Re: Maskendispenz / Empfehlung Pneumologe

Beitrag von Helena »

Die Schule kann den eigenen Arzt beziehen, wenn sie Zweifel hat. Dann können die Ärzte das unter sich ausmachen.

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