LRS Nachteilsausgleich 3./4. Klasse
Moderator: conny85
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LRS Nachteilsausgleich 3./4. Klasse
Hallo Zusammen, bei unserer Tochter (3. Klasse) wurde LRS diagnostiziert. Wir sollen nun, gemäss Lehrperson, einen Antrag um Nachteilsausgleich an den Schulleiter schicken. Falls hier jemand ist, der das auch schon machen musste, gibt es etwas, dass ich auf keinen Fall vergessen sollte? Muss man diesen Antrag jedes Jahr neu stellen oder alle zwei Jahre, weiss das jemand? Gibt es irgendwo eine Art Musterbrief oder Auflistungen zu den einzelnen Fächern?
Re: LRS Nachteilsausgleich 3./4. Klasse
Solche Sachen sind kantonal geregelt. Vielleicht findest du auf der Homepage der Erziehungsdirektion deines Kantons etwas.
Hilfreich könnte auch der Dyslexie-Verband Schweiz sein. www.verband-dyslexie.ch
Hilfreich könnte auch der Dyslexie-Verband Schweiz sein. www.verband-dyslexie.ch
Re: LRS Nachteilsausgleich 3./4. Klasse
In welchem Kanton wohnst du?
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Re: LRS Nachteilsausgleich 3./4. Klasse
Kanton Schwyz
Re: LRS Nachteilsausgleich 3./4. Klasse
https://integrative-medizin-innerschwei ... ber-16.pdf
In diesem Dokument findest du einige Angaben, z.B. die gesetzlichen Grundlagen, auf die du dich beziehen kannst. Wie es aussieht, ist im Kanton SZ ein Antrag der Eltern nötig und die Schulleitung entscheidet. ( In anderen Kantonen ist es der Schulpsychologe).
Ich würde also im Brief kurz Bezug nehmen auf die rechtlichen Grundlagen und die Diagnose bei Dr. sowieso erwähnen und den deinem Kind zustehenden Nachteilsausgleich einfordern (und natürlich den Abklärungsbericht, der die Diagnose bestätigt, beilegen) und es an die Schulleitung senden.
In diesem Dokument findest du einige Angaben, z.B. die gesetzlichen Grundlagen, auf die du dich beziehen kannst. Wie es aussieht, ist im Kanton SZ ein Antrag der Eltern nötig und die Schulleitung entscheidet. ( In anderen Kantonen ist es der Schulpsychologe).
Ich würde also im Brief kurz Bezug nehmen auf die rechtlichen Grundlagen und die Diagnose bei Dr. sowieso erwähnen und den deinem Kind zustehenden Nachteilsausgleich einfordern (und natürlich den Abklärungsbericht, der die Diagnose bestätigt, beilegen) und es an die Schulleitung senden.
Re: LRS Nachteilsausgleich 3./4. Klasse
Ich arbeite im Kanton SZ als Gymilehrerin. Bei uns muss der Antrag jährlich neu gestellt werden und die Schulleitung entscheidet. Die Eltern schreiben einen Brief, in dem sie die Situation kurz darlegen und legen den Bericht der Abklärung bei. Hab noch nie erlebt, dass der Nachteilsausgleich dann nicht gewährt wurde.
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Re: LRS Nachteilsausgleich 3./4. Klasse
Vielen herzlichen Dank euch allen für die Infos!