Homeoffice und Kinderbetreuung: Entschädigung doch möglich!
Moderator: conny85
Homeoffice und Kinderbetreuung: Entschädigung doch möglich!
Ich habe hier in einem Thema geschrieben, dass Eltern, die ihre Kinder betreuen müssen, auch im Homeoffice Entschädigung via EO beantragen können (Taggeld analog Mutterschaftsurlaub). Mir wurde dann widersprochen, dass das nicht gehe und ich war mir plötzlich auch nicht mehr sicher. Es geht aber doch:
https://www.sbk.ch/files/sbk/Aktuell/co ... urlaub.pdf
Die Presse wundert sich gerade, warum das Geld nicht abgeholt wird. Aus meiner Sicht wurdewird das sehr verwirrend kommuniziert. Aber alle, die kurz vor dem Nervenzusammenbruch stehen, sollen das doch bitte ASAP mit dem Arbeitgeber besprechen.
https://www.sbk.ch/files/sbk/Aktuell/co ... urlaub.pdf
Die Presse wundert sich gerade, warum das Geld nicht abgeholt wird. Aus meiner Sicht wurdewird das sehr verwirrend kommuniziert. Aber alle, die kurz vor dem Nervenzusammenbruch stehen, sollen das doch bitte ASAP mit dem Arbeitgeber besprechen.
sie 2009
er 2010
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- stella
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Re: Homeoffice und Kinderbetreuung: Entschädigung doch möglich!
Das ist sehr interessant.
Gibt es denn nicht praktisch überall Kinderbetreuung in den Schulen für Eltern, die arbeiten müssen? Meine Schule und auch die meiner Kinder unterscheidet dabei nicht, ob die Berufe systemrelevant sind oder nicht. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder nur zu schicken, wenn es gar nicht anders geht, aber sie dürfen.
Gibt es denn nicht praktisch überall Kinderbetreuung in den Schulen für Eltern, die arbeiten müssen? Meine Schule und auch die meiner Kinder unterscheidet dabei nicht, ob die Berufe systemrelevant sind oder nicht. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder nur zu schicken, wenn es gar nicht anders geht, aber sie dürfen.
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07
Re: Homeoffice und Kinderbetreuung: Entschädigung doch möglich!
@Stella: schön wäres. In unserer Gemeinde müssten wir die Kinder sogar ins Nachbardorf bringen. Weils für die Gemeinde bequemer ist. Und nur Eltern mit systemrelevanten Berufen, dürfen das überhaupt in Betracht ziehen.
Trotzdem werde ich das Geld von der EO nicht abholen. Möchte meinen Job behalten - und er gibt mir auch in dieser Zeit mehr Befriedigung als Kochen und Putzen
Trotzdem werde ich das Geld von der EO nicht abholen. Möchte meinen Job behalten - und er gibt mir auch in dieser Zeit mehr Befriedigung als Kochen und Putzen



- stella
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Re: Homeoffice und Kinderbetreuung: Entschädigung doch möglich!
Tinky
Danke für deine Antwort. Das ist natürlich doof... Vielleicht ist das auch von Kanton zu Kanton verschieden... Und ja, ich verstehe, dass man den Job behalten möchte. Vielleicht ergeben sich Synergien mit den Nachbarn oder die Kinder machen es gut oder dann sind sie halt mehr vor dem TV... Egal, in so Zeiten.
Danke für deine Antwort. Das ist natürlich doof... Vielleicht ist das auch von Kanton zu Kanton verschieden... Und ja, ich verstehe, dass man den Job behalten möchte. Vielleicht ergeben sich Synergien mit den Nachbarn oder die Kinder machen es gut oder dann sind sie halt mehr vor dem TV... Egal, in so Zeiten.
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07
Re: Homeoffice und Kinderbetreuung: Entschädigung doch möglich!
Auch wir haben nur Betreuung wenn es gar nicht anders geht. Und auch ich werde kein EO beantragen - nicht, weil mir dann gekündigt wurde (was für ein Armutszeugnis für den Arbeitgeber), sondern weil die Arbeit dann auf meine Teamkollegen zurückfällt. Meine Kinder sind auch nicht mehr so klein, dass sie jede Minute betreut werden müssen. Ich konzentriere mich auf das Nötigste und kann jetzt etwas Überstunden abbauen. Das stimmt so für mich. Ich finde es einfach stossend, wie schlecht die Kommunikation in diesem Bereich ist.
sie 2009
er 2010
er 2010
Re: Homeoffice und Kinderbetreuung: Entschädigung doch möglich!
Malaga
Das Infoblatt vom Gewerkschaftsbund ist FALSCH.
https://www.ahv-iv.ch/Portals/0/Documen ... 6.03_d.pdf
3. Gibt es die Entschädigung auch für Arbeit zu Hause (Homeoffice)?
Wenn die Arbeit von zu Hause aus möglich ist, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Der Sohn ist knapp 13 Jahre (6. Klasse) und ich hätte ihm im Notfall in der Betreuung der Schule, welche auch während der Frühlingsferien angeboten wird, anmelden können. Aber einen knapp 13-jährigen, der schon seit der 4. Klasse 1 x pro Woche alleine Zmittag essen wollte, um nicht mehr in die Tagesstrukturen gehen zu müssen, wäre mir nie und nimmer dorthin gegangen. Da er im Juni 2007 geboren wurde, hätten wir keinen Anspruch auf EO, obwohl er noch Primarschüler ist und dementsprechend wenig von der Schule aus der Ferne unterrichtet wurde (10 Std./Wo, Wochenplan per Mail an die Mutter anfangs Woche, nix mit IPad, eLearning, etc.).
Das Infoblatt vom Gewerkschaftsbund ist FALSCH.
https://www.ahv-iv.ch/Portals/0/Documen ... 6.03_d.pdf
3. Gibt es die Entschädigung auch für Arbeit zu Hause (Homeoffice)?
Wenn die Arbeit von zu Hause aus möglich ist, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Der Sohn ist knapp 13 Jahre (6. Klasse) und ich hätte ihm im Notfall in der Betreuung der Schule, welche auch während der Frühlingsferien angeboten wird, anmelden können. Aber einen knapp 13-jährigen, der schon seit der 4. Klasse 1 x pro Woche alleine Zmittag essen wollte, um nicht mehr in die Tagesstrukturen gehen zu müssen, wäre mir nie und nimmer dorthin gegangen. Da er im Juni 2007 geboren wurde, hätten wir keinen Anspruch auf EO, obwohl er noch Primarschüler ist und dementsprechend wenig von der Schule aus der Ferne unterrichtet wurde (10 Std./Wo, Wochenplan per Mail an die Mutter anfangs Woche, nix mit IPad, eLearning, etc.).
Meitli 12/05
Bueb 06/07
Bueb 06/07
Re: Homeoffice und Kinderbetreuung: Entschädigung doch möglich!
@Schwups: Anscheinend wurden die Bestimmungen bzgl. Homeoffice nochmals geändert mit dem Resultat, dass jetzt gar niemand mehr weiss was gilt.
sie 2009
er 2010
er 2010
Re: Homeoffice und Kinderbetreuung: Entschädigung doch möglich!
Die angesprochene EO-Entschädigung hat nichts mit HO zu tun! Sie ist für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren gedacht, die wirklich 0 Möglichkeit für Kinderbetreuung haben und vom Job her auch keinerlei Möglichkeit, HO zu machen. In den Fällen kann man für die betroffene Mutter/den betroffenen Vater EO-Taggeld beantragen. Aber: Man bekommt dann nur 80% (bzw. max. CHF 196.- pro Tag) Lohn - und das während max. 30 Tagen.
In erster Linie gilt immer noch: Die Eltern stehen in der Pflicht, die Kinderbetreuung irgendwie zu organisieren - und die AG stehen (in der jetzigen Situation) in der Pflicht, Mitarbeitenden mit Familienpflichten soweit als möglich entgegenzukommen (flexible Arbeitszeiten, HO, etc.). Nur in den Fällen, in denen beides wirklich unmöglich ist (z.B. bei einer Verkäuferin, die logischerweise kein HO machen kann und aufgrund der Ladenöffnungszeiten auch keine flexiblen Arbeitszeiten möglich sind), ist das EO-Taggeld eine Möglichkeit.
Aber eben: Nachteil ist dann halt auch ganz klar, dass die Mitarbeitenden mit der EO-Taggeld-Lösung vollständig ausfallen - und die Arbeitskollegen entsprechend einspringen müssen oder temporäre Lösungen gefunden werden müssen, um das "Loch" zu stopfen. Aber eben: Wenn es nicht anders geht, dann ist es halt so.
Wir konnten mit all unseren Mitarbeitenden mit Familienpflichten Lösungen finden (mit HO, Anpassung der Arbeitszeiten an die Bedürfnisse der Mütter/Väter, teils wurden familienintern Lösungen gefunden, usw.).
In erster Linie gilt immer noch: Die Eltern stehen in der Pflicht, die Kinderbetreuung irgendwie zu organisieren - und die AG stehen (in der jetzigen Situation) in der Pflicht, Mitarbeitenden mit Familienpflichten soweit als möglich entgegenzukommen (flexible Arbeitszeiten, HO, etc.). Nur in den Fällen, in denen beides wirklich unmöglich ist (z.B. bei einer Verkäuferin, die logischerweise kein HO machen kann und aufgrund der Ladenöffnungszeiten auch keine flexiblen Arbeitszeiten möglich sind), ist das EO-Taggeld eine Möglichkeit.
Aber eben: Nachteil ist dann halt auch ganz klar, dass die Mitarbeitenden mit der EO-Taggeld-Lösung vollständig ausfallen - und die Arbeitskollegen entsprechend einspringen müssen oder temporäre Lösungen gefunden werden müssen, um das "Loch" zu stopfen. Aber eben: Wenn es nicht anders geht, dann ist es halt so.
Wir konnten mit all unseren Mitarbeitenden mit Familienpflichten Lösungen finden (mit HO, Anpassung der Arbeitszeiten an die Bedürfnisse der Mütter/Väter, teils wurden familienintern Lösungen gefunden, usw.).