Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
Moderator: conny85
- RegiZ
- Newbie
- Beiträge: 45
- Registriert: Fr 25. Dez 2009, 11:21
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Säuliamt / ZH
Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
Hallo Swissmoms
Weiss jemand von Euch, ob eine Vereinbarung für ein wöchentliches Besuchsrecht (z.B. Mittwochabend) auch in den Schulferien eingehalten werden muss?
Mach ich mich „straffbar“ wenn ich in den Ferien über die Mittwochabende verfüge, wenn mein EX mit meinem Sohn keine Ferien geplant hat?
Gruss
RegiZ
Weiss jemand von Euch, ob eine Vereinbarung für ein wöchentliches Besuchsrecht (z.B. Mittwochabend) auch in den Schulferien eingehalten werden muss?
Mach ich mich „straffbar“ wenn ich in den Ferien über die Mittwochabende verfüge, wenn mein EX mit meinem Sohn keine Ferien geplant hat?
Gruss
RegiZ
Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
Wenn in der Vereinbarung nicht anders festgehalten, so gilt das Besuchsrecht (was im Übrigen ein Recht beider ist, Elternteil wie Kind!) selbstverständlich auch während den Ferien.
Wünschenswert jedoch wäre, wenn sich die Eltern darob nicht streiten, sondern in der Lage sind, Ausnahmen und Abweichungen abzusprechen und gegenseitig zuzulassen.
Wünschenswert jedoch wäre, wenn sich die Eltern darob nicht streiten, sondern in der Lage sind, Ausnahmen und Abweichungen abzusprechen und gegenseitig zuzulassen.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
- Nette
- Vielschreiberin
- Beiträge: 1317
- Registriert: Di 18. Okt 2005, 22:10
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: nähe Aarau
Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
Betrifft deine Frage wenn ihr fort seid in den Ferien oder wenn ihr zu Hause seid?
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe 

Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
Grundsätzlich gilt - wie Shiraz richtig schreibt - das Besuchsrecht auch während den Ferien. ABER: Logischerweise müssen da vernünftige Abmachungen getroffen werden bzw. Ausnahmen möglich sein - sonst könnte ja nie irgendeiner von Euch in die Ferien. Von daher ist das schon etwas, das Ihr untereinander klären solltet - denn wenn es für jegliche Ausnahme-/und Sonderfälle auch noch eine gerichtliche Regelung braucht, dann wird es wirklich sehr schwierig und umständlich.
- RegiZ
- Newbie
- Beiträge: 45
- Registriert: Fr 25. Dez 2009, 11:21
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Säuliamt / ZH
Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
Ja es ist ziemich mühsam mit meinem EX. Ich habe ihm für die Ferien einen Vorschlag unterbreitet, damit mein Sohn nicht ständig hin und her muss. Wollte mein EX nicht akzepieren und hat mir, wohl in der „täubi“, im SMS geschrieben, dass mein Sohn dan halt 2 Wochen bei mir bleiben soll. Nun hat er wohl seine Meinung doch geändert, aber ich habe jetzt halt auch schon Pläne gemacht.
Wenn wir weg sind in den Ferien ist klar, dass die Vereinbarung unter der Woche nicht eingehalten werden kann.
Leider ist es so, dass mein EX kein Unterhalt bezahlt (er bezahlt die Wohnsituation aber nichts zum Leben, ich „lebe“ von Luft und Nichts und dem Darlehen meiner Eltern. Der Eheschutz ist hängig seit 4.5.17 und nä. Termin ist ende März 2018 - er lässt mich bewusst „aushungern“), darum kann ich auch nicht einfach so in die Ferien. Drum machen wir halt UHU-Ferien (ums Huus umä-Ferien) und jedes mal muss ich in den Ferien schauen, dass ich am Mittwochabend um 17:00 h wieder zu Hause bin, bzw. ich kann nichts abmachen. Manchmal würden die Spielkameraden von meinem Sohn gerne noch länger bleiben als 17:00 h oder die Familie bleibt zum Abendessen. Mein EX fordert seine Rechte, hält sich aber nicht an die Pflichten. Sehr traurig!
Gruss
Wenn wir weg sind in den Ferien ist klar, dass die Vereinbarung unter der Woche nicht eingehalten werden kann.
Leider ist es so, dass mein EX kein Unterhalt bezahlt (er bezahlt die Wohnsituation aber nichts zum Leben, ich „lebe“ von Luft und Nichts und dem Darlehen meiner Eltern. Der Eheschutz ist hängig seit 4.5.17 und nä. Termin ist ende März 2018 - er lässt mich bewusst „aushungern“), darum kann ich auch nicht einfach so in die Ferien. Drum machen wir halt UHU-Ferien (ums Huus umä-Ferien) und jedes mal muss ich in den Ferien schauen, dass ich am Mittwochabend um 17:00 h wieder zu Hause bin, bzw. ich kann nichts abmachen. Manchmal würden die Spielkameraden von meinem Sohn gerne noch länger bleiben als 17:00 h oder die Familie bleibt zum Abendessen. Mein EX fordert seine Rechte, hält sich aber nicht an die Pflichten. Sehr traurig!
Gruss
Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
Liebe RegiZ,
Ich möchte nur kurz auf Deiner Bemerkung zum bewusst "aushungern" lassen zurückkommen. Es ist ja auch keine Dauerzustand von Darlehen zu leben.....
Arbeitest Du denn? Wenn ja, wieviele Prozente? Gäbte es evtl. eine Möglichkeit aufzustocken?
Liebe Grüsse
Ich möchte nur kurz auf Deiner Bemerkung zum bewusst "aushungern" lassen zurückkommen. Es ist ja auch keine Dauerzustand von Darlehen zu leben.....
Arbeitest Du denn? Wenn ja, wieviele Prozente? Gäbte es evtl. eine Möglichkeit aufzustocken?
Liebe Grüsse
- Nette
- Vielschreiberin
- Beiträge: 1317
- Registriert: Di 18. Okt 2005, 22:10
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: nähe Aarau
Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
Gibt es ev, dass in solchen Ferienwochen Sohnemann früher zum Papi geht?
Denn grundsätzlich verstehe ich auch ein Stück den Vater, dass er nun während den Ferien auf den Sohn verzichten muss...
Wieviel arbeitest du den?
Denn grundsätzlich verstehe ich auch ein Stück den Vater, dass er nun während den Ferien auf den Sohn verzichten muss...
Wieviel arbeitest du den?
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe 

- RegiZ
- Newbie
- Beiträge: 45
- Registriert: Fr 25. Dez 2009, 11:21
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Säuliamt / ZH
Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
Nein, ich „arbeite“ nicht. Ich habe vor 10 Jahren meine Karriere zu Gunsten der Familie aufgegeben. Meinen derzeitigen Job hätte ich nicht mit 50 % machen können, so habe ich mich um Haus, Hund(e) und Kind gekümmert. Und bevor das Kind kam, habe ich meinem Mann die Firma aufgebaut, im kaufmännischen Bereich - er ist Handwerker.
Leider ist es nicht ganz so einfach von Heute auf Morgen einen Job zu finden. Ich muss zuerst raus finden, wo meine derzeitigen Möglichkeiten stehen (oder was ich noch benötige) und das wollte ich mit Hilfe einer Laufbahnberatung. Im Moment werde ich von meinem Mann so terrorisiert, dass ich schauen muss, dass ich fit genug bin für das „Alltägliche“. Der Terror beginnt bei Drohen (auch körperlich), Nötigung, Hausfriedensbruch, Stalking, wüste Beschimpfungen etc. etc., das „volle“ Programm halt. Mein Mann ist ein Narzisst und mittlerweile glaube ich auch, dass er psychisch Krank ist, bei dem was er alles macht. Aber das ist ein anderes Thema.
Eigentlich wollte ich nur wissen, wie so eine Vereinbarung in den Ferien einzuhalten ist. Ob ich wenigstens in den Schulferien etwas an diesem einen besagten Abend machen kann, wenn ich zu Hause bin. In der Schulzeit achte ich peinlichst genau darauf die Vereinbarung einzuhalten, so dass es ja nicht irgendwo Anlass zum Motzen gibt. Das sind manchmal schon „Einschränkungen“ die meinem Sohn auch nicht passen, aber es muss halt sein. Manchmal ist es einfach nicht anders zu organisieren und entweder mein Mann wird sauer oder ich muss absagen bzw. kann die „Aktivität“ gleich streichen.
Leider ist es nicht ganz so einfach von Heute auf Morgen einen Job zu finden. Ich muss zuerst raus finden, wo meine derzeitigen Möglichkeiten stehen (oder was ich noch benötige) und das wollte ich mit Hilfe einer Laufbahnberatung. Im Moment werde ich von meinem Mann so terrorisiert, dass ich schauen muss, dass ich fit genug bin für das „Alltägliche“. Der Terror beginnt bei Drohen (auch körperlich), Nötigung, Hausfriedensbruch, Stalking, wüste Beschimpfungen etc. etc., das „volle“ Programm halt. Mein Mann ist ein Narzisst und mittlerweile glaube ich auch, dass er psychisch Krank ist, bei dem was er alles macht. Aber das ist ein anderes Thema.
Eigentlich wollte ich nur wissen, wie so eine Vereinbarung in den Ferien einzuhalten ist. Ob ich wenigstens in den Schulferien etwas an diesem einen besagten Abend machen kann, wenn ich zu Hause bin. In der Schulzeit achte ich peinlichst genau darauf die Vereinbarung einzuhalten, so dass es ja nicht irgendwo Anlass zum Motzen gibt. Das sind manchmal schon „Einschränkungen“ die meinem Sohn auch nicht passen, aber es muss halt sein. Manchmal ist es einfach nicht anders zu organisieren und entweder mein Mann wird sauer oder ich muss absagen bzw. kann die „Aktivität“ gleich streichen.
- danci
- Foren-Guru
- Beiträge: 8269
- Registriert: Fr 4. Jan 2008, 18:53
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Kt. Bern
Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
Darum setze ich mich aktuell dafür ein, dass auch Ferien der obhutsberechtigten Person geregelt werden, da dieses Thema immer wieder kommt. Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, dass das Recht auf mind. gleichviele Wochen besteht, wie die besuchsberechtigte Person hat. Das würde dann heissen, dass Du nicht einfach über die gesamten Schulferien verfügen kannst, aber auch 3-4 Wochen im Jahr als Ferien eingeben kannst, wo dann eben das Besuchsrecht nicht stattfindet.
Ansonsten: Könnte man diesen Tag nicht mal ändern? Ich halte Mittwoch gerade aus den von Dir beschriebenen Gründen nicht für den idealen Tag fürs Besuchsrecht (ausser, es bestehen berufliche Gründe, dass es dieser sein muss).
Ansonsten: Könnte man diesen Tag nicht mal ändern? Ich halte Mittwoch gerade aus den von Dir beschriebenen Gründen nicht für den idealen Tag fürs Besuchsrecht (ausser, es bestehen berufliche Gründe, dass es dieser sein muss).
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
- danci
- Foren-Guru
- Beiträge: 8269
- Registriert: Fr 4. Jan 2008, 18:53
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Kt. Bern
Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
Da hast Du zu 100% recht. Nur ist es leider so, dass es in vielen Fällen nicht zu klappen scheint, dass man das "normal" untereinander abspricht. Da kann eine Lösung "von oben herab" Ruhe bringen...Caipi16 hat geschrieben:Grundsätzlich gilt - wie Shiraz richtig schreibt - das Besuchsrecht auch während den Ferien. ABER: Logischerweise müssen da vernünftige Abmachungen getroffen werden bzw. Ausnahmen möglich sein - sonst könnte ja nie irgendeiner von Euch in die Ferien. Von daher ist das schon etwas, das Ihr untereinander klären solltet - denn wenn es für jegliche Ausnahme-/und Sonderfälle auch noch eine gerichtliche Regelung braucht, dann wird es wirklich sehr schwierig und umständlich.

Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
danci,
Deine Idee mit dem "von Oben herab" finde ich klasse und zielorientiert. Wenn das nämlich in der Besuchsrechtsvereinbarung bereits geregelt ist, gibt's keine oder weniger Diskussionen und entzieht viel an Konfliktpotenzial.
Ich hab jetzt grad unsere Vereinbarung nachgelesen. Da steht:
"Die Eltern verbringen jährlich je 4 Wochen Ferien mit dem Kind. In dieser Zeit fallen die üblichen Besuchszeiten dahin. Die Elternteile melden ihre Ferien gegenseitig mindestens 2 Monate im Voraus an. Damit sind gegenseitige Ansprüche abgegolten."
(Zu bemerken gilt, dass unsere gesamte Vereinbarung nicht bloss ein RECHT ist, sondern auch eine PFLICHT darstellt).
Deine Idee mit dem "von Oben herab" finde ich klasse und zielorientiert. Wenn das nämlich in der Besuchsrechtsvereinbarung bereits geregelt ist, gibt's keine oder weniger Diskussionen und entzieht viel an Konfliktpotenzial.
Ich hab jetzt grad unsere Vereinbarung nachgelesen. Da steht:
"Die Eltern verbringen jährlich je 4 Wochen Ferien mit dem Kind. In dieser Zeit fallen die üblichen Besuchszeiten dahin. Die Elternteile melden ihre Ferien gegenseitig mindestens 2 Monate im Voraus an. Damit sind gegenseitige Ansprüche abgegolten."
(Zu bemerken gilt, dass unsere gesamte Vereinbarung nicht bloss ein RECHT ist, sondern auch eine PFLICHT darstellt).
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
- RegiZ
- Newbie
- Beiträge: 45
- Registriert: Fr 25. Dez 2009, 11:21
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Säuliamt / ZH
Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
In meiner Teilvereinbarung steht lediglich unter dem Punkt "Betreuung durch den Vater" drin:
- jedes zweite Wochenende von ..... bis .....
- jeden Mittwochabend von ..... bis .....
- während vier Wochen Ferien pro Jahr; der Zeitpunkt ist spätestens zwei Monate im Voraus mitzuteilen bzw. abzusprechen.
- die Eltern sprechen sich über die Aufteilung der Ferien jeweils mindestens zwei Monate im Voraus ab. Können sie sich nicht einigen,
so kommt dem Vater in Jahren mit gerader Jahreszahl das Entscheidungsrecht bezüglich der Aufteilung der Ferien zu; in ungerader
Jahreszahl der Mutter.
Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Neujahr sind auch geregelt
In der übrigens Zeit wird XY von der Mutter betreut.
Von dahinfallenden Besuchszeiten steht bei mir nichts und das ist betreffend den restlichen Ferien meine Frage. Ob ich nun den Mittwochabend auch in den restlichen Ferien die wir zu Hause verbringen (Tagesausflüge, Besuche, etc. was man halt sonst noch so macht an freien Tagen) "einzuhalten" habe.
- jedes zweite Wochenende von ..... bis .....
- jeden Mittwochabend von ..... bis .....
- während vier Wochen Ferien pro Jahr; der Zeitpunkt ist spätestens zwei Monate im Voraus mitzuteilen bzw. abzusprechen.
- die Eltern sprechen sich über die Aufteilung der Ferien jeweils mindestens zwei Monate im Voraus ab. Können sie sich nicht einigen,
so kommt dem Vater in Jahren mit gerader Jahreszahl das Entscheidungsrecht bezüglich der Aufteilung der Ferien zu; in ungerader
Jahreszahl der Mutter.
Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Neujahr sind auch geregelt
In der übrigens Zeit wird XY von der Mutter betreut.
Von dahinfallenden Besuchszeiten steht bei mir nichts und das ist betreffend den restlichen Ferien meine Frage. Ob ich nun den Mittwochabend auch in den restlichen Ferien die wir zu Hause verbringen (Tagesausflüge, Besuche, etc. was man halt sonst noch so macht an freien Tagen) "einzuhalten" habe.
- danci
- Foren-Guru
- Beiträge: 8269
- Registriert: Fr 4. Jan 2008, 18:53
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Kt. Bern
Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
@ Shiraz
Das nenne ich ja mal fortschrittlich. Lese ich hier noch sehr selten...
@ Regi Z
Eigentlich nein, das heisst dass in den andere Ferienwochen, das Besuchsrecht normal weiterläuft. Aber eben, ich bin der Meinung, auch Du darfst Ferien eingeben, sicher die gleichen 4 Wochen, und dann findet keines statt. Das wäre ja auch so, wenn Du wegfahren würdest.
Das nenne ich ja mal fortschrittlich. Lese ich hier noch sehr selten...
@ Regi Z
Eigentlich nein, das heisst dass in den andere Ferienwochen, das Besuchsrecht normal weiterläuft. Aber eben, ich bin der Meinung, auch Du darfst Ferien eingeben, sicher die gleichen 4 Wochen, und dann findet keines statt. Das wäre ja auch so, wenn Du wegfahren würdest.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
- badeentli84
- auf Wunsch deaktiviert
- Beiträge: 1035
- Registriert: Sa 19. Jan 2008, 21:17
Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
@shiraz
Das liegt glaub dran, dass du diesen Vorschlag gemacht hast, und Anwalt plus Richter dies umgesetzt haben?
Das liegt glaub dran, dass du diesen Vorschlag gemacht hast, und Anwalt plus Richter dies umgesetzt haben?
Quikquikquik
Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
.. und das vor bald 18 Jahren!
badeentli, da haben alle Beteiligten ihres beigetragen. Lösungs-und nicht konfliktorientiert
badeentli, da haben alle Beteiligten ihres beigetragen. Lösungs-und nicht konfliktorientiert

Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
- danci
- Foren-Guru
- Beiträge: 8269
- Registriert: Fr 4. Jan 2008, 18:53
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Kt. Bern
Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
Vielleicht noch zum "von oben herab":
Ich erkläre den Leuten immer, dass es sich dabei um einen "Notfallplan" handelt und schreibe auch in den meisten Fällen, Ausnahmen vorbehalten" ausdrücklich in meine Anträge oder in eine Vereinbarung, dass sich die Eltern einvernehmlich über das Besuchsrecht einigen. Sollte keine Einigung möglich sein, dann gilt xy.
Und wenn man es als das versteht, nämlich ein Notfallplan, wenn keine Einigung möglich ist, dann ist es absolut inkonsequent zu sagen, wir machen einen für das "normale Besuchsrecht", regeln aber keine Ferien oder Feiertage, weil es doch möglich sein sollte, dass die Eltern das zusammen besprechen und entscheiden. Ja, das sollte eigentlich möglich sein. Und wenn es möglich ist, dann tritt dieser "Notfallplan" ohnehin nicht in Kraft, sondern es gilt, was sie vereinbaren. Auch ein beliebter Satz von mir: "Kein Richter wird je von sich aus an einem Mittwochabend an die Türe klopfen und fragen, warum die Kinder denn beim Vater sind, wo doch im Urteil steht, dass sie jeweils am Donnerstag zum Vater gehen.". Wenn aber keine Einigung möglich ist, ist keine Einigung möglich. Und da nun anzunehmen, dass sich Leute, die sich über das "normale Besuchsrecht" nicht einigen können, sich plötzlich über die Ferien und Feiertage bestens einigen können, sehe ich doch als sehr naiv an. Nein, wenn keine Einigung da ist, braucht es eben den Notfallplan und dieser muss dann auch alles umfassen: das normale Besuchsrecht, Ferienrechte beider Eltern und Feiertagesregelungen. Da wo die Kommunikation gut funktioniert, kann auch auf den Notfallplan verzichtet werden, dann aber ganz und es können höchstens Grundzüge mal schriftlich festgehalten werden, wenn der Wunsch besteht.
Ich erkläre den Leuten immer, dass es sich dabei um einen "Notfallplan" handelt und schreibe auch in den meisten Fällen, Ausnahmen vorbehalten" ausdrücklich in meine Anträge oder in eine Vereinbarung, dass sich die Eltern einvernehmlich über das Besuchsrecht einigen. Sollte keine Einigung möglich sein, dann gilt xy.
Und wenn man es als das versteht, nämlich ein Notfallplan, wenn keine Einigung möglich ist, dann ist es absolut inkonsequent zu sagen, wir machen einen für das "normale Besuchsrecht", regeln aber keine Ferien oder Feiertage, weil es doch möglich sein sollte, dass die Eltern das zusammen besprechen und entscheiden. Ja, das sollte eigentlich möglich sein. Und wenn es möglich ist, dann tritt dieser "Notfallplan" ohnehin nicht in Kraft, sondern es gilt, was sie vereinbaren. Auch ein beliebter Satz von mir: "Kein Richter wird je von sich aus an einem Mittwochabend an die Türe klopfen und fragen, warum die Kinder denn beim Vater sind, wo doch im Urteil steht, dass sie jeweils am Donnerstag zum Vater gehen.". Wenn aber keine Einigung möglich ist, ist keine Einigung möglich. Und da nun anzunehmen, dass sich Leute, die sich über das "normale Besuchsrecht" nicht einigen können, sich plötzlich über die Ferien und Feiertage bestens einigen können, sehe ich doch als sehr naiv an. Nein, wenn keine Einigung da ist, braucht es eben den Notfallplan und dieser muss dann auch alles umfassen: das normale Besuchsrecht, Ferienrechte beider Eltern und Feiertagesregelungen. Da wo die Kommunikation gut funktioniert, kann auch auf den Notfallplan verzichtet werden, dann aber ganz und es können höchstens Grundzüge mal schriftlich festgehalten werden, wenn der Wunsch besteht.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
- RegiZ
- Newbie
- Beiträge: 45
- Registriert: Fr 25. Dez 2009, 11:21
- Geschlecht: weiblich
- Wohnort: Säuliamt / ZH
Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
@danci: .... und dan gibt es noch „Diese“, bei denen nicht mal der „Notfallplan“ greift, der eine Elternteil macht was er will bzw. hält sich nicht an die Vereinbarung. Wie mein Noch-Mann.... und Keiner hindert ihn daran. Manchmal Frag ich mich tatsächlich, wofür eine Vereinbarung gemacht wurde bzw. wofür es Gesetzte gibt.
Gruss RegiZ
Gruss RegiZ
-
- Senior Member
- Beiträge: 601
- Registriert: Di 13. Dez 2011, 20:47
- Geschlecht: weiblich
Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
du wirst das jetzt vielleicht nicht so gerne hören, aber ich bin ehrlich der Meinung, dass dir in den restlichen Ferien Wochen des Kindes jeweils der Mo/Di/Do und Fr bleibt für Ausflüge & Abmachen. Das sind nicht wenige Alternativen und am einfachsten ist es halt wirklich, diesen Termin in der Agenda zu blockieren. Es scheint ja zumind. dann zu klappen, wenn ihr auswärtige Ferien macht. -
der nicht obhutsberechtigte ElternTeil, meist der Vater, hat weniger Elternzeit mit dem Kind und kämpft deshalb meist mit allen Kräften dafür, dass er seine Rechte gewahrt sieht. Wie sinnvoll das ist, lassen wir mal aussen vor. Da sind halt einfach zwei Ansichten vorhanden.
Du fühlst dich dadurch geplagt, kontrolliert und abhängig. Er fühlt sich beschnitten und es werden Kind-Zeit diktiert. -
Ich weiss, wenn man im ganzen Schlamassel drin steckt, ist man sehr empfindlich und verletzlich. Mit der Zeit bekommt man etwas Abstand und es wird einfacher. -
Ich führe auch nach Jahren noch eine Milchbüechli Rechnung. Sprich, ich achte darauf, dass ich die Zeit beim nicht obhutsberechtigten nicht beschneide und wenn es aus organisatorischen Gründen eine Verschiebung gibt, dann biete ich eine Kompensation an, welche meist höher ist, als die wegfallenden Stunden. So finden wir uns meistens und mit den Jahren ist das gegenseitige Verständnis etwas gewachsen. Meist zumind. fallen dann so "svhnell-Schuss SMS/Email weg.
Einen Jahresplan zu erstellen, möchte ich dir an s Herz legen. Ich finde das hilft beiden Elternteilen und es hilft auch dem Kind. Unserer hängt beim mir an der Pinnwand und im Zimmer vom Kind. So sieht das Kind wann Papa/oder Mamazeit ist und ich kann wenn eine Termin kommt, grad schauen ob und wann es geht. Unser Umfald hat sich auch daran gewöhnt, dass wir halt nicht so flexibel sind z.b. für Familienfeste. Aber, mit der Zeit wird es zur Gewohnheit und unser Kind hat etwas sehr wichtiges gelernt: Papazeit & der Papa selbst ist nicht unwichtig.
Lg
der nicht obhutsberechtigte ElternTeil, meist der Vater, hat weniger Elternzeit mit dem Kind und kämpft deshalb meist mit allen Kräften dafür, dass er seine Rechte gewahrt sieht. Wie sinnvoll das ist, lassen wir mal aussen vor. Da sind halt einfach zwei Ansichten vorhanden.
Du fühlst dich dadurch geplagt, kontrolliert und abhängig. Er fühlt sich beschnitten und es werden Kind-Zeit diktiert. -
Ich weiss, wenn man im ganzen Schlamassel drin steckt, ist man sehr empfindlich und verletzlich. Mit der Zeit bekommt man etwas Abstand und es wird einfacher. -
Ich führe auch nach Jahren noch eine Milchbüechli Rechnung. Sprich, ich achte darauf, dass ich die Zeit beim nicht obhutsberechtigten nicht beschneide und wenn es aus organisatorischen Gründen eine Verschiebung gibt, dann biete ich eine Kompensation an, welche meist höher ist, als die wegfallenden Stunden. So finden wir uns meistens und mit den Jahren ist das gegenseitige Verständnis etwas gewachsen. Meist zumind. fallen dann so "svhnell-Schuss SMS/Email weg.
Einen Jahresplan zu erstellen, möchte ich dir an s Herz legen. Ich finde das hilft beiden Elternteilen und es hilft auch dem Kind. Unserer hängt beim mir an der Pinnwand und im Zimmer vom Kind. So sieht das Kind wann Papa/oder Mamazeit ist und ich kann wenn eine Termin kommt, grad schauen ob und wann es geht. Unser Umfald hat sich auch daran gewöhnt, dass wir halt nicht so flexibel sind z.b. für Familienfeste. Aber, mit der Zeit wird es zur Gewohnheit und unser Kind hat etwas sehr wichtiges gelernt: Papazeit & der Papa selbst ist nicht unwichtig.
Lg
Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
@Bleistift79
Zu grossen Teilen bin ich mit Dir einer Meinung - und bis vor 2-3 Jahren haben mein Ex und ich auch immer mit einem Jahresplan gearbeitet. Allerdings waren wir beide - glücklicherweise - immer flexibel genug, auch kurzfristig etwas zu ändern.
Wo ich nicht mit Dir einig bin, dass diese "Papi-Zeit" faktisch oberste Prio hat. Für mich - bzw. für uns - hatten immer die Bedürfnisse unseres Kindes oberste Prio. Und es ist halt nun einfach mal so: Diese verändern sich mit den Jahren. Bis vor 2-3 Jahren waren diese Papi-Weekends auch grossartig für meinen Sohn. Inzwischen mutiert er langsam aber sicher zum Teenager (wird nächstes Jahr 13 Jahre alt)
und langsam gewinnen seine Freunde und Zeit mit denen an Wichtigkeit - was auch absolut normal ist. So hat er nun vor ca. einem halben Jahr entschieden, dass er diese fixen Wochenenden beim Vater nicht mehr möchte, sondern eher mal spontan seinen Vater sehen bzw. mal nach Lust und Laune mit ihm abmachen. Gottseidank hatte mein Ex dafür Verständnis und hat kein Problem damit. So sind die beiden halt vor allem via WA in Kontakt... ab und zu holt ihn mein Ex mal für einen Nachmittag ab... geht gemeinsam mit ihm essen oder mal ins Kino... oder wenn es für beide stimmt, geht mein Sohn auch wieder mal für über Nacht zu ihm. Aber eben: Diese fixen Papi-Weekends gibt es - auf expliziten Wunsch meines Sohnes - nicht mehr und da für uns Eltern seine Bedürfnisse vor unseren stehen, ist das für uns auch okay. So haben wir es auch in der Vergangenheit immer gehalten: Wenn mein Sohn am Papi-Weekend z.B. mal eine Einladung am Samstagnachmittag für ein Geburtstagsfest hatte, ist er halt erst am Samstagabend (statt am Freitagabend) zum Vater gegangen - oder wir haben das ganze Weekend gekippt, haben es ausfallen lassen oder (auch wieder je nach Wunsch unseres Sohnes) nachgeholt. Auch da: Für uns beide waren die Bedürfnisse und Wünsche immer wichtiger, als in Stein gemeisselte Papi- oder Mami-Zeit. Das gab es bei uns nicht. Gottseidank nicht. Denn ich kenne die Situation auch aus der Sicht eines Kindes (ich war auch ein Scheidungskind) und habe es immer toll gefunden, dass meine Eltern mir da nie ein Besuchsrecht aufgezwungen haben, sondern wir das immer flexibel handhaben konnten (und ich eben ab 12/13jährig auch nicht mehr für ganze Weekends zu meinem Vater musste - fand ich damals plötzlich auch nicht mehr so hittig
).
Ich bin grundsätzlich schon der Meinung, dass auch der nicht-obhutsberechtigte Elternteil im Leben eines Kindes wichtig ist und sich beide Elternteile darum bemühen sollten, dass da ein guter und möglichst regelmässiger Kontakt besteht. Keine Diskussion. Aber eben: Die Bedürfnisse des Kindes bzw. der Umgang mit den Eltern ist mit 5jährig ein völlig anderer als mit 12jährig oder 16jährig. Und ich finde es wichtig, dass man dies als Eltern auch respektieren kann. Der gleichaltrige Sohn meiner Kollegin z.B. muss immer noch jedes 2. Weekend zum Vater... "ghaue oder gstoche"... weil - wenn er mal nicht gehen würde - eben grad ein Theater losgehen würde. Inzwischen ist er soweit, dass er 2-3 Tage vor diesen Weekends richtig aggressiv wird, weil er halt lieber mit seinen Kollegen abmachen würden, als da wieder 2 Tage mit dem Vater in einem Dorf zu hocken, wo er ausser dem Vater niemanden kennt - auch wenn dieser sich wirklich immer sehr bemüht, mit ihm Programm zu machen. Aber eben: Die Bedürfnisse der Kinder ändern sich und irgendwann sind halt 2 volle Tage mit Vater oder Mutter nicht mehr ganz so cool, wie es vielleicht noch der Fall war, als das Kind 4 oder 6jährig war
. Und eben: Ich finde, dies müssen Eltern auch respektieren können - und deshalb geht dieses Besuchsrecht bzw. diese Papi-Zeit für mich (und gottseidank auch meinen Ex) eben gottseidank nicht über alles.
Zu grossen Teilen bin ich mit Dir einer Meinung - und bis vor 2-3 Jahren haben mein Ex und ich auch immer mit einem Jahresplan gearbeitet. Allerdings waren wir beide - glücklicherweise - immer flexibel genug, auch kurzfristig etwas zu ändern.
Wo ich nicht mit Dir einig bin, dass diese "Papi-Zeit" faktisch oberste Prio hat. Für mich - bzw. für uns - hatten immer die Bedürfnisse unseres Kindes oberste Prio. Und es ist halt nun einfach mal so: Diese verändern sich mit den Jahren. Bis vor 2-3 Jahren waren diese Papi-Weekends auch grossartig für meinen Sohn. Inzwischen mutiert er langsam aber sicher zum Teenager (wird nächstes Jahr 13 Jahre alt)


Ich bin grundsätzlich schon der Meinung, dass auch der nicht-obhutsberechtigte Elternteil im Leben eines Kindes wichtig ist und sich beide Elternteile darum bemühen sollten, dass da ein guter und möglichst regelmässiger Kontakt besteht. Keine Diskussion. Aber eben: Die Bedürfnisse des Kindes bzw. der Umgang mit den Eltern ist mit 5jährig ein völlig anderer als mit 12jährig oder 16jährig. Und ich finde es wichtig, dass man dies als Eltern auch respektieren kann. Der gleichaltrige Sohn meiner Kollegin z.B. muss immer noch jedes 2. Weekend zum Vater... "ghaue oder gstoche"... weil - wenn er mal nicht gehen würde - eben grad ein Theater losgehen würde. Inzwischen ist er soweit, dass er 2-3 Tage vor diesen Weekends richtig aggressiv wird, weil er halt lieber mit seinen Kollegen abmachen würden, als da wieder 2 Tage mit dem Vater in einem Dorf zu hocken, wo er ausser dem Vater niemanden kennt - auch wenn dieser sich wirklich immer sehr bemüht, mit ihm Programm zu machen. Aber eben: Die Bedürfnisse der Kinder ändern sich und irgendwann sind halt 2 volle Tage mit Vater oder Mutter nicht mehr ganz so cool, wie es vielleicht noch der Fall war, als das Kind 4 oder 6jährig war

- badeentli84
- auf Wunsch deaktiviert
- Beiträge: 1035
- Registriert: Sa 19. Jan 2008, 21:17
Re: Gesetzliche Regelung des wöchentl. Besuchsrecht
Regiz, hab gerade euere Vereinbarung gesehen, es wird klar geregelt mit dem Ferienrecht. Falls ihr euch nicht einigen koennt, gilt ungerades Jahr und gerades Jahre, also das Jahr konntest ohne Problem 2 monate vorher ihm die Ferien ankündigen mit dem Sohn in die Ferien gehen. Was Alimente betrifft gibts Alimente Bevoeschussungstelle, würde dort anklopfen, lass den Stolz hinten anstehen , mach das fuer dein Kind! Es ist weder deine Schuld oder des Kindes, wenn er nicht bezahlt. Alles Gute. LgRegiZ hat geschrieben:@danci: .... und dan gibt es noch „Diese“, bei denen nicht mal der „Notfallplan“ greift, der eine Elternteil macht was er will bzw. hält sich nicht an die Vereinbarung. Wie mein Noch-Mann.... und Keiner hindert ihn daran. Manchmal Frag ich mich tatsächlich, wofür eine Vereinbarung gemacht wurde bzw. wofür es Gesetzte gibt.
Gruss RegiZ
Quikquikquik