Feriendispensationsgesuch im Kiga, welche Gründe?

Unsere grossen Kleinen und unsere kleinen Grossen. Was uns in diesem Abschnitt der Kinder begleitet, beschäftigt und interessiert.

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emu
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Re: Feriendispensationsgesuch im Kiga, welche Gründe?

Beitrag von emu »

Im Kt. ZH wird das Volksschulgesetz auch im KIGA umgesetzt. D.h. es gilt die Schulpflicht. Wenn du ein Gesuch stellst ist wichtig, dass die Beschulung des Kindes sichergestellt ist (auch im KIGA - ich weiss....). Dabei sind die Gründe dafür zweitrangig.
An und für sich sollte es im KiGa kein Problem sein. Je nach Schule ist man sehr kulant bei allem, solange die Rechtslage eingehalten wird.

Den Antrag auf ausserschulische Beschulung wird dir niemand ablehnen können, wenn das Kind durch eine Kindergärtnerin begleitet wird. Begleitung kann in diesem Fall kann von Aufträgen der eigenen KiGä bis hin zu einer externen Lehrperson (z.B. Schule im Koffer) sein. Sollte ein Elternteil dies dürfen (mit entsprechendem Stufen-Bildungsabschluss), ist dies auch so möglich. Oder der (nachgewiesene) Besuch des Kinder einer entsprechenden ausländischen Bildungsstätte ist auch eine Möglichkeit.

Noch etwas zur Wortwahl beim Antrag:
Dispensation ist die Entbindung der Schulpflicht, was seitens Schule so nicht gutgeheissen werden kann. Du müsstest dafür das Kind (und eine erziehungsberechtigte Person) im Wohnort abmelden.

Homeschooling ist, wenn das Kind daheim (im kt. ZH!) beschult wird. Reisebeschulung fällt NICHT darunter.

Zusätzliche Ferien dürfen strenggenommen nur innerhalb der Jokertagsreglemente verfügt werden (bei uns max. 1 Woche, kumiliert pro Stufe).

Korrekt müsste der Antrag deshalb auf "ausserschulische Beschulung" (während Abwesenheit bedingt durch ...) gestellt werden.

Wichtig: Fristen beachten. Je nach Intervall der Sitzungen der Entscheidungsträger kann es auch Auflagefristen hinsichtlich der Einreichung geben.

LG von emu, die bereits solche Gesuche gestellt hat (und aktuell wieder dran ist fürs nächste KiGa-Kind :wink: )
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Re: Feriendispensationsgesuch im Kiga, welche Gründe?

Beitrag von ausländerin »

Emu - bei uns, Stadt Zürich, heisst der Gesuch - Dispensationsgesuch, den Formular mit entsprechende Name kann man von Homepage der Schule herunterladen. Der Dispensationsgesuch wird in meiner Schule ein mal pro Stufe problemlos bewilligt, es braucht kein speziellen Grund. Zusätzlich werden alle Gesuche bewilligt die wegen Religionsfeiertage oder wichtigen Familienereignis begründet werden. Meine Tochter fehlt jedes Jahr für 1 Woche wegen Weihnachten der bei uns am 7 Januar ist, und es wurde immer und ohne Kommentare bewilligt. Sie verpasst einfach den Unterricht und holt es auf nach den Rückkehr.

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Ursi71
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Re: Feriendispensationsgesuch im Kiga, welche Gründe?

Beitrag von Ursi71 »

emu hat geschrieben: So 5. Jun 2022, 15:34 Im Kt. ZH wird das Volksschulgesetz auch im KIGA umgesetzt. D.h. es gilt die Schulpflicht. Wenn du ein Gesuch stellst ist wichtig, dass die Beschulung des Kindes sichergestellt ist (auch im KIGA - ich weiss....). Dabei sind die Gründe dafür zweitrangig.
An und für sich sollte es im KiGa kein Problem sein. Je nach Schule ist man sehr kulant bei allem, solange die Rechtslage eingehalten wird.

Den Antrag auf ausserschulische Beschulung wird dir niemand ablehnen können, wenn das Kind durch eine Kindergärtnerin begleitet wird. Begleitung kann in diesem Fall kann von Aufträgen der eigenen KiGä bis hin zu einer externen Lehrperson (z.B. Schule im Koffer) sein. Sollte ein Elternteil dies dürfen (mit entsprechendem Stufen-Bildungsabschluss), ist dies auch so möglich. Oder der (nachgewiesene) Besuch des Kinder einer entsprechenden ausländischen Bildungsstätte ist auch eine Möglichkeit.

Noch etwas zur Wortwahl beim Antrag:
Dispensation ist die Entbindung der Schulpflicht, was seitens Schule so nicht gutgeheissen werden kann. Du müsstest dafür das Kind (und eine erziehungsberechtigte Person) im Wohnort abmelden.

Homeschooling ist, wenn das Kind daheim (im kt. ZH!) beschult wird. Reisebeschulung fällt NICHT darunter.

Zusätzliche Ferien dürfen strenggenommen nur innerhalb der Jokertagsreglemente verfügt werden (bei uns max. 1 Woche, kumiliert pro Stufe).

Korrekt müsste der Antrag deshalb auf "ausserschulische Beschulung" (während Abwesenheit bedingt durch ...) gestellt werden.

Wichtig: Fristen beachten. Je nach Intervall der Sitzungen der Entscheidungsträger kann es auch Auflagefristen hinsichtlich der Einreichung geben.

LG von emu, die bereits solche Gesuche gestellt hat (und aktuell wieder dran ist fürs nächste KiGa-Kind :wink: )
Also so kompliziert wurde es bei uns nicht gemacht (Stadt ZH). Wir haben das Gesuchsformular (Dispens) ebenfalls herunterladen können und einen Brief mit Begründung beigelegt. Wir haben natürlich angeboten, dass die Kinder Schulaufgaben machen würden, von den Lehrpersonen wurde dies aber abgelehnt, da die Kinder so viel Neues lernen würde, das mehr Wert sei, als die paar Wochen Unterricht. Sie sollten die Zeit geniessen. Die ältere Tochter hat eine Powerpoint Präsentation zu ihrer Reise gemacht und vor der Klasse gezeigt (freiwillig).

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