Elternzeit und Elterngeld in CH

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farmergirl01
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Elternzeit und Elterngeld in CH

Beitrag von farmergirl01 »

Hallo zusammen
Ich schaue oft Teeniemütter im fernsehen. Darin kommt sehr oft
Vor ich bekomm elterngeld oder ich nehm elternzeit (glaub 1 jahr in DE).
Nun nimmts mich mal wunder obs sowas in der Schweiz auch gibt und wenn ja wie lange odr wieviel??
Lg

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joli
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Re: Elternzeit und Elterngeld in CH

Beitrag von joli »

http://www.swissmom.ch/familie/geld-rec ... sicherung/

Für Teenager gibts spezielle Beratungsstellen
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Rehlein
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Re: Elternzeit und Elterngeld in CH

Beitrag von Rehlein »

Hallo
In der Schweiz gibt es den Mutterschaftsurlaub, dieser dauert gesetzlich 14 Wochen ab Geburt, kann nicht davor bezogen werden und wird mit 80% des letzten Lohnes vergütet.
Damn gibt es Kinderzulagen von gesetzlichen 200.- monatlich, diese werden über den Arbeitgeber entrichtet, ob die Frau oder Mann sich anmeldet ist egal.
Ich hoffe das beantwortet deine Frage.
LG

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salsa85
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Re: Elternzeit und Elterngeld in CH

Beitrag von salsa85 »

Genau so wie Rehlein schreibt :D

In einigen Kantonen gibt es noch zusätzliche Leistungen. Im Kanton Zürich gibt es zum Beispiel KKBB (Kleinkinderbetreuungsbeiträge). Diese bekommen Eltern von Kindern unter 2 Jahren, welche zusammen mindestens 100% und maximal 150% arbeiten und nur ein geringes Einkommen haben.
Dies ist aber alles kantonal geregelt...

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Ricki
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Re: Elternzeit und Elterngeld in CH

Beitrag von Ricki »

Rehlein hat geschrieben:Hallo
In der Schweiz gibt es den Mutterschaftsurlaub, dieser dauert gesetzlich 14 Wochen ab Geburt, kann nicht davor bezogen werden....
LG
Stimmt nicht ganz ich musste meine vor Geburt nehmen weil mich mein FA nicht krank geschrieben hat. :wink:

Im Kt. Freiburg gibt es noch Mutterschafts Beiträge für Mamis die vor der Geburt nicht gearbeitet haben, da gibt es ca. 1500.- 3 Monate lang.
Und eine einmalige Kinder Prämie damals 1000.- jetzt glaub auch 1500.-

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Ricki
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Re: Elternzeit und Elterngeld in CH

Beitrag von Ricki »

Nun bei mir lief das leider nicht so ab. Mein FA hat gesagt ich sei ss nicht krank so könne er mich krank schreiben, ich müsse einfach nach jeder stunde 10 Minuten mich etwas hinlegen dann würde das schon gehen und wenn ich das nicht wolle, müsse ich halt denn ss- Urlaub vorbeziehen. Habe das dann auch so gemacht. Da ich keine 8.5h mehr sehen konnte, und ständig von der Arbeit weg gehen konnte ich auch nicht.
Somit hatte ich nach der Geburt einfach 13 Wochen ss- Urlaub.

sweeda
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Re: Elternzeit und Elterngeld in CH

Beitrag von sweeda »

salsa85 hat geschrieben:Genau so wie Rehlein schreibt :D

In einigen Kantonen gibt es noch zusätzliche Leistungen. Im Kanton Zürich gibt es zum Beispiel KKBB (Kleinkinderbetreuungsbeiträge). Diese bekommen Eltern von Kindern unter 2 Jahren, welche zusammen mindestens 100% und maximal 150% arbeiten und nur ein geringes Einkommen haben.
Dies ist aber alles kantonal geregelt...
Weisst du wie es im Kanton ZH geregelt ist? War im Internet schauen und werde nicht ganz schlau, wie viel man maximal als Ehepaar verdienen darf?
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Rehlein
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Re: Elternzeit und Elterngeld in CH

Beitrag von Rehlein »

@Ricki: damit hat dein Arbeitgeber gegen geltendes Arbeitsrecht verstossen. Er hätte dich von der Arbeit befreien können und auch müssen, wemm du nicht mehr fähig bist diese aus zu üben. Dafür muss er dich mit 80% desLohnes entlöhnen Dazu gibt es genaue Gesetzestexte im Arbeitsrecht, dieses gilt für alle.
Liebe Grüsse

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salsa85
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Re: Elternzeit und Elterngeld in CH

Beitrag von salsa85 »

@sweeda: Schau mal unter folgendem Link. http://www.ajb.zh.ch/content/dam/bildun ... g_KKBB.pdf
Hier findest du wie viel anerkannte Lebenskosten ihr habt und wie sich ca. euer anrechenbares Einkommen ausrechnet. Falls die Lebenshaltungskosten höher als das anrechenbare Einkommen sind, würde ich mich unbedingt dort mal melden...

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Papa68
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Re: Elternzeit und Elterngeld in CH

Beitrag von Papa68 »

casiopaja77 hat geschrieben:@Ricki:
14 Wochen müssen von Gesetzes wegen nach der Geburt bezogen werden.
Ich meine, nur acht Wochen sind Pflicht? Der Arbeitgeber ist zu 14 Wochen verpflichtet, aber die Mutter darf nach acht Wochen wieder arbeiten, verliert dann aber den Anspruch auf das Mutterschaftgeld.
SCHWEIGEN IST GOLD.
ES SEI DENN, DU HAST KINDER. DANN IST SCHWEIGEN VERDÃCHTIG!

Devils Advocate
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Re: Elternzeit und Elterngeld in CH

Beitrag von Devils Advocate »

Papa, ja, aber dann ist es freiwillig von der Seite der Mutter. AG muss 14 Wo bezahlen & diese beginnen mit dem Tag der Geburt. Und nicht vorher.
Ich habe es auch miterlebt, dass einer Freundin so etwas "verkauft" wurde vom AG, sie kam nach 10 Wo wieder zurück zur Arbeit. Hat sich leider zu spät über ihre Rechte informiert & der AG sagte im Nachhinein... "ach, du kamst ja von dir aus nach 10 Wo..."

Lunida
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Re: Elternzeit und Elterngeld in CH

Beitrag von Lunida »

Wie bereits geschrieben wurde: In der CH hat man 14 Wochen bezahlt (80% des durchschnittlichen Lohnes) Mutterschaftsurlaub zugute. Kein Tag davor darf vorgeburtlich genommen werden - es ist gesamtschweizerisch seit Juli 2005 geregelt, dass der Mutterschaftsurlaub zwingend am Tag der Geburt beginnt (keinen Tag früher, keinen Tag später).

8 Wochen nach Geburt gilt ein Beschäftigungsverbot. Wenn man nach diesen 8 Wochen (und vor Ablauf der 14 Wochen) aber wieder anfängt zu arbeiten, erlischt der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.

Grundsätzlich hat man noch zusätzliche 2 Wochen unbezahlt zugute (d.h. total 16 Wochen - aber nur 14 Wochen davon bezahlt).

Der AG kann überdies freiwillige Leistungen anbieten (z.B. 14 Wochen oder länger 100% Lohn). Ist vor allem bei Grossfirmen (Banken, Versicherungen, etc.) grosszügiger geregelt.

Betreffend Kinderzulage: Es ist nicht egal, ob Vater oder Mutter diese bezieht - das ist eine falsche Info! Dies ist ebenfalls gesamtschweizerisch mit der sog. Anspruchskonkurrenz klar geregelt, wer die Kinderzulage beziehen kann/darf. Das Personalbüro des Arbeitgebers sollte dazu weitere Infos liefern können.

Ansonsten gibt es je nach Wohnkanton diverse zusätzliche Leistungen (wie z.B Kleinkinderbetreuungsbeiträge im Kt. Zürich oder Geburtsgeld im Kt. Wallis). Da erkundigt man sich aber am Besten im eigenen Wohnkanton bzw. auf der eigenen Wohngemeinde.

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