Die Thurgauer Kantonalbank ist jetzt nicht grad die massgebliche Quelle, aber könntest doch recht haben. Ich habe auch nur inoffizielle Seiten gekannt und da stand eben, dass man nicht darf. Ich hab jetzt weiter nach der offiziellen Seite gesucht, also die Instanz die das ganze festlegt (in diesem Falle die Europäische Kommission). Hier steht:
http://ec.europa.eu/food/animal/animalp ... dex_en.htm
Wenn man runterscrollt steht irgendwo, dass die Schweiz wie EU behandelt wird, d.h. für diese ganzen tierischen Bestimmungen/Restriktionen ausgenommen wird.
@Tierfutter
Es gibt Ausnahmeregelungen, zum einen das Babypulver, das noch in der Fertigpackung drin ist, und Tierfutter, das in einer Fertigpackung ist und es darf für das Produkt keine Kühlung notwendig sein.
Aber äbe, die Tierfutterausnahmeregelung ist ja jetzt auch hinfällig, da die CH wie EU behandelt wird.