Luzerner Mietvertrag
Moderator: conny85
Luzerner Mietvertrag
...wer hat einen zuhause und kann mir die Haustierregelung betreffend Reptilien nachsehen und kurz reinschreiben? Merci!
200120042007
Re: Luzerner Mietvertrag
Gibt's denn DEN Luzerner Mietvertrag? Meines Wissens ist es vom Vermieter abhängig, ob er Haustierhaltung verbietet oder zulässt im Mietvertrag ..., vgl. auch https://www.mieterverband.ch/mv/mietrec ... tiere.html
Ansonsten: das Halten von Giftschlangen ist seitens Kanton bewilligungspflichtig, bei sonstigen Reptilien kommt's wohl ebenfalls auf die Art an: https://veterinaerdienst.lu.ch/tierschu ... wildtieren
Ansonsten: das Halten von Giftschlangen ist seitens Kanton bewilligungspflichtig, bei sonstigen Reptilien kommt's wohl ebenfalls auf die Art an: https://veterinaerdienst.lu.ch/tierschu ... wildtieren
Manche Ohren haben Wände. (Robert Lembke)
Re: Luzerner Mietvertrag
Ja, den gibt es. Habe aber keine Lust, nur für diesen Artikel Stutz auszugeben, nur weil er nirgends online einsehbar ist...
200120042007
Re: Luzerner Mietvertrag
Hilft evtl. das hier? http://www.palimmo.ch/AllgBestLUMV.pdf
Lieber Gott, schenke mir Geduld, aber schnell.
Re: Luzerner Mietvertrag
Reptilien benötigen die Zustimmung des Vermieters.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
- SweetAngel09
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- Registriert: Di 22. Sep 2009, 21:17
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Re: Luzerner Mietvertrag
In unserem Mietvertrag steht ganz hinten bei besonderen Vereinbarungen "Das Halten der Reptilien wird auf Zusehen hin gestattet. Desweiteren gelten die allgemeinen Bedingungen zum Mietvertrag für Wohnräume unter Punkt 10, Haustiere." (Bei Punkt 10 steht dann geschrieben "Das Halten von grösseren Haustieren z.B. Reptilien bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters).
Wir wohnen allerdings im Kanton Zürich und haben einen Mietvertrag vom HEV Zürich.
Wir wohnen allerdings im Kanton Zürich und haben einen Mietvertrag vom HEV Zürich.
Junior 06/09
Re: Luzerner Mietvertrag
Hallöchen
Unter Punkt 2.6.3 steht:
Dem Mieter sind ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt:
- Das Halten von Tieren
Wird das eine oder andere (es sind unter diesem Punkt noch andere Sachen vermerkt) stillschweigend geduldet, so erfolgt dies nur auf zusehen hin. Dem Vermieter steht es zu, dies jederzeit unter Einhaltung einer 30-tägigen Frist auf ein Monatsende hin zu untersagen.
Ich hoffe dieser Auszug dient dir. Was möchtet ihr für ein Tier anschaffen? Hat die Genossenschaft nicht eigene Richtlinien?
Es liebs Grüessli zu eu ufe
AnnaMama
Edit: jetzt habe ich gerade gesehen, dass dir die allgemeinen Bestimmungen bereits verlinkt wurden und du nicht den Abschnitt suchst den ich dir geschrieben habe. Kann dir somit leider auch nicht weiterhelfen.
Unter Punkt 2.6.3 steht:
Dem Mieter sind ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt:
- Das Halten von Tieren
Wird das eine oder andere (es sind unter diesem Punkt noch andere Sachen vermerkt) stillschweigend geduldet, so erfolgt dies nur auf zusehen hin. Dem Vermieter steht es zu, dies jederzeit unter Einhaltung einer 30-tägigen Frist auf ein Monatsende hin zu untersagen.
Ich hoffe dieser Auszug dient dir. Was möchtet ihr für ein Tier anschaffen? Hat die Genossenschaft nicht eigene Richtlinien?
Es liebs Grüessli zu eu ufe
AnnaMama
Edit: jetzt habe ich gerade gesehen, dass dir die allgemeinen Bestimmungen bereits verlinkt wurden und du nicht den Abschnitt suchst den ich dir geschrieben habe. Kann dir somit leider auch nicht weiterhelfen.