Luzerner Mietvertrag

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Nuuneli
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Luzerner Mietvertrag

Beitrag von Nuuneli »

...wer hat einen zuhause und kann mir die Haustierregelung betreffend Reptilien nachsehen und kurz reinschreiben? Merci!
200120042007

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enjel
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Re: Luzerner Mietvertrag

Beitrag von enjel »

Gibt's denn DEN Luzerner Mietvertrag? Meines Wissens ist es vom Vermieter abhängig, ob er Haustierhaltung verbietet oder zulässt im Mietvertrag ..., vgl. auch https://www.mieterverband.ch/mv/mietrec ... tiere.html

Ansonsten: das Halten von Giftschlangen ist seitens Kanton bewilligungspflichtig, bei sonstigen Reptilien kommt's wohl ebenfalls auf die Art an: https://veterinaerdienst.lu.ch/tierschu ... wildtieren
Manche Ohren haben Wände. (Robert Lembke)

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Nuuneli
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Re: Luzerner Mietvertrag

Beitrag von Nuuneli »

Ja, den gibt es. Habe aber keine Lust, nur für diesen Artikel Stutz auszugeben, nur weil er nirgends online einsehbar ist...
200120042007

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guylaine
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Re: Luzerner Mietvertrag

Beitrag von guylaine »

Lieber Gott, schenke mir Geduld, aber schnell.

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Nuuneli
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Re: Luzerner Mietvertrag

Beitrag von Nuuneli »

...das hab' ich auch schon gesehen, leider nein...
200120042007

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shiraz
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Re: Luzerner Mietvertrag

Beitrag von shiraz »

Reptilien benötigen die Zustimmung des Vermieters.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

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SweetAngel09
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Re: Luzerner Mietvertrag

Beitrag von SweetAngel09 »

In unserem Mietvertrag steht ganz hinten bei besonderen Vereinbarungen "Das Halten der Reptilien wird auf Zusehen hin gestattet. Desweiteren gelten die allgemeinen Bedingungen zum Mietvertrag für Wohnräume unter Punkt 10, Haustiere." (Bei Punkt 10 steht dann geschrieben "Das Halten von grösseren Haustieren z.B. Reptilien bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters).
Wir wohnen allerdings im Kanton Zürich und haben einen Mietvertrag vom HEV Zürich.
Junior 06/09

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AnnaMama
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Re: Luzerner Mietvertrag

Beitrag von AnnaMama »

Hallöchen :wink:

Unter Punkt 2.6.3 steht:
Dem Mieter sind ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt:
- Das Halten von Tieren
Wird das eine oder andere (es sind unter diesem Punkt noch andere Sachen vermerkt) stillschweigend geduldet, so erfolgt dies nur auf zusehen hin. Dem Vermieter steht es zu, dies jederzeit unter Einhaltung einer 30-tägigen Frist auf ein Monatsende hin zu untersagen.

Ich hoffe dieser Auszug dient dir. Was möchtet ihr für ein Tier anschaffen? Hat die Genossenschaft nicht eigene Richtlinien?

Es liebs Grüessli zu eu ufe :wink:
AnnaMama

Edit: jetzt habe ich gerade gesehen, dass dir die allgemeinen Bestimmungen bereits verlinkt wurden und du nicht den Abschnitt suchst den ich dir geschrieben habe. Kann dir somit leider auch nicht weiterhelfen.

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