11.-17.5.2009: Juristin (Recht, Geld, Beruf)

Fachleute antworten jeweils eine Woche lang auf Eure Fragen
Forumsregeln
Das Expertenforum ist für aktive Fragen nur jeweils im angegebenen Zeitraum geöffnet. Es kann aber nachgelesen werden.
Gesperrt
Benutzeravatar
STL
Member
Beiträge: 146
Registriert: Di 5. Aug 2008, 19:25
Wohnort: Daheim

Re: 11.-17.5.2009: Juristin (Recht, Geld, Beruf)

Beitrag von STL »

Guten Tag Frau von Escher

Ich bin bis Ende August im Mutterschaftsurlaub und möchte danach zu 80% weiterarbeiten. Mein Pensum vor der Schwangerschaft betrug 100%. Nun bin ich mir nicht sicher ob mein Arbeitgeber mir auch eine 80% Stelle anbieten möchte (persönliche Differenzen) und ich bin mir über die Konsequenzen nicht so ganz im Klaren wenn wir uns da nicht finden können. Vorallem da wir finanziell auf meinen Verdienst angewisen sind, muss ich alles vermeiden, was schlimmstenfalls zu einer Sperrfrist für Arbeitslosenentschädigung führen könnte. Wie soll ich weiter vorgehen? Wie sieht es mit einem Auflösungsvertrag aus?

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Ihnen eine Teilzeitstelle anzubieten d.h. er kann aslo auf den bisherigen Vertrag bestehen. Wenn Sie diesen nicht erfüllen können, müssen sie kündigen. Versuchen Sie trotz den Differenzen mit dem Arbeitgeber eine gütliche Lösung zu finden, wenn sie unbedingt weiterarbeiten wollen. Andernfalls bleibt Ihnen nach dem Mutterschaftsurlaub bei Arbeitslosigkeit nur die Anmeldung beim RAV übrig.
Weitere Infos dazu unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UNGSSCHUTZ
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... BREDARBEIT
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ARBEITSLOS
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... NEUVERTRAG
Bild

Juliapril

Re: 11.-17.5.2009: Juristin (Recht, Geld, Beruf)

Beitrag von Juliapril »

Guten Tag Frau von Escher

Ich bin zu 20%, an einem fixen Tag im Stundenlohn, in einem Betrieb angestellt der momentan nicht so gut läuft.
Daraufhin habe ich die Kündigung erhalten die jedoch nichtig war aufgrund meiner Schwangerschaft.
Jetzt habe sie mir mündlich mitgeteilt dass ich nur noch jede 2. Woche kommen darf und falls sie immernoch zu wenig zu tun haben mich jederzeit nach hause schicken könnten. Stimmt das? Das würde mein Mutterschaftsgeld um einiges verkürzen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Wenn Sie für 20% angestellt wurden d.h. feste Arbeitszeit vereinbart haben, muss der Arbeitgeber den entsprechenden Lohn bezahlen, selbst wenn einmal nicht genügend Arbeit vorhanden ist. Protestieren Sie aus Beweisgründen immer schriftlich, wenn man Sie das vertraglich vereinbarte Pensum nicht arbeiten lässt. Die gilt auch, wenn sich über längere Zeit stillschweigend ein bestimmtes Pensum eingespielt hat. Denn es ist so, dass ihr Mutterschaftsgeld sonst kürzer ausfällt.
Um ihre Rechtsansprüche rechtzeitig zu wahren, empfehle ich ihnen bei Unstimmigkeit mit dem Arbeitgeber sich für eine Rechtsberatung sofort an info@travailsuisse.ch zu wenden.

Benutzeravatar
squirt
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Fr 19. Mai 2006, 10:51
Wohnort: ZH

Re: 11.-17.5.2009: Juristin (Recht, Geld, Beruf)

Beitrag von squirt »

Guten Tag Frau von Escher, vielen Dank dass sie unsere Fragen beantworten.

Ich hatte bis am 8. April Mutterschaftsurlaub, gefolgt von einigen Wochen bezahltem Urlaub und danach unbezahltem.
Am 1. April hatte ich einen Unfall und wurde für 3 Wochen zu 100% Arbeitsunfähig.
Ich verstehe dass dies meinen Mutterschaftsurlaub nicht verlängert, wie aber steht es mit meinem bezahltem Urlaub? Sollte dieser automatisch "verlängert" werden ?
Der Unfall war schlimm genug dass ich Hilfe anstellen musste da ich nicht mehr in der Lage war für meine Kinder zu sorgen.

Eine automatische Verlängerung gibt es zwar nicht; wenn Sie aber beweisen können, dass infolge des Unfalls dem Ferienzweck der Erholung nicht mehr entsprochen werden konnte, müssen Sie dies dem Arbeitgeber sofort melden. Sicherlich werden Sie ein entsprechendes Arztzeugnis vorlegen müssen und so versuchen, ob Ihnen diese Ferien gutgeschrieben werden.

Gesperrt