Eigentlich egal wenn du einen Nachmieter hast.
Aber du musst es so machen.
Zum nächsten möglichen Termin kündigen und in der Kündigung schreiben das du per so und sovieltem ausziehst und ab diesem Zeitpunkt einen nachmustre suchst.
Wenn du einen findest super.
Wenn nicht ist zumindest die ordentliche Kündigung bereits jetzt draussen.
Du kannst bereits jetzt auf das von dir gewählte Datum kündigen das dem Kündigungsrecht entspricht.
Und jetzt sofort Fotos machen und auf allen Kanälen einen nachmieter suchen.
Am besten heute noch im anibis ect raufschalten.
Einfach beachten, du brauchst einen solventen Nachmieter der dir die Wohnung in dem Zustand den sie jetzt ist zu diesem Mietpreis den du hast übernimmt und das auch schriftlich bestätigt ( ist immer sicherer so!)
Wenn dein Vermieter ihn dann ausschlägt ( nicht gefallen der Mietpartei gilt nicht!) ist das nicht mehr dein Problem!
Arbeitet jemand im Mieterverband?
Moderator: conny85
Re: Arbeitet jemand im Mieterverband?
Ich mach's mir einfach und verlinke hier auf eine Website, die alles erklärt und Hilfsformlare zur Verfügung stellt.Moreen hat geschrieben: Nun meine Frage: wie formuliert man eine Kündigung, wenn ein Nachmieter feststeht? Und: muss ich die 3monatige Kündigungsfrist dennoch einhalten; sprich: wir ziehen z.B. per 30.11.2016 aus --> per wann muss die Kündigung raus bzw. beim Vermieter sein?

https://www.mieterverband.ch/mv/mietrec ... uszug.html#
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
Re: Arbeitet jemand im Mieterverband?
Liebe Moreen
Wenn Du ausserterminlich kündigen möchtest und bereits einen Nachmieter hast, würde ich eine ganz normale Kündigung verwenden. Vorlagen hierfür findets du auf https://www.mieterverband.ch.
Mit der Kündigung würde ich Dir aber empfehlen auch gleich das Bewerbungsdossiers des Nachmieters beizulegen (Formular, Betreibungsauszug, Kopie ID/Pass). Der Vermieter soll Dir unbedingt das Kündigungsschreiben bestätigen, am besten versendest du es per Einschreiben. Wenn dein Vermieter den Nachmieter aus einem nicht objektiven Grund verweigert, bist du von der Pflicht der Weitervermietung befreit und kannst ausserterminlich ausziehen. Dies gilt ebenso wenn der Vermieter mit dem neuen Mieter andere Konditionen (höherer Mietzins etc.) vereinbart.
Für Dich als Mieter ist wichtig zu wissen, dass Du lediglich EIN NACHMIETER stellen musst, der objektiv zumutbar und solvent ist sowie den Mietvertrag zu den genau gleichen Konditionen übernimmt.
Da du offenbar per 30.11.2016 ausziehen wirst und deine Kündigungsfristen quartalsweise vereinbart wurden, wirst du sowieso ausserterminlich kündigen. Das heisst, dass du nicht auf die dreimonatige Frist achten musst. Eine ausserordentliche Kündigung kann auch zwei Tage vorher verschickt werden, wichtig ist somit nur das du einen Nachmieter bringst.
Dein nächster ordentlicher Kündigungstermin (wenn ich richtig gelesen habe) wird erst der 31. März 2017 sein, da du September verpasst hast und Dezember kein Kündigungstermin darstellt.
Hoffe das konnte Dir etwas weiterhelfen und wünsche Dir ganz viel Kraft!!!!
Wenn Du ausserterminlich kündigen möchtest und bereits einen Nachmieter hast, würde ich eine ganz normale Kündigung verwenden. Vorlagen hierfür findets du auf https://www.mieterverband.ch.
Mit der Kündigung würde ich Dir aber empfehlen auch gleich das Bewerbungsdossiers des Nachmieters beizulegen (Formular, Betreibungsauszug, Kopie ID/Pass). Der Vermieter soll Dir unbedingt das Kündigungsschreiben bestätigen, am besten versendest du es per Einschreiben. Wenn dein Vermieter den Nachmieter aus einem nicht objektiven Grund verweigert, bist du von der Pflicht der Weitervermietung befreit und kannst ausserterminlich ausziehen. Dies gilt ebenso wenn der Vermieter mit dem neuen Mieter andere Konditionen (höherer Mietzins etc.) vereinbart.
Für Dich als Mieter ist wichtig zu wissen, dass Du lediglich EIN NACHMIETER stellen musst, der objektiv zumutbar und solvent ist sowie den Mietvertrag zu den genau gleichen Konditionen übernimmt.
Da du offenbar per 30.11.2016 ausziehen wirst und deine Kündigungsfristen quartalsweise vereinbart wurden, wirst du sowieso ausserterminlich kündigen. Das heisst, dass du nicht auf die dreimonatige Frist achten musst. Eine ausserordentliche Kündigung kann auch zwei Tage vorher verschickt werden, wichtig ist somit nur das du einen Nachmieter bringst.
Dein nächster ordentlicher Kündigungstermin (wenn ich richtig gelesen habe) wird erst der 31. März 2017 sein, da du September verpasst hast und Dezember kein Kündigungstermin darstellt.
Hoffe das konnte Dir etwas weiterhelfen und wünsche Dir ganz viel Kraft!!!!
Re: Arbeitet jemand im Mieterverband?
Kündigen musst du bis 30.9. (Auszug per 31.3. - bzw. zahlen bis dann)
In der Kündigung musst du nix wegen Nachmieter erwähnen. Kannst aber
Dann Liste mit den möglichen Nachmietern beilegen. Diese müssten den Vertrag wie du ihn hast übernehmen (gleicher Mietzins etc.)
In der Kündigung musst du nix wegen Nachmieter erwähnen. Kannst aber
Dann Liste mit den möglichen Nachmietern beilegen. Diese müssten den Vertrag wie du ihn hast übernehmen (gleicher Mietzins etc.)