@tin: eure Regelung ist missbräuchlich. Das Gesetz steht den Eltern pro Krankheitsfall bis zu drei Tage Abwesenheit zu. Man ist aber verpflichtet, so schnell als möglich eine Ersatzbetreuung zu organisieren.
http://www.beobachter.ch/arbeit-bildung ... krank-ist/
Ferientagerückerstattung bei kranken Kindern?
Moderator: conny85
Re: Ferientagerückerstattung bei kranken Kindern?
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Re: Ferientagerückerstattung bei kranken Kindern?
@Malaga1
Die Regelung bei tin enstpricht nicht dem Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz). ABER je nachdem wo tin angestellt ist (öffentlicher Dienst?) kann sie einem anderen Personalgesetz unterstellt sein der diese Frage anders regelt. Ich arbeite in einer kantonalen Verwaltung des Mitellandes und unser Personalgesetz sieht nur 5 Tage pro Jahr (aber nicht pro Krankheit) vor.
Die Regelung bei tin enstpricht nicht dem Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz). ABER je nachdem wo tin angestellt ist (öffentlicher Dienst?) kann sie einem anderen Personalgesetz unterstellt sein der diese Frage anders regelt. Ich arbeite in einer kantonalen Verwaltung des Mitellandes und unser Personalgesetz sieht nur 5 Tage pro Jahr (aber nicht pro Krankheit) vor.