11.12.- 17.12.2006: Juristin (Geld, Recht, Beruf)

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Brigitte
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11.12.- 17.12.2006: Juristin (Geld, Recht, Beruf)

Beitrag von Brigitte »

Lic. jur. Patricia von Escher ist im swissmom-Team als Juristin für die Fragen rund um Karriere, Recht, Versicherungen und Finanzen zuständig. Sie hat einen 12jährigen Sohn und eine 9jährige Tochter und lebt in Basel. Sie beantwortet hier Rechtsfragen, die mit Schwangerschaft und Geburt zu tun haben.

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L&L's Mami
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Beitrag von L&L's Mami »

guten Abend Frau Escher
Ich habe eine frage. Mein Mann ist gerade in der Abklärung wegen der IV, Stimmt es das dur eine IV von meinem Mann auch die Kinder ein IV Rente bekommen? Wie steht es mit der unterstützung für mich als Ehefrau?
Wünsche ihnen einen schönen Sonntag

Eigentlich beantworten wir nur Fragen, die mit Schwangerschaft und Geburt zusammenhängen (siehe oben); dennoch ganz kurz: Ehefrau und Kinder erhalten bei einer gewissen Schwere der Invalidität des Ehemannes ebenfalls eine Rente. Ihre IV weiss mehr dazu und hat die konkrete Auskunft.

turkuaz

Beitrag von turkuaz »

guten abend

habe eine frage zum thema arbeitslosengeld.

dies ist meine "ausgangslage":
bin seit 2002 bei meinem jetzigen arbeitgeber angestellt.
bis 2005 hab ich immer 100% gearbeitet, dieses jahr war ich nur 40% angestellt.
im 2007 (nach dem mutterschaftsurlaub) wollte ich ursprünglich sogar 60% arbeiten...
aber sowie's heute aussieht werde ich vermutlich nachdem mu-urlaub meine kündigung verlangen, resp. kündigen.
da ich mir weder zwei tagiplätze für meine kinder leisten kann, noch freie plätze per arpil 2007 gefunden habe. :roll:

nun zu meiner frage:
hätte ich in diesem falle trotzdem anspruch auf arbeitslosengeld? falls ja, wie würde ich dann entlöhnt werden (zählen die vergangenen jahre, in denen ich 100% gearbeitet habe auch dazu?)

und was würden sie mir raten, um das "bestmögliche rauszuholen"?

vielen dank für info.
lg
turkuaz

Wer kündet, hat keinen Anspruch auf Arbeistlosengeld. Lesen Sie doch bei Swissmom auch noch dieses:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UNGSSCHUTZ

Pastis

Beitrag von Pastis »

Hallo

Ich habe ein Frage. Ich habe bei einem Versandhaus Schuhe bestellt. Diese habe ich mit der normalen Paketpost retourniert und eine Quittung von der Post erhalten. Als ich dann die Retourenbestätigung per Email erhalten habe, war für mich das erledigt und ich habe die Quittung sowie das Mail gelöscht.
Ich aber mit der selben Bestellung noch Shirts bestellt. Diese habe ich auch gleich nach Erhalt bezahlt und die Schuhe retourniert. Nun erhalte ich eine Mahnung für den Betrag der Schuhe.

Ich habe bereits 2mal eingeschrieben das Ganze geschildert und erhalte per Email antwort, dass ich die Sachen so oder so bezahlen muss, da ich keine Beweise habe.

Ist das wirklich so?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Freundliche Grüsse

Sohho


Eigentlich beantworten wir nur Fragen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und Geburt (siehe ganz oben) ... Dennoch ganz kurz: Wer eine Tatsache behauptet, muss sie grundsätzlich auch beweisen; also sollten Sie beweisen, dass Sie das Postpacket abgesandt haben. Vielleicht hat die Post noch einen elektronischen Beleg Ihrer Quittung. Sprechen Sie doch bei Ihrer Post-Aufgabestelle vor.

Schnüseli84

Beitrag von Schnüseli84 »

guten abend,

ich habe eine frage zur mutterschaftsversicherung.

ich bin zur zeit noch in der ausbildung. wenn ich nach der ausbildung eine neue arbeitsstelle habe muss ich da auch mind 9 monate arbeiten um mutterschaftsversicherung zu bekommen? oder zählen die 3 jahre lehre auch?(zahle ja jetzt auch schon versicherung ein)

vielen dank schnüseli84

Ich kann Sie beruhigen: jede berufliche Tätigkeit zählt, also auch Ihre Berufslehre.
Lesen Sie doch dazu:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS

Pastis

Beitrag von Pastis »

Vielen Dank für Ihre Antwort...und excüsi...habs erst jetzt gesehen, dass es nur die Fragen bet. Schwangerschaft und Geburt sind :oops: ! Merci trotzdem :D

Gern geschehen; hoffe, dass Ihnen die Post weiterhelfen kann :D

kiba

Beitrag von kiba »

Guten Abend, bei mir geht es um meinen Arbeitsvertrag:

Ich bin seit dem 8. März 2005 (also bereits im zweiten Jahr) bei meinem Arbeitgeber mit einem zeitlich befristeten Teilzeit - Arbeitsvertrag eingestellt, der immer zu Ende Fiskaljahr endet, der aktuelle zum 30.06.2007. Diese Anstellung erfolgte über eine Dritt-Firma, einen Personaldienstleister, die Folgeverträge (bisher 2) wurden aber immer über die Personalabteilung meines wirklichen Arbeitgebers abgewickelt.
Der Entbindungstermin wurde auf den 9.07.2007 angesetzt.

Dazu habe ich nun folgende Fragen:

1: Habe ich ein Anrecht auf den ganz normalen Mutterschutz VOR der Geburt?

2: Darf mein Arbeitgeber meinen Arbeitsvertrag NICHT verlängern wegen meiner Schwangerschaft? Also - mir meinen Arbeitsvertrag nicht verlängern, dennoch jemanden als permanenten Ersatz für mich einstellen?

3. Wie sieht es mit dem Mutterschutz nach der Geburt aus, wenn ich kurz vor der Entbindung arbeitslos werde? Worauf habe ich Anrecht, und worauf eventuell nicht?

Lieben Dank schon mal im voraus für ihre Hilfe.

Sie haben Anrecht auf Mutterschaftsurlaub; dieser beginnt ab Geburt des Kindes. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber nicht verpflichtet werden, eine junge Mutter danach zu einem kleineren Pensum wieder einzustellen. Ich schlage Ihnen vor, den Weg der Kommunikation mit ihrem Arbeitgeber und der Diskussion von Lösungsmöglichkeiten zu suchen, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie nach der Geburt wieder arbeiten wollen (Teilzeit). Ansonsten empfiehlt es sich raschmöglichst mit dem zuständigen RAV Kontakt aufzunehmen und über die Möglichkeiten von einer Arbeitslosenentschädigung zu diskutieren. Mehr Infos unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RBEITGEBER
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... OZIALHILFE
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
Alles Gute!

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La_Ronde
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Beiträge: 522
Registriert: Di 18. Okt 2005, 09:19
Wohnort: ...wo andere ferien machen...

Beitrag von La_Ronde »

ich bin in der 30. woche schwanger
mein mann und ich sind seit 2 jahren verheiratet. vor 4 wochen sagte er mir, er habe eine neue freundin. mitlerweilen ist er ausgezogen (allerdings zu seiner mutter, nicht zu der freundin). seit da habe ich stressbedingt einige komplikationen, oder besser gesagt, mein kind wäre
fast gestorben, und meine gesundheit ist ebenfalls angeschlagen. von ärztlicher seite her muss ich mit frühgeburt und allenfalls not ks rechnen.

meine fragen:
- wenn mir bei der geburt etwas zustösst, hat dann mein mann automatisch ein recht auf das kind? oder kann ich da irgend eine verfügung erlassen? weil ich natürlich nicht möchte, das er dann mit seiner neuen freundin MEIN kind aufzieht.......
- hat mein mann ein recht, mich im spital zu besuchen? oder kann ich das irgendwie verweigern oder verhindern?
- oder würden sie mir raten, die scheidung deswegen noch vor der geburt einzureichen?

danke im voraus.

Solange Sie noch verheiratet sind, hat Ihr Mann als Vater des Kindes Rechte und Pflichten der Familie gegenüber. Wann und ob Sie eine Scheidung einreichen möchten ist Ihre persönliche Entscheidung (ein Verfahren dauert i.d.R. mehrere Jahre). Besprechen Sie doch die Besuchs-Situation auch mit Ihrem Arzt oder Ärztin, damit beim Eintritt ins Spital gewisse Vorkehrungen getroffen werden können. In einem Testament können Sie die finanziellen Belange regeln, für alles andere ist die Vormundschaftsbehörde zuständig, welche von Amtes wegen tätig wird.
Mehr Infos unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... YTESTAMENT
Alles Gute!
Und dann muss man ja auch noch Zeit haben, einfach da zu sitzen und vor sich hin zu schauen. (Astrid Lindgren)

Luceli

Lohnzahlung

Beitrag von Luceli »

Guten Tag

Ich bin in der 37.W (ET 06.01.07). Ich bin seit 12.02.01 in dem gleichen Betrieb tätig. Gemäss unserem GAV habe ich anrecht auf 100% Lohn vom 4-6 Dienstjahr während 3 Monaten und vom 7-9 Dienstjahr auf 4 Monate. Wie lange habe ich jetzt 100% Lohn zugute, da sich die Dienstjahre während des Mutterschaftsurlaubes auf 7 ändern? Übrigens bin ich seit dem 30.11.06 100% krankgeschrieben. Darf der Arbeitgeber mir auch während der M-Urlaubes die Ferien kürzen?

Herzlichen Dank und freundliche Grüsse

Die Absenz setzt ja im 6. Dienstjahr ein, von dem her sind es 3 Monate. Diese Bestimmung greift jedoch nur während der Schwangerschaft:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG

Nach der Geburt haben Sie dienstalterunabhägig ein Recht auf 14-16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS

Die Ferien dürfen wegen Mutterschafturlaub nicht gekürzt werden:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RSCHUTZGES
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... KUERZUNGEN

siitara
Junior Member
Beiträge: 98
Registriert: Mi 16. Feb 2005, 09:23
Geschlecht: weiblich

Beitrag von siitara »

Grüezi Frau von Escher

Nun meine Situation ist so das ich im April 06 meine Kündigung auf ende Dez. 06 erhalten habe da unser Betrieb verkauft wurde und nicht mehr am selben Standort weitergeführt wird.
Im August wurde ich SS und im Oktober wollte mein Arbeitgeber meine Kündigung auf ende April 07 aufschieben. Jedoch unterschrieb ich nichts und informierte den Arbeitgeber einfach über meine SS.
Wie wird das nun gehandhabt? Durch die SS hab ich ja einen Kündigungsschutz bis nach dem Mutterschaftsurlaub. Sprich nachher bleiben ja noch meine 3 Monate (normale Kündigungsfrist) da diese mitte August (zur Zeit während meiner Kündigung) noch nicht angebrochen waren? Soweit ich weiss kann mich mein Arbeitgeber während dieser Zeit zum arbeiten auffordern. Allerdings sollte der Betrieb bis dahin schon geschlossen sein hab ich dann trotzdem anspruch auf meinen Lohn? Und wie wird das gehandhabt wenn ich im Stundenlohn angestellt bin? Wird einfach das durchschnittliche Einkommen der letzten Monate berücksichtigt?

Auch haben wir Anspruch auf eine Abgangsentschädigungen und Sozialgelder vom Arbeitgeber. Falls ich jetzt jedoch künde damit ich die 3 Monate nach dem Mutterschutz nicht mehr arbeiten muss hätte ich ja automatisch keinen Anspruch mehr darauf? Da ich selbst gekündigt habe?

Herzlichen Dank jetzt schon für Ihre Antwort...


Zur Frage des Kündigungszeitpunktes finden Sie hier Hinweise:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UNGSSCHUTZ

Wenn Sie künden, verlieren Sie tatsächlich einige Ihrer Rechte, und es ist richtig, dass Sie nach dem Mutterschafturlaub zur Arbeit zurückkehren müssen.
Ihr Lohnanspruch geht auf einen Käufer über (oder auf die Konkursmasse, falls der Betrieb durch Konkurs geschlossen wird. Ihre Lohnforderung müssten Sie dann beim Konkursamt einreichen).

Voraussetzungen und Berechnungsweisen zum Mutterschaftsurlaub / -geld finden Sie hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS

Darkcat

Beitrag von Darkcat »

Guten Tag

Ich habe von meinem Cheff in meinen ferien einen Brief Erhalten in dem er mir Vorschlägt bis zur Geburt Ferien zu Beziehen. Ich habe augerechnet , dass dies einem zeitraum vom maximal 8 Wochen entspricht. Für diesesjahr sind meine Feriern schon aufgebraucht.

Die 3 Monate Mutterschaft'surlaub werden nicht in frage gestellt.

Denn noch verunsichert mich dieser Brief sehr, da dieses angebot schliesslich bedeuten würde, das ich zumindest im Jahr 2007 Keine fehrien mer nehmen könnte.

Wie verhalte ich mich nun am besten?

Ich sehe keinen Grund, weshalb Sie Ferien nehmen sollten. Lesen Sie doch dazu folgendes:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RSCHUTZGES
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... SCHWANGERE

Nicibo

Beitrag von Nicibo »

Guten Tag Frau von Escher

Ich habe eine Frage zur Lohnfortzahlung, die mir bisher keine Broschüre beantworten konnte:

:arrow: Von welchem Lohn ausgehend werden die 80% der Lohnfortzahlung während des MS-Urlaubes berechnet?
Ich bin immer davon ausgegangen, dass die letzten 12 Monate berücksichtigt werden und niemand konnte mir das bis jetzt widerlegen. Ich habe jedoch in einem vergangenem Expertenforum was vom "letzten Monat vor der Niederkunft" gelesen. Was stimmt nun?
Die Frage drängt sich bei mir auf, weil ich bis Ende September 80% gearbeitet habe und ab Oktober wieder auf 100% erhöht habe. Mein Entbindungstermin ist der 10.Mai 2007.

Vielen Dank im Voraus & freundliche Grüsse

Bitte lesen Sie doch dazu hier die neusten Hinweise:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... BERECHNUNG
Alles Gute!

stellina77

Beitrag von stellina77 »

ich habe auch eine etwas komische situation:

mir wurde nach dem mutterschaftsurlaub gekündigt, da war ich bis im november 05 zu hause, habe mich im dez 05 beim RAV gemeldet und beziehe seither AL-Entschädigung. Seit Juni 06 habe ich einen Zwischenverdienst zu 20 % und noch einen weiteren zu ca. 30 %. an beiden Stellen habe ich nur einen mündlichen vertrag (auf Abruf) und arbeite im Stundenlohn. Nun habe ich erfahren, dass ich schwanger bin (in der 5 woche, also ganz frisch). Meine Fragen:

1. falls ich in der Schwangerschaft nicht arbeiten kann, aus gesundheitlichen gründen, wer wird meine lohnfortzahlung vornhemen? die ALV? die Arbeitgeber des Zwischenverdienstes ?
Das wird schwierig, weil Ihre Arbeit auf einem mündlichen Vertrag beruht; Sie müssen also beweisen, dass Sie ein Anrecht auf Lohnfortzahlung haben.

2. habe ich anrecht auf Mutterschaftsversicherung?
Ja, trotz Studenlohn, falls Sie regelmässig arbeiten:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS



3. muss ich eine Taggeldversicherung abschliessen (die ist ja sehr teuer, und ich glaub nicht, dass wir uns das leisten können!!!)
Ich gehe davon davon aus, dass Sie eine Taggeldversicherung nicht mehr abschliessen können, da Sie ja bereits schwanger sind. Fragen Sie dennoch Ihre Krankenkasse.


ich bin total verunsichert!!!

danke im voraus für die antwort!

Ich habe Ihnen die Antworten in rot direkt in Ihre Fragen hineingeschrieben.

Harumi

Beitrag von Harumi »

Guten Tag!

Bei meinem Arbeitgeber habe ich 16 Wochen zu 100% bezahlten Mutterschaftsurlaub. Nun bin ich ab Dezember bis zum Geburtstermin im März zu 30% krank geschrieben. Muss ich mit einer Kürzung der Mutterschaftsurlaubs-Auszahlung rechnen?

Danke für die Antwort!

Je nach Dienstalter müssen Sie allenfalls mit einer Lohnkürzung während der Schwangerschaft rechnen:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG

Da Sie 16 Wochen bezahlten Mutterschafturlaub haben, ist Ihr Arbeitegeber bereits grosszügiger als die gesetzliche Lösung. Ich nehme an, dass er Ihnen eine ungekürzte Leistung auszahlen wird.

Peter

Mutterschaftsentschädigung für Selbständige

Beitrag von Peter »

Guten Abend

Etwas rat- und fassungslos sitze ich vor der Berechnungsanzeige der Mutterschaftsentschädigung bzw. vor meinen Telefonnotizen.

Es geht um den Berechnungszeitraum für den Begriff "jährliches Einkommen" - geht es um das letzte Jahr (= 365 vor der Geburt, das erscheint mir richtig) oder um das laufende Kalenderjahr (das behauptet jedenfalls die AHV). Wenn die AHV Recht hat, dann wäre das so:

Beispiel laut Auskunft AHV:
Geburt Anfang Januar- gar nicht gearbeitet in diesem Jahr - Einkommen=Berechnungsgrundlage= 0 Monate
Grundlage der MSE=0 SFR

Geburt im Februar - gearbeitet nur im Januar - Einkommen=Berechnungsgrundlage= 1 Monat
Grundlage der MSE=1/12 des Einkommens

Geburt Ende Dezember - gearbeitet 12 Monate - Einkommen=Berechnungsgrundlage= 12 Monate
Grundlage der MSE=volles Jahreseinkomen

Das kann doch nicht sein, oder?
Ich habe schon bei AHV und anderen herumgesurft, aber da beschränkt sich die Erklärung immer nur auf einen halben Satz.

Im konkreten haben wir wegen des Geburtstermins im Sommer für heuer ein provisorisches Einkommen in der Hälfte des letzten Jahreseinkommens angegeben, und dieses halbe Einkommen wurde nun berücksichtigt. Laut AHV wird nach dem endgültigen Einkommen dann wieder neu ausgerechnet, aber da meine Frau nun ihre Selbständigkeit pausieren lässt, wird auch das endgültige Einkommen nicht höher sein. Tatsächlich betrug das Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt aber ein volles Einkommen, nicht die Hälfte.

(Bei unselbständigen gilt der letzte Monat - was durchaus Sinn macht.)

Danke für Infos.

Peter

Sie haben leider recht, die Situation ist völlig unbefriedigend. Den Grund sowie einige dennoch hoffentlich hilfreiche Hinweise und Argumente finden Sie hier:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... BERECHNUNG

Ich gehe mit Ihnen einig, dass nicht ein zufällig angebrochenes Kalenderjahr, sondern die letzten 360 Tage zu berücksichtigen sind.
Die Auskünfte der AHV leuchten nicht ein, da sie wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers sind. Verlangen Sie auf alle Fälle eine "rekursfähige Verfügung" (so heisst das Zauberwort), welche Ihnen erlaubt, den AHV-Bescheid anzufechten. Falls Sie von der AHV-Antwort nicht zufrieden sind, hilft surfen nicht weiter; bei Bedarf kann ich Ihnen später noch eine Rechtsauskunfststelle benennen. Alles Gute und nicht zu viel Ärger

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claudi76
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Beitrag von claudi76 »

Guten Abend Frau von Escher

Ich bin im 5. Monat und arbeite 20% im Stundenlohn und 20% mit Fixem Lohn!

1. Voraussichtlich möchte ich bis Ende März 07 so arbeiten. Habe ich auch Anrecht auf bezahlten Mu-Urlaub bei dem Arbeitgeber im Stundenlohn? Oder kriege ich gar nichts wenn ich Ende März aufhöre?
Beim anderen AG denke ich, erhalte ich noch 14 Wochen Lohn! Oder ist das Pensum zu niedrig?

2. das 20%-Pensum beinhaltet 8h Arbeit sitzend am Patienten. Wenn ich nun ab Januar nur noch 6h oder weniger arbeiten möchte (aus med.Gründen etc.) , muss ich ein Zeugniss bringen, dass mir der volle Tag vergütet wird (Taggeldversicherung vom AG)?

Herzlichen Dank für Ihre Antworten

Claudi76

1. Wenn Sie im Stundenlohn regekmässig arbeiten, haben Sie Anrecht auf Mutterschaftsentschädigung.
2. Bei längerfristiger krankheitsbedingter Abwesenheit empfiehlt es sich ein Arztzeugnis zu erbringen, um die Lohnfortzahlung zu sichern.
Lesen Sie dazu:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... ORTZAHLUNG
Alles Gute!
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2.klässler *21.03.2005*
chindergärtlerin *19.05.2007*

Sunne

Beitrag von Sunne »

Guten Tag Frau Escher

Sie schreiben in einer Ihren Antworten, dass wer selber kündet keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat :shock: Ich war bisher der Meinung, dass es allenfalls eine gewisse Anzahl Einstelltage gibt und dann die Arbeitslosenkasse normal bezahlt.
Ich erwarte im Mai 07 mein erstes Kind, da ich voraussichtlich nicht teilzeit weiterarbeiten kann bei meinem bisherigen Arbeitgeber, hatte ich im Sinn, nach der Geburt auf ende Mutterschaftsurlaub zu künden. Den wenn ich auf die Kündigung von meinem Arbeitgeber warten würde, müsste ich ja nach dem Mutterschaftsurlaub theoretisch noch 3 Monate voll arbeiten.

Als Faustregel gilt: wer selber kündigt kann nicht von den Bestimmungen des gesetzlichen Kündigungsschutzes profitieren und riskiert Einstelltage. In Ihrem Fall ist es richtig, wenn Sie nach der Geburt selber kündigen.
Weitere Infos dazu unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UNGSSCHUTZ
Alles Gute!

Jantine

Beitrag von Jantine »

Guten Tag
ich bin Holländerin und lebe seit drei jahren in der schweiz(b Ausweis),
mein lebenspartner ist auch aus dem ausland(seit drei jahren l Ausweis..).

ich habe nun als krankenschwester gearbeitet und bin nun in einer teilzeitstelle in dem gastgewerbe tätig.

nun bin ich im dritten minat schwanger.
mein arbeitgeber weiss es noch nicht.

habe ich irgendwelche möglichkeiten auf muttergeld nach der geburt und und kann mein arbeitgeber mich kündigen wenn ich es ihm sage?

DANKE SEHR, Jantine

Wenn Sie die Anspruchvoraussetzungen erfüllen, haben Sie Anrecht auf Mutterschaftsentschädigung. Im übrigen haben Sie als Schwangere einen Kündigunsschutz d.h. es darf Ihnen deshalb nicht gekündigt werden. Lesen Sie dazu die Infos unter:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UNGSSCHUTZ
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RBEITGEBER
Alles Gute!

bonelu

Beitrag von bonelu »

Guten Tag

ich habe von meiner krankenkasse vor ca. 6 wochen eine mündliche zusage bekommen, dass sie die kosten für geburt und wochenbett im geburtshaus übernehmen.
das geburtshaus, ist wie die meisten in der schweiz, gesetztlich nicht anerkannt. was die kk aber anscheinend angenommen hatte. ich habe mehrmals nachgefragt ob sie sicher seien und ob ich mich darauf verlassen kann. sie haben mir das mehrmals mündl. bestättigt. jetzt nach meiner schriftlichen anfrage, haben sie gemerkt, dass sie sich falsch informiert haben und dass sie nicht bezahlen müssen. sie habe sich für die falschinfo entschuldigt, aber sie übernehmen die kosten nicht.
ich habe mich natürlich auf ihr wort verlassen und habe geburtsvorbereitung und untersuchungen da gemacht, damit ich die hebammen kennenlerne. ich bin nicht bereit jetzt noch zu ins spital zu wechseln.


gilt eine mündliche zusage nicht trotzdem? was kann ich untenehmen(rechtlche schritte?

Ich würde die Meinung vertreten, dass die mündliche Zusage gilt und dass Sie gestützt darauf disponiert haben und nun einen finanziellen Schaden erleiden. Für diesen, aus einer Fehlauskunft resultierenden Schaden, haftet die Krankenkasse. Dies würde ich in einem eingeschriebenen Brief der Geschäftsleitung der Krankenkasse zustellen, mit der Bitte / Aufforderung, den Betrag zu übernehmen. Falls darauf nicht eingestiegen wird, würde ich den Fall z.B. dem Beobachter vorlegen. Ich wünsche Ihnen alles Gute.

texas

Beitrag von texas »

Guten Abend

Ich bin in der 10. SSW. Gemäss FA wird mein Kind am 16.07.07 auf die Welt kommen.
1. Frage: Ich bin seit 5 Jahren zu 100% im gleichen Betrieb eingestellt. Nach der Entbindung habe ich vor, stundenweise für gewissen Arbeiten im sen. Zu den übrigen Fragen können Sie unter folgenden Infos nacselben Betrieb weiterzuarbeiten. Was muss ich speziell beachten (Kündigung, AHV....)?
2. Frage: mein Partner und ich sind (noch) nicht verheiratet. Wir werden uns wahrscheinlich erst nach der Geburt standesamtlich vermählen. Das Kind wird nach der Geburt somit meinen Namen erhalten. Was muss ich wissen, wenn ich den Kindsvater nach der Geburt heirate? Namen des Kindes? Rech?
Besten Dank für Ihre Antwort.

Wenn Sie weiterarbeiten wollen nach der Geburt, sollten Sie einen der neuen Situation entsprechenden Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber abschlieshlesen:
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... RBEITGEBER
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... UNGSSCHUTZ
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... CHAFTSVERS
http://www.swissmom.ch/newsletteranzeig ... AMENSRECHT
Alles Gute!

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