Lohnfortzahlung in der Probezeit

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Puzzli
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Lohnfortzahlung in der Probezeit

Beitrag von Puzzli »

Wer kann weiterhelfen?

Folgende Ausgangslage

Praktikantin, befristeter Vertrag 1.8.25-31.7.25, Probezeit 3 Monate.

Im Februar 25 (also lange vor Praktikumsstart) hatte die Praktikantin einen Unfall und muss nun ihr Knie operieren und wird wischen 2-3 Monaten arbeitsunfähig sein.

Die Praktikantin hat die Firma vor Stellenantritt über den Unfall informiert und das sie ihr Knie evtl. operieren muss.
Ärzte wollten noch warten, und weitere Abklärungen.

Geplanter OP Termin wäre November 2025.

Firma hat Praktikantin gebeten, OP Termin entweder vorzuziehen oder nach hinten zu schieben, da sonst Planungsschwierigkeiten / Personalengpass.

Hinweis Praktikantin hätte keinen Lohnanspruch, weil Unfall vor Stellenantritt war. Im Reglement wird bei befristeten Anstellungsverhältnissen auf Art. 324a Abs. 1 OR verwiesen.

Hat die Praktikantin einen Lohnanspruch oder nicht. Ich würde sagen Ja, einfach für 3 Wochen.
Mir ist nicht bewusst, dass während der Probezeit (befristeter Vertrag) gar nichts bezahlt werden muss.

Kann der Arbeitgeber das Praktikum einfach unterbrechen, dass er nichts bezahlen muss?

Mir ist bewusst, dass er ihr kündigen könnte.

Aber momentan habe ich das Gefühl, die Firma möchte den 5er und das Weggli.
Zuletzt geändert von Puzzli am Sa 23. Aug 2025, 12:46, insgesamt 2-mal geändert.

Manjana
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Re: Lohnfortzahlung in der Probezeit

Beitrag von Manjana »

In der Probezeit kann man jederzeit auf 7 Kalendertage kündigen. Da hätte ich das Knie entweder vorher oder nach Ablauf der Probezeit operieren lassen. Ist ja blöd, wenn man eine Stelle anfängt und direkt ausfällt

Puzzli
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Re: Lohnfortzahlung in der Probezeit

Beitrag von Puzzli »

@Manjana
Aufgrund neuer Erkenntnisse rät man jetzt das Knie zu operieren, vorher wollte man noch warten.

Der geplante Termin wäre nach der Probezeit, aber die Firma möchte das sie ihr Knie schnellstmöglich oder erst nächsten Sommer operiert. Spital rät ab bis zum nächstens Sommer zu warten.

Es geht hier nicht darum ob man das Knie vorher hätte operieren sollen oder nicht, sondern ob ein Lohnanspruch gemäss zb Basler Skala besteht oder nicht.

Und es es steht auch nicht zur Diskussion, dass der Praktikantin gekündigt werden soll. Aber danke für deinen hilfreichen Post.

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Stella*
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Re: Lohnfortzahlung in der Probezeit

Beitrag von Stella* »

Die Lohnfortzahlung ist gemäss OR. Hier wären es wohl 3 Wochen zu 100%. Falls der Betrieb eine Taggeldversicherung abgeschlossen hat, bekommt sie nachher 80% vom Lohn. .

Gibt es ev etwas, dass die Praktikantin irgendwann trotzdem im Betrieb machen kann, damit sie nicht so lang zu 100% ausfällt?

Ich würde den OP-Termin nicht verschieben, falls der Arzt dies explizit so plant.

Puzzli
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Re: Lohnfortzahlung in der Probezeit

Beitrag von Puzzli »

@Stella
Danke, ich bin eben der gleichen Meinung. Der OP Termin kann gut verschoben werden. Ist mit dem Arzt abgeklärt. Er würde jedoch raten vorzuverschieben und nicht erst nächstes Jahr.

Leider ist es schwierig mit einer anderen Arbeit. Praktikum ist in der KiTa und die Praktikantin wird 6 Wochen das Bein nur strecken können, danach muss sie sich schonen.

Nach 3 Monaten kann sie wieder alles machen.

Puzzli
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Re: Lohnfortzahlung in der Probezeit

Beitrag von Puzzli »

ah und der Arbeitgeber hat mitgeteilt, dass wenn sie nicht verschiebt, sie das Praktikum auflösen/pausieren und jemand anderes für das Praktikum suchen.

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Stella*
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Re: Lohnfortzahlung in der Probezeit

Beitrag von Stella* »

Ich habe gerade ziemlich Mühe mit dieser Reaktion und dass ihr für eure Offenheit nun bestraft werdet.

Was ist denn das für ein Betrieb? :roll: :roll:

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