Ich hab mir dasselbe bei den Maklern gedacht Ich hab den Verkauf für meine Schwiegerfamilie gemacht und hab uns so 35 000 CHF gespart, aber ich neige dazu den Betrag als Honorar (oder Schmerzensgeld ?) einzufordern weil die Behörden mich noch in den Wahnsinn treiben
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Das dürfte sich sogar noch lohnen, kann man nämlich bei den Grundstückgewinnsteuern abziehen Allerdings müsstest Du es dann wieder versteuern, daher vielleicht doch nicht
Die Grosse, 2008 Der Mittlere, 2011 Die Kleine, 2015
Das sind ja Geschichten bei euch @danci bei deinem Fall 2 mit dem Familiennachzug, gibt es dafür nicht ein spezielles Visum? Als mein Mann in die Schweiz gekommen ist, mussten wir das so machen. Er hat ein "Visum zur Vorbereitung der Hochzeit" oder so ähnlich beantragt und wir unseren Hochzeitstermin so gelegt, dass er innerhalb der Gültigkeit ist (3 Monate oder so). Das ging dann gleichzeitig bzw. parallel. Ich kann mich noch erinnern, dass ich es etwas lustig fand, als ich einen Brief vom Zivilstandsamt bekam, dass ein gewisser Herr XY mich heiraten wolle. Ich musste dann bestätigen, dass ich das auch vorhabe
@ maple
Doch, aber ein solches Visum wird hier nur ausgestellt, wenn man sich für das Vorbereitungsverfahren zur Eheschliessung angemeldet hat, was man wiederum nir mit gültigem Visum kann…
Die Grosse, 2008 Der Mittlere, 2011 Die Kleine, 2015
@Rüebli lagern
Hier noch eine Variante. Ich lagere meine Rüebli in einem "speziellen" Mikrofaserbeutel im Gemüsefach auf. Seitdem halten die enorm lange... solange die Rüeblis offen gekauft wurden! Sie werden nicht schwarz noch matschig, sondern bleiben knackig! Diese Beutel sind eigentlich für den Blattsalat gemacht worden, darin hält er auch länger. Ich lagere inzwischen sämtliches Gemüse, dass man kühlen kann nur noch in diesen Beuteln !
sonrie hat geschrieben: ↑Do 27. Mär 2025, 18:56
Ehrlich, ich komme mir manchmal vor, als ob wir die ersten sind die ein Haus verkaufen wollen, ist unglaublich.
Herrlich zum Schmunzeln. Und alle haben das bestimmt schon immer so gemacht
@sonrie: I feel you!
Ich hatte das selbe Problem, noch in Kombi mit Auflösung Säule 3a für Wohneigentum. Auch da wollte der eine zuerst was vom anderen und der andere gabs erst, als der Erste seinen Teil erledigt hatte.
Da fragte ich mich also auch, bin ich denn die Erste, die eine Wohnung kauft? Ich kam echt an Grenzen!
danci hat geschrieben: ↑Fr 28. Mär 2025, 15:51
Das dürfte sich sogar noch lohnen, kann man nämlich bei den Grundstückgewinnsteuern abziehen Allerdings müsstest Du es dann wieder versteuern, daher vielleicht doch nicht
Um es abziehen zu können muss man aber eine Rechnung stellen, das ist als Privater glaub ich nicht so einfach bei dem betrag Zudem bezahlt die Grundstückgewinnsteuer ja mein Schwiegervater und die Erben, insofern nicht mein Problem
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
danci hat geschrieben: ↑Fr 28. Mär 2025, 18:57
@ maple
Doch, aber ein solches Visum wird hier nur ausgestellt, wenn man sich für das Vorbereitungsverfahren zur Eheschliessung angemeldet hat, was man wiederum nir mit gültigem Visum kann…
Ich kann mich eben überhaupt nicht an irgendwelche Schwierigkeiten erinnern, es ging alles so problemlos und schnell - im Gegensatz zu kanadischer Bürokratie... So wie ich mich erinnere, war es wichtig den Visumsantrag aus dem Ausland zu stellen, GG musste damals zum schweizerischen Konsulat in Vancouver. Schwierig wird es wahrscheinlich, wenn man vorher mit Touristenvisum einreist. Ich verstehe, dass Leute aus welchen Gründen auch immer nicht mit (der hiesigen) Bürokratie klarkommen, aber hier gäbe es zumindest einen klaren Ablauf, der meiner Erfahrung nach funktioniert, wenn man sich an die vorgesehenen Ablaufschritte hält. In diesem Sinne finde ich es nicht kafkaesk oder unlogisch.
Ich erinnere mich noch an meine eigene Einwanderung. Ohne Wohnsitz kein Konto, ohne Konto keine Möglichkeit für einen Mietvertrag...Ich war bei vier Banken, in der 4. Bank hatte der Berater Mitleid mit mir und anerkannte meine Arbeitsadresse. Es gab noch ein paar solche Irrungen und Wirrungen, aber die habe ich verdrängt...(und das war nur EU - CH, also eigentlich harmlos).
@ChrisBern: ging mir genauso Es war dann insofern einfacher, als dass ich vorher bereits bei der Firma gearbeitet hatte (einfach in einem anderen Land angestellt war) und diese mir dann den Arbeitsvertrag ausstellten OHNE dass ich bereits KK und Wohnsitz angemeldet und ein Konto eröffnet hatte, so konnte man den kreislauf ein wenig unterbrechen
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
danci hat geschrieben: ↑Fr 28. Mär 2025, 18:57
@ maple
Doch, aber ein solches Visum wird hier nur ausgestellt, wenn man sich für das Vorbereitungsverfahren zur Eheschliessung angemeldet hat, was man wiederum nir mit gültigem Visum kann…
Ich kann mich eben überhaupt nicht an irgendwelche Schwierigkeiten erinnern, es ging alles so problemlos und schnell - im Gegensatz zu kanadischer Bürokratie... So wie ich mich erinnere, war es wichtig den Visumsantrag aus dem Ausland zu stellen, GG musste damals zum schweizerischen Konsulat in Vancouver. Schwierig wird es wahrscheinlich, wenn man vorher mit Touristenvisum einreist. Ich verstehe, dass Leute aus welchen Gründen auch immer nicht mit (der hiesigen) Bürokratie klarkommen, aber hier gäbe es zumindest einen klaren Ablauf, der meiner Erfahrung nach funktioniert, wenn man sich an die vorgesehenen Ablaufschritte hält. In diesem Sinne finde ich es nicht kafkaesk oder unlogisch.
Ist das wieder so ein Kanton unterschied Ding? Oder gibt es Unterschiede aus welchen Land Mann oder Frau kommen? Ich hatte da ein Paar spannende Geschichten. 1. Ich weiss noch dass ich eine zweite original meiner Geburtsurkunde beantragen musste damals innerhalb der 3 Monatsfrist. Eie Original und Kopie von dem waren nicht akzeptiert. Also musste ich zurück in der Ukraine, und der Archive tauchen wo die Registerbüchern aufbewahrt waren. Normalerweise sind sie in dem Ort wo man geboren ist. Mein Geburtsort existierte aber nicht mehr. Es folgten eine beinahe Krimi Geschichte vor den Zeiten der Internet um zu rausfinden wo der Archive gebracht wurde und welche Schutzmassnahmen braucht es um Verstrahlte Dokumente anzufassen. Danach musste diese Urkunde übersetzt und es brauchte ein Apostille beläubigung dass nur bei Ministry of Foreign Affairs gab damals.
2. Bevor wir geheiratet haben, habe ich meine Promotion in der Schweiz angefangen. Mit einem gültigen Vertrag an einer Forschungsanstalt. Aber um Aufenthaltsbewilligung zu bekommen um Promotion und Arbeit anzufangen, brauchte ich eine Immatrikulation der Hochschule, die gab es aber nach dem ich zwei Prüfungen bestanden habe, die ich nehmen dürfte nachdem ich zwei Kurse absolviert habe, die ich aber besuchen müsste für ein Semester. Was ich ohne Aufenthaltsbewilligung nicht konnte.
danci hat geschrieben: ↑Fr 28. Mär 2025, 18:57
@ maple
Doch, aber ein solches Visum wird hier nur ausgestellt, wenn man sich für das Vorbereitungsverfahren zur Eheschliessung angemeldet hat, was man wiederum nir mit gültigem Visum kann…
Ich kann mich eben überhaupt nicht an irgendwelche Schwierigkeiten erinnern, es ging alles so problemlos und schnell - im Gegensatz zu kanadischer Bürokratie... So wie ich mich erinnere, war es wichtig den Visumsantrag aus dem Ausland zu stellen, GG musste damals zum schweizerischen Konsulat in Vancouver. Schwierig wird es wahrscheinlich, wenn man vorher mit Touristenvisum einreist. Ich verstehe, dass Leute aus welchen Gründen auch immer nicht mit (der hiesigen) Bürokratie klarkommen, aber hier gäbe es zumindest einen klaren Ablauf, der meiner Erfahrung nach funktioniert, wenn man sich an die vorgesehenen Ablaufschritte hält. In diesem Sinne finde ich es nicht kafkaesk oder unlogisch.
Ist das wieder so ein Kanton unterschied Ding? Oder gibt es Unterschiede aus welchen Land Mann oder Frau kommen? Ich hatte da ein Paar spannende Geschichten. 1. Ich weiss noch dass ich eine zweite original meiner Geburtsurkunde beantragen musste damals innerhalb der 3 Monatsfrist. Eie Original und Kopie von dem waren nicht akzeptiert. Also musste ich zurück in der Ukraine, und der Archive tauchen wo die Registerbüchern aufbewahrt waren. Normalerweise sind sie in dem Ort wo man geboren ist. Mein Geburtsort existierte aber nicht mehr. Es folgten eine beinahe Krimi Geschichte vor den Zeiten der Internet um zu rausfinden wo der Archive gebracht wurde und welche Schutzmassnahmen braucht es um Verstrahlte Dokumente anzufassen. Danach musste diese Urkunde übersetzt und es brauchte ein Apostille beläubigung dass nur bei Ministry of Foreign Affairs gab damals. Und so bei jedem der 5-6 Papiere die ich brauchte von beiden Seiten. Die Ukraine hat aber Heirat ohne weitere Fragen akzeptiert und brauchte nur eine Übersetzung.
2. Bevor wir geheiratet haben, habe ich meine Promotion in der Schweiz angefangen. Mit einem gültigen Vertrag an einer Forschungsanstalt. Aber um Aufenthaltsbewilligung zu bekommen um Promotion und Arbeit anzufangen, brauchte ich eine Immatrikulation der Hochschule, die gab es aber nach dem ich zwei Prüfungen bestanden habe, die ich nehmen dürfte nachdem ich zwei Kurse absolviert habe, die ich aber besuchen müsste für ein Semester. Was ich ohne Aufenthaltsbewilligung nicht konnte.
@ maple
Es gubt sicher kantonale Unterschiede. Fälle aus der EU/USA/Kanada kommen eigentlich nie zu mir, daher kann ich mir gut vorstellen, dass da wenige Probleme bestehen. Übrigens hatten wir damals auch keine, als mein Mann aus Kroatien kam (war damals noch nicht EU). Bei afrikanischen oder muslimischen Ländern gibt es diese immer wieder. Ich unterstelle niemanden etwas, auffällig ist es aber schon.
Die Grosse, 2008 Der Mittlere, 2011 Die Kleine, 2015
Weiss gar nich ob wundern oder nerven...
In meiner Firma gibt es einen "vollautomatischen" Selfservice Off-Boarding-Prozess.
Motto: wie verlasse ich die Firma ohne mit jemandem zu sprechen.
Kündigung: bitte selbst im System hoch laden (immerhin mit dem Hinweis, es wäre gut vorher den Manager zu informieren, nötig ist das aber nicht...)
Zeugnis: bitte selbst schreiben
Ferienguthaben: bitte selbst berechnen
PC/Handy: bitte selbst alles entfernen/zurücksetzen und dann in ein Kistli werfen
Ist das jetzt Trend heutzutags?
Aber passt immerhin konsequent zum Onboarding - mach das selbst.
@ MIllou
Kann man sich da auch selbst anstellen, den Arbeitsvertrag schreiben und den Lohn festlegen?
Verstehe Dich gut. Ich bin absolut pro Digitalisierung, aber man kann es auch übertreiben.
Die Grosse, 2008 Der Mittlere, 2011 Die Kleine, 2015
Was macht einen gelungenen Aprilscherz aus? Man amüsiert sich zweimal: das erste Mal beim Lesen, das zweite Mal über die aufgebrachten Kommentare unter dem Artikel