Schulkosten / Wohnsitz u. Schule versch. Kantone
Moderator: conny85
Schulkosten / Wohnsitz u. Schule versch. Kantone
Hallo zusammen
Vielleicht kann mir jemand helfen. Wir wohnen an einer Kantonsgrenze. Nun möchte unsere Tochter (19. Jahre) in eine WG nach Bern ziehen.
Im Sommer möchte sie dann in Bern eine Hochschule besuchen. Wir (also die Erziehungsberechtigten) wohnen im Kanton Freiburg. Für Wohnsitzberechtige in Bern werden die Schulkosten vom Kanton getragen. Nun unser Problem, welcher Wohnsitz gilt nun für die Schulkostenübernahme. Der der Schülerin oder der Erziehungsberechtigten. Sie könnte die gleiche Schule auch im Kanton Freiburg besuchen, möchte dies jedoch nicht, wegen der Sprache, dem Weg etc.
Kennt sich da jemand aus, welcher Wohnsitz ist massgebend? Zu beachten ist, dass sie bereits Volljährig ist. Hat jedoch noch keine Ausbildung, aslo sind wir die Finanzierenden. Oder wo also bei welchem Amt könnte ich die Antwort erfragen. Bei der Schule bekamen wir die Auskunft: Damit der Kanton Bern die Kosten übernimmt, muss der stipendienrechtliche Wohnsitz (Wohnsitz der Erziehungsberechtigten) im Kanton Bern liegen. Wir möchten aber keine Stipendien beantragen, nur wissen ob der Kanton die Schulkosten übernimmt. Oder ist dies ein und dasselbe?
Besten Dank für Eure Antworten
Vielleicht kann mir jemand helfen. Wir wohnen an einer Kantonsgrenze. Nun möchte unsere Tochter (19. Jahre) in eine WG nach Bern ziehen.
Im Sommer möchte sie dann in Bern eine Hochschule besuchen. Wir (also die Erziehungsberechtigten) wohnen im Kanton Freiburg. Für Wohnsitzberechtige in Bern werden die Schulkosten vom Kanton getragen. Nun unser Problem, welcher Wohnsitz gilt nun für die Schulkostenübernahme. Der der Schülerin oder der Erziehungsberechtigten. Sie könnte die gleiche Schule auch im Kanton Freiburg besuchen, möchte dies jedoch nicht, wegen der Sprache, dem Weg etc.
Kennt sich da jemand aus, welcher Wohnsitz ist massgebend? Zu beachten ist, dass sie bereits Volljährig ist. Hat jedoch noch keine Ausbildung, aslo sind wir die Finanzierenden. Oder wo also bei welchem Amt könnte ich die Antwort erfragen. Bei der Schule bekamen wir die Auskunft: Damit der Kanton Bern die Kosten übernimmt, muss der stipendienrechtliche Wohnsitz (Wohnsitz der Erziehungsberechtigten) im Kanton Bern liegen. Wir möchten aber keine Stipendien beantragen, nur wissen ob der Kanton die Schulkosten übernimmt. Oder ist dies ein und dasselbe?
Besten Dank für Eure Antworten
Re: Schulkosten / Wohnsitz u. Schule versch. Kantone
Da die Tochter volljährig ist, seid ihr nicht (mehr) die Erziehungsberechtigten.
Ihr dürft/müsst sie einfach weiterhin unterstützen und ihre Ausbildung finanzieren...
Wenn eure Tochter nach Bern zieht und sich dort anmeldet, hat sie dort ihren offiziellen Wohnsitz. Sie meldet sie sich bei der Schule an und erhält auch alle Rechnungen der Schule für Bücher,... Gemäss meinem Verständnis müsste nach Volljährigkeit alles direkt über die Studierenden laufen. Oder täusche ich mich?

Wenn eure Tochter nach Bern zieht und sich dort anmeldet, hat sie dort ihren offiziellen Wohnsitz. Sie meldet sie sich bei der Schule an und erhält auch alle Rechnungen der Schule für Bücher,... Gemäss meinem Verständnis müsste nach Volljährigkeit alles direkt über die Studierenden laufen. Oder täusche ich mich?
Re: Schulkosten / Wohnsitz u. Schule versch. Kantone
Ich sehe es wie Stella. Das stimmt auch mit der Aussage der Schule überein: Stipendienrechtlicher Wohnsitz = Wohnsitz der Tochter. Ihr müsst wohl einfach beachten, dass eure Tochter voll in Bern angemeldet ist, nicht nur als Wochenaufenthalterin. Da würde wohl nicht funktionieren.
Berlin mit Sohn (März 04) und Tochter (Nov 05)
Re: Schulkosten / Wohnsitz u. Schule versch. Kantone
Um was für eine Hochschule handelt es sich denn? Die Finanzierung von universitären Hochschulen (Uni, ETH, Fachhochschule, PH) ist nicht ganz gleich wie bei höheren Fachschulen (HF).
Manche Ohren haben Wände. (Robert Lembke)
Re: Schulkosten / Wohnsitz u. Schule versch. Kantone
Hallo zusammen
Vielen Dank für die Antworten. Es handelt sich um die fachmaturität pädagogik fms. Anschliessend möchte sie dann die ph besuchen,da sehen wir kein Problem. Bin auch eher der meinung,dass alles über die Tochter geht,aber wie oben geschrieben erhielt ich die Auskunft der Schulleiterin,dass wir als eltern wohnsitz in bern haben müssten,damit die Schulkosten vom kanton bezahlt würden.
Vielen Dank für die Antworten. Es handelt sich um die fachmaturität pädagogik fms. Anschliessend möchte sie dann die ph besuchen,da sehen wir kein Problem. Bin auch eher der meinung,dass alles über die Tochter geht,aber wie oben geschrieben erhielt ich die Auskunft der Schulleiterin,dass wir als eltern wohnsitz in bern haben müssten,damit die Schulkosten vom kanton bezahlt würden.
Re: Schulkosten / Wohnsitz u. Schule versch. Kantone
Ah, FMS - das ist keine Hochschule, sondern Mittelschule und somit Sekundarstufe II. Da ist es meist tatsächlich so, dass nur der Kanton "seine" Schulen zahlt, und es höchstens ausserkantonal übernommen wird, wenn eine Vereinbarung besteht, weil z.B. der eigene Kanton kein entsprechendes Angebot hat.Sonne333 hat geschrieben: ↑Di 4. Mär 2025, 06:40 Hallo zusammen
Vielen Dank für die Antworten. Es handelt sich um die fachmaturität pädagogik fms. Anschliessend möchte sie dann die ph besuchen,da sehen wir kein Problem. Bin auch eher der meinung,dass alles über die Tochter geht,aber wie oben geschrieben erhielt ich die Auskunft der Schulleiterin,dass wir als eltern wohnsitz in bern haben müssten,damit die Schulkosten vom kanton bezahlt würden.
Falls FR selber eine FMS mit der Fachrichtung Pädagogik hat, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sie euch die Schule in Bern bezahlen. Somit müsste eure Tochter - wie bereits beschrieben - sich in BE anmelden. Ist sie denn bereits an der Schule in Bern aufgenommen? Aufgrund ihres Alters ist sie ja nicht gradlinig unterwegs, und da würde ich sicher zuerst auch sicherstellen, dass sie in Bern die Aufnahmebedingungen erfüllt. Die Aufnahmebedingungen sind nicht in jedem Kanton gleich.
Manche Ohren haben Wände. (Robert Lembke)
Re: Schulkosten / Wohnsitz u. Schule versch. Kantone
Ja,sie wäre in der Schule bereits aufgenommen. Sie besucht jetzt die fms im dritten Jahr. Wir sind nun am abklären wegen der kosten. Schüler mit wohnsitz ausserhalb des kantons müssen Schulgeld bezahlen. Da aber unsere tochter ab Juni (also bei Beginn des Schuljahres im aug) in Bern Wohnsitz hat,dachte ich,dass da der Kanton bern für diese kosten aufkommt. Nun sagt aber die Schulleitung,dass der wohnsitz der eltern massgebend ist!!?? Ich weiss nicht,wo ich dies abklären kann!
Re: Schulkosten / Wohnsitz u. Schule versch. Kantone
Ich würde beim Kanton Freiburg anklopfen. Evt. würde sogar dieser Kanton ein Teil der Schulkosten übernehmen.


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Re: Schulkosten / Wohnsitz u. Schule versch. Kantone
Liebe Sonne333
Das Gesetz über die Ausbildungsbeiträge (https://www.belex.sites.be.ch/app/de/te ... law/438.31) sagt in Art 13 folgendes:
"Der stipendienrechtliche Wohnsitz einer Person befindet sich im Kanton Bern, wenn hier ihre Eltern den zivilrechtlichen Wohnsitz haben oder die zuletzt zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ihren Sitz hat. Vorbehalten bleibt Absatz 5.
Abs. 5: Volljährige Personen, die nach Abschluss einer Erstausbildung ununterbrochen während zwei Jahren im Kanton Bern wohnhaft und auf Grund eigener Erwerbstätigkeit finanziell unabhängig gewesen sind, ohne gleichzeitig in Ausbildung zu sein, begründen einen eigenen stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton. Als Erwerbstätigkeit gilt auch die Betreuung von Familienangehörigen im gleichen Haushalt. "
Das heisst, dass der stipendienrechtliche Wohnsitz in Freiburg ist, es sei denn, sie hätte schon zwei Jahre finanziell unabhängig in Bern gelebt.
Auch wenn ihr keine Stipendien beantragen wollt, knüpft die Schule vermutlich bei der Festlegung des Schulgeldes an diesen Wohnsitz an.
Ich würde wie von Tinky vorgeschlagen, beim Kanton Freiburg anklopfen. Möglicherweise gibt es dort Regeln für die Finanzierung beim ausserkantonalen Schulbesuch.
Das Gesetz über die Ausbildungsbeiträge (https://www.belex.sites.be.ch/app/de/te ... law/438.31) sagt in Art 13 folgendes:
"Der stipendienrechtliche Wohnsitz einer Person befindet sich im Kanton Bern, wenn hier ihre Eltern den zivilrechtlichen Wohnsitz haben oder die zuletzt zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ihren Sitz hat. Vorbehalten bleibt Absatz 5.
Abs. 5: Volljährige Personen, die nach Abschluss einer Erstausbildung ununterbrochen während zwei Jahren im Kanton Bern wohnhaft und auf Grund eigener Erwerbstätigkeit finanziell unabhängig gewesen sind, ohne gleichzeitig in Ausbildung zu sein, begründen einen eigenen stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton. Als Erwerbstätigkeit gilt auch die Betreuung von Familienangehörigen im gleichen Haushalt. "
Das heisst, dass der stipendienrechtliche Wohnsitz in Freiburg ist, es sei denn, sie hätte schon zwei Jahre finanziell unabhängig in Bern gelebt.
Auch wenn ihr keine Stipendien beantragen wollt, knüpft die Schule vermutlich bei der Festlegung des Schulgeldes an diesen Wohnsitz an.
Ich würde wie von Tinky vorgeschlagen, beim Kanton Freiburg anklopfen. Möglicherweise gibt es dort Regeln für die Finanzierung beim ausserkantonalen Schulbesuch.
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Re: Schulkosten / Wohnsitz u. Schule versch. Kantone
Ich habenoch das gefunden:
Möglicherweise wirst du auf dieser Seite schlauer:
https://www.fr.ch/de/bildung-und-schule ... telschulen
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- danci
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Re: Schulkosten / Wohnsitz u. Schule versch. Kantone
Ich schliesse mich betr. rechtlicher Grundlagen Ursi an.
Stipendienrechtlicher Wohnsitz und allgemein zivilrechtlicher Wohnsitz ist nicht das Gleiche. Das liegt daran, dass die Eltern zu Bezahlung einer Erstausbildung (inkl. Lebenskosten) verpflichtet sind, auch wenn das "Kind" volljährig ist, und es damit logischerweise Stipendien nur gibt, wenn diese das nicht können.
Da die Schulkosten nur dann vom Kanton übernommen werden, wenn der stipendienrechtliche Wohnsitz im Kanton Bern ist, müsst ihr die Schulkosten bezahlen (Vorbehalten der Kt. FR übernimmt die Kosten). Da ihr da ja auch die Steuern im Kt. FR bezahlt, finde ich das ehrlicherweise in Ordnung, ansonsten würde durch den Wohnsitzwechsel des Kindes die Regel, dass nur für "eigene Studierende" die Kosten übernommen werden, keinen Sinn mehr ergeben.
Stipendienrechtlicher Wohnsitz und allgemein zivilrechtlicher Wohnsitz ist nicht das Gleiche. Das liegt daran, dass die Eltern zu Bezahlung einer Erstausbildung (inkl. Lebenskosten) verpflichtet sind, auch wenn das "Kind" volljährig ist, und es damit logischerweise Stipendien nur gibt, wenn diese das nicht können.
Da die Schulkosten nur dann vom Kanton übernommen werden, wenn der stipendienrechtliche Wohnsitz im Kanton Bern ist, müsst ihr die Schulkosten bezahlen (Vorbehalten der Kt. FR übernimmt die Kosten). Da ihr da ja auch die Steuern im Kt. FR bezahlt, finde ich das ehrlicherweise in Ordnung, ansonsten würde durch den Wohnsitzwechsel des Kindes die Regel, dass nur für "eigene Studierende" die Kosten übernommen werden, keinen Sinn mehr ergeben.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
Re: Schulkosten / Wohnsitz u. Schule versch. Kantone
Vielen Dank für Eure Antworten. Ja, es macht alles Sinn. Und auch vielen dank für die Gesetzesartikel. Unsere Gemeinde hat ein Schulabkommen für die drei FMS Schuljahre. Wir sind davon ausgegangen, dass dies auch für das vierte (heisst die Fachmaturität) gilt. Nun wurden wir brüsk des anderen belehrt. Leider sind wir von einer anderen Sachlage ausgegangen, wurden nicht richtig orientiert oder haben uns zu wenig orientiert. Schuldzuweisungen bringt uns jetzt leider auch nicht weiter....
Ja, ich verstehe schon, dass mit den eigenen Studierenden. Aber unsere Situation war anders. Unsere Tochter hat sich für den Auszug für diesen Sommer entschieden und wir sind davon ausgegangen, dass die Schulkosten durch das Schulabkommen von Freiburg übernommen wird egal, wo sie wohnt. Da jedoch unser Kanton dieselbe Ausbildung auch anbietet, hilft da Freiburg nicht und wir dachten, dann könnten wir es allenfalls anders regeln. Naja, bleibt wohl nichts anders übrig, als der Schulort zu wechseln und den Umzug adakta zu legen, denn dieser macht nun auch keinen Sinn. Hilft auch nichts, wenn sie Nahe der Schule in Bern wohnt und nun auf Freiburg in die Schule gehen muss.
Ja, ich verstehe schon, dass mit den eigenen Studierenden. Aber unsere Situation war anders. Unsere Tochter hat sich für den Auszug für diesen Sommer entschieden und wir sind davon ausgegangen, dass die Schulkosten durch das Schulabkommen von Freiburg übernommen wird egal, wo sie wohnt. Da jedoch unser Kanton dieselbe Ausbildung auch anbietet, hilft da Freiburg nicht und wir dachten, dann könnten wir es allenfalls anders regeln. Naja, bleibt wohl nichts anders übrig, als der Schulort zu wechseln und den Umzug adakta zu legen, denn dieser macht nun auch keinen Sinn. Hilft auch nichts, wenn sie Nahe der Schule in Bern wohnt und nun auf Freiburg in die Schule gehen muss.