Vergangene AD(H)S Diagnose (10 Jahre) noch gültig??

Die Zeit des Erwachsenwerdens

Moderator: Züri Mami

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desperado
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Vergangene AD(H)S Diagnose (10 Jahre) noch gültig??

Beitrag von desperado »

Hey Ihr Lieben

Ich bin so froh dass es Euch gibt, denn was immer das Problem ist, hier kann man sich austauschen!

Ich habe eine Frage. Vielleicht weiss da jemand Bescheid. Meine Tochter, nun 17 und im 2. Lehrjahr, erhielt in der mit 8, knapp 9 die ADS Diagnose. Nachdem uns kurz danach die Psychiaterin geghostet hat und die Tochter zwei Jahre IF erhielt, und danach alles „gut“ schien, wurde nie eine Therapie oder gar Medikation verfolgt. Leider scheint uns nun die Vergangenheit einzuholen.

Sie hat zunehmend psychische Probleme, kann dem Druck bei vorwiegend Mathematik-Lastigen Fächern kaum standhalten. Weil sie zudem seit jeher die Meinung vertritt, dass sie den falschen Beruf auswählte, war alles sehr schwierig und wir verkannten ihre Probleme.

Nun bin ich aber endlich „erwacht“ und weiss, dass sie dringend Medikamente ausprobieren sollte und in die Erleichterung eines Nachteilausgleichs kommen.

NUR: Wie kriegt man das auf die Schnelle hin?? Wir haben keine Psychologin. Die Kinderärztin, die vielleicht am besten über sie Bescheid weiss, haben wir durch einen normalen Hausarzt ersetzt und die delegierte Psychologin der KiÄ, bei der meine Tochter vor 3 Jahren mal in psychologischer Behandlung war (wegen einer traumatischen Erfahrung) ist in SS-Pause bis Nov. 2025 und nimmt momentan keine neuen Patientinnen mehr….

Was bieten sich uns für Möglichkeiten so schnell wie möglich zu Medis und/oder Nachteilsausgleich zu kommen?

(Auslöser für die Krise, ist ein Semestertest, den sie Mitte Januar machen muss, weil sie eine wichtige Prüfung aufgrund Grippe/Corona letzte Woche verpasste und nun diese Prüfung wieder Mathe-Anteil hat vor dem es ihr graust und sie deswegen jetzt schon wieder Wut- und Weinkrämpfe hat.)
PS: Wir vermuten auch eine nie abgeklärte Dyskalkulie.

Danke für‘s Lesen!

katinka78
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Re: Vergangene AD(H)S Diagnose (10 Jahre) noch gültig??

Beitrag von katinka78 »

Liebe Desperado

Ich würde sagen, dass eine ADS-Diagnose bestehen bleibt. Dies begleitet einen ja ein Leben lang.
Wer hat den damals die Diagnose gestellt? Ihr müsstet einen Bericht dazu haben. Ansonsten Kontakt mit der ehemaligen Kinderärztin aufnehmen und dann mit den Unterlagen zum heutigen Hausarzt wenn nötig gehen. Der sollte dann mit gutem Gewissen die Diagnose bestätigen können für den Nachteilsausgleich. Zudem kann der Hausarzt bei entsprechende Erfahrung euch bei den Mefikamenten begleiten oder an die entsprechende Stelle weiterleiten.

So würde ich Vorgehen, aber vielleicht haben andere mehr Erfahrungen.

LG
Katinka

miriam78
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Re: Vergangene AD(H)S Diagnose (10 Jahre) noch gültig??

Beitrag von miriam78 »

Ich würde mit dem Hausarzt Kontakt aufnehmen.
Die Diagnose vor 10 Jahren müsste ja in der Krankenakte vom Kinderarzt stehen und diese kann er anfordern ( falls er die nicht schon hat, wird manchmal bei Arztwechsel übertragen). Er kann allenfalls Medikamente verschreiben oder dir sicher weiterhelfen.
Aber die Zeit ist sicher knapp. Man beginnt ja nicht gleich mit der vollen Dosis, es braucht eine Zeit, bis sich das ganze eingestellt hat ( bei meiner Tochter gings ca. 1 Monat). Aber jetzt ist top, es geht ihr so viel besser ( Diagnose wurde bei ihr erst letzen April gestellt, mit 17 Jahren). Sie hat den Nachteilausgleich auch bekommen, aber mit den Medikamenten brächte sie ihn jetzt gar nicht.
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kick
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Re: Vergangene AD(H)S Diagnose (10 Jahre) noch gültig??

Beitrag von kick »

Hallo
Ich würde in ähnlicher Frage (Tochter, 14, Diagnose 8 Jahre her) im Herbst dieses Jahres sehr überrascht. Die Neuropädiaterin, welche mir einen sehr einfühlsamen und kompetenten Eindruck machte, bestand auf eine Neudiagnose. Das könne sich ausgewachsen haben, fälschlich gewesen sein etc…
Vielleicht kommt es aber bei euch anders. Jedenfalls alles Liebe, kick

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Neonova
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Re: Vergangene AD(H)S Diagnose (10 Jahre) noch gültig??

Beitrag von Neonova »

Im Kanton Zürich bekommt man in der BMS oder einer Mittelschule nur einen Nachteilsausgleich, wenn die Abklärung oder ein neues Gutachten max 2 (Mittelschulen) resp. 3 Jahre (BMS) alt ist.

Ein ADHS kann sich in der Pubertät verändern und manchmal auch auswachsen. Ich denke, ihr werdet um eine erneute Abklärung nicht herumkommen.
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Sternli05
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Re: Vergangene AD(H)S Diagnose (10 Jahre) noch gültig??

Beitrag von Sternli05 »

Wir brauchten für den Nachteilsausgleich für die Weiterführende Schule neue Abklärungen.

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stella
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Re: Vergangene AD(H)S Diagnose (10 Jahre) noch gültig??

Beitrag von stella »

Die Diagnose bleibt bestehen, wächst sich nicht aus, kann sich aber verändern, wie die betroffene Person damit umgeht.

Rechtlich ist es so, dass es oft eine neue Bestätigung einer Ärztin braucht und darin ein kurzer Beschrieb, wie sich die Diagnose beim Lernen bemerkbar macht. Erst dann ist ein Nachteilsausgleich möglich.

Du kannst dich bei der Abklärungsstelle melden.
Oder bei der Erziehungsberatung oder beim KJPD. Gut ist, wenn du die alten Berichte noch hast.
Zudem würde ich mit dem Kind zusammen die KLP konsultieren, diese informieren und nach Unterstützung für das Kind fragen. Oft gibt es Letncoaches am der Berufsschule.
Und ev. könnte eine gut ausgebildete Lerntherapeutin kurzfristig helfen.
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07

desperado
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Re: Vergangene AD(H)S Diagnose (10 Jahre) noch gültig??

Beitrag von desperado »

Ich danke euch für die Ratschläge.
UPDATE:
Nachdem unser und ihr Hausarzt eine Empfehlung für einen Nachteilsausgleich schriftlich bestätigt hatte, kriegten wir, als einstweilige Verfügung, den Ausgleich von der Berufsschule gutgeheissen (wir hatten gleich den Leiter der Abteilung Kauffrau EFZ kontaktiert). Wir finden das stark von der Schule! Den Semestertest ( nachgeholt wegen Krankheit) auf den die Schule trotz Arztzeugnis bestanden hatte, konnte sie mit zusätzlicher Zeit und in ungestörter Atmosphäre abschliessen. Dies hat enorm Druck entlastet. Sie erhielt ab sofort Nachteilsausgleich in sämtlichen Fächern. Tatsächlich in Anspruch nehmen wird sie ihn aber nur im RW und IT.

Ab März bekommt sie einen Therapieplatz in einem grösseren Therapiezentrum. Die abklärende Psychiaterin, welche uns schon im 2016 ghostete, fühlte sich wieder nicht zuständig und hat unsere Kontaktversuche unbeantwortet gelassen.

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