Lohnausweis Minimallohn

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Lila16
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Lohnausweis Minimallohn

Beitrag von Lila16 »

Hallo Zusammen

Weiss jemand von euch hier Bescheid?
Eine Person liefert Blumen und wird dafür für 800.- entschädigt (Total im gesamten Jahr). Da es sich um einen Minimalbeiträg handelt, sind keine Sozialbeiträge geschuldet. Die Person ist nicht als selbstständig gemeldet.

Muss für diesen Betrag einen Lohnausweis erstellt werden? Muss der Betrag versteuert werden?

Besten Dank für die Hilfe.

Liebe Grüsse
Lila

conny85
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Re: Lohnausweis Minimallohn

Beitrag von conny85 »

Ja, es ist grundsätzlich jedes Einkommen zu versteuern. Ich würde hier einen Lohnausweis ausstellen.

Liebe Grüsse

Puzzli
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Re: Lohnausweis Minimallohn

Beitrag von Puzzli »

Ich würde jetzt bei beidem Ja sagen.

Lohnausweis definitiv und Steuererklärung auch. Wenn keine weiteren Einkommen dazu kommen, wird da nichts oder nicht viel zu versteuern sein.

Lila16
Member
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Re: Lohnausweis Minimallohn

Beitrag von Lila16 »

Danke für eure Rückmeldungen.

Wie sieht es bei Pensionierten aus, die im Minimallohn arbeiten?

conny85
Moderatorin
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Re: Lohnausweis Minimallohn

Beitrag von conny85 »

Auch Rentner müssen jedes Einkommen versteuern. Und je nach Höhe des Einkommens auch noch in die AHV einzahlen

Puzzli
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Re: Lohnausweis Minimallohn

Beitrag von Puzzli »

Gleich, sie bekommen einen Lohnausweis und müssen meiner Meinung auch bei den Steuern angegeben werden.

Es sind max 16800 im Jahr frei von AHV-Abzüge —> 1400/Monat

Jazz
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Re: Lohnausweis Minimallohn

Beitrag von Jazz »

Eventuell wäre das vereinfachte Abrechnungunsverfahren auch beim Blumenausliefern eine Option. Als Putzfrau war ich so sehr lange angestellt, würde da mal beim Seco nachfragen.
Der Arbeitgeber musste mir keinen Lohnausweis ausfüllen, dafür wurde ich über dieses Verfahren aberechnet.
Hier findest du weitere Infos: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/ ... ahren.html

Hier gibt es Berechnungsvorlagen für die Lohnabrechnung/Budget: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/ ... spiel.html
Bewahre dir die Hoffnung auf Besserung.
Dann hast du die Kraft für das Heute.

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Enzian
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Re: Lohnausweis Minimallohn

Beitrag von Enzian »

Es kommt drauf an, für wen diese Person die Blumen ausliefert? Für eine Privatperson oder für ein Geschäft? Für Angestellte in Privathaushalten gibt es keinen Freibetrag und es muss so oder so AHV Abgerechnet werden...
Grosser 2011 Mittlerer 2013 Jüngste 2018
Es gibt leider nicht sehr viele Eltern, deren Umgang für ihre Kinder wirklich ein Segen ist.
Marie von Ebner-Eschenbach

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Enzian
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Re: Lohnausweis Minimallohn

Beitrag von Enzian »

Sorry - doppelt...
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Es gibt leider nicht sehr viele Eltern, deren Umgang für ihre Kinder wirklich ein Segen ist.
Marie von Ebner-Eschenbach

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enjel
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Re: Lohnausweis Minimallohn

Beitrag von enjel »

Puzzli hat geschrieben: Do 19. Dez 2024, 10:14 Ich würde jetzt bei beidem Ja sagen.

Lohnausweis definitiv und Steuererklärung auch. Wenn keine weiteren Einkommen dazu kommen, wird da nichts oder nicht viel zu versteuern sein.
Ich fahre mit meinem Velo mit so einer Werbebox rum, und verdiene damit ca. 600 Franken im Jahr. Ich erhalte dafür einen Lohnausweis und gebe es auch den Steuern an.
Manche Ohren haben Wände. (Robert Lembke)

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