Abzug Lehrlingslohn von den Alimenten
Moderator: conny85
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Abzug Lehrlingslohn von den Alimenten
Hallo zusammen
Mein Ex Mann darf mir laut Scheidungskonvention 1/3 der Lehrlingslöhne der Kinder von den Alimenten abziehen. so weit so gut. Aber nun hat er auch vom 13. Monatlsohn der Kinder je 1/3 abgezogen. Darf er das ? Ich erhalte ja nur 12 Mal Alimente pro Jahr.
Ich bin gerade unsicher und möchte aber nicht den einen teuren Anwalt fragen.
Danke im Voraus für Eure Antworten
Mein Ex Mann darf mir laut Scheidungskonvention 1/3 der Lehrlingslöhne der Kinder von den Alimenten abziehen. so weit so gut. Aber nun hat er auch vom 13. Monatlsohn der Kinder je 1/3 abgezogen. Darf er das ? Ich erhalte ja nur 12 Mal Alimente pro Jahr.
Ich bin gerade unsicher und möchte aber nicht den einen teuren Anwalt fragen.
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Re: Abzug Lehrlingslohn von den Alimenten
ich bin keine rechtsanwältin. aber wenn es heisst 1/3 vom lehrlingslohn, kommt es doch nicht darauf an, ob es in 12 oder 13 raten ausbezahlt wird? es geht ja immer um den gesamtlohn, wenn man vom lohn spricht.
- Ursi71
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Re: Abzug Lehrlingslohn von den Alimenten
Hallo
Ich würde es gleich sehen wie jj. 1/3 vom Lehrlingslohn wäre 1/3 vom gesamten Jahreslohn, egal ob dieser in 12 oder 13 raten ausbezahlt wird.
Ich würde es gleich sehen wie jj. 1/3 vom Lehrlingslohn wäre 1/3 vom gesamten Jahreslohn, egal ob dieser in 12 oder 13 raten ausbezahlt wird.
- danci
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Re: Abzug Lehrlingslohn von den Alimenten
Um die Frage fachmännisch beantworten zu können. müsste man den Wortlaut der Konvention kennen.
Aber grundsätzlich gilt:
Alimente werden nur 12x bezahlt, aber für die Berechnung dieser, wird der 13. ML miteinbezogen. D.h. wenn ein Mann CHF 6'000.00 x 13 verdient (CHF 78'000.00 pro Jahr), dann werden die Alimente so berechnet, als würde er CHF 6'500.00 x 12 verdienen (CHF 78'000.00/12), der 13. ML wird also anteilsmässig angerechnet.
Es gibt aus meiner Sicht (bin Familienrechtsanwältin) keinen Grund, dies beim Abzug der Lehrlingslohnes anders zu handhaben. Daher würde ich sagen, wenn der Lehrlingslohn z. Bsp. CHF 900.00 x 13 ist, dann müsste CHF 975.00 angerechnet werden (CHF 900x13/12) und davon 1/3, hier CHF 325.00, abgezogen werden.
Aber grundsätzlich gilt:
Alimente werden nur 12x bezahlt, aber für die Berechnung dieser, wird der 13. ML miteinbezogen. D.h. wenn ein Mann CHF 6'000.00 x 13 verdient (CHF 78'000.00 pro Jahr), dann werden die Alimente so berechnet, als würde er CHF 6'500.00 x 12 verdienen (CHF 78'000.00/12), der 13. ML wird also anteilsmässig angerechnet.
Es gibt aus meiner Sicht (bin Familienrechtsanwältin) keinen Grund, dies beim Abzug der Lehrlingslohnes anders zu handhaben. Daher würde ich sagen, wenn der Lehrlingslohn z. Bsp. CHF 900.00 x 13 ist, dann müsste CHF 975.00 angerechnet werden (CHF 900x13/12) und davon 1/3, hier CHF 325.00, abgezogen werden.
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Re: Abzug Lehrlingslohn von den Alimenten
OT: der Staat schreibt mir effektiv vor, dass ich dem Kind 2/3 seines Lohnes einziehen muss? Echt?
- danci
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Re: Abzug Lehrlingslohn von den Alimenten
@ Helena
Nein. Aber die Alimente werden nach dem Bedarf des Kindes berechnen. Und ein Kind, das verdient, braucht ja weniger Geld von den Eltern, weil es gewisse Dinge selbst bezahlen kann. Daher können Alimente gekürzt werden, oftmals wie hier um 1/3. Es hat nichts damit zu tun, was ein Kind zu Hause abgeben muss. Das ist eine Abmachung zwischen Kind und dem Elternteil, bei dem es wohnt.
Nein. Aber die Alimente werden nach dem Bedarf des Kindes berechnen. Und ein Kind, das verdient, braucht ja weniger Geld von den Eltern, weil es gewisse Dinge selbst bezahlen kann. Daher können Alimente gekürzt werden, oftmals wie hier um 1/3. Es hat nichts damit zu tun, was ein Kind zu Hause abgeben muss. Das ist eine Abmachung zwischen Kind und dem Elternteil, bei dem es wohnt.
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Re: Abzug Lehrlingslohn von den Alimenten
Ich hätte gar nichts mehr bekommen für das Kind in Ausbildung. Sah ich aber nicht ein und bekomme jetzt ca 1/3.
- danci
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Re: Abzug Lehrlingslohn von den Alimenten
Da es sich um konkrete Berechnungen handelt, ist es schwer einzelne Fälle miteinander zu vergleichen. Es sind verschiedene Kriterien einzubeziehen, die einen Unterschied machen können:
- Einkommen des Vaters
- Art der Ausbildung (wie lange? Verdient das Kind?)
- konkreter Bedarf (beispielsweise weiter Weg, Internat, Privatsschule etc. können sehr viel ausmachen)
- bestehen sonstige Einkommen des Kindes wie hohe Kinderzulagen (je nach Kanton oder Arbeitgeber der Mutter) oder Kinderrenten
- minderjähriges oder volljähriges Kind (volljährige bekommen nur das Minimum
- Kantonale Praxis
- und auch: wann fand die Berechnung statt? Als das Kind klein war und man einfach etwas angenommen hat oder als es schon in Ausbildung war und man konkrete Zahlen hatte?
Die Unterhaltsberechnung ist eine recht komplexe Sache.
- Einkommen des Vaters
- Art der Ausbildung (wie lange? Verdient das Kind?)
- konkreter Bedarf (beispielsweise weiter Weg, Internat, Privatsschule etc. können sehr viel ausmachen)
- bestehen sonstige Einkommen des Kindes wie hohe Kinderzulagen (je nach Kanton oder Arbeitgeber der Mutter) oder Kinderrenten
- minderjähriges oder volljähriges Kind (volljährige bekommen nur das Minimum
- Kantonale Praxis
- und auch: wann fand die Berechnung statt? Als das Kind klein war und man einfach etwas angenommen hat oder als es schon in Ausbildung war und man konkrete Zahlen hatte?
Die Unterhaltsberechnung ist eine recht komplexe Sache.
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Re: Abzug Lehrlingslohn von den Alimenten
Danke dir.