Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Mutterschutz

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

Antworten
Benutzeravatar
Gummibärchen_Koko
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Fr 3. Dez 2021, 09:32
Geschlecht: weiblich

Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Mutterschutz

Beitrag von Gummibärchen_Koko »

Hallo zusammen
Ich würde mir gerne nach dem Mutterschutz eine neue Stelle suchen und könnte 20 bis 40% pro Woche arbeiten.
Wenn ich nun aber bei meinem aktuellen Arbeitgeber kündige, dann bekäme ich ja mit Ende der Mutterschaftsentschädigung zunächst bis zu 3 Monate kein Geld vom RAV, richtig?
Gibt es die Möglichkeit durch einen Aufhebungsvertrag mit dem aktuellen Arbeitgeber die Einstellfrist des Arbeitslosengeldes zu umgehen? Natürlich vorausgesetzt, dass man sonst alle Kriterien auf Anspruch erfüllt, sich rechtzeitig meldet und selbst um neue Arbeit bemüht.
Danke für eure Erfahrungen und Tipps!

conny85
Moderatorin
Beiträge: 1130
Registriert: Sa 26. Dez 2015, 15:34
Geschlecht: weiblich

Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Mutterschutz

Beitrag von conny85 »

Hallo

Die Einstelltage werden individuell berechnet und je nach Berater kann es da unterschiede geben. Was helfen kann ist ein Aufhebungsvertrag in dem steht, dass der aktuelle Arbeitgeber das Pensum, welches du gerne hättest, nicht anbietet.

Benutzeravatar
Gummibärchen_Koko
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Fr 3. Dez 2021, 09:32
Geschlecht: weiblich

Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Mutterschutz

Beitrag von Gummibärchen_Koko »

Danke für die Antwort!
Also, kann man - je nach Berater - auch auf Verständnis hoffen, dass die Einstelltage entsprechend gering ausfallen!?

Benutzeravatar
Ursi71
Vielschreiberin
Beiträge: 1237
Registriert: Do 24. Aug 2006, 13:51
Wohnort: Zürich
Kontaktdaten:

Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Mutterschutz

Beitrag von Ursi71 »

Zumindest in Züri ist es so, dass nicht der Berater die Einstelltage bestimmt. Der Berater meldet nur alle Tatsachen der Kasse, die Kasse entscheidet dann aber generalisiert, so dass die Entscheide eben nicht je nach Berater unterschiedlich sind. Was sind den die Umstände, dass du bei deinem Alten AG aufhörst? Kannst du dort nicht auf 20-40% reduzieren? Dann gäbe es ja nicht so viele Einstelltage. EV könntest du wie Conny vorgeschlagen hat beim alten AG eine Aufhebungsvereinbarung auf Ende MU machen, wobei er dir zuhanden der Arbeitslosenkasse bestätigt, dass er dich zum von dir gewünschten Pensum nichts mehr anbieten kann.
Auf jeden Fall müsstest du dich während des MU schon wieder bewerben, damit es keine Einstelltage gibt.

conny85
Moderatorin
Beiträge: 1130
Registriert: Sa 26. Dez 2015, 15:34
Geschlecht: weiblich

Re: Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Mutterschutz

Beitrag von conny85 »

Nein, der Berater entscheidet das nicht, aber er hat Einfluss auf die Entscheidung, je nach dem was er weitergibt und wie seine Einschätzung ist.

Antworten