Rechtslage Privatkauf

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Mialania
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Rechtslage Privatkauf

Beitrag von Mialania »

Weiss jemand, wie die Rechtslage in der Schweiz bei einem Privatkauf ist?
Schriftlich und telefonisch Lieferung per Post vereinbart, getwinted und anschliessend vertröstet und geghosted.

Kann man da was machen?

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ChrisBern
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Re: Rechtslage Privatkauf

Beitrag von ChrisBern »

Soweit ich das mal eruiert habe: via twint Zahlung zurückfordern. Wenn nichts passiert und man die Leistung auch nicht bekommen hat, muss man es bei der Polizei melden. So hatte ich es jedenfalls bei den FAQ bezüglich twint gefunden.

Mialania
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Re: Rechtslage Privatkauf

Beitrag von Mialania »

Vielen Dank fürs eruieren <3

Loulu
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Re: Rechtslage Privatkauf

Beitrag von Loulu »

Hab sowas mal bei der Polizei angezeigt.
Den Verkäufer gab es tatsächlich, und er wurde verklagt.
Danach hat er mir das Geld zurück gegeben.
Laut Polizei ist das aber selten der Fall, da die Betrüger meistens bessser organisiert sind, somit ist das Geld weg.
Sie hat mir damals gesagt: nur gegen bar abholen, ausser der Betrag ist so klein dass man ihn verschmerzen kann. Es werde mega viel betrogen auf tutti etc.

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Allegra85
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Re: Rechtslage Privatkauf

Beitrag von Allegra85 »

Ich finde auch, dass man beim vorauszahlen immer damit rechnen muss die Ware nicht zu bekommen. Ich mache das nur bis ca. 50.-
Mein Sohn hat aber tatsächlich mehrere Lego's per Tutti verkaufen können für 100.- inkl Vorauszahlung. Scheinbar war er genug vertrauenswürdig. :D
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Mialania
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Re: Rechtslage Privatkauf

Beitrag von Mialania »

Ich kann die 30.- nicht zurück fordern, Twint sagt, die andere Partei könne das aktuell nicht, irgendwas Fehler.

Klar, muss man damit rechnen und eigentlich mag ich nicht stürmen. Ist grad echt schade und eigentlich geht's mir auch fast uns Prinzip. Schliesslich sind 30 Stutz 30 Stutz...

sonrie
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Re: Rechtslage Privatkauf

Beitrag von sonrie »

ich verschicke überhaupt nichts ohne Vorauszahlung, das ist mir der Aufwand nicht wert. Wenn jemand das Risiko nicht eingehen möchte, das Geld vorab zu überweisen, dann darf er sehr gerne vorbei kommen und die Ware selber abholen und bar bezahlen. Hatte da aber noch nie Probleme, hab grad ein Handy und eine Applewatch um je 150 CHF verkauft, beidesmal wurde im voraus bezahlt.

Umgekehrt mache ich es selber wie Allegra, ich leiste nur Vorauszahlung wenn der Betrag nicht allzu hoch ist und ich den Verlust verschmerzen kann. Ist schade, dass man bei Tutti den Verkäufer nicht bewerten kann...
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Tinky
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Re: Rechtslage Privatkauf

Beitrag von Tinky »

Bei Tutti kann man einen Verkäufer melden.

Leider musste ich die Erfahrung bei Tutti auch schon machen. Das nächste Mal werde ich per Kreditkarte bezahlen, dann ist der Betrag versichert. (Bei mir wars ein Online-Shop)
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ChrisBern
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Re: Rechtslage Privatkauf

Beitrag von ChrisBern »

Das finde ich einen grossen Vorteil bei ebay Kleinanzeigen, dass man den Verkäufer bewerten und kommentieren kann.

Mialania
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Re: Rechtslage Privatkauf

Beitrag von Mialania »

Das kommt ja dazu. Selber will man ohne Vorauszahlung nichts schicken, aber die andere Partei geht ja auch das Risiko mit ein, über den Tisch gezogen zu werden.
Mein Mann findet jetzt halt eher, dass es schade um die Ware ist und schade für die Kinder.

sonrie
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Re: Rechtslage Privatkauf

Beitrag von sonrie »

Naja, derjenige der anbietet macht die Regeln - so einfach ist das (Versand gegen Vorkasse oder halt Barzahlung bei Abholung).
Natürlich ist ein gewisses Risiko dabei, dass man mal an einen Betrüger gerät, aber man muss das ja auch nicht eingehen. Es wird ja niemand gezwungen etwas zu von privat ohne Garantie zu kaufen, was ausserhalb des eigenen "Abholradius" liegt.
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Mialania
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Re: Rechtslage Privatkauf

Beitrag von Mialania »

Ja klar. Wollte auch nur wissen, ob man was machen kann. Ist jetzt halt schade um das scheinbar falsche Angebot und das Geld.

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Tinky
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Re: Rechtslage Privatkauf

Beitrag von Tinky »

Anzeige erstatten! Habe ich auch gemacht obwohl es "nur" um 60.- ging.
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Mialania
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Re: Rechtslage Privatkauf

Beitrag von Mialania »

Ehm, ja. War heute bei der Polizei. Der Polizist "ja, das sehen Sie wohl nie wieder. Das verschwindet in einer Art Geldwäsche und ist weg. Name ist auch sicher gefälscht. Wenn Sie unbedingt darauf bestehen, können wir schon eine Anzeige aufnehmen, aber das bringt sicher auch nichts."
Als ich fragte, ob ich das machen könnte, hiess es, ich müsse das schriftlich machen, von allem einen Auszug und Printscreen machen. Per Mail ginge nicht. Kompliziert, echt. Er sagte mir das so, wie "und bis Sie das gemacht habe und wieder da sind, wird jemand anderes Ihre Anzeige aufnehmen".
Tiptop. Ich versuche einfach mal mein Glück.

Loulu
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Re: Rechtslage Privatkauf

Beitrag von Loulu »

Konnte er nicht schnell nachschauen ob diese Person existiert ?
Das hat sie bei uns gemacht, und dann musste ich auch alle diese Unterlagen einreichen für die Anzeige, war ein ziemlicher Aufwand aber hat sich ja gelohnt, habe das Geld retour bekommen.

Mialania
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Re: Rechtslage Privatkauf

Beitrag von Mialania »

Nein, der wollte gar nichts machen. Hat mich immer wieder darauf hingewiesen, dass es sehr wahrscheinlich eh weg ist. Lohnt sich gar nicht. Wenn ich was machen wolle, müsse ich das auf Papier machen.

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