Verdeckter Baumangel Rügefrist

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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sillyspider73
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Verdeckter Baumangel Rügefrist

Beitrag von sillyspider73 »

Liebe Swissmoms!

Ich brauche Eure fachkundige Hilfe!

Wir haben am 2.1. entdeckt, dass es in unserem Estrich an den Pressholzplatten, welche an der Dachschräge angebracht sind, sich vom Estrichboden nach oben Schimmel entwickelt hat. Die Platten sind aber nicht feucht, und es riecht auch nicht so, zumal der Estrich auch gut durchlüftet ist. Wir dachten zuerst, das Dach wäre undicht. Der Dachdecker, den wir zur Begutachtung einbestellt haben, hat uns nun heute gesagt, dass das Problem nicht das Dach ist, das evtl. undicht sein könnte, sondern dass sehr wahrscheinlich während der Renovation der darunterliegenden Zimmer die Dampfbremsen nicht korrekt angebracht wurden, so dass warme und feuchte Luft nach oben steigt und an der Dachschräge des Estrichs kondensiert.
Wir werden nun einen Bauschadengutachter kommen lassen.Falls dieser zum gleichen Urteil kommt wie der Dachdecker: ab wann fängt die 7-tägige Rügefrist für verdeckte Baumängel an zu laufen - ab der ersten Erwähnung des Dachdeckers, oder erst, wenn klar feststeht, dass tatsächlich die Dampfbremsen Schuld am Schimmel sind? Wir sind noch innerhalb der Dreijahresfrist für die Meldung verdeckte Mängel.

Und wie geht es nach der "Rüge" weiter? Brauchen wir dann einen Anwalt?

Im Moment habe ich voll den Horror, erstens mal wegen der ganzen Umtriebe, die das mit sich bringen wird, und auch wegen der Kosten, falls wir darauf sitzenbleiben sollten... :|

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Moreen
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Re: Verdeckter Baumangel Rügefrist

Beitrag von Moreen »

Wir haben damals, rund 5 Jahre nach Bezug des Eigenheims, ebenfalls einen Baumangel entdeckt; waren also knapp über der Frist, welche für verdeckte Baumängel festgelegt war. Nach langem Hin und Her kamen wir dann zusammen mit dem Architekten, welcher den ganzen Bau geplant und geführt hat, zu einer ~60:40 Lösung - sprich, einen Teil der anfallenden Kosten für die Behebung der Baumängel mussten wir selber bezahlen. Ein lieber Freund von uns ist Jurist mit Fachgebiet Baurecht. Falls du einen Anwalt brauchst, kann ich ihn dir mit gutem Gewissen empfehlen (Anfrage gerne via PN)...
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sillyspider73
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Re: Verdeckter Baumangel Rügefrist

Beitrag von sillyspider73 »

@moreen:
Puh, 40 % sind viel! Zum Glück haben wir noch etwas "Schpatzig", bis die 5 Jahre um sind....ich hoffe nur, dass wir die Rügefrist (eben 7 Tage nach Entdeckung des Baumangels) nicht verpassen - aber wir wissen es eben noch nicht hieb- und stichfest, dass es wirklich die Dampfbremsen sind. Ich wünschte mir fast, dss Dach würde leck sein, denn das würde unsere Gebäudeversicherung anstandslos übernehmen!

Wegen der Anwaltsempfehlung komme ich gerne auf Dich zurück!

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Moreen
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Re: Verdeckter Baumangel Rügefrist

Beitrag von Moreen »

sillyspider73 hat geschrieben: Mo 16. Jan 2023, 20:15 @moreen:
Puh, 40 % sind viel! Zum Glück haben wir noch etwas "Schpatzig", bis die 5 Jahre um sind....ich hoffe nur, dass wir die Rügefrist (eben 7 Tage nach Entdeckung des Baumangels) nicht verpassen - aber wir wissen es eben noch nicht hieb- und stichfest, dass es wirklich die Dampfbremsen sind. Ich wünschte mir fast, dss Dach würde leck sein, denn das würde unsere Gebäudeversicherung anstandslos übernehmen!

Wegen der Anwaltsempfehlung komme ich gerne auf Dich zurück!
Wichtig ist wohl, dass ihr alles sauber dokumentiert - am besten mit Fotos und Protokoll (mit Datum/Zeit). Was der Grund für die Schimmelbildung war/ist, spielt in erster Linie wohl (noch) keine Rolle, das wird dann der Experte feststellen. Good luck ... und ja, darfst gerne auf mich zukommen bezüglich des Anwaltes; in seiner Dissertation hat er damals unseren Fall sogar mit hinein gepackt ;)
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KaylaB
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Re: Verdeckter Baumangel Rügefrist

Beitrag von KaylaB »

Liebe sillyspider

Das ist natürlich ärgerlich. Was ich tun würde:

Den entdeckten Schaden sofort dem oder den in Frage kommenden Unternehmern schriftlich und mit Zustellnachweis melden (auch wenn es nur vorsorglich ist). Womöglich kommt auch ein Planer (Architekt?) in Frage, der dasselbe Schreiben erhalten sollte.

Am effizientesten wäre es wohl, einen Vorort-Termin mit Baugutachter und allen potenziell Beteiligten und deren Versicherungsvertretern durchzuführen. Den Dachdecker würde ich dazu ebenfalls nochmals einladen. Dieses geplante Vorgehen könntest du ja ebenfalls bereits in der Baumängelrüge anmerken.

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sillyspider73
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Re: Verdeckter Baumangel Rügefrist

Beitrag von sillyspider73 »

@KaylaB:
Danke für Deine Tipps! So ein "Gipfeltreffen" macht Sinn, so gibt es kein Hin und Her oder Missverständnisse.

Mein Mann hat heute Infrarot-Aufnahmen gemacht - sieht übel aus, man sieht genau, wo die warme Luft aus dem unteren Stockwerk in den Estrich aufsteigt.. 🙄

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