Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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carina2407
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Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Beitrag von carina2407 »

Hallo zusammen

Gibt es hier jemand der in der Personalabteilung arbeitet und sich sehr gut mit der Stundenlohn-Anstellung und deren Gesetzeslage auskennt?

Ich bin Bibliothekarin, im Stundenlohn angestellt und meine Arbeitgeberin ist eine Stiftung Diese behauptet nun, dass die Stundenlohn-Abrechnung nur bei unregelmässigen Arbeitseinsätzen gestattet sei. Wenn wir eine gewisse Regelmässigkeit im Arbeitsplan hätten, dürften sie von Gesetzes wegen dies nicht mehr so machen und müssten uns alle auf Fix-Lohn umstellen. Ich habe das so noch nie gehört, und finde dazu auch nichts im Netz, ich kann mir nicht vorstellen dass das so stimmt. Weiss das jemand genau wie da die Voraussetzungen für diese Abrechnungsart ist? Ich möchte nicht unvorbereitet an dieses Gespräch gehen.

Ich möchte zur Zeit die Fixlohnanstellung nicht, ich arbeite nur 20%-25% und diese stundenweise verstückelt durch die ganze Woche. Bisher hat unsere Leiterin den Plan gemacht und wir waren untereinander immer sehr flexibel. Ich befürchte dass der Stiftungsrat uns nach dieser Änderung ständig befiehlt, wie wir arbeiten müssen, obwohl sie vom Bibliothekswesen null Ahnung haben. Zudem ist die Abrechnung für sie einfacher, bisher haben sie einiges nicht beachtet, das kam nun raus und ich denke dass sie deshalb so schnell wie möglich diese Änderung möchten, weil sie es die letzten 30 Jahre falsch gemacht haben.
Und dazu kommt dass wir sehr wohl unregelmässig arbeiten, nur 1-2 Tage sind meistens fix, aber nicht mal das immer, und bei Events oder wenn Schulklassenbesuche anstehen sind diese meist ausserhalb der Öffnungszeiten und da müssen wir ja auch flexibel sein und mal spontan zum Arbeiten kommen.
Sie wollen diese Änderung ab sofort also schon im Januar und hoffen nun natürlich auf unsere Zustimmung, ansonsten läufts auf eine Änderungskündigung raus, und dann müssten sie ja wieder Fristen einhalten, darin sind sie allgemein sehr schlecht.

Vielen Dank schon mal🙏🏻
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sonrie
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Re: Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Beitrag von sonrie »

Blöde Frage, aber was spricht denn dagegen?
Du würdest dann ja einfach ein Fixum pro Monat (zb. für 8h/Woche) bekommen und alle zusätzlichen Stunden würden dir als überstunden bezahlt werden, nicht?

Ich würde mal rückfragen, inwiefern diese Umstellung einen Einfluss auf fixe Arbeitzeiten haben wird, dann hast du zumindest hier eine Antwort (bestenfalls schriftlich).
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carina2407
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Re: Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Beitrag von carina2407 »

@sonrie: Hätte ich einen fixen Tag wäre mir das durchaus recht. Aber ich habe 3 Einsätze über die Woche verteilt, bisher hat mir das drum gut so gepasst. Ich konnte auch mal ausserordentlich frei machen und daher immer 6 Wochen Ferien gemacht. Hatte dann einfach weniger Lohn. Stocken sie unser Pensum auf 40% und hätte ich dann wirklich fixe Tage wäre das o.k, aber so wie ich arbeite hat es für mich nur Nachteile.
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conny85
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Re: Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Beitrag von conny85 »

Ich kenne kein Gesetz das den Stundenlohn verbietet. Ich nehme an dein Vertrag is unbefristet. Bei so einem kleinen Pensum mit unregelmässigen Einsätzen macht ein Stundenlohn absolut Sinn.

AnneSo
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Re: Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Beitrag von AnneSo »

Ich habe noch nie gehört, dass Stundenlohn bei einer gewissen Regelmässigkeit nicht zulässig ist. Unser Praxis-Putzpersonal arbeiten alle regelmässig immer die gleichen Abende pro Woche - mal geht es eine halbe Stunde länger, mal etwas weniger lang, mal zusätzlich einen Sondereinsatz für Fenster putzen etc. Sie sind alle im Stundenlohn angestellt. Was etwas im Graubereich ist, ist die Ferien auf den Stundenlohn zu schlagen. Wenn man es gaaaaanz korrekt macht, dürfte man das eher nicht. Wir machen es trotzdem weil alles andere nicht praktikabel ist. Probleme gab es nie - wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Die AHV-Revision interessiert solche Dinge auch nicht, solange man richtig abrechnet.

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carina2407
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Re: Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Beitrag von carina2407 »

@conny85: Danke, der Meinung sind wir eben auch. Auch begreifen sie gar nicht dass wir so unregelmässig arbeiten, egal wie oft wir es ihnen zeigen oder erklären. Verstehe drum dieses Argument schon nicht. Und dann noch ohne Grundlage mit dem Gesetz daher kommen, und eben alles muss jetzt plötzlich schnell gehen, da schrillen bei mir sämtliche Alarmglocken.
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Meitlimami84
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Re: Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Beitrag von Meitlimami84 »

Was bei einem regelmässigen Pensum problematisch für den Arbeitgeber sein kann, ist die Ferien-/Feiertagsentschädigung über den Stundenlohn. Da läuft der Arbeitgeber Gefahr, doppelt bezahlen zu müssen. In diesem Fall ist ein Fixlohn einfacher.

Wie unregelmässig ist denn dein Arbeitseinsatz? Man kann ja auch jede Woche z. B. drei Mal zwei Stunden an jeweils unterschiedlichen Tagen arbeiten, aber kommt trotzdem jede Woche auf 6 Stunden. Hast du jeweils grosse Schwankungen bei der monatlich geleisteten Stundenzahl? Auch wenn du den Ausfall für Ferien hochrechnen würdest?

Wie sonrie gesagt hat, würde ich klären, ob und was das neue Lohnsystem für Auswirkungen auf die Arbeitszeiten hat. Es gibt Gleitzeitmodelle mit Monatslohn bei denen man durch "Überstunden" auch zusätzlich zu freien Tagen kommt.

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carina2407
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Re: Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Beitrag von carina2407 »

AnneSo hat geschrieben: Mi 7. Dez 2022, 12:49 Was etwas im Graubereich ist, ist die Ferien auf den Stundenlohn zu schlagen. Wenn man es gaaaaanz korrekt macht, dürfte man das eher nicht. Wir machen es trotzdem weil alles andere nicht praktikabel ist. Probleme gab es nie - wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Die AHV-Revision interessiert solche Dinge auch nicht, solange man richtig abrechnet.
Ah, dann ist das das Problem, das hatten wir natürlich jetzt so, o.k , dann bin ich jetzt schon mal schlauer.

@meitlimami: Stundenanzahl ist schon plus minus etwa gleich. Das Problem wird deshalb die Ferienentschädigung sein, die wurde bis jetzt prozentual draufgeschlagen. Feiertagsentschädigung und Anteil 13. haben wir noch nie bekommen.

Danke für Eure Antworten, demfall ist es wie ich gedacht habe, sie haben es jahrelang falsch gemacht. Dann werde ich mich wohl fügen müssen.
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conny85
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Re: Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Beitrag von conny85 »

Ja Ferienanteil, Feiertag und 13. müssen separat ausgewiesen werden. Der Ferienanteil wird zwar berechnet aber erst ausbezahlt wenn Ferien bezogen werden (damit man nicht „ohne Geld“ Ferien machen muss)

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Schwups
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Re: Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Beitrag von Schwups »

Ich würde auf fixe Arbeitstage bestehen. Wenn an einem Deiner Arbeitstage ein Feiertag ist, hast Du frei und bekommst trotzdem Lohn. Abtauschen der Dienste mit anderen ist ja immer noch möglich. Wenn ihr viele zusätzliche Einsätze habt, dann kannst Du Dir Überzeit anhäufen und die für zusätzliche Ferientage brauchen. Vielleicht suchst Du irgendwann einen zusätzlichen Job und mit fixen Arbeitstagen beim jetztigen Arbeitgeber, kannst Du gerade Deine gewünschten Arbeitstage beim neuen Arbeitgeber durchgeben.
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Re: Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Beitrag von Puzzli »

Hat die Stiftung ein Lohnprogramm oder wie wurde/wird die Lohnabrechnung erstellt??

Wir hatten den Ferienanteil auch im Stundenlohn als noch via Excel abgerechnet wurde. Seit wir ein Lohnprogramm haben weisen wir den Ferienlohnanteil aus.

Allerdings zahlen wir den Anteil direkt aus. Auch wenn dies nicht ganz korrekt ist.

Wir arbeiten alle im Stundenlohn in Pensen zwischen 10-40%. Die meisten unregelmässig.

Versicherungstechnisch ist es als Arbeitgeber einfacher wenn er den Monatslohn der Versicherung melden kann. Wir müssen immer eine riesige Sache machen, wenn jemand krankheitsbedingt längers ausfällt oder einen Unfall hatte.
Für Meldungen an die Pensionskasse ist es auch einfacher, falls da jemand reinfallen würde.

Sternli05
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Re: Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Beitrag von Sternli05 »

Habe lange im Stundenlohn gearbeitet mit regelmässigen Zeiten und Tagen. Hätte es immer lieber anders gehabt. Also das geht doch ohne Probleme. Wahrscheinlich wollen sie das einfach nicht mehr.

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carina2407
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Re: Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Beitrag von carina2407 »

@schwups: Ja das ist eben schwierig bei uns mit den fixen Arbeitstagen, das funktioniert nicht, ansonsten müsste jemand jeden Samstagvormittag arbeiten darauf hat hier niemand Lust, deshalb wechseln wir ab. Ich habe aktuell nur den Montagnachmittag fix, ansonsten arbeite ich wechselweise noch Do-Fr-Sa. Das hat mich bis anhin nicht gestört, da wir eben auch Wünsche für den kommenden Monat angeben können, also ich kann z.b sagen an welchen Tagen ich nächsten Monat frei haben/arbeiten möchte. Klar muss man so sehr flexibel sein, man hat aber auch viel Freiheit.

@puzzli: Nein wird alles über Excel gemacht, das wird auch das Problem sein. Arbeiten wir weiterhin im Stundenlohn wird die Abrechnung sehr kompliziert, wenn sie es korrekt machen wollen.

@sternnli: Ja wenn man fixe Tage hat schon, die habe ich aber nicht, ich arbeite auch nie einen ganzen Tag, wir haben ja nicht die ganze Woche durchgehend geöffnet, diese Woche z.b. sieht mein Plan so aus: Montag 15:00-18:00, Fr 09:00-11:00, Sa 10:00-12:00, dazu kommt jeweils 30-45min Vorbereitung bevor wir aufmachen und Nacharbeitung nach Schluss: Kasse, aufräumen, putzen ect. So finde ich eine Fix-Lohnanstellung für den Arbeitsplan nicht sinnvoll, aber ich verstehe nun schon warum sie es so wollen. Ich weiss auch dass viele sich das wünschen, die im Stundenlohn angestellt sind, deshalb mutet meine Einstellung wohl etwas seltsam an.
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Re: Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Beitrag von AnCoRoJe »

Aber es ist doch schlussendlich nur eine „Papiersache“. Entweder im Stundenlohn oder Monatslohn. Wie ihr euch dabei organisier hat ja nichts mit der Art vom Lohn zu tun? Ihr könnt doch weiter eure Stunden arbeiten, verteilt wie ihr wollt? Ihr werdet einfach nach einem fixen Stundenpensum bezahlt und der Rest ist ÜZ? Sorry, ich seh das Problem nicht.
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carina2407
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Re: Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Beitrag von carina2407 »

Danke Euch allen für die Antworten, ihr habt mir sehr geholfen, wollte mich einfach auf das Gespräch nächste Woche vorbereiten. Bin gespannt wie sie sich das vorstellen, we will see...
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Re: Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Beitrag von Tinky »

Ich bin im Stundelohn angestellt und werde dies nicht ändern lassen. Die Ferien sind im Lohn eingerechnet.

Ich wil unbedingt im Stundenlohn bleiben, da ich so flexibler bin bezgl. Kinderbetreuung und Ferien. In unserer Firma dürfen keine unbezahlten Ferien genommen werden - im Stundenlohn ist das gar keine Diskussion.
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carina2407
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Re: Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Beitrag von carina2407 »

@Tinky: Ja so gehts mir eben auch, ich weiss noch nicht wie das dann bezüglich Überstunden und unbezahlte Ferien aussieht, bis jetzt wars kein Problem frei einzugeben. Hätte ich nur einen fixen Tag wärs mir wirklich gleichgültig, aber dadurch dass ich über die ganze Woche Einsätze verteilt habe, passt mir das einfach gar nicht.
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Stella*
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Re: Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Beitrag von Stella* »

Wenn sie auf den Monatslohn umstellen möchten, ist dies eine Änderungskündigung, dh sie müssen die Kündigungsfrist einhalten, um dies umzusetzen. Du kannst ja beim Gespräch fragen, welches Gesetz denn vorschreibt, dass sie dies ändern müssen. Wäre noch interessant, womit sie argumentieren, denn es gibt keine gesetzliche Grundlage, die den Stundenlohn verbietet. Lasst euch da nur nicht ins Bockshorn jagen, wenn ihr nicht überzeugt seid.

Fragt unbedingt, wie die Zeiterfassung gemacht werden soll, wenn ihr so unregelmässig arbeitet und wie es mit den Feiertagen gehandhabt wird. Da sollte es nämlich eine gute und faire Lösung für alle geben.

Vielleicht noch ein Hinweis zur Berechnung der Sollarbeitszeit, falls ihr auf den Monatslohn wechseln solltet.
Bei uns wird geschaut, wie viele Arbeitstage ein Monat hat und dann wird die Sollzeit gemäss Pensum errechnet. zB im Dezember 2022 sind es 20 Arbeitstage (8. + 26.12. sind Feiertage) à 8.5 Stunden = 170 Stunden für 100%. Arbeitest du also 25%, müsstest du also 42.5 Stunden arbeiten.

Diese Arbeitszeit könnt ihr dann auf den Monat verteilen - genau so wie ihr es bis anhin mit den Stunden im Stundenlohn gemacht habt. Arbeitet mal jemand mehr, kann dies in einem anderen Monat wieder kompensiert werden. Finde diese ganze Stundenrechnerei jetzt nicht unbedingt weniger aufwändig als das Beibehalten vom Stundenlohn. :wink:

Wenn der Betrieb die Ferienentschädigung weiterhin mit dem Lohn auszahlen möchte, kann sie von euch eine Bestätigung unterschreiben lassen, dass ihr dies explizit wünscht - und so ist das Problem für den Arbeitgeber gelöst.

Je nach Lohn würdest du mit 40% in die Pensionskasse reinkommen, dh dies hätte für dich einen Vorteil. Zudem könntest du dann schauen, dass du fixe Arbeitstage hast. Wäre allenfalls wirklich anzuschauen.

Alles Gute für's Gespräch!

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carina2407
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Re: Stundenlohn Abrechnung Voraussetzung

Beitrag von carina2407 »

@stella: Vielen Dank auch dir, das werde ich sicher alles abklären.
Ja ich würde gerne aufstocken, und es hat geheissen es gäbe im 2023 mehr Stunden, aber da wir bis anhin praktisch um jede Stunde mehr kämpfen mussten (Kosten sind jeden Monat Thema hier, vorallem Personalkosten) sehe ich diesbezüglich eher schwarz.
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