Hallo zusammen
Unser Sohn hat die Zusage für die Lehrstelle im 2023.
Nun waren wir vor Ort und haben den Vertrag zusammen angeschaut.
Wie ist das bei Lernenden mit dem Krankentaggeld genau geregelt? Oder ist das Betriebsabhänig?
Im Vertrag unseres Sohnes ist das Kreuz bei "nein"... das macht mich etwas stutzig, aber ich kenne mich da klar zu wenig aus.
Ich bin froh um euer Wissen, merci vielmals.
Krankentaggeld Lehrling
Moderator: conny85
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Re: Krankentaggeld Lehrling
Ich nehme mal an, dass die Krankentaggeldversicherung im Vergleich zum Lehrlingslohn zu teuer wäre. Ein Lehrlingsgehalt weiter zu bezahlen ist wohl für die meisten Firmen machbar.
schau mal hier: https://www.rechte-der-lernenden.ch/detail/krankheit/
schau mal hier: https://www.rechte-der-lernenden.ch/detail/krankheit/
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Krankentaggeld Lehrling
Die Frage ist, ob dein Sohn überhaupt gegen Krankheit versichert ist. Eine Krankentaggeld-Versicherung ist nicht obligatorisch. Wenn keine KTG-Versicherung abgeschlossen wurde, gilt grundsätzlich die Zürcher / Berner / Basler Skala (je nach dem, wo man wohnt). Die Zürcher Skala sieht im 3. Anstellungsjahr 9 Wochen Lohnfortzahlung vor. Das muss dann der Betrieb übernehmen. Ich vermute eher, dass die Firma gar keine KTG-Versicherung. Wir zahlen diese nach Lohnsumme und können gar keine einzelnen Personen ausschliessen. In einem Lehrverhältnis kann man da aus meiner Sicht drüber schauen, bei einer Festanstellung finde ich keine KTG-Versicherung ein No-Go, das viel über den Arbeitgeber aussagt. Ich würde nachfragen.
Re: Krankentaggeld Lehrling
Da die KTG-Versicherung nicht obligatorisch ist, kann man die abschliessen wie man will. Einen Lehrlingslohn über die gesetzliche vorgegebene Zeit zu bezahlen bei Krankheit ist sicher günstiger, als diese in einer Versicherung mit einzuschliessen.
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Re: Krankentaggeld Lehrling
Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Die machen für mich durchaus Sinn.