
Meine 9jährige trägt Gr. 34, der 7.5 jährige 35 und die bald 12jährige 37.
Wir bekommen aber regelmässig Schuhe zum nachtragen von den jüngeren Cousins, die letzten waren Grösse 41

Moderator: conny85
Diese unterschiede sind ja total irre!danci hat geschrieben: ↑Di 6. Sep 2022, 20:16 Noch zum Thema Strom von vorher:
https://www.watson.ch/!757247601
aus der NZZUrsache dafür ist, dass die einzelnen Versorger über völlig unterschiedliche Geschäftsmodelle verfügen: Kunden von Netzbetreibern, die keine eigenen Kraftwerke besitzen, kommen in der Regel schlechter weg. Denn diese Anbieter müssen den Strom am Grosshandelsmarkt einkaufen. Und dort sind die Preise seit Mitte 2021 geradezu explodiert. Die höheren Beschaffungskosten reichen diese Energieunternehmen an ihre Kunden in der Grundversorgung weiter. Zugleich steigen auch die Abgaben an das Gemeinwesen sowie die Netzkosten etwas an.
Besonders Energieunternehmen, die es verpasst haben, ihre Strombezüge frühzeitig abzusichern und den Preis mit langfristigen Verträgen zu fixieren, müssen ihre Kundschaft nun auf eine gesalzene Stromrechnung vorbereiten.
https://www.nzz.ch/data/wirtschaft/stro ... ld.1701433Das enorme Preisgefälle ruft nun die Konsumentenschützer auf den Plan. So fordert die Stiftung für Konsumentenschutz, dass die Regulierungsbehörde Elcom die Strompreise der Energieunternehmen untersucht. Allfällige Gewinne auf dem Rücken der Privathaushalte müssten untersagt werden.
Laut Gesetz müssen sich die Stromtarife an den Entstehungskosten, die durch den Betrieb der Kraftwerke anfallen, sowie an den langfristigen Bezugsverträgen des Verteilnetzbetreibers orientieren. In den Strompreis hineingerechnet wird gleichzeitig der Verwaltungsaufwand sowie der erlaubte Gewinn der Stromunternehmen. Gemäss Weisung der Elcom darf dieser im Jahr 2023 75 Franken pro Haushalt betragen.
Wie sich bei solchen Verträgen plötzlich die Preise verdreifachen können oder welches Unternehmen wie viel Gewinn macht, sei für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, monieren die Konsumentenschützer. Die Elcom müsse deshalb ihre Rolle als unabhängige staatliche Regulierungsbehörde jetzt wahrnehmen.
aus https://www.newsd.admin.ch/newsd/messag ... /54046.pdf70% der Stromversorgungsunternehmen produzieren selbst keinen Strom
Heute gibt es in der Schweiz rund 630 Verteilnetzbetreiber mit Versorgungspflicht. Sie sind für die Versorgung eines klar definierten Gebietes zuständig, oft ist das nur eine einzige Gemeinde. Die Zuweisung der Versorgungsgebiete liegt in der Verantwortung der Kantone. Von den 630 Netzbetreibern sind rund 70% (430 Unternehmen) reine Verteilunternehmen. Sie haben keine Kraftwerke, produzieren selbst also keinen Strom. Vor Einführung des Stromversorgungsgesetzes mussten sie ihren Strom von einem vorgelagerten Netzbetreiber beziehen. Seit der Marktöffnung für grosse Verbraucher können auch sie den Strom auf dem freien Markt einkaufen und ihn dann an ihre Kunden liefern.