Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

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Moderator: conny85

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Sternli05
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von Sternli05 »

Danci
Ich fand’s jetzt nicht so teuer. Es war ein kleineres Hotel im Schwarzwald. Wir waren aber auch viel öfter in Ferienwohnungen. Aber Hotel war schon auch mal schön. Aber auch wir brauchen 2 Zimmer 😀 habe auch jetzt eine Ferienwohnung für mich und meine beiden Jungs mit 2 Schlafzimmern und im Wohnzimmer hat es noch Schrankbetten. Geht bei uns nicht alle in einem Zimmer.

jupi2000
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von jupi2000 »

Mich wunderts, dass es Eltern gibt, die ihrem Sohn verbieten eine Freundin zu haben, bis er die Lehre abgeschlossen hat. Dass er sich dann einfach heimlich mit seiner Freundin trifft, checken die nicht :roll:

Drag-Ulj
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von Drag-Ulj »

Macht ja auch meeeega Sinn so ein Verbot, klar doch !!

Yoghurt
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von Yoghurt »

Wieso, wenn man Zeit mit der Freundin / dem Freund verbringt, dann fehlt diese Zeit zum Lernen! Fragt mal meine Mutter, die erklärt euch das :wink:
Das gleiche gilt übrigens, wenn sich Schüler (oder besser gesagt: kleine Yoghurts) erdreisten, einen Sackgeldjob während der Schulzeit machen zu wollen.

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Helena
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von Helena »

jupi2000 hat geschrieben: Mi 15. Jun 2022, 09:09 Mich wunderts, dass es Eltern gibt, die ihrem Sohn verbieten eine Freundin zu haben, bis er die Lehre abgeschlossen hat. Dass er sich dann einfach heimlich mit seiner Freundin trifft, checken die nicht :roll:
Vielleicht aus Angst, dass er Vater werden könnte und dann die Lehre abbricht?

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danci
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von danci »

@ Helena
Und das verhindert man mit einem Verbot? ;-)
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Papa68
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von Papa68 »

Ist doch mit allem so:
Kriegt das Kind keine Süssigkeiten, kauft es mit dem Taschengeld den Kiosk leer.
Darf das Kind nicht fernsehen, guckt es sich halt bei der BFF die Augen eckig.
Ist keine Freundin erlaubt, naja, ist doch klar!
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Papa68
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von Papa68 »

@Vater werden und Lehre abbrechen: Vater zu werden müsste die Motivation, einen baldigen Abschluss zu haben, doch eigentlich erhöhen, oder nicht?
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jupi2000
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von jupi2000 »

Helena hat geschrieben: Mi 15. Jun 2022, 11:40
jupi2000 hat geschrieben: Mi 15. Jun 2022, 09:09 Mich wunderts, dass es Eltern gibt, die ihrem Sohn verbieten eine Freundin zu haben, bis er die Lehre abgeschlossen hat. Dass er sich dann einfach heimlich mit seiner Freundin trifft, checken die nicht :roll:
Vielleicht aus Angst, dass er Vater werden könnte und dann die Lehre abbricht?
Da würde Aufklärung und gegenseitiges Vertrauen mehr helfen als ein Verbot.
Manchmal glaube ich fast, die Eltern waren nie jung...

sonrie
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von sonrie »

Helena hat geschrieben: Mi 15. Jun 2022, 11:40
jupi2000 hat geschrieben: Mi 15. Jun 2022, 09:09 Mich wunderts, dass es Eltern gibt, die ihrem Sohn verbieten eine Freundin zu haben, bis er die Lehre abgeschlossen hat. Dass er sich dann einfach heimlich mit seiner Freundin trifft, checken die nicht :roll:
Vielleicht aus Angst, dass er Vater werden könnte und dann die Lehre abbricht?
Vielleicht in dem Fall einfach ein Lehre-abbrechen-Verbot aussprechen? 😉
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Helena
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von Helena »

danci hat geschrieben: Mi 15. Jun 2022, 11:41 @ Helena
Und das verhindert man mit einem Verbot? ;-)
Sagt ja niemand hier?

5erpack
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von 5erpack »

jupi2000 hat geschrieben: Mi 15. Jun 2022, 09:09 Mich wunderts, dass es Eltern gibt, die ihrem Sohn verbieten eine Freundin zu haben, bis er die Lehre abgeschlossen hat. Dass er sich dann einfach heimlich mit seiner Freundin trifft, checken die nicht :roll:
Ist vielleicht die Lehre in Gefahr?
Ich kenne tatsächlich einen Jugendliche der jedes Mal wenn er im einer Beziehung ist, die Schule quasi links liegen lässt.
Verbote nützen da natürlich herzlich wenig.
Aber Unterstützung und Hilfe zum „ zeitmanagment „ wären wohl eher hilfreich.

Aber gell das eine braucht Zeit und Ressourcen und verbieten ist ja vieeel einfacher...
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dede
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von dede »

Ach so, ich dachte immer, dass man(n) auch ohne "eine Freundin haben" Vater werden kann.....da reichen ein paar Minuten (oder auch weniger) und z.B. eine Besenkammer oder so.

@
Was? Heimlich treffen? Brave Jungs machen doch so etwas nicht! So Verbote sind wirklich sehr verwunderlich, die Jungs werden ja noch vor Lehrabschluss volljährig. Schon eher speziell!

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Helena
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von Helena »

Also mit dem heutigen System bist du, wenn du „sauber“ durch gehst, je nach Lehre nicht volljährig;-).

5erpack
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von 5erpack »

Ja genau Helena. Tochter ist 14. hat wiederholt, aber rein theoretisch wäre sie jetzt beim letzten Schultag 14 und fertig mit Schule. Dann mit anfangs 15 in die Lehre. Ist also so das sie ( rein theoretisch), nicht mal 18 wäre beim Abschluss der Lehre.
Würde sie dann am 1.7 eine neue Arbeitsstelle antreten wäre sie rein theoretisch immer noch nicht erwachsen.

Man ist das System verrückt 😜
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Sternli05
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von Sternli05 »

Der frühe Schuleintritt begünstigt das ja. Dann sind die nicht 18 bei Lehrabschluss und müssen schon mit 12 quasi wissen was sie möchten. Bin froh sind meine schon älter, da zurückgestellt.
Bei meiner Tochter steht im Lehrvertrag, auch wenn sie 18 ist gilt sie für die Lehre nicht als volljährig. Es muss immer noch alles von uns Eltern unterschrieben werden.

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danci
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von danci »

Das ist aber sowohl beim alten wie neuem System die grosse Ausnahme. Die Jugendlichen sind ja mind. 15, die kürzesten EFZ-Lehren dauern 3 Jahre, ergibt 18. Selbst ein Kind, das am 31.7. Geburtstag hat, wird so eine 3jährige Lehre am 18. Geburtstag abschliessen. Die heutigen Lernenden wurden aber tendenziell später eingeschult. Es müssen also viele Dinge zusammenfallen: extra früher Schuleintritt + ganz durchgezogen + „nur“ EBA, dass sie früher fertig wären. Oder das Kind hat eine Klasse übersprungen, aber diese gehen ja dann öfters ins Gymnasium, da sehr gute Schüler*in.

@ Sternli
Worauf stützen sie sich da? Theoretisch kann man ja den Kontakt zu den Eltern am 18. Geburtstag abbrechen. Ich war zwar im Gymnasium, aber auch da war klar, dass wir ab 18 alles selber unterschreiben. Sogar eine Einwilligung, dass die Eltern an den Elternabend dürfen ;-)
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von Helena »

Sternli05 hat geschrieben: Fr 17. Jun 2022, 06:25 Der frühe Schuleintritt begünstigt das ja. Dann sind die nicht 18 bei Lehrabschluss und müssen schon mit 12 quasi wissen was sie möchten. Bin froh sind meine schon älter, da zurückgestellt.
Bei meiner Tochter steht im Lehrvertrag, auch wenn sie 18 ist gilt sie für die Lehre nicht als volljährig. Es muss immer noch alles von uns Eltern unterschrieben werden.
Naja, jetzt übertreibst du aber :lol: .BO beginnt in der 2. Klasse. Da ist auch das jüngste 13.
Das mit dem Lehrvertrag würde wohl rechtlich nicht verhebä, wenn man das anfechten würde. Wie Danci schrieb, 18 ist doch 18? Ich durfte im Gymi länger die Absenzen selbst unterschreiben und alles sonst… :mrgreen:

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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von Stella* »

Sternli05 hat geschrieben: Fr 17. Jun 2022, 06:25 Der frühe Schuleintritt begünstigt das ja. Dann sind die nicht 18 bei Lehrabschluss und müssen schon mit 12 quasi wissen was sie möchten. Bin froh sind meine schon älter, da zurückgestellt.
Bei meiner Tochter steht im Lehrvertrag, auch wenn sie 18 ist gilt sie für die Lehre nicht als volljährig. Es muss immer noch alles von uns Eltern unterschrieben werden.
Das ist bei uns auch so.

@danci
Begründung: Ist ein Kind volljährig, wäre der Betrieb gegenüber den Eltern nicht auskunftsberechtigt. Dies kann für die Eltern schwierig sein, weil sie ihre Kinder trotzdem weiter unterstützen. Der Betrieb dürfte also in einem solchen Fall das Gespräch zu den Eltern nicht suchen, wenn es ein Problem gibt. Wir hatten tatsächlich schon die Situation, dass ein Lehrvertrag aufgelöst werden musste und die Eltern nichts von den Problemen mitbekommen haben, weil sie vom Kind nichts erfahren haben und wir sie nicht informieren durften.
Deshalb ist es bei uns nun auch so, dass die Eltern trotz Volljährigkeit informiert werden dürfen und auch jederzeit Auskunft erhalten, wenn sie etwas wissen möchten. Aber selbstverständlich wir immer zuerst mit den Lernenden selber geredet und nach einer Lösung gesucht. :wink:

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Moreen
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Re: Eine weitere Runde Wunder über wunderiges Gewunder

Beitrag von Moreen »

Zwei Monate vor Lehrbeginn gab es im Lehrbetrieb meines Sohnes einen Infoanlass für die Eltern (der Betrieb zählt insgesamt 15 Lehrlinge). Dort wurde uns von der Lehrlingsverantwortlichen gesagt, dass wir als Eltern nur dann informiert würden, wenn die Situation sehr schwierig wird. Alles andere wird zwischen Lernenden, Lehrmeistern und ggf. Berufsschule geklärt. Ganz nach dem Motto: no news are good news :D
In Ruhe gelassen werden ist gut.
Durch Ruhe «gelassen werden» ist besser.

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