Hey Hunny_BHunny_B hat geschrieben: ↑Di 11. Mai 2021, 16:29 Herzlich willkommen TikiTakatuku und Gratulation zur 3. SS. Bei uns gibt es auch das dritte Wunder.
Das mit der KK stimmt so nicht wirklich. Oft wird aber falsch abgerechnet . Mutterschaftskontrollen sind von Anfang an Franchise und Selbstbehalt befreit. Lediglich andere Arztrechnungen sind ab der 13. Woche. Also unbedingt reklamieren, wenn dies anders verrechnet wird.
Eigentlich besagt Artikel 29 im Krankenversicherungsgesetz (KVG), dass die obligatorische Grundversicherung alle Kosten tragen muss, die in Zusammenhang mit einer Mutterschaft anfallen – und zwar von Anfang an. Doch ein weiterer Artikel im KVG stiftet Verwirrung: Artikel 64, Absatz 7, Buchstabe b. Darin geht es um die komplette Befreiung der Kostenbeteiligung der Schwangeren. Dass also werdende Mütter auch dann keine Franchise und Selbstbehalt mehr zahlen müssen, wenn sie wegen einer Grippe oder Rückenschmerzen zum Arzt gehen. Diese Kostenbeteiligungspflicht entfällt ab der 13. Woche. (Siehe auch Infobox «Das zahlt die Krankenkasse bei einer Schwangerschaft» am Ende des Artikels)
Symptome: habe ich bislang ausser extremer Müdigkeit keine. Hatte ich aber auch in den vorangehenden SS kaum.
ich war damals schwanger und hatte eine ELSS die circa um die 8. Woche festgestellt wurde. Die Untersuchungen waren aber nie von der Franchise befreit. Und auch nach Feststellung der ELSS und der Entfernung der ELSS und eines Eileiters der zerstört wurde, hatte ich eine Saftige Rechnung im Postfach... Da ich eine relativ hohe Franchise habe.
Könnte ich das also zurückfordern? Bin leicht verwirrt. Weil mir schon öfter gesagt wurde, dass man in der Schweiz erst ab der 13. SSW als schwanger gilt und alle anderen Untersuchungen davor, selbst getragen werden müssen.
Würd mich freuen wenn du mir dass genauer erklärst, denn jetzt mit den ersten Untersuchungen ist es ja wieder hoch aktuell. Danke dir
LG