Vaterschaft aberkennen was erwartet mich?
Moderator: conny85
- Herz_Sonja
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Vaterschaft aberkennen was erwartet mich?
Liebe SwissMom's
Ich wäre um euren Rat und Erfahrungen dankbar.
Was erwartet mich wenn ich die Vaterschaft anfechten muss damit der genetische Vater die Vaterschaft anerkennen kann?
Wie muss ich vorgehen und was für Kosten kommen da auf mich zu?
Und nützt / hilft es wenn ich einen offiziellen von CH-Gericht anerkannten Vaterschaftstest mit dem biologischen Vater vorlegen würde?
Verlangt das Gericht dann dennoch einen Vaterschaftstest mit dem noch-vater auf Papier?
Dies sind einige der Fragen die mich gerade beschäftigen und ja ich plane zu einer Rechtsberatung zu gehen, doch Erfahrungswerte wären sehr willkommen.
Über PN Austausch gerne weitere Details falls notwendig.
Im Voraus vielen vielen herzlichen Dank!
LG
Herz_Sonja
Ich wäre um euren Rat und Erfahrungen dankbar.
Was erwartet mich wenn ich die Vaterschaft anfechten muss damit der genetische Vater die Vaterschaft anerkennen kann?
Wie muss ich vorgehen und was für Kosten kommen da auf mich zu?
Und nützt / hilft es wenn ich einen offiziellen von CH-Gericht anerkannten Vaterschaftstest mit dem biologischen Vater vorlegen würde?
Verlangt das Gericht dann dennoch einen Vaterschaftstest mit dem noch-vater auf Papier?
Dies sind einige der Fragen die mich gerade beschäftigen und ja ich plane zu einer Rechtsberatung zu gehen, doch Erfahrungswerte wären sehr willkommen.
Über PN Austausch gerne weitere Details falls notwendig.
Im Voraus vielen vielen herzlichen Dank!
LG
Herz_Sonja
Re: Vaterschaft aberkennen was erwartet mich?
Zuerst einmal: Zur Vaterschaftsklage ist nur der (vermeintliche) Vater oder das Kind selber (wenn volljährig) berechtigt. Du kannst gar nichts machen bzw. hast da gar keine Rechte.
Der (vermeintliche) Vater muss innerhalb eines Jahres, nachdem er erfahren hat, dass er nicht der Vater ist, klagen.
Bezüglich auf Dich zukommende Kosten: Keine - da Du als Mutter wie geschrieben die Vaterschaft gar nicht anfechten kannst.
Weitere Infos findest Du sonst z.B. hier:
https://www.ch.ch/de/vaterschaft-kindes ... anfechten/
Der (vermeintliche) Vater muss innerhalb eines Jahres, nachdem er erfahren hat, dass er nicht der Vater ist, klagen.
Bezüglich auf Dich zukommende Kosten: Keine - da Du als Mutter wie geschrieben die Vaterschaft gar nicht anfechten kannst.
Weitere Infos findest Du sonst z.B. hier:
https://www.ch.ch/de/vaterschaft-kindes ... anfechten/
- Herz_Sonja
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Re: Vaterschaft aberkennen was erwartet mich?
Hallo Alebri
Danke für deine Antwort.
Ja, dies habe ich auch gesehen.
Das Kind ist 14j. kann ich als gesetzliche Verantwortliche dies machen? Oder muss ich da zur KESB / Jugendamt die das im Namen des Kindes machen?
Oder der Biologische Vater?
Und wenn der noch-Vater dann offiziell nicht mehr Vater ist, muss ich oder der Biologische Vater dann die Kosten der Aberkennung übernehmen?
Das Problem ist die Vorgeschichte und der psychisch labile Gesundheitszustand des noch-Vater. Ich weis nicht was mich da erwartet.
Danke für deine Antwort.
Ja, dies habe ich auch gesehen.
Das Kind ist 14j. kann ich als gesetzliche Verantwortliche dies machen? Oder muss ich da zur KESB / Jugendamt die das im Namen des Kindes machen?
Oder der Biologische Vater?
Und wenn der noch-Vater dann offiziell nicht mehr Vater ist, muss ich oder der Biologische Vater dann die Kosten der Aberkennung übernehmen?
Das Problem ist die Vorgeschichte und der psychisch labile Gesundheitszustand des noch-Vater. Ich weis nicht was mich da erwartet.
Re: Vaterschaft aberkennen was erwartet mich?
Nein, wie geschrieben: Du als Mutter hast da überhaupt keine Rechte, kannst auch nicht im Namen Deines Kindes klagen.
Und der nicht-leibliche Vater kann auch nur unter bestimmten Umständen die Vaterschaft anfechten (auch da gibt es Fristen).
Die Kosten der Aberkennung wären glaub noch Euer kleinstes Problem. Würde die Vaterschaft aberkannt werden, hätten die ganzen 14 Jahre auch finanzielle Folgen für die beiden "Väter". Der nicht-leibliche Vater hätte theoretisch ein Recht, das in den ganzen 14 Jahren bezahlte Geld für das Kind vom leiblichen Vater zurückzufordern - ich hoffe, das ist Euch (und vor allem dem leiblichen Vater) auch klar. Von daher wie gesagt: Die Kosten für eine Klage sind noch Euer kleinstes Problem...
Und ganz ehrlich: Du warst schlussendlich diejenige, die wissentlich und willentlich Dein Kind zu einem Kuckuckskind gemacht hat - und offenbar hast Du den nicht-leiblichen Vater 14 Jahre im Glauben gelassen, er sei der Vater... schlimm für ihn, schlimm auch für Dein Kind. Von daher würde ich - allen Beteiligten zuliebe (nicht zuletzt Deinem Kind!!!) - an Deiner Stelle versuchen, nun wenigstens so anständig wie möglich dieses Familien-Drama zu lösen... und das heisst: Mal mit allen an einen Tisch sitzen.
Und der nicht-leibliche Vater kann auch nur unter bestimmten Umständen die Vaterschaft anfechten (auch da gibt es Fristen).
Die Kosten der Aberkennung wären glaub noch Euer kleinstes Problem. Würde die Vaterschaft aberkannt werden, hätten die ganzen 14 Jahre auch finanzielle Folgen für die beiden "Väter". Der nicht-leibliche Vater hätte theoretisch ein Recht, das in den ganzen 14 Jahren bezahlte Geld für das Kind vom leiblichen Vater zurückzufordern - ich hoffe, das ist Euch (und vor allem dem leiblichen Vater) auch klar. Von daher wie gesagt: Die Kosten für eine Klage sind noch Euer kleinstes Problem...
Und ganz ehrlich: Du warst schlussendlich diejenige, die wissentlich und willentlich Dein Kind zu einem Kuckuckskind gemacht hat - und offenbar hast Du den nicht-leiblichen Vater 14 Jahre im Glauben gelassen, er sei der Vater... schlimm für ihn, schlimm auch für Dein Kind. Von daher würde ich - allen Beteiligten zuliebe (nicht zuletzt Deinem Kind!!!) - an Deiner Stelle versuchen, nun wenigstens so anständig wie möglich dieses Familien-Drama zu lösen... und das heisst: Mal mit allen an einen Tisch sitzen.
- Herz_Sonja
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Re: Vaterschaft aberkennen was erwartet mich?
Danke Alebri für deine Zeit.
Es ist etwas komplizierter als du hier deine Vermutung schilderst.
Nur so viel, nein wissentlich war da nichts!
Und nein kosten Rückerstattung wird es gar keine geben da ich 0.00 Unterhalt erhalten habe. Noch Vater zahlungsunfähig und ich mit zu großem Verdienst womit ich nicht Vorschuss berechtigt war und bin.
Ich danke dur für deinen agressiven und vorwurfsvollen Unterton in deinem Schreiben. Es muntert einem wirklich fantastisch auf wenn man ohne alle Fakten offen gelegt haben zu können so verurteilt und richtig zur Schnecke gemacht wird. Ich hoffte hier auf Erfahrungswerte und konstruktiven Austausch mit anderen Betroffenen.
Danke das du auch diesen Lichtblick nimmst.
Ich werde mich in dem Fall wieder von hier abmelden, ist der falsche ort um VERSTÄNDNIS und UNTERSTÜTZUNG und KONSTRUKTIVEN Austausch zu erwarten.
Es ist etwas komplizierter als du hier deine Vermutung schilderst.
Nur so viel, nein wissentlich war da nichts!
Und nein kosten Rückerstattung wird es gar keine geben da ich 0.00 Unterhalt erhalten habe. Noch Vater zahlungsunfähig und ich mit zu großem Verdienst womit ich nicht Vorschuss berechtigt war und bin.
Ich danke dur für deinen agressiven und vorwurfsvollen Unterton in deinem Schreiben. Es muntert einem wirklich fantastisch auf wenn man ohne alle Fakten offen gelegt haben zu können so verurteilt und richtig zur Schnecke gemacht wird. Ich hoffte hier auf Erfahrungswerte und konstruktiven Austausch mit anderen Betroffenen.
Danke das du auch diesen Lichtblick nimmst.
Ich werde mich in dem Fall wieder von hier abmelden, ist der falsche ort um VERSTÄNDNIS und UNTERSTÜTZUNG und KONSTRUKTIVEN Austausch zu erwarten.
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Re: Vaterschaft aberkennen was erwartet mich?
LIebe Herz_Sonja
Das tut mir leid dass du dich so verabschieden musst von deinem Tread, Ich empfand die Antwort auch als sehr vorwurfsvoll geschrieben ohne die Details zu kennen. Ich finde es auch schade, dass man in einem Forum immer so angegriffen wird. Sicher ein Grund nichts mehr zu schreiben.
Ich hoffe du findest die richtige Antwort und wünsche dir viel Glück.
Das tut mir leid dass du dich so verabschieden musst von deinem Tread, Ich empfand die Antwort auch als sehr vorwurfsvoll geschrieben ohne die Details zu kennen. Ich finde es auch schade, dass man in einem Forum immer so angegriffen wird. Sicher ein Grund nichts mehr zu schreiben.
Ich hoffe du findest die richtige Antwort und wünsche dir viel Glück.
Re: Vaterschaft aberkennen was erwartet mich?
Alebri ist für ihren Charme bekannt, nichtsdestotrotz sind wichtige Infos dabei:
1) Wer ist für die Aberkennung zuständig? Mutter, bisherig anerkannter Vater, biologischer Vater?
Evtl da mal beim Jugendamt fragen.
2) Es gibt scheinbar Fristen. Da auch informieren.
Dazu noch 3) Es kann durchaus auch um Geld gehen, selbst wenn man das nicht möchte.
Auch da klären.
1) Wer ist für die Aberkennung zuständig? Mutter, bisherig anerkannter Vater, biologischer Vater?
Evtl da mal beim Jugendamt fragen.
2) Es gibt scheinbar Fristen. Da auch informieren.
Dazu noch 3) Es kann durchaus auch um Geld gehen, selbst wenn man das nicht möchte.
Auch da klären.
Nothing is forever, except death, taxes and bad design
- Nette
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Re: Vaterschaft aberkennen was erwartet mich?
Ja, Alebri ist für ihren Schreibstiel bekannt. Auch mit ihren vorherigen Namen.
Aber so ganz Unrecht hat sie nicht was da Finanzielle betrifft. Diese Anhaltspunkte dürfen nicht vergessen werden. Aber auch nicht die Emotionalen. Klar, ich kenne eure Hintergrundgeschichte nicht... was auch zu bedenken ist, was denken die 4 betroffenen Personen dazu. Wollen die alle dies?
Was denkt der bisherige Vater zum Ganzen? War er bisher ein Vater oder (auch) nicht?
Aber so ganz Unrecht hat sie nicht was da Finanzielle betrifft. Diese Anhaltspunkte dürfen nicht vergessen werden. Aber auch nicht die Emotionalen. Klar, ich kenne eure Hintergrundgeschichte nicht... was auch zu bedenken ist, was denken die 4 betroffenen Personen dazu. Wollen die alle dies?
Was denkt der bisherige Vater zum Ganzen? War er bisher ein Vater oder (auch) nicht?
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe 

- Nette
- Vielschreiberin
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Re: Vaterschaft aberkennen was erwartet mich?
Und noch was, sich gleich abmelden nur weil jemand nicht dies schreibt was du erhoffst und die Worte teilweise nicht passend sind, muss man sich nicht sofort abmelden;-)
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe 

Re: Vaterschaft aberkennen was erwartet mich?
Das finde ich auch. Ich würde da nicht so schnell aufgeben und ja, Alebri ist bekannt für ihre etwas unsensiblen Vorschlaghammer Aktionen...
Re: Vaterschaft aberkennen was erwartet mich?
Unsensibel ist das eine, aber haltlose Beschuldigungen und Unterstellungen etwas anderes....
Ich kann die TE verstehen, solche Sachen lässt man sich nicht an den Kopf werfen, schon gar nicht von Personen die die Situation nicht kennen.Und ganz ehrlich: Du warst schlussendlich diejenige, die wissentlich und willentlich Dein Kind zu einem Kuckuckskind gemacht hat - und offenbar hast Du den nicht-leiblichen Vater 14 Jahre im Glauben gelassen, er sei der Vater... schlimm für ihn, schlimm auch für Dein Kind.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")
Re: Vaterschaft aberkennen was erwartet mich?
Liebe Sonja
An deiner Stelle würde ich den Kontakt zu einem Anwalt/einer Anwältin aufnehmen.
Ich sage das so, weil ich selber eine Familienanwältin habe und sie mir immer ganz genau sagen konnte wo ich stehe.
Das Geld ist es wert.
Vielleicht über eine Rechtsschutzversicherung?
An deiner Stelle würde ich den Kontakt zu einem Anwalt/einer Anwältin aufnehmen.
Ich sage das so, weil ich selber eine Familienanwältin habe und sie mir immer ganz genau sagen konnte wo ich stehe.
Das Geld ist es wert.
Vielleicht über eine Rechtsschutzversicherung?
- Nette
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Re: Vaterschaft aberkennen was erwartet mich?
Sonrie: da bin ich deiner Meinung... aber ev wird die TE noch mehrmals irgendetwas diesbezüglich hören oder es wird hinter dem Rücken getratscht. Und da muss sie gerade stehen und sich wehren. Jedesmal gleich abbrechen oder hier deswegen abmelden bringt es nicht.
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe 

- danci
- Foren-Guru
- Beiträge: 8269
- Registriert: Fr 4. Jan 2008, 18:53
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- Wohnort: Kt. Bern
Re: Vaterschaft aberkennen was erwartet mich?
Einmal mehr würde Alebri dafür sorgen, dass ihre Auskünfte genau/korrekt sind, anstatt nur die TE anzugreifen.....
Zum Thema, da ich sehr hoffe, dass die TE noch mitliest (ich bin nicht betroffen, aber eine Fachperson):
Vorbemerkung: Ich gehe davon aus, dass es sich hier um einen Ehemann handelt, der automatisch eingetragen wurde. Hat ein "falscher Vater" das Kind anerkannt und hat sich nun herausgestellt, dass er doch nicht der Vater ist, so läuft das anders.
- Klageberechtigt sind der eingetragene Vater und das Kind. Das Kind kann, wenn es minderjährig ist, selbstverständlich durch seine Eltern vertreten werden. Da es hier zu Interessenskollissionen kommen kann resp. sind solche der Normalfall macht ein Prozessbeistand Sinn. Diesen kann das Kind selber beantragen (kinderanwaltschaft.ch) oder man kann bei der KESB vorsprechen und beantragen, einen solchen einzusetzen. Achtung: ein Kind kann nur klagen, wenn die Eltern (also die rechtlichen) während seiner Minderjährigkeit den gemeinsamen Haushalt aufgelöst haben.
- Fristen: Klagt der Ehemann, so muss er das spätestens 5 Jahre nach Geburt und 1 Jahr nachdem er erfahren hat, dass er nicht der Vater ist, tun. Klagt das Kind, so kann es dies bis zum 19. Geburtstag tun.
- Kosten: die Mutter ist zwar nicht klageberechtigt, aber die Prozesskosten, welche das Kind bezahlen muss, sind natürlich ein Teil des Unterhaltes. D.h. theoretisch könnte da ein Elternbeitrag anfallen, dieser wird in der Praxis jedoch nur bei guten Verhältnissen eingeholt.
- Unterhalt zurückbezahlen: Dieser verjährt nach 5 Jahren, soviel wäre demnach, wenn einer bezahlt worden wäre, maximal zurückzubezahlen, nicht für 14 Jahre.
- Unterhalt fordern vom leiblichen Vater: Das geht für maximal ein Jahr vor Klageeinreichung.
- Beweise: Wie bei jeder Klage muss der Kläger (in dem Fall das Kind resp. der Beistand) beweisen, dass die Klage berechtigt ist. Wenn ein Vaterschaftstest eines anderen Vaters vorliegt, sollte das reichen, das wird aber der Beistand entscheiden, ob er einen Neuen beantragt. Achtung: Schweizer Gerichte anerkennen im Normalfall nur Schweizer Gutachten, da im Ausland auch welche gemacht werden können, ohne dass der Vater/die Mutter davon weiss und das ist eine Umgehung unserer Gesetze. Wenn sich jedoch alle einig sind, drücken sie auch mal ein Auge zu.
Zum Thema, da ich sehr hoffe, dass die TE noch mitliest (ich bin nicht betroffen, aber eine Fachperson):
Vorbemerkung: Ich gehe davon aus, dass es sich hier um einen Ehemann handelt, der automatisch eingetragen wurde. Hat ein "falscher Vater" das Kind anerkannt und hat sich nun herausgestellt, dass er doch nicht der Vater ist, so läuft das anders.
- Klageberechtigt sind der eingetragene Vater und das Kind. Das Kind kann, wenn es minderjährig ist, selbstverständlich durch seine Eltern vertreten werden. Da es hier zu Interessenskollissionen kommen kann resp. sind solche der Normalfall macht ein Prozessbeistand Sinn. Diesen kann das Kind selber beantragen (kinderanwaltschaft.ch) oder man kann bei der KESB vorsprechen und beantragen, einen solchen einzusetzen. Achtung: ein Kind kann nur klagen, wenn die Eltern (also die rechtlichen) während seiner Minderjährigkeit den gemeinsamen Haushalt aufgelöst haben.
- Fristen: Klagt der Ehemann, so muss er das spätestens 5 Jahre nach Geburt und 1 Jahr nachdem er erfahren hat, dass er nicht der Vater ist, tun. Klagt das Kind, so kann es dies bis zum 19. Geburtstag tun.
- Kosten: die Mutter ist zwar nicht klageberechtigt, aber die Prozesskosten, welche das Kind bezahlen muss, sind natürlich ein Teil des Unterhaltes. D.h. theoretisch könnte da ein Elternbeitrag anfallen, dieser wird in der Praxis jedoch nur bei guten Verhältnissen eingeholt.
- Unterhalt zurückbezahlen: Dieser verjährt nach 5 Jahren, soviel wäre demnach, wenn einer bezahlt worden wäre, maximal zurückzubezahlen, nicht für 14 Jahre.
- Unterhalt fordern vom leiblichen Vater: Das geht für maximal ein Jahr vor Klageeinreichung.
- Beweise: Wie bei jeder Klage muss der Kläger (in dem Fall das Kind resp. der Beistand) beweisen, dass die Klage berechtigt ist. Wenn ein Vaterschaftstest eines anderen Vaters vorliegt, sollte das reichen, das wird aber der Beistand entscheiden, ob er einen Neuen beantragt. Achtung: Schweizer Gerichte anerkennen im Normalfall nur Schweizer Gutachten, da im Ausland auch welche gemacht werden können, ohne dass der Vater/die Mutter davon weiss und das ist eine Umgehung unserer Gesetze. Wenn sich jedoch alle einig sind, drücken sie auch mal ein Auge zu.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
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Die Kleine, 2015