Auslandsreise Kind
Moderator: conny85
Auslandsreise Kind
Wenn ich mit meinem Kind ins Ausland gehe, brauche ich rechtlich gesehen, eine Erlaubnis des Vaters? Wir sind verheiratet und wohnen auch zusammen.
Dass es im Normalfall wahrscheinlich problemlos ohne schriftliche Erlaubnis geht, ist mir klar, aber mich interessieren die juristischen Regeln.
Dass es im Normalfall wahrscheinlich problemlos ohne schriftliche Erlaubnis geht, ist mir klar, aber mich interessieren die juristischen Regeln.
Re: Auslandsreise Kind
Also ich würde sagen wenn verheiratet und gemeinsamer haushalt da braucht es keine vollmacht weil die zustimung vermutet wird (wie bei handlungen unter ehegatten)
- maple
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Re: Auslandsreise Kind
Naja, Zivilstand und Wohnort sind ja nicht in den Reisedokumenten hinterlegt. Es scheint mir einfacher eine Vollmacht des anderen Elternteils mitzunehmen als Zivilstandsdokumente und Wohnsitzbescheinigung... Ansonsten hat Pippo ja bereits auf einen anderen relevanten Thread verwiesen.
Grosse Schwester 08/13
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Re: Auslandsreise Kind
Ja man braucht eine Vollmacht. Egal ob verheiratet, getrennt, geschieden, zusammen Wohnhaft oder getrennt. Wen beide Erzihungsberechtigt sind braucht es immer eine Vollmacht.
Re: Auslandsreise Kind
Aja und es muss Notariel beglaubigt sein sonst nüzt es nix.
- danci
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Re: Auslandsreise Kind
Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht.
ABER es steht jedem Transportunternehmen frei, eine solche zu verlangen, und die Reise zu verweigern, wenn man keine hat, gleich wie man bei einer polizeilichen Kontrolle oder Grenzkontrolle im schlimmstenfalls trotzdem nachweisen muss, dass der andere Elternteil damit einverstanden ist. Gesetzlich nicht vorgeschrieben heisst daher einzig, dass man keine Busse bekommen kann, wenn man keine hat. Aber man macht sich aus meiner Sicht unnötig Probleme, weshalb ich eine solche empfehle. Notarielle Beglaubigung braucht es nicht. Es empfiehlt sich jedoch eine Kopie der ID/Passes des anderen Elternteils dranzuheften.
ABER es steht jedem Transportunternehmen frei, eine solche zu verlangen, und die Reise zu verweigern, wenn man keine hat, gleich wie man bei einer polizeilichen Kontrolle oder Grenzkontrolle im schlimmstenfalls trotzdem nachweisen muss, dass der andere Elternteil damit einverstanden ist. Gesetzlich nicht vorgeschrieben heisst daher einzig, dass man keine Busse bekommen kann, wenn man keine hat. Aber man macht sich aus meiner Sicht unnötig Probleme, weshalb ich eine solche empfehle. Notarielle Beglaubigung braucht es nicht. Es empfiehlt sich jedoch eine Kopie der ID/Passes des anderen Elternteils dranzuheften.
Die Grosse, 2008
Der Mittlere, 2011
Die Kleine, 2015
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Die Kleine, 2015
Re: Auslandsreise Kind
Wir machten es auch so wie von Danci beschrieben, und mein Mann musste die Vollmacht auch vorweisen. Ist also auf jeden Fall zu empfehlen, wenn man problemlos reisen will. Besonders, wenn der Papa nicht gleich heisst wie die Kinder zum Nachnamen. (ist bei uns so).
Gruss Barbapapa
Mit Wiesenschnepfe 2008 und grossem dickem Waldtroll 2009
Mit Wiesenschnepfe 2008 und grossem dickem Waldtroll 2009