Nimm den Monatslohn und den mal 12 oder 13 (je nach dem wie ausgezahlt)
Dann Rechne diese Summe / 52 x Anzahl Stunden die Woche (also bei 42h-Woche gibt das 2'168 / Stunden / Jahr)
Dann die Zuschläge:
Ferien - je nach dem wie viele Ferien eingerechnet werden sollen 52 x 5 = 260 - Anzahl Ferientage (z.B. 20) = 240 20/240 *100 = 8.33%
Feiertagszuschläge -
"Der 1. August ist in der ganzen Schweiz Bundesfeiertag. Er ist den Sonntagen gleichgestellt und zu bezahlen, wenn er auf einen Arbeitstag fällt. BV 110/3; ArG / 20a/1. Die Kantone können höchstens acht weitere Feiertage im Jahr den Sonntagen gleichstellen. (ArG 20a). Die den Sonntagen gleichgestellten Feiertage bewirken, für Arbeitnehmer im Monatslohn, keine Lohnkürzung.
Für die anderen Arbeitnehmer, z.B. Arbeitnehmer im Stundenlohn, sieht das Gesetz keine Lohnfortzahlung oder Entschädigung für die gesetzlichen Feiertage vor. Dies ist vertraglich zu regeln. "
Je nach Regelung gemäss Ferienberechnung
eigentlich einfach...