alimente bei volljährigkeit (andere seite)

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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winni pooh
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alimente bei volljährigkeit (andere seite)

Beitrag von winni pooh »

hallo zusammen,
ich schreibe von „der anderen seite“ aus. mein mann hat ein uneheliches kind für welches wir immer pünktlich die alimente bezahlt haben. es besteht keinen kontakt.
wir haben ein kleines einkommen und leben sehr bescheiden.
nun ist das kind volljährig,hat jedoch keine ausbildung gemacht... wie geht es nun weiter? haben uns schon einen anwalt genommen,welcher viel geld gekostet hat und leider nichts gebracht hat...wir sind noch am abzahlen und können uns keinen neuen leisten!
meine fragen sind: zahlt man die alimente weiterhin der kindesmutter oder nun dem kind? können wir ein arbeitszeugnis verlangen,damit wir wissen,ob es nun eine ausbildung macht? kann man den lehrlingslohn anrechnen,damir wir weniger alimente zahlen müssen?
dankbar für sachliche antworten
winni

Zwirbel_1810
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Re: alimente bei volljährigkeit (andere seite)

Beitrag von Zwirbel_1810 »

ich kann dir leider nicht direkt weiterhelfen aber habt ihr eine rechtsschutzversicherung? evtl. könnt ihr dort anfragen und euch via versicherung durch einen anwalt vertreten lassen, damit diese kosten für euch nicht noch zusätzlich anfallen.

winni pooh
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Re: alimente bei volljährigkeit (andere seite)

Beitrag von winni pooh »

zwirbel_1810 danke für den tipp! nein ich glaube,das haben wir nicht. die müsste man extra abschliessen? oder könnte die in der versicherung inbegriffen sein?

Zwirbel_1810
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Re: alimente bei volljährigkeit (andere seite)

Beitrag von Zwirbel_1810 »

bei visana z.b. kann man den privatrechtsschutz sehr, sehr günstig via zusatzversicherung der krankenkasse abschliessen - falls ihr dort versichert seid, kurz in der police nachsehen. ansonsten ist es eine separate versicherung/police (z.b. bei protekta, dextra rechtsschutzetc).

Arberie
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Re: alimente bei volljährigkeit (andere seite)

Beitrag von Arberie »

Wenn das Kind ab dem 18. Lebensjahr keine Ausbildung macht, dann müsst ihr keine Alimente bezahlen. Ruf doch beim Jugendamt oder der gleichen an. Die können euch sicher unentgeltlich helfen.

Mama8
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Re: alimente bei volljährigkeit (andere seite)

Beitrag von Mama8 »

Beim gericht gibts zudem unentgeltliche rechtshilfe. Da kann man ohne voranmeldung vorbei gehen

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Lotus
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Re: alimente bei volljährigkeit (andere seite)

Beitrag von Lotus »

...wollte grad sagen, es gibt unentgeldliche oder kostengünstige Beratungen beim Kanton, oder Beobachter, GGG. Für solche Rechnungen gäbe es, wenn ihr nicht abzahlen könnt, SOS Beobachter, Caritas, die einmalige Rechnungen übernehmen! Google mal!
Grüssli
"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain

Caipi16
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Re: alimente bei volljährigkeit (andere seite)

Beitrag von Caipi16 »

Grundsätzlich ist man bis zur Volljährigkeit alimentenpflichtig. Hat das Kind bis dahin aber noch keine abgeschlossene Erstausbildung (was ja selten mit 18 schon der Fall ist), muss man weiter Alimente zahlen, bis die Erstausbildung abgeschlossen ist.

Wenn das "Kind" aber momentan keine Ausbildung macht und volljährig ist, könnt Ihr die Alimente einstellen. Allerdings: Sollte er(oder sie) in 1 oder 2 Jahren eine Ausbildung anfangen (Lehre, Studium, etc.) muss Dein Mann wieder zahlen (das müsst Ihr einfach im Hinterkopf bezahlen, dass diese Situation je nachdem eintreten kann).

Was mich etwas wundert: Du schreibst einerseits, Ihr hättet keinen Kontakt zum Kind - andererseits, dass es keine Ausbildung macht. Woher wisst Ihr das? Oder ist das reines Wunschdenken? ;-)

Einfach so die Alimente einstellen dürft Ihr nicht - Ihr habt aber sicher das Recht zu erfahren, ob das Kind in einer Ausbildung ist. Ich würde deshalb das Kind per Einschreiben darauf aufmerksam machen - schreiben, dass Ihr einen Nachweis sehen wollt, dass er oder sie in einer Ausbildung ist und falls ihr den bis zum xx.xx.xxxx (Frist setzen) nicht bekommt, ihr die Alimente einstellen würdet. Dann seht Ihr ja, was passiert. Und eben: Wenn da keine Ausbildung nachweisbar ist (d.h. das Kind arbeitet oder einfach herumlungert) muss Dein Mann sicher nicht mehr zahlen.

Wenn das Kind in einer Lehre ist, zahlt Ihr hingegen weiter. Ob Ihr dann weniger zahlen müsst, müsstet Ihr jedoch gerichtlich entscheiden lassen (wenn Ihr Euch bilateral nicht einigen könnt). Einfach so dürft Ihr die Alimente während der Ausbildung nicht reduzieren bzw. eine Lehre ist nicht automatisch ein Grund dafür, weniger Alimente zu bezahlen.

Wenn das Kind 18 ist, könnt Ihr die Alimente grundsätzlich direkt dem Kind überweisen.

Nicki89
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Re: alimente bei volljährigkeit (andere seite)

Beitrag von Nicki89 »

Also ich weiss nicht ob sich etwas geändert hat. Jedoch war es vor ein paar Jahren noch so,dass mann bis 18 die Alimente der Mutter gezahlt hat, danach die Alimente direkt ans Kind gingen.
Was jetzt aber der Punkt ist das Aliment bis Ende Erstausbildung oder 25 Jahre gezahlt werden mussten

winni pooh
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Re: alimente bei volljährigkeit (andere seite)

Beitrag von winni pooh »

vielen dank für all eure antworten! sorry für "das kind",das tönt doof,möchte aber möglichst viel anonym lassen,auch "dem kind" zuliebe.

@ zwirbel: wir sind bei der egk und haben das wahrscheinlich nicht. werde aber die police noch durchschauen und evtl eine abschliessen! vielleicht brauchen wir ja mal in einer anderen situation einen Rechtsschutz. danke dir!

@ arberie: danke auch dir. momentan ist das kind in einer Ausbildung. werde mal schauen wegen Jugendamt in der region.

@ mama8: wirklich,wir können einfach beim gericht vorbeigehen??

@ lotus: danke dir! werde ich googeln. wir haben ein schlimmes jahr hinter uns und etwas Unterstützung würde uns so gut tun!

@ caipi: wow danke für deine Erklärungen! wir haben wirklich keinen kontakt. durch einen amtlichen brief kam heraus,dass das kind "nichts" macht. wir haben aber alimente gezahlt. da haben wir wohl kein recht auf Rückzahlung? das kind war damals noch nicht volljährig. nun sollte das kind aber in einer Ausbildung sein,was wir aber nicht sicher wissen...deswegen meine frage,ob wir ein recht haben,regelmässig zu erfahren,ob es noch in der Ausbildung ist oder nicht. du würdest das kind direkt anschreiben? ich denke,für das kind wäre das wohl sehr unangenehm...es kann ja nichts dafür...und denkt dann wohl noch schlechter von meinem mann...er kennt ja leider nur die eine seite...aber die mutter hat uns auch schon eine gefälschte Rechnung zugesendet...mmhhh ob wir wohl vom betrieb direkt etwas erfahren dürfen? uns geht es einfach darum,nicht noch jahrelang zu zahlen...und nur wenn "es" eine Ausbildung macht.
wegen dem lehrlingsgeld konnten wir uns (sie sich) nicht einigen,deswegen wäre der nächste schritt das gericht! weisst du ob wir die alimente ans kind zahlen müssen oder nicht? also nochmals wegen dem kontakt,es besteht eigentlich keiner,aber durch die situation gab es nun etwas kontakt,aber die 2 Parteien können leider gar nicht zusammen reden...

@nicki: danke auch dir. ich weiss eben nicht,ob wir die alimente ans kind zahlen müssen oder dürfen...

Caipi16
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Re: alimente bei volljährigkeit (andere seite)

Beitrag von Caipi16 »

Grundsätzlich: Da Ihr ab der Volljährigkeit nur im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Ausbildung zahlen müsst, habt Ihr sicher das Recht zu erfahren, ob und was das Kind für eine Ausbildung macht. Wenn da gar kein normales Miteinander möglich ist, gibt es eigentlich gar keinen anderen Weg, als der Mutter oder dem Kind via Einschreiben eine Frist zu setzen, damit Euch dies beantwortet wird.

Ein Betrieb/eine Firma unterliegt dem Datenschutz - d.h. wenn Ihr dort anruft und fragt, ob das Kind dort beschäftigt ist, bekommt Ihr (falls alles korrekt läuft) richtigerweise keine Auskunft. Von daher: Da müsst Ihr einen anderen Weg gehen.

Ob Ihr ein Recht auf Rückzahlung habt - im Falle, dass das Kind bisher in keiner Ausbildung war - kann ich Euch nicht sagen. Grundsätzlich ist es aber natürlich auch Eure Verantwortung, zu erfahren, wie die Situation ist bzw. wenn Ihr Euch da nicht bemüht und einfach weiterzahlt, würde ich meinen, dass es Euer Problem ist und keine Pflicht auf Rückzahlung besteht (Ihr wurdet ja nicht angelogen, dass eine Ausbildung gemacht wird - Ihr wisst es einfach nicht, weil da offenbar keine normale Kommunikation möglich ist).

Umso wichtiger finde ich, dass Ihr nun die Situation klärt.

Ab der Volljährigkeit kann man die Alimente entweder weiterhin der Mutter überweisen oder dann dem Kind direkt. Dann müsstet Ihr aber eine Kontoverbindung vom Kind haben - und auch dies wiederum würde wahrscheinlich ein Minimum an Kommunikation bedingen.

Simbat
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Re: alimente bei volljährigkeit (andere seite)

Beitrag von Simbat »

Zur rechtsschutzvers: passt auf, also bei uns sind familienstreitigkeiten ausgenommen. Klärt das unbedingt ab bevor ihr extra deswegen eine abschliesst.
Wir haben gerade einen solchen jahrelangen rechtsstreit hinter uns. Lange geschichte. Kurzfassung: längst erwachsene tochter meines mannes fängt nach lehrabbruch irgendwann auf druck vom rav eine neue lehre an. Nun müssen wir alimente, gerichtskosten, ihr anwalt, unseren anwalt und verzugszinsen zahlen. Alles in allem rund 50'000.-. Und dies obwohl wir sie in der zeit mit kost und logie sowie taschengeld unterstützt haben.

Simbat
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Re: alimente bei volljährigkeit (andere seite)

Beitrag von Simbat »

Ihr könnt übrigens unentgeldliche rechtsberatung in anspruch nehmen wenn euer einkommen nicht so hoch ist. Frag auf deiner gemeinde nach, die wissen sicher bescheid.
Wenn das kind volljährig ist und keine ausbildung macht müsst ihr nicht mehr bezahlen. Ihr müsst aber im hinterkopf haben, dass es sehr wohl später noch eine machen kann und ihr dann wieder zahlen müsst.

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Stella*
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Re: alimente bei volljährigkeit (andere seite)

Beitrag von Stella* »

Ich würde eine Bestätigung verlangen, dass das Kind eine Ausbildung macht (Kopie Lehrvertrag,...). Würde zudem schriftlich darauf hinweisen, dass bei einem allfälligen Lehrabbruch sofort informiert werden muss.

Diesbezüglich würde ich übrigens mit dem Kind direkt Kontakt aufnehmen und nicht über die Mutter gehen. Es ist ja jetzt volljährig.

Als das erste Kind von meinem GG volljährig war, haben wir gemeinsam ein Schreiben aufgesetzt, dass das Kind einverstanden ist, dass die Alimente weiterhin der Mutter ausbezahlt werden. Scheinbar ist dies wichtig, weil bei Volljährigkeit eigentlich das Geld dem Kind bezahlt werden müssten.

Ein paar Monate nach dem 18. Geburtstag ist das Kind zu uns gezogen und die Mutter verlangte eine Neuberechnung der Alimente. Fazit: Sie musste viel weniger zahlen als mein GG bis dahin bezahlt hat, weil das Kind eine Lehre angefangen hatte und somit selber einen Teil der Lebenskosten tragen konnte. Schaut also, dass die Alimente neu berechnet werden. Seinerzeit hat der Ex von meinem GG die Frauenzentrale weitergeholfen.

winni pooh
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Re: alimente bei volljährigkeit (andere seite)

Beitrag von winni pooh »

danke euch allen für eure tipps!! ihr habt uns sehr geholfen!
wir zahlen nun die alimente dem kind direkt. wegen dem anrechnen des lehrlingslohn kommen wir nicht so drauss...da werden wir wohl nochmals rechtliche hilfe in Anspruch nehmen.

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