Rein rechtlich, da ich das Gefühl habe, dass sie eigentlich nicht danach gefragt hat, was ihr von ihrer Situation haltet:
Mit dem Betreuungsunterhalt, der neu ist,, wird bei einem neuen Verfahren auch neu gerechnet, das kann grundsätzlich in beide Richtungen gehen, aber eher nach oben, zumal bei Dir ja kein nachehelicher Unterhaltsbeitrag fliesst, da Du entweder nie verheiratest war oder er mit der neuen Heirat weggefallen ist. Dieser Betreuungsanteil, d.h. der Anteil, den Du aufgrund der Betreuung weniger arbeiten kannst, wird neu zusätzlich bezahlt. Hinzu kommt, dass vielerorts, nämlich dort, wo bisher mit Prozenten gerechnet wurde, auch der sogenannte Barunterhalt neu gerechnet wird, weil halt geschaut wird, was das Kind konkret braucht. Da sind insbesondere solche Kosten wie Zahnspange etc. zusätzlich von den Eltern je hälftig zu bezahlen.
Ob die sogenannte 10/16-Regel in der Gegend, in der wohnst noch so gilt, wirst Du zuerst abklären müssen, viele Regionen haben sie aufgrund der guten Drittbetreuungsmöglichkeit abgeändert und aufgeweicht. Sollte sie aber noch so gelten, ist das "schlimmste", was Dir passieren kann, dass Dir ein Einkommen von rund 50% angerechnet wird. Bei einer Person ohne Ausbildung beträgt das hypothetische Einkommen, wieder je nach Region irgendwo um die 4'000.00, 50% wären also rund 2'000.00, davon kannst Du deinen Teil kaum bezahlen und hast einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
Was Du Dir allerdings überlegen musst: Wenn du ein zweites Kind von deinem Mann bekommst, dann nimmt dieser ab, weil einen Teil der Betreuung ja auf das zweite Kind entfällt und dies dein Mann tragen muss. Da stellt sich dann je nach Verhältnis die Frage, ob es sich noch lohnt. Was du Dir dabei noch bewusst sein musst: gerade bei Selbstständigen ist es sehr schwierig, das wirklich Einkommen zu ermitteln, weil es da einfach etliche Schlupflöcher gibt. D.h. Du hast keine Garantie, dass er wirklich mehr verdient als nach der Lehre.
Auch ich kann dir nur empfehlen: such Dir einen Anwalt, am Besten aus eurer Region, zahle ihm 1-2 Stunden Beratung und lass eine Analyse machen. Dann weisst Du genauer Bescheid.
Verfahrenskosten: Bei der KESB kostet dies nichts, aber eben, da geht es nur, wenn ihr Euch einig seid. Vor Gericht werden in familienrechtlichen Belangen die Kosten normalerweise hälftig geteilt.
Ansonsten:
@ Caipi
Caipi16 hat geschrieben:Also grundsätzlich müssen auch im neuen Unterhaltsrecht BEIDE Elternteile gemäss Ihren Möglichkeiten für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Wenn Du nicht mal arbeitest - und offenbar auch gar nicht arbeiten willst (d.h. genau 0 Franken zum Unterhalt des Kindes beisteuerst) -
Du hast zu 100% Recht: Beide Elternteile müssen gemäss ihren Möglichkeiten für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Und im Gesetz steht dazu: "Der Unterhalt wird durch Pflege, Erziehung und Geldzahlung geleistet." (Art. 276 Abs. 1 ZGB) Wie kommst Du darauf, dass die TE nichts zum Unterhalt beiträgt? Selbst in den alten Zürcher Tabellen war eine nicht zu unterschätzende Position "Pflege und Erziehung" vorhanden, die Mütter bei alleiniger Obhut vollumfänglich trugen. Das hat sich nach neuem Recht nicht geändert, ausser dass dieser Posten neu über den Betreuungsunterhalt bezahlt und eher noch grosszügiger bemessen wird, weil mindestens die Lebenshaltungskosten (nach dem zweiten Modell, das sich aber noch selten durchsetzt, sogar das Pensum) der betreuenden Person abzudecken sind.
@ shiraz
Da bin ich entschieden anderer Meinung:
shiraz hat geschrieben:
Dass die KESB Dir diese Fragen nicht alle beantworten konnte, erstaunt nicht, da die neue Gesetzgebung ja erst in Kraft getreten ist, Vieles dem richterlichen Ermessensspielraum überlassen wird UND die Praxis fehlt, also Urteile, worauf man sich abstützen könnte.
Daher ist eine Fallprognose vom Schiff aus recht schwierig.
Das Gesetz ist inzwischen ein Jahr alt und man wusste schon weit im Vorfeld, dass es kommt. Sämtliche Richter, Professoren und Anwälte haben sich im Vorfeld monatelang die Köpfe darüber zerbrochen, wie es handzuhaben ist, haben Vorschläge und Entwürfe gemacht, Berechnungsbeispiele und Richtlinien erstellt. Spätestens im Frühling 2017 haben praktisch alle Gericht ihre Weisungen herausgegeben, wie sie es handzuhaben gedenken. Ja, es gibt kaum Ober- und noch keinen Bundesgerichtsentscheid, aber zumindest die regionale Praxis ist durchaus klar. Und dass sich nun die KESB weiterhin hinter der Maske der Unwissenheit versteckt, weil sie es nicht für nötig hält, ihre Hausaufgaben zu machen, ist nicht nachvollziehbar und auch nicht tragbar. Die Aufgabe, Kinderunterhaltsverträge auszuarbeiten und die Personen zu beraten, um die Gerichte zu entlasten, ist eine ihrer Kernaufgaben und sie haben ein Budget dazu, übrigens von unseren Steuern bezahlt. Es ist ihre Aufgabe, einen Unterhaltsbeitrag zu berechnen, um ihm den Eltern als Vorschlag hinzulegen und das seit einem Jahr und wenn sie das nicht können, sollen sie sich gefälligst entsprechend weiterbilden. Die Literatur dazu füllt inzwischen ganze Büchergestelle. Ich will hier nicht allgemein gegen die KESB wettern, sie machen viele Sachen gut und es gibt riesige Qualitätsunterschiede zwischen verschiedenen Behörden, teilweise innerhalb eines Kantons. Aber wenn die Aussage kommt, sie wissen das nicht, dann hat diese bestimmte KESB eben in dieser Sache noch erheblichen Nachholbedarf.
Das eher politisch und nicht zum eigentlichen Thema.