Ich gebe diese Woche meine alte Wohnung ab. Ich war nur 1.5 Jahre drin und dementsprechend habe ich etwas Sorge, weil die Verwaltung doch einen sehr strengen Ruf hat.
Was muss ich beachten? Was gilt als Abnutzung und was kann effektiv mir angelastet werden?
Betr. Wände lies ich einen Maler kommen, der hat die Löcher fachmännisch geschlossen und auch ein paar Wände gestrichen (die nicht mehr schön waren). Den Rest habe ich ausgebessert.
Die Wohnung ist top geputzt, Filter geputzt etc.
Bin für Tipps und Infos dankbar!
Big Boy 2004 Little Girl 2014 Haarige Katze 2010 Babykatze 2016
Einfach mal drauf bestehen, dass die Wohnung top geputzt und i.O ist, keine Unsicherheiten zeigen wenn sie was beanstanden, einfach mal darauf hinweisen, dass der Versicherungsfachmann deiner Haftpflich sicher auch Bescheid weiss, welchen Wert man da rechnen muss! Bei uns hat sich dann so auch 1 Fall erledigt damals.
Wir haben es in 5 Wochen vor uns 1-2 Schäden, welche wir der Versicherung melden müssen...mal schauen
"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain
Ja mein Versicherungstyp hat auch gesagt, nichts unterschreiben, wenn ich unsicher bin.
Mir geht es vor allem darum, dass ich nicht für etwas haften muss, was einfach als Abnutzung gilt.
Viel Glück Lotus!
Big Boy 2004 Little Girl 2014 Haarige Katze 2010 Babykatze 2016
Du könntest bei der Abgabe jemanden vom Mieterverein dazu holen.
Bist du Mitglied ( lohnt sich immer!), ist das in den meisten Fällen kostenlos.
Wenn nicht musst du halt etwas Dran zahlen.
Ich frag mich aber gerade warum du gestrichen hast.
In der Regel ist das doch nicht nötig und Wände haben eine Lebensdauer von gerade mal 8 Jahren!
Dann ist eh ein neuanstrich fällig ( wenn man auszieht).
@Phase
Nein ich bin nicht beim Mieterverband. Aber ich habe dafür eine Rechtsschutzversicherung.
Die Wand im Salon und im Gang (Garderobe) war einfach nicht mehr schön. Bohrlöcher und abdrücke von den Möbel. Das wäre 100% von der Verwaltung zu meinen Lasten gestrichen worden und das wäre einiges teurer gekommen. Wände haben bei uns all 10 Jahre einen Anstrich zu gute. Bedingt aber, dass die Wände in Ordnung sind. Nach 1.5J. waren sie aber definitiv nicht mehr schön....
Big Boy 2004 Little Girl 2014 Haarige Katze 2010 Babykatze 2016
Bohrlöcher (schön geflickt) und Abdrücke von Bildern usw. gehören zu normaler Abnutzung dazu (ausser ihr hättet zb in Wohnung geraucht). Auch kleinere Kratzer im Boden, welche einfach so passieren können, gehören dazu. Wenn gröbere Schäden vorhanden sind wie grosse Kratzer, Sprung im Lavabo usw. würde dies über die Haftpflicht abgedeckt. Es gibt eine Lebensdauertabelle für alles, da kann dein Vermieter nicht x-beliebig finden, dass du selber etwas bezahlen musst.
Einfach alles richtig sauber putzen, auch Abflüsse, Fettfilter Dampfabzug (wenn nötig ersetzen), Duschschlauch ebenfalls ersetzen falls kalkig und nicht mehr gut putzbar.
Wie alle schon geschrieben haben, auf keinen Fall Abnahmeprotokoll unterschreiben, wenn du nicht einverstanden bist. Falls dir etwas angeladtet werden sollte, dann sag deinem Vermieter, dass du dies deiner Haftpflichtversicherung melden wirst, damit diese mit ihm Kontakt aufnehmen kann und die Schäden begutachten. Diese wird dann entscheiden, ob dies übernommen wird und falls ja wieviel davon (Zeitwert). Bei Grobfahrlässigkeit (zb Kinder haben Wände oder Boden mit Wasserfestem Filzstift bemalt oder so) wird sich die Versicherung bei dir melden. Als Mieter bist du sehr gut geschützt und du hast ja Rechtsschutz...
Hatte grad bei mir den Fall, dass Vermieter uns mitgeteilt hat, dass er uns seinen Aufwand berechnet, den er hatte für Abklärungen mit Versicherung und Offerteinholung (wir hatten paar Schäden in Boden und Sprung im Lavabo, welches aber alles über Versicherung abgedeckt ist). Erst als ich ihm per Einschreiben gedroht habe, dass ich ihn vor den Friedensrichter zitieren werde (wo er keine Chance hat, da rechtliche Lage eindeutig), liess er davon ab. Es gibt Vermieter, die versuchens einfach mal und leider gibts Mieter, die dies mit sich machen lassen(oder nicht besser wissen).
Du kannst ja auch noch das seinerzeitige Übernahmeprotokoll anschauen, da sind ja sicher schon Sachen aufgelistet, die nicht von Euch sind sondern vom Vormieter.
Wir waren 8 Jahre in der letzten Wohnung und hatten zwei, drei kleinere Schäden. Die Wohnung war aber neu vorher, von daher war klar, dass alles von uns war. Die Vermieterin (resp. das Treuhandbüro das in ihrem Namen die Verwaltung macht) war so beeindruckt, wie wenig die Wohnung abgenützt war, dass sie uns das erliessen. Und für etwas zahlt man auch noch Miete...
So wollte mich nur kurz melden!
Die Abgabe verlief super!Der Verwaltungstyp war total erstaunt wie sauber die Wohnung war und wie toll die Wände (Löcher etc.) ausgebessert wurden.
Schlussendlich muss ich nun nur die Zahngläser und Halterung ersetzen bzw. zahlen. Bin froh ist das so gut gegangen. Den Boden etc. hat er gar nicht grossartig beachtet. Immerhin...
Also es macht absolut Sinn sich gut zu informieren, selbstsicher auf zutreten und allenfalls nicht zu unterzeichnen, wenn man nicht einverstanden ist.
Danke euch nochmals!
Big Boy 2004 Little Girl 2014 Haarige Katze 2010 Babykatze 2016
Phase 1 hat geschrieben:....
Ich frag mich aber gerade warum du gestrichen hast.
In der Regel ist das doch nicht nötig und Wände haben eine Lebensdauer von gerade mal 8 Jahren!
Dann ist eh ein neuanstrich fällig ( wenn man auszieht).
Das stimmt so nicht. Ein Neuanstrich ist nach 8 Jahren, auch bei Auszug, nicht automatisch fällig. Vielmehr verhält es sich so, dass wenn nach 8 Jahren ein Neuanstrich nötig sein sollte der Mieter nicht an den Kosten beteiligt werden kann.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
Phase 1 hat geschrieben:....
Ich frag mich aber gerade warum du gestrichen hast.
In der Regel ist das doch nicht nötig und Wände haben eine Lebensdauer von gerade mal 8 Jahren!
Dann ist eh ein neuanstrich fällig ( wenn man auszieht).
Das stimmt so nicht. Ein Neuanstrich ist nach 8 Jahren, auch bei Auszug, nicht automatisch fällig. Vielmehr verhält es sich so, dass wenn nach 8 Jahren ein Neuanstrich nötig sein sollte der Mieter nicht an den Kosten beteiligt werden kann.