Wasserschaden

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

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Phase 1
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Wasserschaden

Beitrag von Phase 1 »

Ich frag jetzt einfach damit ich auf der sicheren Seite bin!
Der Vermieter wälzt nämlich gerne die Kosten auf die Mieter rüber :roll:
Wir haben Wasserschaden.
Von uns ging nichts futsch.
Offenbar ist die Dichtung bei der Badewanne nicht dicht und es sickert jede Menge Wasser nun in den unteren Stock ( Garage und heizungsraum)und Treppe.
Ausserdem ist eine Wand ausserhalb vom Bad bereits feucht.
Der sanitär kommt noch und wird dann die plättli aufstemmen und schauen ob vielleicht sogar der Abfluss undicht ist.
Oder wenns das nicht war könnte es noch sein das1. Der
GS und Spüle Ablauf kaputt ging
Oder das die Bodenheizung leckt
Oder das beim brünneli das Wasserrohr rutscht ist
Oder der Ablauf halt.

Wer muss nun für den Schaden aufkommen?
Ich bin der Meinung das wir egal welche Situation nun die Ursache ist, nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden können!
Der Vermieter meinte noch gestern " haben sie was gebastelt oder gebohrt?"
Natürlich nicht!
Aber eben da wir schon genug Erfahrung haben mit abwälzen der Kosten, frag ich lieber hier kurz nach.

Merci!

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Ursi71
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Re: Wasserschaden

Beitrag von Ursi71 »

Meiner Meinung nach müsste man schauen, ob Euch eine Schuld trifft, das heisst ob ihr bei der Anwendung der üblichen Sorgfalt den Schaden hättet früher bemerken müssen, und dann hätte verhindert werden können, dass alles nass wird. Ihr habe ja Schadenminderungspflicht. Dann müsstet ihr, bzw. Eure Haftpflicht für den Schaden aufkommen. Wenn ihr dass nicht hättet merken können/müssen, dann zahlt der Vermieter.

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Ursi71
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Re: Wasserschaden

Beitrag von Ursi71 »

Meiner Meinung nach müsste man schauen, ob Euch eine Schuld trifft, das heisst ob ihr bei der Anwendung der üblichen Sorgfalt den Schaden hättet früher bemerken müssen, und dann hätte verhindert werden können, dass alles nass wird. Ihr habe ja Schadenminderungspflicht. Dann müsstet ihr, bzw. Eure Haftpflicht für den Schaden aufkommen. Wenn ihr dass nicht hättet merken können/müssen, dann zahlt der Vermieter.

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Phase 1
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Re: Wasserschaden

Beitrag von Phase 1 »

Die Dichtungen sind schon seit Einzug porös gewesen.
Es hatte schon vorher nicht mehr alles abgedichtet.

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Ups...
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Re: Wasserschaden

Beitrag von Ups... »

Wenn ihr wusstet, dass die Dichtung schlecht ist und nichts unternommen habt, dann tragt ihr aber eine Mitschuld!

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Phase 1
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Re: Wasserschaden

Beitrag von Phase 1 »

Nun die Dichtungen ( also die im die plättli am Boden), sind nadisnah abgebröckelt.
Wir mussten schon 1,5 Jahre warten bis mal das kaputte Fenster ersetzt wurde.
Ein halbes Jahr bis der Eingang wieder zugemauert wurde.
Die Lüftung im Bad musste GG reparieren.
Wir hatten fast 6 Monate kein funktionierenden GS und als das cheminee auch noch kaputt ging wegen materialermüdung dauerte es ebenfalls Wochen bis er was machte.
Wir rufen schon gar nicht mehr an weil wir wissen, er lässt sich ja so unglaublich viel Zeit...
Als der GS dafür verantwortlich war das die Sicherung ständig raushaute wollte er die Reparatur kosten vom Fachmann uns angeregten und als die Backofen Türe einfach auswinanderviel ( das Teil ist alt!) meinte er auch das wir dann das Gerät selber zahlen müssen.

Naja mal sehen was dann die Ursache wirklich ist. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen das das mit der Dichtung ist. Es tropft nämlich immer noch überal raus auch ohne das Wasser läuft ( seit Samstag Abend hat keiner mehr geduscht oder gebadet.

Lisa-Maria
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Re: Wasserschaden

Beitrag von Lisa-Maria »

Nein ich denke nicht dass ihr den Schaden übernehmen müsst. Das zahlt die Gebäudeversicherung. So war’s bei uns. Natürlich meldet man es wenn man etwas bemerkt! Das habt ihr ja gemacht. Ob ihr den Schaden eher hättet bemerken müssen wird sicher nicht abgeklärt, also sorry!

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Re: Wasserschaden

Beitrag von Phase 1 »

Zumindest hat der Vermieter bis jetzt nichts gesagt.
Ich hoffe wirklich das wir nichts zahlen müssen.

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shiraz
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Re: Wasserschaden

Beitrag von shiraz »

Wir rufen schon gar nicht mehr an weil wir wissen, er lässt sich ja so unglaublich viel Zeit...
Das kann insofern fatale Folgen haben, als dass ihr verpflichtet seid, einen Schaden umgehend zu melden um damit Schadensminderung zu erreichen!
Daher: einen Schaden IMMER und SOFORT melden, und zwar so, dass ihr die Meldung belegen könnt. Das heisst, brieflich per Einschreiben oder per Mail mit Lesebestätigung!

So wie Du die diversen Fälle darlegst, ist in jedem der Fälle der Vermieter haftbar/zahlungspflichtig und vorallem dafür verantwortlich, dass der Schaden umgehend behoben wird ...
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken

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Re: Wasserschaden

Beitrag von Phase 1 »

Shiraz ok danke.
Im Moment haben wir nur das . Hoffe einfach mal das nicht das ganze Bad aufgebrochen werden muss.

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Vintage
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Re: Wasserschaden

Beitrag von Vintage »

Ein solcher Schaden ist klar kein Mieterverschulden; ihr müsst nichts übernehmen - im Gegenteil, ihr hättet allenfalls sogar Anspruch auf eine Mietzinsreduktion während der Dauer bis zur Behebung des Schadens.

Der Vermieter sollte eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben, diese übernehmen in solchen Fällen einen Grossteil der Kosten. Wenn er keine Versicherung hat, muss er die Kosten selbst tragen.

Und wie von Shiraz erwähnt, macht Schadenmeldungen immer schriftlich, am besten per Einschreiben und setzt eine angemessene Frist zur Erledigung. Falls der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt, könnt ihr an die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten gelangen.
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Re: Wasserschaden

Beitrag von Phase 1 »

Vintage weist du wir suchen eh was neues. Von dem her ;-)

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Re: Wasserschaden

Beitrag von Vintage »

Phase 1 hat geschrieben:Vintage weist du wir suchen eh was neues. Von dem her ;-)
Kann ich verstehen, wünsche euch viel Glück, dass ihr bald etwas Passendes findet!
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AnnaMama
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Re: Wasserschaden

Beitrag von AnnaMama »

Wir hatten auch mal einen Wasserschaden in der Wohnung. Der Servicemann hat den Geschirrspüler, welcher ausgebaut werden musste, nicht fachgerecht vom Wasseranschluss getrennt. Es tropfte längere Zeit aus dem Hahn. Wir haben es nicht gemerkt, da es im Abfallkübelkästli eh nie frisch riecht. Irgendwann kam der Hauswart zu uns und hat gesagt, dass es im Keller unter uns tropft. Es musste dann für etwa 1 1/2 Wochen ein Trocknungsgerät installiert werden. Wir haben nichts bezahlt.
Ich denke ihr seid nur haftbar, wenn ihr etwas kaputt gemacht habt.
Sind die undichten Dichtungen im Übergabeprotokoll notiert? Wusste der Vermieter davon?

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Phase 1
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Re: Wasserschaden

Beitrag von Phase 1 »

Nein nicht notiert aber es steht drauf: Bad: diverse Abnutzungen.
Zum Beispiel hängt eine Steckdose lose am Kasten. Wir haben sie mit Klebeband fixiert.
Oder hick in der wanne( nein der ist dicht).
Oder das die plättli die Fugen abgenutzt sind steht auch drauf.
Einfach verschiedene Mängel.

Ich mach da jetzt echt nix mehr gross.
Ich denke trotz allem nicht das wir schuld haben und es vermutlich echt nicht wegen unserer Wanne ist.
Schliesslich lief das Wasser offenbar zuerst in den heizungsraum und wir haben da kein Kontakt!
Es lief laut sanitär von der Wanne her in Richtung Türe und das Wasser ist dann halt in Strömen die Treppe runter geflossen und auch in die Garage.
Wir hatten nicht mal geduscht an dem Tag!
Wie kann das dann sein?
Ich hab die Waage Vermutung das in Nachbars Toilette irgendwie dort vermutlich das Wasser geflossen ist und dann zu uns rüber kam.
Werde auf jeden Fall den sanitär nochmal drauf hinweisen das er wirklich gut suchen soll.

Ich kenne halt eine Familie wo die Badewanne irgendwann dann vom oberen Mieter in deren wc krachte.

Oder eben es ist in der Küche eine Leitung undicht.

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Vintage
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Re: Wasserschaden

Beitrag von Vintage »

Wie gesagt, ihr habt sicher keine Schuld solange ihr nicht z.B. an den Leitungen etwas verändert habt oder irgendwelche Geräte selbst angeschlossen habt (Waschmaschine, Geschirrspüler o.ä.). Wenn das Wasser die Treppe hinunterläuft wird es auch kaum an undichten Fugen liegen. Das klingt schon nach einem Leitungsleck. Wenn ihr in einem Mehrfamilienhaus wohnt, kann die Schadstelle natürlich auch in einer anderen Wohnung liegen, ausser ihr seid in der obersten Wohnung und es gibt keine andere auf der gleichen Etage.

Wie ich in solchen Fällen vorgehe (ist jetzt eher ein Tipp für den Vermieter :wink: ):
-Versicherung informieren, diese bieten oft von sich aus eine spezialisierte Bautrocknungsfirma auf
-Abklären, wo welche Leitungen durchführen (Küche, Bad, Heizung usw)
-als erstes die sichtbaren Leitungen und Anschlüsse, die in Frage kommen, kontrollieren (Siphon Küche, Anschlüssen von Maschinen...)
-Wasserdruck der Heizung kontrollieren (Hinweis auf Wasserverlust)
-nacheinander die nicht sichtbaren Leitungen kontrollieren, hier muss dann halt stellenweise aufgespitzt werden

Bezüglich der Steckdose übrigens - dies ist ein gefährlicher Mangel und müsste unbedingt vom Vermieter behoben werden! Falls ihr doch noch länger bleiben müsst, würde ich euch dringend raten, wenigstens hierfür die Behebung durchzusetzen.
Mitgliedschaft im Mieterverband wäre ansonsten auch ratsam (auch wenn ich nicht immer alle Ansichten des Verbandes teile :mrgreen: ).
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Re: Wasserschaden

Beitrag von Phase 1 »

Vintage die Kontrolle wurde am Sonntag durchgeführt. Er hat auch Fotos gemacht.
Wir wohnen in einem Haus. Da es aber ans angrenzende Haus angebaut wurde( war früher eine Art Scheune), würden einfach die Leitungen vom anderen Haus rüber gezogen.

Am Donnerstag kommt der sanitär nochmal und wird dann wohl die Platten unter der Wanne aufreissen.
Toll wenn es das einzige Klo ist...

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Papah
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Re: Wasserschaden

Beitrag von Papah »

Hallo

Da das Wasser ja scheinbar immer noch tropft obwohl Ihr die Anlagen mit einigen Tagen nicht genutzt habt deutet alles auf einen Wasserrohrschaden hin, vermutlich eine unsauber gesetzte Verbindung irgendwo.
Eurerseits sind/wart Ihr verpflichtet das umgehend dem Eigentümer zu melden. Der Hinweis, das ists schon seit vielen Monaten so ist ganz schlecht.

Solche Ereignisse 8Wasserschaden) werden nicht in allen Kantonen von der Gebäudeversicherungen übernommen. Anders als bei Feuer muss dies u.U. durch den Eigentümer separat versichert werden als Gebäudesachversicherung.

ich sehe es auch so, dass Ihr evtl. aufgrund der Mitwissenheit und späten Reagierens eine Mitschuld trägt und einen teil der Sanierungskosten übernehmen müsst. Es sei denn Ihr könnt beweisen den Eigentümer schon früher informiert zu haben.

Anders wäre es bei einem Wasserschaden weil Ihr einen Wasserhahn offen gelassen habt oder defekte eigene Waschmaschine etc. Hier würde Eure Privathaftpflichtversicherung eintreten und einen Teil des Schadens übernehmen.

Eine Möglichkeit zur Schadensbegrenzung resp. Eingrenzung der Such- und Bergungskosten wäre jetzt noch einzelne Leitungen temporär zu schliessen um zu sehen, welche Leitung betroffen ist. Aber das schränkt dann natürlich die Wohnqualität für einige Tage ganz schön ein.

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Re: Wasserschaden

Beitrag von Phase 1 »

Oh ja das würde echt einschränken.
Ich glaub mittlerweile das das ganze vom GS kommt.
Oder von der abwasser Leitung in der Küche.
Auch egal. Der sanitär hat sich nicht mehr gemeldet.( wollte er ja um abzumachen wann er heute kommt).
Der Balken in der Garage der aus Holz ist und notdürftig isoliert ist von oben mit so einem alu streifen ist feucht.

Ich hab auch nichts mehr vom Vermieter gehört.
Naja der hat es wohl nicht eilig sein Haus zu trocknen..

greenguapa
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Re: Wasserschaden

Beitrag von greenguapa »

Phase 1, aber es ist ja auch in deinem Interesse dass das Problem so schnell wie möglich behoben wird oder etwa nicht?
Ich würde dringend nachhaken und Druck machen

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