Lohnausweis 2017
Moderator: conny85
Lohnausweis 2017
Ich brauche Hilfe von "Personalern"
Kann ich jetzt schon einen Lohnausweis 2017 (bis Stand 31.05.17) erstellen?
Die Person wird weiterhin bei uns tätig sein. Benötigt aber jetzt einen Lohnausweis für die Einbürgerung (nicht in die CH) und hat 2016 noch nicht bei uns gearbeitet.
Kann ich jetzt schon einen Lohnausweis 2017 (bis Stand 31.05.17) erstellen?
Die Person wird weiterhin bei uns tätig sein. Benötigt aber jetzt einen Lohnausweis für die Einbürgerung (nicht in die CH) und hat 2016 noch nicht bei uns gearbeitet.
Re: Lohnausweis 2017
Hallo böhndli. Würde ich persönlich nicht machen. (Können könnte man). Du kannst ja ein Lohnjournal drucken und dieses unterschreiben und Stempeln.
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Re: Lohnausweis 2017
Ja kannst du. Der AG von GG hat das auch gemacht für uns letztes Jahr .Wir brauchten den für etwas ganz wichtiges. Da war 1.1.2016-31.10.2016 drauf.
Re: Lohnausweis 2017
Ich würds auch nicht - oder auf dem Lohnausweis gross drauf schreiben, nicht für das Steueramt oder ähnlich - Problematik - wenn er dann dieses Formular nimmt, um die Steuererklärung auszufüllen habt ihr beide ein Problem...
Lohnjournal über die gesamte Zeit wo er bei euch war - und für 2016 soll er den vom alten Arbeitgeber beilegen...
Lohnjournal über die gesamte Zeit wo er bei euch war - und für 2016 soll er den vom alten Arbeitgeber beilegen...
Re: Lohnausweis 2017
Wir erstellen in solchen Fällen eine Arbeits- und Lohnbestätigung (evtl. mit Beilage Lohnjournal/Lohnkonto ).
Lohnausweise drucken wir immer nur Anfangs Jahr für das Vorjahr aus. Würde ich persönlich auch nie unterjährig machen (obwohl es systemtechnisch möglich wäre).
Lohnausweise drucken wir immer nur Anfangs Jahr für das Vorjahr aus. Würde ich persönlich auch nie unterjährig machen (obwohl es systemtechnisch möglich wäre).
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Re: Lohnausweis 2017
Bei uns genau so wie bei Caipi16
Re: Lohnausweis 2017
Vielen Dank für die Infos. Hatte also berechtig ein komisches Bauchgefühl. Danke für den Hinweis mit einer Arbeits-/Lohnbestätigung. Werde es wohl so machen.
Re: Lohnausweis 2017
Ich sehe da überhaupt kein Problem.
Man füllt den Lohnausweis aus und beachtet dabei folgende 2 Punkte (nebst den anderen, im Speziellen):
1. Die Dauer für welche der LA gilt (Rubrik E) und
2. Die Bemerkung, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht und Ende Kalenderjahr ein 2. LA ausgestellt wird (Rubrik 15).
Das ist zulässig und wird so auch von der eidg. Steuerverwaltung in der Anleitung beschrieben.
Man füllt den Lohnausweis aus und beachtet dabei folgende 2 Punkte (nebst den anderen, im Speziellen):
1. Die Dauer für welche der LA gilt (Rubrik E) und
2. Die Bemerkung, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht und Ende Kalenderjahr ein 2. LA ausgestellt wird (Rubrik 15).
Das ist zulässig und wird so auch von der eidg. Steuerverwaltung in der Anleitung beschrieben.
Manche Menschen sind nicht klassisch dumm - sie haben bloss Pech beim Denken
Re: Lohnausweis 2017
@Shiraz
Niemand sagt, es sei nicht zulässig - ich mach's trotzdem nicht
. Ist auch nicht nötig. Wegen Einbürgerung, etc. wird problemlos eine Arbeits- und Lohnbestätigung akzeptiert (hatte diesen Fall schon mindestens 50 Mal).
Niemand sagt, es sei nicht zulässig - ich mach's trotzdem nicht

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Re: Lohnausweis 2017
Wieso ein komisches Bauchgefühl?
Wie shiraz es schreibt ist das kein Problem. Wir haben es gebraucht zusätzlich übrigens zur lohnbescheinigung und zur Arbeitsbescheinigung. Das ganze wurde dann vom Steueramt dann noch gestempelt und wir haben es dann eingereicht.
Es ist also kein Problem!
Wie shiraz es schreibt ist das kein Problem. Wir haben es gebraucht zusätzlich übrigens zur lohnbescheinigung und zur Arbeitsbescheinigung. Das ganze wurde dann vom Steueramt dann noch gestempelt und wir haben es dann eingereicht.
Es ist also kein Problem!