Arbeitsrecht/Mutterschutz

Wer kennt sich aus?

Moderator: conny85

Antworten
Mimi88
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Fr 17. Mär 2017, 18:48
Geschlecht: weiblich

Arbeitsrecht/Mutterschutz

Beitrag von Mimi88 »

Hallo erstmal
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Ich bin momentan noch im Mutterschaftsurlaub. Ich arbeite für eine grossen Sicherheitsfirma als Ladendetektiv. Da dies ein durchaus auch gefährlicher Job sein kann, verlangte meine Frauenärztin in der Schwangerschaft eine Risikobeurteilung.
Ich konnte es dann mit dem Arbeitgeber so vereinbaren, dass ich nicht mehr alleine arbeiten musste und somit auch nicht mehr an die Front musste ( so zusagen nur noch an der Kamera im Büro sein konnte)
Nun hab ich gelesen, dass für eine Stillende, bis zum ersten Geburtstag des Kindes, der selbe Schutz wie bei Schwangeren gilt, d.h. Ich darf mich weiterhin nicht in Gefahr begeben.
So nun hat sich die Lage für unseren Betrieb aber geändert. Im Januar haben sie vom Auftraggeber Bescheid bekommen, dass sie weniger Stunden zur verfügung haben, und somit ist es meinem Arbeitgeber nicht mehr möglich, mich zu zweit irgendwo arbeiten zu lassen. Jetzt steht in diesem Artikel weiter, dass der Arbeitgeber mir eine gleichwertige Arbeit anbieten muss und falls dies nicht möglich sei, dann müsse er eine Lohnfortzahlung von 80% tätigen.

Nun zu meiner Frage: Was gilt als gleichwertige Arbeit?

Ein Chef fragte mich, ob ich dann irgendwo als Uniformierte arbeiten möchte. Als Uniformierte gibt es Arbeiten wie: Verkehrsdienst, Baustellenbewachung etc. Das ist meiner Meinung nach aber keine gleichwertige Arbeit wie ein Ladendetektiv... Hoffentlich kann mir einer weiterhelfen oder einen Tipp geben, an wen ich mich wenden muss.
Vielen Dank euch und sorry für den langen Text.

Benutzeravatar
Ups...
Wohnt hier
Beiträge: 4417
Registriert: Mi 25. Mai 2011, 08:12
Geschlecht: weiblich

Re: Arbeitsrecht/Mutterschutz

Beitrag von Ups... »

Weshalb ist das nicht gleichwertig?
Ja klar, vielleicht weniger Action, aber das willst du ja...

Mimi88
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Fr 17. Mär 2017, 18:48
Geschlecht: weiblich

Re: Arbeitsrecht/Mutterschutz

Beitrag von Mimi88 »

Meiner Meinung nach ist das nicht gleichwertig und ich habe auch nie irgendein uniformierten Dienst gemacht, also auch keine Ahnung von den Sachen. Deshalb meine Frage, können die einem einfach in einen Bereich verfrachten, obwohl man dass gar nie gemacht hat? Mir geht es nicht um weniger Action, sondern darum in keine Gefahr mer zu geraten.

Mutter einer Tochter
Member
Beiträge: 279
Registriert: So 19. Apr 2009, 22:13
Geschlecht: weiblich

Re: Arbeitsrecht/Mutterschutz

Beitrag von Mutter einer Tochter »

Primär gibt es bei nicht gefährlicher Arbeit bei Stillenden darum, dass Du keinen Stoffen ausgesetzt bist, die durch die Muttermilch schädlich für das Kind sein könnten. Damit sind nicht andere gefährlichen Situationen gemeint, sonst müsste das ja auch für nicht stillende Mütter gelten.
Willst Du nach dem Stillen Dich wieder in Gefahr begeben oder nicht? Falls nicht, müsste sowieso eine längerfristige Lösung gesucht werden.
Zuletzt geändert von Mutter einer Tochter am Sa 18. Mär 2017, 22:47, insgesamt 1-mal geändert.

Jamiro
Senior Member
Beiträge: 642
Registriert: Mi 2. Nov 2016, 10:55
Geschlecht: weiblich

Re: Arbeitsrecht/Mutterschutz

Beitrag von Jamiro »

Ich muss mich @ups anschliessen: was ist daran nicht gleichwertig??
Der Fairness halber würde ich an Deiner Stelle kündigen, wenn Du derart Angst vor einer möglichen Gefahr hast! Oder wovor hast Du denn konkret Angst? Und was sollte sich nach dem 1. Geburtstag Deines Kindes- sofern Du überhaupt so lange stillen kannst/willst- ändern? Hast Du dann keine Angst mehr?

Caipi16
Senior Member
Beiträge: 736
Registriert: Do 15. Sep 2016, 19:24
Geschlecht: weiblich

Re: Arbeitsrecht/Mutterschutz

Beitrag von Caipi16 »

Grundsätzlich braucht es in solchen Situationen von allen Beteiligten etwas Kompromissbereitschaft.

Klar, über den Begriff "gleichwertig" kann man sich etwas streiten. Wenn eine Büroangestellte zum Putzen verdonnert wird, ist das sicher keine gleichwertige Tätigkeit. Das heisst, gleichwertig heisst in dem Fall "den Fähigkeiten und bisherigen Erfahrungen der Person entsprechend". Von daher: Eine KV-Angestellte muss nicht als Putzfrau arbeiten, eine Krankenschwester nicht als Lageristin, etc.

Gleichwertig darf aber grundsätzlich schon "anders" heissen - ansonsten wär's ja schwierig :wink: .

Du arbeitest für eine Sicherheitsfirma. Und ich würde auch meinen: Ob Du nun als Ladendetektivin arbeitest oder uniformiert irgendwo in der Aussenbewachung: Das ist gleichwertig. Du hast eine Ausbildung und Erfahrung im Sicherheitsdienst - und ob Du nun einen Laden bewachst oder eine Baustelle: Das sind sicher gleichwertige Tätigkeiten, d.h. Bewachung im Aussenbereich ist sicher keine Arbeit, der Deinen Fähigkeiten und bisherigen Erfahrungen nicht gerecht wird, ist sogar eine sehr ähnliche Tätigkeit, wie Du sie bisher gemacht hast. Ob sie weniger gefährlich ist, als der Job eines Ladendetektivs, kann ich nicht beurteilen - aber eben: Wenn Du bisher als Ladendetektivin gearbeitet hast, ist es natürlich schwierig, Dir etwas anderes anzubieten (Du hast ja nicht die Fähigkeiten und Erfahrungen, als Buchhalterin oder als Key Account Manager zu arbeiten).

Mutterschutz heisst, dass man keine beschwerlichen und gefährlichen Arbeiten erledigen muss. Das Problem: Der Bereich, in dem Du - freiwillig - tätig bist, ist im Grundsatz wohl gefährlich bzw. kann gefährlich sein (egal, ob Du einen Laden oder eine Baustelle bewachst). Da sehe ich das Problem aber mehr auf Deiner Seite als auf der Seite Deines Arbeitgebers. Er hat sich ja bereits in der Schwangerschaft bemüht, mit Dir eine Lösung zu finden bzw. Dir eine gleichwertige, aber andere Arbeit zu geben (mit Rücksichtsnahme auf Deine Schwangerschaft). Und auch jetzt bemüht er sich wieder, d.h. er verdonnert Dich ja nicht dazu, weiterhin als Ladendetektivin zu arbeiten, kann Dir einfach nicht mehr den Zweierdienst anbieten (was aber nichts mit Dir zu tun hat, sondern mit den Umständen).

Ich denke, Du musst Du Dir jetzt einfach überlegen, was Du willst - oder Dir dann halt gegebenenfalls eine anderen Job suchen. Wenn Du da natürlich so wenig kompromissbereit bist und nur "Wunschkonzert" willst, wird es für den AG schwierig. Und nach Ablauf Deines Mutterschaftsurlaubes bist Du grundsätzlich vor Kündigung nicht mehr geschützt. Das heisst, wenn Du Deinen bisherigen Job als Ladendetektivin nicht mehr ausführen willst/kannst und auch nicht bereit bist, eine andere Tätigkeit im Bereich Sicherheit/Bewachung (für den Du ja eingestellt und ausgebildet bist!) in dem Unternehmen anzunehmen, würde ich mir als Arbeitgeber ganz ehrlich überlegen, Dir zu kündigen - denn wie gesagt: Das macht dann so einfach keinen Sinn. Wenn man eine Person für Bewachungsaufgaben einstellt und diese Person genau diesen Job nicht mehr machen will/kann, dann macht faktisch das Arbeitsverhältnis keinen Sinn mehr.

Oder dann überlegst Du Dir halt mal, ob Du innerhalb des Unternehmens eine Tätigkeit siehst, die für Dich passen könnte, d.h. dass Du da mal selber aktiv wirst, DIr ein paar Gedanken machst und dem AG Vorschläge machst - statt immer nur zu warten, was er für Vorschläge bringt und dann unzufrieden damit sein ;-). Aber eben: Wenn Du bisher als Ladendetektivin gearbeitet hast, hast Du natürlich auch nicht den Anspruch, dass der AG Dich nun z.B. ins Büro versetzt - denn dafür wirst Du wahrscheinlich weder die Fähigkeiten noch Erfahrungen haben.

Wenn es Dir - so wie Du schreibst - im Grundsatz darum geht, nicht mehr in Gefahr zu geraten, dann finde ich, dass es an Dir ist, Dir eine andere Tätigkeit zu suchen bzw. dann sind das eigentlich Gedanken, die Du Dir bereits während der Schwangerschaft hättest machen müssen und dann entsprechend die Konsequenzen ziehen (per Ende MU-Urlaub kündigen und was anderes suchen). Denn spätestens wenn Dein Kind 1 Jahr alt ist, kannst Du Dich ja auch nicht mehr hinter dem Mutterschutz "verstecken" und musst - ob es Dir passt oder nicht - wieder den Job erledigen, für den Du einen Arbeitsvertrag hast... gefährlich oder nicht. Und eben: Wenn es Dir grundsätzlich darum geht, dass Du nicht mehr im Sicherheitsdienst arbeiten willst, dann finde ich, dass es nun an Dir ist, Dir ein paar Gedanken zu machen und woanders einen Job zu suchen, der Dir und Deiner neuen Lebenssituation halt besser entspricht.

Da gegen den AG gerichtlich vorzugehen, um zu erkämpfen, dass er Dir für die Zeit bis Dein Kind 1jährig ist eine andere Arbeit gibt (die mehr nach Deinem Gusto ist) oder darum, dass Du gar nicht mehr arbeiten musst und Du trotzdem 80% Lohn kassieren kannst, halte ich für wenig sinnvoll (und ehrlich gesagt auch für wenig erfolgsversprechend). Aber schlussendlich musst Du das natürlich selber wissen.

Alles Gute.

Mimi88
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Fr 17. Mär 2017, 18:48
Geschlecht: weiblich

Re: Arbeitsrecht/Mutterschutz

Beitrag von Mimi88 »

@ Calpi16
Ist ja schon erstaunlich, dass man sich einfach eine Meinung über Jemanden bildet, den man nicht kennt. Woher willst du wissen, welche Arbeitsfähigkeiten ich habe oder ebe eben nicht? Also nur weil ich jetzt als Ladendetektiv arbeite. Und um das klar zu stellen, diese Tätigkeit als Ladendetektiv ist nicht eine typische Arbeit dieser Sicherheitsfirma, sie haben den Auftrag erst vor ein paar Jahren übernommen, und die dazugehörigen Mitarbeiter vom Auftraggeber, da dieser Outsourcing gemacht hat. Und weil wir gerade so eine etwas spezielle Abteilung sind und nicht die typischen Sicherheitsmitarbeiter sind, haben wir auch keine anderen Ausbildungen im Sicherheitsbereich.
Und ob ich mir jetzt einen anderen Job suchen möchte, sollte.. Was auch immer, ist wohl mein Problem.
Ich wollte lediglich wissen, was man unter gleichwertiger Arbeit verstehen darf, was erlaubt ist und was nicht. Es gibt wohl immer Einige, die meinen sie müssten persönlich werden und völlig am Thema vorbei reden.

Caipi16
Senior Member
Beiträge: 736
Registriert: Do 15. Sep 2016, 19:24
Geschlecht: weiblich

Re: Arbeitsrecht/Mutterschutz

Beitrag von Caipi16 »

Ich habe weder am Thema vorbeigeredet noch glaube ich, dass ich persönlich wurde - aber wenn Du das Gefühl hast, nun angriffig werden zu müssen, dann ist das so :wink: .

Alles Gute trotzdem.

Benutzeravatar
Tinky
Senior Member
Beiträge: 871
Registriert: Mi 30. Mai 2007, 12:03
Wohnort: Grossrum Bärn

Re: Arbeitsrecht/Mutterschutz

Beitrag von Tinky »

@Mimi: wo hast du das gelesen?

Ganz sicher hast du nach dem Mutterschaftsurlaub keinen Kündigungsschutz mehr. Deshalb ist anzunehmen, dass du die Kündigung bekommst, wenn du dich quer stellst. Die ist normalerweise 3 Monate. Also nichts von einem Jahr Schutz von Stillenden.
Bild Bild

Benutzeravatar
mariposa_1
auf Wunsch deaktiviert
Beiträge: 953
Registriert: Di 21. Jun 2016, 06:40
Geschlecht: weiblich

Re: Arbeitsrecht/Mutterschutz

Beitrag von mariposa_1 »

@mimi die Frage ist eher was würdest du als gleichwertig empfinden? Du kannst das ja am Besten selbst beantworten. Vielleicht machst du deinem AG einen guten Vorschlag. Es ist für einen AG nicht leicht es allen recht zu machen. Schliesslich bringt das meist auch Veränderungen für das ganze Team.
Und mich würde wundernehmen warum du diese Arbeit als Ladendetektivin nicht machen darfst während du stillst. Ich kenn das auch nur mit z.B. giftigen Chemikalien die dann über die Milch das Kind gefährden.

Ich finde Caipi hat grundsätzlich schon recht mit dem was sie schreibt. Sehe jetzt auch keinen persönlichen Angriff. So geschrieben kann eine andere Meinung manchmal schon etwas härter rüber kommen als es vielleicht gesagt rüberkommen würde.
chline buddha 2017 ♡

Mimi88
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Fr 17. Mär 2017, 18:48
Geschlecht: weiblich

Re: Arbeitsrecht/Mutterschutz

Beitrag von Mimi88 »

Ich habe nie etwas von angreifen gesagt. Ich habe lediglich geäusert, das man nicht über Jemandem seine Qualifikationen urteielen kann, anhand dessen was er gerade arbeitet und ihne das man dessen background kennt, also wenn dir jemand schreibt dass du für etwas wahrscheinlich weder die Fähigkeit noch Erfahrung hat und meint er müsse sich einmischen ob man nun besser seinen Job wechselt oder was auch immer, dann wird man persönlich, und das hat auch nichts mit angreifen zu tun. Ich beurteile hier auch niemandes Leben nach seinen Beiträgen.
Und sicher ist das am Thema vorbei, wenn man eine einfach Frage beantwortet haben möchte und dann ne halbe Seite mit "gut gemeinten" Ratschlägen, was man besser tun und lassen sollte, was über die Frage hinaus geht, bekommt.
Und ich habe hier auch nie etwas von einem Jahr Kündigungsschutz geschrieben...

sonrie
Urgestein
Beiträge: 12273
Registriert: Do 27. Mai 2010, 19:40
Geschlecht: weiblich

Re: Arbeitsrecht/Mutterschutz

Beitrag von sonrie »

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/ ... lende.html

Meinst du den artikel? So wie ich das verstehe, müsstest du noch einmal so eine risikobeurteilung machen und diese waere wohl nur dann positiv, wenn durch deinen job dein kind direkt gefährdet waere (eben zb durch chemikalien etc. die in die MuMi übergehen).
Ich glaube nicht, dass deine sicherheit in dem fall eine rolle spielt, falls es nicht mit dem stillen in verbindung steht.

Ich bin kein experte- würde mich aber zuerst genauer informieren inwiefern du überhaupt geschützt bist.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")

Bleistift79
Senior Member
Beiträge: 601
Registriert: Di 13. Dez 2011, 20:47
Geschlecht: weiblich

Re: Arbeitsrecht/Mutterschutz

Beitrag von Bleistift79 »

Liebe Mimi,

ich kann deine Gedanken gut verstehen. Eine Schwangerschaft verändert viel, gell.

Mhhh, ich denke jedoch auch, dass es in deinem Fall bez. Job schon einen Unterschied macht ob stillend oder schwanger.
Schwanger: kann das Kind direkt in Gefahr kommen in deinem Job, stillend wohl eher nicht. Dies wäre wohl eher der Punkt, wenn du mit gefährlichen Stoffen in Kontakt kommen würdest.

Somit habe ich auch das Gefühl, dass du entweder deine alte Stelle nach dem Mutterschutz wieder anzutreten hast oder die eher freiwillig angebotene Stelle durch deinen Arbeitgeber im anderen Bereich.

Generell musst du dir wohl Gedanken machen, wie es für dichberuflich weitere gehen soll. Dies wird wohl aber "deine Sache" sein, dein Arbeitgeber muss da nicht unterstützen. Klingt unfair, ich weiss. Mutter sein ist in der Schweiz " Privat-Sache".
Deshalb habe ich oben geschrieben, von der Frau zur Mutter verändert so einiges.-

Lg

Sternli05
Plaudertasche
Beiträge: 5231
Registriert: Di 15. Dez 2015, 08:15

Re: Arbeitsrecht/Mutterschutz

Beitrag von Sternli05 »

Bleistift
Sorry, musste jetzt grad etwas lachen. Wäre es besser wenn in der Schweiz Mutter sein Staatssache wäre? Zum Glück ist das Privatsache.

Zum Thema würde ja eigentlich alles schon gesagt. Ich persönlich habe mir schon vor der SS überlegt wie ich es danach beruflich handhaben möchte.

Antworten