Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
Moderator: conny85
Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
Hallo zusammen
Ich erwarte im Juli mein zweites Kind und arbeite 40%. Diese Anstellung basiert auf einem Temporär-Stundenlohn Vertrag. Nun habe ich meinem Chef mitgeteilt das ich schwanger bin. Er hat bereits nach einer Nachfolgerin gesucht und falls er jemand findet möchte er mich dann gleich ersetzen. Ich habe vom Personalbüro über welches mein Vertrag läuft bereits eine Kündigung erhalten. Sie sagen ich soll gleich aufs RAV oder sie würden versuchen eine Ersatzstelle zu suchen. Kennt sich jemand damit aus???
Ich erwarte im Juli mein zweites Kind und arbeite 40%. Diese Anstellung basiert auf einem Temporär-Stundenlohn Vertrag. Nun habe ich meinem Chef mitgeteilt das ich schwanger bin. Er hat bereits nach einer Nachfolgerin gesucht und falls er jemand findet möchte er mich dann gleich ersetzen. Ich habe vom Personalbüro über welches mein Vertrag läuft bereits eine Kündigung erhalten. Sie sagen ich soll gleich aufs RAV oder sie würden versuchen eine Ersatzstelle zu suchen. Kennt sich jemand damit aus???

Re: Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
Du hast einen temporär Vertrag? Wann läuft dieser aus? Im Prinzip müssen sie dir den temporär Vertrag nicht verlängern, wenn sie es nicht wollen, aber sie dürfen dir nicht kündigen bzw. Vor dem im Vertrag besagtem Datum kündigen. Soviel ich weiss.
Re: Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
Also auf dem Vertrag steht: Einsatzdauer max. 3 Monate. Ich musste aber nur bei Stellenantritt einen Vertrag unterschreiben und es wurde kein Enddatum abgemacht. Mein Chef hat mich auch längerfristig eingeplant.

Re: Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
Hab nochmals nachgeschaut, wohl ist es bei einem temporär Vertrag so, dass sie dir bei Krankheit, Schwangerschaft u.a. Sofort kündigen dürfen. Solltest du keinen Datum drin haben.
Re: Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
Würde aber zur Sicherheit trotzdem bei. Arbeitsamt nachfragen.
Re: Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
Danke für die Info!
Es scheint etwas widersprüchlich zu sein. Zum einen steht auf dem Vertrag Einsatz max. 3 Monate, es wurde aber nie eine Vertragsverlängerung gemacht nach 3 Monaten...
Es scheint etwas widersprüchlich zu sein. Zum einen steht auf dem Vertrag Einsatz max. 3 Monate, es wurde aber nie eine Vertragsverlängerung gemacht nach 3 Monaten...

Re: Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
Wie lange arbeitest du bereits dort? Wenn der vertrag nicht gekündigt wurde wandelt sich der automatisch in einen unbefristeten. Kompliziert mit diesen Temporärbüros. Ihr habt aber einen GAV. Lies mal dort nach was steht
Re: Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
@conny: Merci! Ich arbeite seit dem 01.05.16 dort...
Nach welchem GAV müsste ich suchen? Gibt es einen für Temporäre?
Nach welchem GAV müsste ich suchen? Gibt es einen für Temporäre?

Re: Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
Ja gibt extra einen für Temporäre. Weiss grad denn genauen Namen nicht mehr (hab im Treuhandbüro welches spezialisiert war für Temp-Büros gearbeitet)
Re: Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
http://www.swissstaffing.ch/de/Download ... 5Btext%5D=
Hier der Link. Heisst GAV Personalverleih
Hier der Link. Heisst GAV Personalverleih
Re: Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
Vielen Dank! Leider steht nichts von Kündigung bei Schwangerschaft...

Re: Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
Aber dein Vertrag gilt als unbefristet oder? Dann gilt nämlich das Arbeitsgesetz und somit ist eine Kündigung während der Ss nichtig
Re: Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
Von mir aus gesehen ist er unbefristet, mich verunsichert halt das steht Einsatz max. 3 Monate. Aber ich arbeite ja schon 9 Monate dort... Ich werde am Montag mal bei der Anlaufstelle der Arbeitslosenkasse nachfragen.

Re: Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
Eigentlich hättest du zum Vertrag noch die allgemeinen Vertragsbedingungenen (Rahmenvertrag) erhalten sollen. Früher war es jedenfalls so, das die Bestandteil des Vertrages sind. Schau mal in deinen Unterlagen oder frag sonst beim Temporärbüro nach.
Es ist tatsächlich so, dass der Vertrag in einen unbefristeten Vertrag wechselt, wenn er länger als drei Monate dauert. Was ich mich allerdings frage.... du arbeitest schon seit 9 Monaten temporär in der gleichen Firma. Wieso wurdest du nicht schon lange festangestellt? Hast du da nie mal nachgefragt? Denn die Kündigungsfrist verlängert sich ja auch wenn du länger als 3 Monate temporär da arbeitest.
Es ist tatsächlich so, dass der Vertrag in einen unbefristeten Vertrag wechselt, wenn er länger als drei Monate dauert. Was ich mich allerdings frage.... du arbeitest schon seit 9 Monaten temporär in der gleichen Firma. Wieso wurdest du nicht schon lange festangestellt? Hast du da nie mal nachgefragt? Denn die Kündigungsfrist verlängert sich ja auch wenn du länger als 3 Monate temporär da arbeitest.
Re: Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
Achtung: Temporär nicht gleich befristet! Sie ist nicht direkt bei ihrem Arbeitgeber angestellt, sonder über ein Temporärbüro. Da gibt es keine Maximal-Einsatzdauer. Man kann auch 2-3 Jahre über ein Temporärbüro bei einem AG arbeiten. Daraus ergibt sich aber kein Arbeitsverhältnis mit dem AG! Dieses "max 3 Monate" ist oft Bestandteil der Temporärverträge, aber nicht bindend. Wenn der AG sie nicht mehr will, hat er beim Temp-Büro eine Kündigungsfrist, die er einhalten muss. Beim Temporärbüro bleibt sie faktisch angestellt, aber wenn die keinen neuen Einsatzplatz für sie finden, nützt ihr das natürlich nichts (d.h. sie hat dann keinen Lohnanspruch gegenüber dem Temporärbüro).
Über ein Temporärbüro wechselt ein befristeter Vertrag auf jeden Fall keinesfalls in einen unbefristeten Vertrag. Sie hat auch sonst gegenüber ihrem jetzigen AG keine Rechte, da der Vertrag nicht zwischen ihr und dem AG, sondern zwischen ihr und dem Temp-Büro abgeschlossen wurde.
Über ein Temporärbüro wechselt ein befristeter Vertrag auf jeden Fall keinesfalls in einen unbefristeten Vertrag. Sie hat auch sonst gegenüber ihrem jetzigen AG keine Rechte, da der Vertrag nicht zwischen ihr und dem AG, sondern zwischen ihr und dem Temp-Büro abgeschlossen wurde.
Re: Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
@shiva: ich habe es versäumt mit meinem chef über einen festen arbeitsvertrag zu reden, das war mein fehler...
@caipi: wieso ist denn mein vertrag ein befristeter? worüber wird das definiert?
@caipi: wieso ist denn mein vertrag ein befristeter? worüber wird das definiert?

Re: Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
das habe ich im internet gefunden:
Ist der Einsatzvertrag befristet, muss die Befristung entweder zeitlich mit einem Datum oder sachlich mit einem für Sie nachvollziehbaren Termin versehen sein. Befristungen wie „der Einsatz dauert bis Ende Arbeitsüberlastung“ gelten als unbefristete Einsätze, welche mit den erwähnten Fristen gekündigt werden müssen.
da spielt es doch keine rolle wo ich angestellt bin?!
Ist der Einsatzvertrag befristet, muss die Befristung entweder zeitlich mit einem Datum oder sachlich mit einem für Sie nachvollziehbaren Termin versehen sein. Befristungen wie „der Einsatz dauert bis Ende Arbeitsüberlastung“ gelten als unbefristete Einsätze, welche mit den erwähnten Fristen gekündigt werden müssen.
da spielt es doch keine rolle wo ich angestellt bin?!

Re: Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

Re: Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
@black key
Dein Arbeitsvertrag ist eben nicht ein befristeter
, sondern eben ein Temporärvertrag. Temporäres und befristetes Arbeitsverhältnis sind nicht dasselbe - werden im "Volksmund" nur oft verwechselt. Temporärvertrag heisst:Du bist für ein unbestimmte Zeit (kann länger oder kürzer sein) über ein Temporärbüro bei einem Arbeitgeber im Einsatz. Aber zwischen Dir und dem AG existiert kein Arbeitsverhältnis! Das Vertragsverhältnis wurde zwischen Deinem Temporärbüro und dem Arbeitgeber abgeschlossen. Du hast gegenüber dem AG keine Rechtsansprüche, sondern gegenüber dem Temporärbüro. Auch das Arbeitszeugnis bekommst Du vom Temporärbüro (nicht vom Arbeitgeber).
Hier ein paar "Facts und Figures" zum temporären Arbeitsverhältnis:
https://www.ktipp.ch/artikel/d/10-frage ... ervertrag/
https://www.nzz.ch/articlecoqoi-1.113703
Beim temporären Arbeitsverhältnis ist auch das Kettenarbeitsverhältnis (mehrere aueinanderfolgende befristete Verträge) kein Thema, da es ja in der Natur eines temporären Arbeitsverhältnisses liegt, dass es eben nur für eine bestimmte Dauer (kürzer oder länger) abgeschlossen wird. Du hast aufgrund Deines längeren Einsatzes einfach auch Anrecht auf eine längere Kündigungsfrist (gemäss Anstellungsdauer), aber ansonsten steht es dem AG frei, das Arbeitsverhältnis mit Dir zu beenden. Die Temporärfirma sollte sich nun bemühen, Dir einen neuen Einsatz zu geben (ist aber nicht verpflichtet dazu).
Du verwechselst eben immer das befristete Arbeitsverhältnis mit einem temporären Arbeitsverhältnis - und nochmals: Das ist nicht dasselbe
Beim befristeten Arbeitsverhältnis hast Du direkt mit dem Arbeitgeber einen Vertrag - für eine befristete Zeit. Beim temporären Arbeitsverhältnis hast Du mit dem Arbeitgeber KEINEN Vertrag, sondern der Vertrag wurde zwischen Dir und dem Temporärbüro und zwischen dem Temporärbüro und Deinem Arbeitgeber abgeschlossen (Dreiecksverhältnis). Und wie gesagt: Die rechtlichen Grundlagen für ein temporäres Arbeitsverhältnis über ein Temporärbüro sind andere als die für einen befristeten Vertrag, den Du direkt mit dem Arbeitgeber abschliesst.
Dein Arbeitsvertrag ist eben nicht ein befristeter

Hier ein paar "Facts und Figures" zum temporären Arbeitsverhältnis:
https://www.ktipp.ch/artikel/d/10-frage ... ervertrag/
https://www.nzz.ch/articlecoqoi-1.113703
Beim temporären Arbeitsverhältnis ist auch das Kettenarbeitsverhältnis (mehrere aueinanderfolgende befristete Verträge) kein Thema, da es ja in der Natur eines temporären Arbeitsverhältnisses liegt, dass es eben nur für eine bestimmte Dauer (kürzer oder länger) abgeschlossen wird. Du hast aufgrund Deines längeren Einsatzes einfach auch Anrecht auf eine längere Kündigungsfrist (gemäss Anstellungsdauer), aber ansonsten steht es dem AG frei, das Arbeitsverhältnis mit Dir zu beenden. Die Temporärfirma sollte sich nun bemühen, Dir einen neuen Einsatz zu geben (ist aber nicht verpflichtet dazu).
Du verwechselst eben immer das befristete Arbeitsverhältnis mit einem temporären Arbeitsverhältnis - und nochmals: Das ist nicht dasselbe

Re: Temporär-Stundenlohn-Vertrag und Schwangerschaft
caipi da habe ich dich falsch verstanden
danke für die infos! was ich aber nirgends herauslesen kann, ob ein temporärvertrag bei schwangerschaft gekündigt werden darf?

danke für die infos! was ich aber nirgends herauslesen kann, ob ein temporärvertrag bei schwangerschaft gekündigt werden darf?
