AHV Maximalrente ab wann ??
Moderator: conny85
AHV Maximalrente ab wann ??
Ich dachte immer wenn ich 100% arbeite bekomme ich die Maximalrente
ausbezahlt. Nun musste ich meiner Tochter für die Schule erklären was der
Koordinationsabzug ist und bin auf eine Tabelle gestossen wo ich ja auch
bei 100 % Arbeit mit meinem Lohn nie auf die Maximalrente komme.
Stimmt das so und wo kann ich mich da genau Informieren.
Wir hatten vor Jahren vor dem Hauskauf mal eine Beratung aber da hab ich
festgestellt das wir da nicht gut Beraten wurden.
Mir geht es eben auch jetzt darum wie gestalte ich mein Arbeitsleben wenn die
Kinder aus dem Haus sind.Haben eben da schon mal überlegt das ich mein Pensum erhöhe und mein Mann reduziert oder bin am überlege ob ich noch eine Weiterbildung in Angriff
nehme.Aber was heisst das aller für mich bei der AHV was ist denn Sinnvoll ?
Und was ist wenn ich mal in ein paar Jahren auf die Arbeit zugunsten der Enkelkinder
reduzieren möchte ?
ausbezahlt. Nun musste ich meiner Tochter für die Schule erklären was der
Koordinationsabzug ist und bin auf eine Tabelle gestossen wo ich ja auch
bei 100 % Arbeit mit meinem Lohn nie auf die Maximalrente komme.
Stimmt das so und wo kann ich mich da genau Informieren.
Wir hatten vor Jahren vor dem Hauskauf mal eine Beratung aber da hab ich
festgestellt das wir da nicht gut Beraten wurden.
Mir geht es eben auch jetzt darum wie gestalte ich mein Arbeitsleben wenn die
Kinder aus dem Haus sind.Haben eben da schon mal überlegt das ich mein Pensum erhöhe und mein Mann reduziert oder bin am überlege ob ich noch eine Weiterbildung in Angriff
nehme.Aber was heisst das aller für mich bei der AHV was ist denn Sinnvoll ?
Und was ist wenn ich mal in ein paar Jahren auf die Arbeit zugunsten der Enkelkinder
reduzieren möchte ?
Re: AHV Maximalrente ab wann ??
https://www.ch.ch/de/ahv-rente-berechnen/
du kandt dich auch an deine ausgleichskasse melden,die können dir auch viele fragen beantworten und dir eine berechnung der voraussichtlichen rente durchführen
du kandt dich auch an deine ausgleichskasse melden,die können dir auch viele fragen beantworten und dir eine berechnung der voraussichtlichen rente durchführen
Re: AHV Maximalrente ab wann ??
"Die Rente des Ehepartners, der zuerst in Pension geht, wird auf der Basis seines durchschnittlichen Jahreseinkommens berechnet. Erst bei der Pensionierung des zweiten Ehepartners werden die Einkommen während der Ehejahre gesplittet.
Die Erwerbseinkommen der Ehepartner sind in der Regel ungleich verteilt. Viele Rentner erhalten deshalb bis zur Pensionierung ihrer Ehefrau die Maximalrente von 2’350 Franken pro Monat. Wird die Frau zuerst pensioniert, erhält sie bis zur Pensionierung ihres Ehemannes oft nur die Minimalrente von 1‘175 Franken pro Monat.
Voraussetzungen für die Maximalrente
Die Maximalrente erhält, wer zwischen dem 21. und 65. Lebensjahr (Frauen: 21. bis 64. Lebensjahr) lückenlos Beiträge in die AHV eingezahlt hat und auf ein Durchschnittseinkommen von mindestens 84’600 Franken kommt. Einberechnet werden Gutschriften für die Kindererziehung oder die Pflege naher Verwandter. Für jedes fehlende Beitragsjahr (zum Beispiel Studienjahre oder Auslandsaufenthalte) wird die Rente anteilsmässig gekürzt."
Hab ich so im Web gefunden. Kommt also darauf an wer zuerst Pensioniert wird von euch, respektiv wer mehr verdient von euch beiden.
Die Erwerbseinkommen der Ehepartner sind in der Regel ungleich verteilt. Viele Rentner erhalten deshalb bis zur Pensionierung ihrer Ehefrau die Maximalrente von 2’350 Franken pro Monat. Wird die Frau zuerst pensioniert, erhält sie bis zur Pensionierung ihres Ehemannes oft nur die Minimalrente von 1‘175 Franken pro Monat.
Voraussetzungen für die Maximalrente
Die Maximalrente erhält, wer zwischen dem 21. und 65. Lebensjahr (Frauen: 21. bis 64. Lebensjahr) lückenlos Beiträge in die AHV eingezahlt hat und auf ein Durchschnittseinkommen von mindestens 84’600 Franken kommt. Einberechnet werden Gutschriften für die Kindererziehung oder die Pflege naher Verwandter. Für jedes fehlende Beitragsjahr (zum Beispiel Studienjahre oder Auslandsaufenthalte) wird die Rente anteilsmässig gekürzt."
Hab ich so im Web gefunden. Kommt also darauf an wer zuerst Pensioniert wird von euch, respektiv wer mehr verdient von euch beiden.
Re: AHV Maximalrente ab wann ??
danibs und Akinom
Dies hab ich auch schon via google gefunden und ich frag auch aktuell mal nach bei meiner Ausgleichskasse.
Aber eben was heisst das, kann ich da bewusst was planen.Also ein Jahreseinkommen von Fr. 84600 für eine Maximalrente,da bekommen
doch viele gar keine Maximalrente ??? Und ist dies pro Person also müssen mein Mann und ich zusammen ca. Fr. 160000 verdienen um auf
die Maximale Ehegattenrente zu kommen ??
Die Rente kann ich mir ja nur im Rückblick berechnen lassen , kann mir also niemand auskunft geben z.b vieviel ich Min. arbeiten soll oder
was es für Auswirkung hat ob der Mann 100 % und ich 40 % oder wir beide 70 % arbeiten oder sogar beide je 100 % und was das dann in Zukunft heisst bei der AHV.
Dies hab ich auch schon via google gefunden und ich frag auch aktuell mal nach bei meiner Ausgleichskasse.
Aber eben was heisst das, kann ich da bewusst was planen.Also ein Jahreseinkommen von Fr. 84600 für eine Maximalrente,da bekommen
doch viele gar keine Maximalrente ??? Und ist dies pro Person also müssen mein Mann und ich zusammen ca. Fr. 160000 verdienen um auf
die Maximale Ehegattenrente zu kommen ??
Die Rente kann ich mir ja nur im Rückblick berechnen lassen , kann mir also niemand auskunft geben z.b vieviel ich Min. arbeiten soll oder
was es für Auswirkung hat ob der Mann 100 % und ich 40 % oder wir beide 70 % arbeiten oder sogar beide je 100 % und was das dann in Zukunft heisst bei der AHV.
Re: AHV Maximalrente ab wann ??
es ist realität,dass die mehrheit keine maximalrente erhält. zur ahv-rente kommt noch eine rente aus einer pensionskasse (falls vorhanden und eingezahlt) und dann sind viele auf ergänzungsleistungen angewiesen
Re: AHV Maximalrente ab wann ??
Die Berechnung für Ehepartner ist extrem kompliziert (Plafonierung, erziehungsgutsvhriften usw) aber als einzelperson ist es so, dass das Einkommen über alle 44 Jahre angeschaut wird und da musst du auf einen Durchschnitt von 84600 kommen. Sonst gibt es zwar eine volle Rente aber keine Maximalrente. Das Problem ist auch das dieser Durchschnitt immer mal wieder ändert, daher eine Berechnung praktisch unmöglich
- Nette
- Vielschreiberin
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Re: AHV Maximalrente ab wann ??
Und ein Ehepaar bekommt nicht zwei (volle) Rente, sondern max. 150%.
Nette
Nette
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe 

Re: AHV Maximalrente ab wann ??
fällt bei keinem Steueramt auf...
und ja, Steuern, AHV, BVG etc. - die arbeiten zusammen...


Re: AHV Maximalrente ab wann ??
dann halt noch ein bisschen früher... ist heute gang und gäbe..
maturand + musiker
Re: AHV Maximalrente ab wann ??
ja - und alles was gang und gäbe ist und dem Staat dadurch Geld entgeht wird über kurz oder lang mittels Gesetzen, Abzügen, Nachverrechnungen, Steuerhinterziehungsmassnahmen wieder entgegen gewirkt...
Der Staat ist nicht doof - nur manchmal langsam...
und solange er natürlich so arbeiten muss, hat er keine Ressourcen, um neue Ideen zu haben oder verwirklichen um anderes zu beheben...
Der Staat ist nicht doof - nur manchmal langsam...
und solange er natürlich so arbeiten muss, hat er keine Ressourcen, um neue Ideen zu haben oder verwirklichen um anderes zu beheben...
Re: AHV Maximalrente ab wann ??
Ich habe nicht vor wegen der AHV mich Scheiden zu lassen oder sonst eben auf Kosten des Staates bewusst was zu machen.
Ich mach mir eifach Gedanken wie ich die Zeit bis zur Pension arbeiten soll oder kann.Kann mir eben auch vorstellen das ich dann
um die 60 Jahre nicht mehr so fit bin wie früher wo ich immer vor den Kindern 1000 % gearbeitet habe und einen Arbeitsweg von
mehr als einer Stunde und den Haushalt problemlos gemeistert habe.
Aber wie mir scheint gibt es keine Angaben was genau ich bei der Pension bekomme oder worauf ich achten sollte.
Ich finde einfach 84000 Jahreseinkommen für eine ganze Altersrente. wenn dem so sein sollte recht hoch und ich denke
der Durchschnitt verdient nicht soviel.
Ich mach mir eifach Gedanken wie ich die Zeit bis zur Pension arbeiten soll oder kann.Kann mir eben auch vorstellen das ich dann
um die 60 Jahre nicht mehr so fit bin wie früher wo ich immer vor den Kindern 1000 % gearbeitet habe und einen Arbeitsweg von
mehr als einer Stunde und den Haushalt problemlos gemeistert habe.
Aber wie mir scheint gibt es keine Angaben was genau ich bei der Pension bekomme oder worauf ich achten sollte.
Ich finde einfach 84000 Jahreseinkommen für eine ganze Altersrente. wenn dem so sein sollte recht hoch und ich denke
der Durchschnitt verdient nicht soviel.
- stella
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Re: AHV Maximalrente ab wann ??
Christa
Ich weiss nicht, was du für einen Jahrgang hast - ich rechne mit fast keiner AHV, PK und mit einem deutlich höheren Pensionsalter. Ich rechne, dass ich bis 68 oder gar 70 arbeiten werden muss...
Ich weiss nicht, was du für einen Jahrgang hast - ich rechne mit fast keiner AHV, PK und mit einem deutlich höheren Pensionsalter. Ich rechne, dass ich bis 68 oder gar 70 arbeiten werden muss...
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07
Re: AHV Maximalrente ab wann ??
Christa: nein, der Durchschnittslohn in der CH liegt meines Wissens darunter. Kannst es sicher via google herausfinden.
Grüssli
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"Erziehung ist organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend." Mark Twain
- stella
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Re: AHV Maximalrente ab wann ??
Durchschnittsjahreslohn in der Schweiz liegt, so viel ich weiss, bei knappen 60'000 Franken...
Pfunzle 06/04 und Gumsle 10/07
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Re: AHV Maximalrente ab wann ??
Wir haben diesen Herbst von der Ausgleichskasse die Höhe unserer AHV-Rente berechnen lassen. Die Ausgleichskasse kann Dir alle Fragen, die Du hast kompetent beantworten. Du bekommst eine Übersicht, wie alles berechnet wurde - welche jährlichen Einkommen angerechnet werden/wurden. Ich habe eine Zeit lang in England gelebt, sogar die Sozialabgaben, die ich da geleistet haben, wurden angrechnet!
Für die verbleibende Arbeitsdauer wird das aktuell gemeldete Einkommen gerechnet (das kann sich ja ändern mit Pensen-Erhöhung oder allfälligen Lohnerhöhungen respektive höherem Lohn bei Stellenwechsel).
Und ja, die Mehrheit der Schweizer-Ehepaare erhält nicht die Maximalrente... das ist leider ein Fakt.
Für die verbleibende Arbeitsdauer wird das aktuell gemeldete Einkommen gerechnet (das kann sich ja ändern mit Pensen-Erhöhung oder allfälligen Lohnerhöhungen respektive höherem Lohn bei Stellenwechsel).
Und ja, die Mehrheit der Schweizer-Ehepaare erhält nicht die Maximalrente... das ist leider ein Fakt.
Grosse (04/2015)
Kleine (08/2017)
Kleine (08/2017)
Re: AHV Maximalrente ab wann ??
Wie kommt man eigentlich zu Erziehungsgutschriften?
Re: AHV Maximalrente ab wann ??
Stimmt nicht ganz.Nette hat geschrieben:Und ein Ehepaar bekommt nicht zwei (volle) Rente, sondern max. 150%.
Nette
"Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf nicht grösser sein als 150 Prozent der Maximalrente (also 3'525 Franken). Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die beiden Einzelrenten entsprechend gekürzt."