badeentli84 hat geschrieben:Zu beachten ist hierbei vor allem, dass die Sorgeberechtigten alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Sorgeberechtigten beeinträchtigt. Wird die Zustimmung zu einer Urlaubsreise von einem Sorgeberechtigten grundlos oder aus Schikane verweigert, handelt er nicht im Sinne des Kindeswohls. In diesem Fall kann das Familiengericht ihn zu rechtskonformen Verhalten verurteilen.
Und gerne nochmals: Du kennst Dich mit dem rumänischen Familienrecht aus???
Die Grosse, 2008 Der Mittlere, 2011 Die Kleine, 2015
@danci: du hast von der CH Seite geschrieben, daher mein Posting. Nichtsdestrotz gibt es einen gewaltigen Unterschied zwischen Wegzug und Besuch von schwerkranken Grosseltern. Item. Hoffe nur, dass die betroffene Familie endlich das Enkelkind mal in Arm halten darf, mit Krebs ist nicht zu scherzen, ich weiss wovon ich rede...(kannte beide Grossvätere nicht aufgrund zu früh Todes, ich wünsche keinem Kind, dass es die Möglichkeiten hätte, aber aufgrund Dummheiten verhindert wird. ) Ein Kind hat Kontaktrecht auf Besuch von den Grosseltern, sofern keine Gefährdung besteht, dies ist aber dann Sache des Menschenrechtshofs, falls in Rumänien dermassen unfaire Rechte herrschen würde.
Zuletzt geändert von badeentli84 am Mi 30. Nov 2016, 16:05, insgesamt 1-mal geändert.
Ich habe nun mind. 3 Mal geschrieben, dass das rumänische Recht gilt (und Dich auch schon einmal gefragt, ob Du Dich damit auskennst). Wenn nein, solltest Du keine Rechtsnormen zitieren oder ausführen. Ausreise ist Ausreise, kein Wegzug, aber das verlassen des Landes. Der Grund ist unerheblich.
Die Grosse, 2008 Der Mittlere, 2011 Die Kleine, 2015
Deiner Meinung nach soll diese Frau alles geschehen lassen mit sich selbst, das Kind hat eh kein Recht auf die Grosselternbesuche. :S Ich bin der Meinung, sie soll nicht aufgeben, und "kämpfen" fuer das Recht bis zum Menschenrechtshof, punkt.
Nein, meiner Meinung nach sollte sie sich einen rumänischen Anwalt suchen und das mit einer Fachperson klären, wie ich auch geschrieben habe.
Und meiner Meinung nach sollte man nicht rechtliche Ratschläge geben, wenn man sich nicht auskennt und zuerst lesen, bevor man jemandem anderen etwas in den Mund legt. Aber eins ist richtig: Es gibt kein "Recht auf Grosselternbesuche", erst recht kein Menschenrecht, mal davon abgesehen, dass ein Prozess vor dem EGMR erstens erst möglich ist, wenn die nationalen Instanzen aufgebraucht sind, was mich wieder zum rumänischen Anwalt bringt, und er zudem Jahre dauert, die man im vorliegenden Fall nicht hat. Von den Kosten ganz zu schweigen.
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Genau DAS meine ich ja, Grosselternbesuche, welche schwerkrank sind gelten nicht als Menschenrecht :S DAS soll und kann nicht sein, waere ein Gesetzesentwurf nötig. Mamma Mia!
Aha, und Gerichtshöfe sind neuerdings für die Rechtssetzung zuständig
Mal ganz ehrlich, badeentli: Weisst Du überhaupt, was Menschenrechte sind? Es geht da um übergeordnete Recht wie Menschenwürde, das Recht auf einen Namen, auf ein Diskriminierungsverbot, das Recht auf Familiengründung, die Meinungs-, Religions- und Pressefreiheit, Verbot von Folter, Recht auf medizinische Versorgung und Bildung und Schutz vor ungerechtfertigter Inhaftierung etc. Aber Grosselternbesuche? Das sind gegenüber richtigen Menschenrechtsverletzungen doch reine Luxusprobleme. Und wenn wir hier schon Menschenrechte ansprechen, dann wäre es am ehesten das Recht eines Kindes vor Entführung geschützt zu werden.
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@Danci: du kennst diese Mutter nicht, und ihr vorzuwerfen, sie würde das Kind in die Schweiz entführen finde ich schlicht und einfach eine perfide Unterstellung! Nur weil du irgendwelche Statistiken hast von nicht 1% der gesamten Bevölkerung , nein sorry, ein NoGo! Ich sehe in den Postings der TE keine Hinweise oder Tendenzen, dass diese Mutter zurück in die CH will.
@badeentli
du kannst es jetzt sein lassen. es nervt so ungeheuerlich wie ignorant du jegliche fundierte antwort von danci in den wind schlägst. ich gehe davon aus, dass sie sich hoffentlich auch nicht mehr bemühen wird, da wirklich vergebens und unnötig, hier noch was zu schreiben.
Ach Lunita, weisst du was, wenn man jemand einen Anwalt empfehlt, selbst Anwältin ist und klar der Meinung ist, dass das Kind eh nicht das Land verlassen darf, weil Kindesvater sich weigert aufgrund Befürchtung Kindesentführung, finde ich solche Empfehlung ehrlich gesagt sinnlos, und von der CH Seite etwas schreibt, was aber klare Indizien braucht, ansonsten ist es Schikane, Punkt!
Zurück zum Thema: hoffe, dass diese Mutter sich durchsetzen kann, ansonsten tut mir von Herzen leid. Alles Gute.
Badeentli es geht nicht darum der Mutter zu unterstellen das Kind entführen zu wollen sondern um die Erklärung warum es dem Vater möglich ist die Ausreise des Kindes zu verweigern!
Nicht mehr und nicht weniger!
Im übrigen ist dein Vorschlag das Kinder ihre Grosseltern sehen dürfen als Menschenrecht zu deklarieren, ziemlich lächerlich!
Der menschenrechtshof hat sicher besseres zu tun als darüber zu diskutieren!!
Im übrigen auch hier in der Schweiz kann ein Elternteil die Ausreise eines Kindes verhindern!
Wenn Gopf nomal der Vater das nicht will dann soll das die Frau auch akzeptieren und dann halt alleine reisen!
Punkt aus. Ich frag mich aber hier eh in was für einer Beziehung die Frau steckt wenn so ein Misstrauen herrscht!
Phase: Die Erklärung zeigt eindeutige Gesetzeslücke Rumäniens, um Kindesentführung vorzubeugen welche nicht mak 1% der Bevölkerung entspricht, solche Gesetze aufzusetzen, als ob alle "Ausländerinnen" Entfüherinnen wären, verletzt ganz klar Menschenwürde! Hör jetzt einfach mal damit auf so was in Schutz zu nehmen, wie verblendet ist unsere Gesellschaft tatsächlich?
PS: Misstrauen hat manchmal nicht mit der Beziehung selbst zu tun, sondern es gibt z.b. auch Schikane und Charakterschwäche. Peace
Wieso Gesetzeslücke?
Weil ein Elternteil dem anderen verbiete darf mit dem Kind auszureisen!?
Ist das eine Gesetzeslücke? NEIN!
Glaub mir sogar hier in der Schweiz und Überfälle auf der Welt gilt dieses gesetzt!
Ich zumindest kenne kein Land das so was nicht im gesetzt hat. Wenn du eines kennst dann bitte nur zu!
Weist du ich finde dieses gesetzt sehr sehr gut!
Und ein Menschenrecht oha.. also sorry wo lebst du denn!?
Wette du bist die erste die dann wettert warum man das fetzt abgeschafft weil dein Partner dank diesem dann mit deinem Kind in ein fremdes Land abhaut!
Nö ich bleib dabei! Es ist rechtens das ein Elternteil dem anderen die Ausreise verbieten kann!
Wer reisen will und das nicht kann soll halt alleine los ziehen. Punkt aus!
Badeentli
Sorry, aber wenn Dir meine Ausführungen zu hoch sind, dann hör auch auf sie zu zitieren und zu interpretieren. Im Gegensatz zu Dir kenne ich meine Grenzen und kann dazu stehen, dass rumänische Recht nicht zu kennen und darum gebe ich auch die Empfehlung ab, sich jemanden zu suchen, der sich auskennt und das ist ja ein rumänischer Anwalt. Es mag aus Deiner Sicht ein sinnloser Ratschlag zu sein, aber ich finde, dass es die Mutter weiterbringt, als dass ich ihr irgendwelche Rechtsinterpretationen vorlege, von denen ich nichts verstehe. Ich bilde mir jedoch ein, und aufgrund meiner Ausbildung von immerhin runder 8 Jahren plus weiteren 8 Berufserfahrung darf ich das auch, das Schweizer Recht sowie das internationale Recht, soweit es die Schweiz betrifft, zu kennen und diesbezüglich auch Antwort geben zu können. Wenn ich ein Recht verteidige resp. erkläre, weil ich Verständnis dafür habe, dass es das gibt, ist das kein Verdacht gegenüber jemanden persönlich.
Ich gehe auch davon aus, dass unter 1% der Schweizer Bevölkerung einen Mord begehen würde und trotzdem würde kaum jemand auf die Idee kommen, dass die Tatsache, dass Mord im Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt ist, ein Generalverdacht gegenüber der Schweizer Bevölkerung bedeutet oder eine Gesetzeslücke darstellt, das zweite wäre eh unlogisch, zumal eine Gesetzesbestimmung eben keine Lücke ist, da es ja bestimmt ist. Also, ich fühle mich nicht verdächtigt, nur weil dieser Artikel auch für mich gilt. Und ich finde es gut, gibt es diese Bestimmung, um Morde zu verhindern und falls sie doch passieren, die Täter zu bestrafen.
Für das Schweizer Recht verweise ich auf den Link. Es braucht weder Anhaltspunkte noch einen Verdacht und Schikane ist es erst recht nicht (aus rechtlicher Sicht, Du darfst natürlich Deine Meinung dazu haben). Es ist ein Recht, Eltern, die mit ihren Kindern alleine reisen, zu kontrollieren und so möglichen Entführungsfällen vorzubeugen.
Wenn im rumänischen Recht ein Ausreiseverbot ohne Zustimmung des anderen Elternteils gilt, dann gilt das für alle, nicht nur für Ausländerinnen. Damit wäre ein Diskriminierungsverbot vom Tisch. Was Menschenwürde damit zu tun hat, versteht hier drin wohl niemand ausser Du. Du darfst mir aber gerne erklären, was Du darunter verstehst, vielleicht kann ich dann nachvollziehen, was Du meinst.
Es ist einfach wieder einmal so ein Fall, wo angeblich eine Mutter und ein Vater sich nicht einig sind, Du dann anfängst, Dich völlig mit der Mutter zu überidentifizieren und Dir eine Story zusammenzureimen, in der immer sie die Gute und er der Böse ist, und die mit einer objektiven Betrachtung nichts zu tun hat, nimmst dann Schlagwörter auf, die Du irgendwo gehört hast auf, ohne ihre Bedeutung zu kennen, und kommst so zu einem wirren Schluss, der keinen Sinn macht. Ich habe Dir bereits empfohlen, Deine eigene Geschichte aufzuarbeiten und es nicht auf andere Fälle zu projezieren. Das tut Dir nicht gut und den Fragestellenden sowieso nicht.
Die Grosse, 2008 Der Mittlere, 2011 Die Kleine, 2015
@Danci was mich persönlich betrifft hat nichts mit dieser Frau zu tun, bevor du mich persönlich angreifen willst.
In der CH gilt jede falls andere Rechte. Es ist schlicht und einfach unmoeglich wie du das rumänische Recht verteidigst und CH Gesetze in den gleichen Topf wirfst.
Was tun, wenn sich der oder die Ex weigert?
Angenommen, Sie wollen mit den Kindern nach Südafrika fliegen, aber Ihr Exmann ist nicht bereit, die Zustimmung zur Reise zu unterschreiben. Wenn Sie die Obhut über die Kinder haben, benötigen Sie aus familienrechtlicher Sicht in aller Regel für die Reise keine Zustimmung des anderen ebenfalls sorgeberechtigten Elternteils.
Südafrika schreibt aber vor, dass beide Elternteile schriftlich zustimmen müssen. Wenn sich der eine Teil weigert, die Reisevollmacht zu unterschreiben, bleibt der Gang zur Kindesschutzbehörde. Die Behörde kann mit einer Kindesschutzverfügung einspringen, wenn sie das Wohl des Kindes als gefährdet erachtet, wenn es nicht mitreisen dürfte.
Ob das Wohl des Kindes gefährdet ist, beurteilt die Kindesschutzbehörde in jedem Einzelfall gesondert.
Ich verteidige das rumänische Recht nicht, ich KENNE ES NICHT. Was ich verteidige ist die Tatsache, dass es grundsätzlich Massnahmen gibt, die vor Kindesentführungen schützen. Wie sie ausgestaltet werden sollen, ist eine andere Frage.
Was das Schweizer Recht anbelangt: Wer von uns beiden ist denn Familienrechtler? "In aller Regel" heisst eben nicht, dass keine Zustimmung verlangt werden darf, sondern dass normalerweise nicht kontrolliert wird, was sich auch geschrieben habe. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehört seit dem 01.07.2014 zum Recht der elterlichen Sorge und eben nicht der Obhut. Im Übrigen ignorierst Du die Tatsache, dass es hier weder der Ex ist noch hat sie die Obhut...das meinte ich mit der Projektion.
Die KESB kann tatsächlich einspringen, wenn einer die Zustimmung verweigert (auch beim Umzug), da hast Du recht. Ist das in Rumänien vielleicht auch so? Gibt es auch ähnliche Behörden? Ich weiss es nicht. Du weisst es nicht. Die Fragestellerin weiss es nicht. Hmmmm....nun lautet die Gretchenfrage: Wer könnte wohl so etwas wissen?
Die Grosse, 2008 Der Mittlere, 2011 Die Kleine, 2015
Oh man Danci, ich habe nirgends geschrieben, dass ich mich rumäniens Recht auskenne, sondern mitgefühlt, und ihr Vorschläge gemacht, um sich durchzusetzen statt gleich die Hoffnungen abzublasen. Es geht weniger darum wirklich Europäischen Gerichtshof die Hölle heiss zu machen sondern Mut zu machen nicht gleich aufzugeben.
Na wenn du von MASSNAHMEN schreibst, dann ist das ok für mich, und diese Massnahme hoffentlich nicht fuer alle gilt sondern nur beim belegten Verdacht. evtl gibt es ja DOCH Hoffnung mit einem rumänischen Anwalt, solange sie nicht getrennt sind jedoch sehr wahrscheinlich unmöglich zu regeln? Item. Ich möchte mich verabschieden aus diesem Thread, da es mir zu persönlich wird, kenne einige tolle fröhliche und verantwortungsvolle Grosseltern, welche Enkelkinder nicht mehr sehen, weil die Mütter das Besuchsrecht verweigern...auch in den Medien liest man so was... Von beiden Seiten kann es bindungsintolerante Leute geben.
Hei badeentli/cheyenne/happyfamilylife oder wie auch immer, ich glaub es ist dann mal gut, in jedem thema gibts du kommentare ab, wo wenns hochkommt irgendwo aus wikipedia rauskopiert wurden und nur zu 90% offtopic oder komplett falsch sind, wenn du dich mit etwas nicht auskennst, lass doch das "huere gstürm"
Ich bin seit jahren meist nur stille mitleserin aber das wollte ich mal geschrieben haben, zum thema kann ich sonst leider nichts fundiertes beitragen, sorry