Dein Nachbar stört wenigstens nur eure Hecke. Wir haben seit 5 Jahren eine Nachbarin die sich 'nur' an unserer Anwesenheit stört wir haben schon einen ganzen Stapel mit Seitenlangen üblen Briefen im Keller.
Aber egal...nicht persönlich nehmen und sich nicht provozieren lassen. Lass ihn doch schneiden und rüberwischen wenn es ihm langweilig ist. Ein Streit lohnt sich mit solchen Zeitgenossen nämlich nie. Das ist nur Verschwendung von Energie.
An unser Grundstück grenzt übrigens auch ein Waldstreifen welcher dem Nachbarn gehört. Jeden Herbst fallen da tonnenweise Blätter auf die angrenzenden Grundstücke. Alle wischen die Blätter auf dem eigenen Grundstück selber weg. Aber es wäre eine coole Idee, den Besitzer des Waldstreifens dazu zu verdonnern all das zu machen
@Chürbis: habe ja vor ein paar Posts geschrieben, dass wir nochmals mit ihm reden werden. Nein, Arm bin ich wegen sowas bestimmt nicht und Mitleid brauche ich auch keines.
Mir war lediglich wichtig zu wissen, wie es sich mit den Blättern verhält aber das wurde mir beantwortet.
Niemals habe ich vor, wegen sowas die Schlichtungsbehörde einzuschalten, für das ist mir meine Zeit zu schade. Ich kann aber jeden verstehen, der nach jahrelangem Streit einfach keinen anderen Ausweg mehr sieht. Und wie man ihr lesen kann, sind leider ganz viele Leute betroffen und das finde ich sehr schade, dass gewisse Leute keine sinnvolleren Hobbys haben
Ich meinte ja auch nicht, dass wegen der Hecke gleich zur Schlichtungsbehörde gegangen werden soll.
Bei uns ging das Ganze über 10 Jahre (es waren aber auch noch andere Probleme mit ihm im Zusammenhang mit dem Miteigentum an der Strasse.... unbezahlte Rechnungen, Schneeräumung von seinem Grundstück auf die Strasse, Brombeerhecke usw.). Den ausschlaggebenden Punkt gab schlussendlich die Sicherheit und ein neuer Vorstand, der die Altlasten der Vorgänger aufarbeiten wollte. Der alte Vorstand war so verfeindet mit dem Nachbarn, das die ihn noch nicht mal mehr grüssten. Die drehten sogar die Köpfe weg.... (und das von gestandenen Männern) und haben allen neuen Einwohnern der Strasse schlechtes über den Nachbarn erzählt.
Wir sahen es auch etwas als Schlussstrich. Denn seit der Verhandlung hat sich alles gebessert und er kommt sogar wieder an die Strassensitzungen. Manchmal nützt das auch um wieder aufeinander zuzugehen. Am Schluss der Verhandlung hatten wir ein tolles Gespräch miteinander und inzwischen winkt er sogar, wenn man bei ihm vorbeigeht.
Chäferli2 hat geschrieben:Meine Nachbarin hat mich angerufen und gebeten mein Gartenbeet zu jääten! [-][-] das Unkraut könnte sonst zu ihr absaamen! [-] einfach ja sagen und nicken! [-]
Völlig gerechtfertigt! Wenn man ganz genau durchs Fenster linst (evt. Fernrohr zu Hilfe nehmen), erkennt man auch, dass Du wieder mal staubsaugen könntest
Hier ein rechtlicher Auszug für den Kanton AG: http://www.hev-aargau.ch/fileadmin/user ... rrecht.pdf
Euer Nachbar darf eure Hecke nicht einfach auf seiner Seite schneiden. Er muss euch zuerst eine Frist zur Beseitigung setzen. Erst wenn diese verstrichen ist, darf er zur Selbstjustiz schreiten. Weiters darf er das Laub von seiner Seite nicht auf eure werfen. Wenn der Nachbar nach dem Schnitt der Hecke wiederum an der Hecke herumschneidet, müsst ihr ihn daraufhinweisen, dass er regresspflichtig ist. Sollte die Hecke Schaden nehmen, muss er sie ersetzten. Deshalb Bilder machen, dokumentieren und Nachbar darauf aufmerksam machen.
Solche Nachbarn kann man meist nicht mit rationalen Argumenten überzeugen, da hilft nur die Rechtskeule mit finanziellen Androhungen. Eine gute Nachbarschaft ist dann sowieso nicht mehr möglich.
Gespräch gab es aber nicht wirklich klärend anscheinend haben sie kein Problem mit unserer Hecke. Warum sie diese geschnitten haben und zu uns rüber geworfen haben, konnten sie auch nicht sagen. Egal, wir werden weiterhin grüssen und schauen was passiert. Der nächste Herbst kommt bestimmt.
@Herbstlaub: Immerhin... Notfalls würde ich einen Maschendrahtzaun errichten. Dieser mangelnde Respekt vor der Grenze finde unmöglich.
Ich würde mal prüfen, ob die Hecke überhaupt dort stehen darf. In den meisten Kantonen findest Du das unter: EG zum ZGB
(Einführungsgesetz zum ZGB). Also: "EG zum ZGB" und "Kantonsname" googln...
(Kanton Thurgau: Vermutlich im: Gesetz über Flur und Garten).