Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung trotz Arbeitsunfähigkeit
Moderator: conny85
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Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung trotz Arbeitsunfähigkeit
Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen...
Ich bin seit nun fast 1 Jahr Arbeitsunfähig und in dieser Zeit bin ich schwanger geworden. Nun rückt der ET näher.
Ich bekomme Geld von der Taggeldversicherung... Habe ich trotzdem Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung? Die Versicherung von meinem Arbeitgeber sagt das ich 9Monate AHV gezahlt haben muss um Anspruch zu haben,was ich ja durch das Taggeld momentan nicht zahle.
Mehr Info hab ich nicht bekommen,da die jenige schon Feierabend hatte.
Familienzulagen erhalte ich schon lange nicht mehr für meine 3 Kinder.
Ich weiss auch das ich nach dem Mutterschaftsurlaub gekündigt werde...Und da ich hoffe das ich bis dahin wieder Arbeitsfähig bin,kann ich dann zum RAV?
Besten Dank schon mal
Ich bin seit nun fast 1 Jahr Arbeitsunfähig und in dieser Zeit bin ich schwanger geworden. Nun rückt der ET näher.
Ich bekomme Geld von der Taggeldversicherung... Habe ich trotzdem Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung? Die Versicherung von meinem Arbeitgeber sagt das ich 9Monate AHV gezahlt haben muss um Anspruch zu haben,was ich ja durch das Taggeld momentan nicht zahle.
Mehr Info hab ich nicht bekommen,da die jenige schon Feierabend hatte.
Familienzulagen erhalte ich schon lange nicht mehr für meine 3 Kinder.
Ich weiss auch das ich nach dem Mutterschaftsurlaub gekündigt werde...Und da ich hoffe das ich bis dahin wieder Arbeitsfähig bin,kann ich dann zum RAV?
Besten Dank schon mal
Zuletzt geändert von BlackCat0401 am Di 23. Aug 2016, 17:20, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung trotz Arbeitsunfähigkeit
Am besten erkundigst du dich direkt über die AHV/IV stelle in deinem Kanton. Die können Dir auskunft geben.
Thema RAV kannst Du dich im Mutterschaftsurlaub schon anmelden auf Ende Mutterschaft. Wichtig wäre, dass du während deinem Mutterschaftsurlaub dann schon bewirbst und um eine Stelle per Ende Mutterschaft bemühst.
Thema RAV kannst Du dich im Mutterschaftsurlaub schon anmelden auf Ende Mutterschaft. Wichtig wäre, dass du während deinem Mutterschaftsurlaub dann schon bewirbst und um eine Stelle per Ende Mutterschaft bemühst.
Re: Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung trotz Arbeitsunfähigkeit
https://www.ahv-iv.ch/p/6.02.d hier findest du nützliche Hinweise. Also ja du hast Anspruch. Zum RAV kannst du jederzeit, bei der Arbeitslosenkasse zählen die letzten 24 Monate.
Re: Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung trotz Arbeitsunfähigkeit
Ja
hast anspruch. Hatte das auch und hab normal die 14 wochen bekommen. Und ja du kannst zum RAV sobald du arbeitsfähig bist, jedoch empfehle ich dir jetzt schon "bewerbungsadressen" zu sammeln, laut rav musst du 4 wochen nach der Geburt wieder kit Bewerben anfangen.

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Re: Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung trotz Arbeitsunfähigkeit
Vielen Dank für eure Antworten
Ist das mit der Mutterschaftsentschädigung Gesetz? Also diese Versicherung kann jetzt nicht sagen...nö du bekommst das nicht weil...?
Sorry für die blöde Frage, aber bin echt unsicher.
Das mit dem RAV ist auch gut zu wissen,aber bevor ich mich neu bewerbe muss ich erst schauen wie es mir geht und mein jetziger AG muss mich auch erst kündigen...hoffe ja immernoch das ich wieder zurück darf.
Ist das mit der Mutterschaftsentschädigung Gesetz? Also diese Versicherung kann jetzt nicht sagen...nö du bekommst das nicht weil...?
Sorry für die blöde Frage, aber bin echt unsicher.
Das mit dem RAV ist auch gut zu wissen,aber bevor ich mich neu bewerbe muss ich erst schauen wie es mir geht und mein jetziger AG muss mich auch erst kündigen...hoffe ja immernoch das ich wieder zurück darf.
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Re: Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung trotz Arbeitsunfähigkeit
Du kannst doch direkt dort anrufen und es dir schriftlich bestätigen lassen 
Bei den Kinderzulagen, verdient dein Geld Geld?
Dann kann er die doch beantragen.

Bei den Kinderzulagen, verdient dein Geld Geld?
Dann kann er die doch beantragen.
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Re: Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung trotz Arbeitsunfähigkeit
Der Vater kann doch die Kinderzulagen anfordern, auch rückwirkend.
Stolzes Mami vo zwei liebe Luusbuebe 

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Re: Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung trotz Arbeitsunfähigkeit
Mein GG ist nicht der leibliche Vater und wir sind nicht verheiratet, also kann er die nicht beantragen. Exmann wohnt nicht in der CH.
- aylene73
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Re: Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung trotz Arbeitsunfähigkeit
Familienzulagen hast du zugute, egal ob berufstätig oder nicht. Wenn du nicht erwerbstätig bist kannst du diese direkt bei der kantonalen Familienausgleichskasse beantragen, bis 5 Jahre rückwirkend. Ruf doch bei der AHV an, die können dir sicher Auskunft geben.
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Re: Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung trotz Arbeitsunfähigkeit
Aylene soweit ich informiert bin bekommt man sie bei krankschreibung nicht ausbezahlt.
Etwas das halt viele nicht wissen.
Daher fragte ich auch in ihr gg das könnte.
Offenbar nicht da der Vater des Kindes im Ausland lebt.
Etwas das halt viele nicht wissen.
Daher fragte ich auch in ihr gg das könnte.
Offenbar nicht da der Vater des Kindes im Ausland lebt.
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Re: Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung trotz Arbeitsunfähigkeit
Ja,genau so ist es...Bei Arbeitsunfähigkeit bekommt man noch den Monat der Krankschreibung plus 3 Monate und dann ist fertig...Und da ich das nicht wusste habe ich auch noch eine fette Nachzahlung...