Aktuell auf der swissmom-Startseite: Familienzulagen

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Brigitte
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Aktuell auf der swissmom-Startseite: Familienzulagen

Beitrag von Brigitte »

Familienzulagen

Als Familienzulagen gelten Kinder-, Ausbildungs- und Geburtszulagen. Wer hat Anspruch darauf und für wie lange? Welcher Elternteil sollte sie beantragen? Und wie ist es bei unverheirateten Eltern, Adoptivkindern und Patchworkfamilien aller Art?

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Habt Ihr spezielle Erfahrungen und Tipps mit Familienzulagen, die Ihr teilen möchtet? Bitte gerne hier...

Lunida
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Registriert: Mo 14. Okt 2013, 20:10
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Re: Aktuell auf der swissmom-Startseite: Familienzulagen

Beitrag von Lunida »

Achtung - diese Info stimmt nicht ganz :!:

Es ist nicht so, dass nur bei getrennten/geschiedenen Eltern entscheidend ist, wer das Sorgerecht hat - das ist auch entscheidend, bei Eltern die (im Konkubinat) zusammen leben.

Genauer gesagt: Der Anspruch wird gemäss der Anspruchskonkurrenz geprüft. Das sind 5 Punkte, die zwingend der Reihe nach beantwortet werden müssen (Rangordnung):

1. Erwerbstätige Person
2. Person, welche die elterliche Sorge innehat
3. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Mit wem lebt das Kind (überwiegend) zusammen?
4. Person, die im Wohnsitzkanton arbeitet
5. Höhe des Einkommens

Beispiele:

Herr und Frau G. leben im Kt ZH im Konkubinat mit dem Kind zusammen. Gemeinsame elterliche Sorge. Herr G arbeitet 100% im Kt AG, Frau G arbeitet 40% im Kt ZH.

:arrow:
1. Beide sind erwerbstätig --> also weiter zu Punkt 2
2. Gemeinsame elterliche Sorge --> also weiter zu Punkt 3
3. Kind lebt bei beiden --> weiter zu Punkt 4
4. Herr G arbeitet nicht im Wohnkanton, Frau G. aber schon --> also ist Frau G diejenige, welche die Kinderzulage beziehen muss (allenfalls stellt sich hier höchstens noch die Frage nach der Differenzzulage, wenn Herr G in einem Kanton arbeiten würde, der mehr bezahlt, als im Wohnkanton - ist hier aber nicht der Fall :wink: ).

Herr und Frau B sind beide erwerbstätig. Haben gemeinsames Sorgerecht, sind aber getrennt und das Kind lebt bei der Mutter
:arrow: Frau B muss die Kinderzulage beziehen, da es sich hier bei Punkt 3 entscheidet

Herr und Frau Z sind beide berufstätig. Herr Z arbeitet 100%, Frau Z arbeitet 20%. Sie sind verheiratet, haben gemeinsames Sorgerecht, leben zusammen. Beide leben und arbeiten im Kt ZH
:arrow: Hier muss Herr Z die Kinderzulage beantragen, da es sich erst bei Punkt 5 entscheidet (und Herr Z aufgrund seines 100%-Pensums wohl den höheren Lohn hat als seine Frau mit 20% :wink: ).

Wie gesagt: Man muss bei der Prüfung einfach diese 5 Punkte - der Reihe nach :!: - abhaken - dann ist die Anspruchsberechtigung sehr schnell geklärt :wink: .

Infos dazu findet man z.B. auch hier:

https://www.ahv-iv.ch/p/6.08.d

Wichtig auch: Bei Trennung muss die Kinderzulage meistens neu geregelt werden - und leider sind nicht alle Personalabteilungen so kompetent, dass sie das selber checken und auf einem zukommen :wink: . Das heisst:

Herr und Frau K sind beide verheiratet, haben gemeinsames Sorgerecht, waren beide erwerbstätig, beide im Wohnkanton arbeitstätig und Herr K hatte das höhere Einkommen. Also hat er - richtigerweise - die Kinderzulage bezogen. Nun trennen sie sich. Am Sorgerecht ändert sich nichts, aber Herr K zieht aus und die Kinder leben nun überwiegend bei der Mutter --> also muss neu die Mutter die Kinderzulage beziehen!

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