Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

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lealaerche
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Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von lealaerche »

Hi zusammen

Ich bin in der 14. SSW & in einer festen Beziehung, allerdings unverheiratet. Mein nicht-GG möchte mich wegen der Heiratsstrafe nicht ehelichen.

Für mich okay, aber ich frage mich dennoch wie im mich am Besten rechtlich absichere, falls die Beziehung in die Brüche gehen sollte.

Natürlich hoffe ich das nicht, aber ich möchte doch vorsorgen. Schliesslich werde ich auf Karriere verzichten & nur noch Teilzeit arbeiten gehen, um mich um unser Baby zu kümmern.

Kennt jemand einen guten Anwalt in Zürich, mit dem ich/wir einen Konkubinatsvertrag abschliessen können, der mich auch bei einer Trennung absichert?

Habt ihr eine solche Vereinbarung? Was sollte darin stehen?

Vielen Dank für Euer Feedback und LG
LeaLärche

conny85
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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von conny85 »

Das mit der Heiratsstrafe gilt nur ab zu einem gewissen Einkommen und mit Kind wären die Steuern für verheiratet günstiger. Nur so nebenbei.... Zu deiner frage ihr könnt einen Unterhaltsvertrag über das Jugendamt/KESB machen lassen

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Mira
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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von Mira »

Bist du sicher, dass euch die Heiratsstrafe betreffen würde? Es gibt im Kanton Zürich nur wenige Einkommenskonstellationen, die davon betroffen sind, bei allen anderen Konstellationen zahlt ihr weniger oder gleich viel. Habt ihr's ausgerechnet? zB anhand des Steuerrechners auf dem Internet.
Zu den Verträgen: ev. könnte das die Vorsorge/Rechtsabteilung eurer Bank? Wir haben unseren Ehevertrag von unserer Bank aufsetzen lassen und sind damit zum Notar.


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Zwirbeline
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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von Zwirbeline »

Wir sind auch nicht verheiratet und kriegen unser 2. Kind. Wichtig: unbedingt VOR der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung machen auf dem Zivilstandsamt. Da könnt ihr gleich das gemeinsame Sorgerecht eintragen lasssen und neu kann man da direkt angeben, wem die "erziehungsgutschriften" zustehen sollen ( absicherung wegen fehlenden ahv- und PK-Beiträgen). Den Unterhaltsvertrag macht man bei uns (gemeinde im kt Zürich) auf dem Amt für Jugend und Berufsberatung ajb. Werden wir noch machen. Und zusätzlich kann man einen Konkubinatsvertrag abschliessen. Da ev den Beobachter fragen, die haben da gute Beratung...

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lealaerche
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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von lealaerche »

Super! Vielen Dank für die Tipps! Weitere sind gerne willkommen!

Frohe Ostern wünsche ich!
LG
LeaLaerche

Jamiro

Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von Jamiro »

Ganz ehrlich? Du hast keine Chance, im Konkubinat bei einer Trennung oder beim Tod Deines Partners finanziell gleich gut dazustehen wie ein verheiratetes Paar.

Trennung:
- kein Anrecht auf einen Teil seines PK-Guthabens
- keine Frauenalimente

Tod:
- keine Witwenrente der AHV (Witwenrente der PK kann vertraglich vereinbart werden)
- Erbschaftssteuern je nach Kanton nicht unerheblich (falls ein Testament Dich begünstigt)

Wenn Du also nach der Geburt nicht arbeitst, müsste Dein Partner Dir theoretisch einen Lohn zahlen und Deine Vorsorgelücken mit einer 3. Säule schliessen, damit Du wenigstens im Fall einer Trennung etwas besser dastehst.

Ich staune immer wieder, wie man Kinder zusammen haben kann und es dem Mann (in eurem Fall jetzt) aber nicht mal wichtig genug ist, Dich/euch bestmöglichst abzusichern, falls das eintritt, was man sich keinesfalls wünschen würde.

Lg Jamiro

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Frozen_Yoghurt
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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von Frozen_Yoghurt »

Jamiro hat geschrieben:Ganz ehrlich? Du hast keine Chance, im Konkubinat bei einer Trennung oder beim Tod Deines Partners finanziell gleich gut dazustehen wie ein verheiratetes Paar.
Diese Aussage ist nicht richtig. Sie stimmt nur, wenn man sich nicht aktiv darum kümmert. Trifft man die nötigen Vorkehrungen, kann man auch im Konkubinat genau gleich gut abgesichert sein wie in einer Ehe. Aber klar, wenn man nichts macht, dann ist man viel schlechter dran.

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Mira
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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von Mira »

Frozen_Yoghurt hat geschrieben:
Jamiro hat geschrieben:Ganz ehrlich? Du hast keine Chance, im Konkubinat bei einer Trennung oder beim Tod Deines Partners finanziell gleich gut dazustehen wie ein verheiratetes Paar.
Diese Aussage ist nicht richtig. Sie stimmt nur, wenn man sich nicht aktiv darum kümmert. Trifft man die nötigen Vorkehrungen, kann man auch im Konkubinat genau gleich gut abgesichert sein wie in einer Ehe. Aber klar, wenn man nichts macht, dann ist man viel schlechter dran.
Doch, jamiro hat Recht. Es gibt einfach Dinge, wo man sich auch mit dem Konkubinatsvertrag nicht gleich gut stellen kann. ZB Hohe Steuern aufs Erbe, da frau dann quasi Drittperson und nicht Ehegatte ist und die AHV im Alter. Die Beispiele hat ja schon jamiro genannt.
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Frozen_Yoghurt
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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von Frozen_Yoghurt »

Mira hat geschrieben: Doch, jamiro hat Recht. Es gibt einfach Dinge, wo man sich auch mit dem Konkubinatsvertrag nicht gleich gut stellen kann. ZB Hohe Steuern aufs Erbe, da frau dann quasi Drittperson und nicht Ehegatte ist und die AHV im Alter. Die Beispiele hat ja schon jamiro genannt.
Das einzige Beispiel ist das mit dem Erben. Die anderen Beispiele kann ich nicht gelten lassen, den da kann man sich anderweitig absichern, bsp. durch Versicherungen.

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Cary2000
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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von Cary2000 »

Bezüglich Erbe und AHV lässt sich nicht viel machen, dass ist richtig. Die übrigen Punkte kann man regeln.
Wie erwähnt: Eine Vertrag kann man über das KESB machen, dort könnte man sich auch beraten lassen. Ein Anwalt wäre mir für so was zu teuer.
Bezüglich Erbe könnte man natürlich auch optimieren: Wir haben beispielsweise bei der Bank zwar immer noch eigene Konten, so dass immer noch klar ist, wem was gehört, die Konten lauten aber offiziell auf beide Namen und beide sind zeichnungsberechtigt. So steht im Todesfall keiner mit abgesägten Hosenbeinen da.

Wir gehören übrigens auch noch zu denen, die verheiratet drauflegen würden bei den Steuern, gerade mit Kind. So selten ist das nicht.

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Mira
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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von Mira »

Frozen_Yoghurt hat geschrieben:
Mira hat geschrieben: Doch, jamiro hat Recht. Es gibt einfach Dinge, wo man sich auch mit dem Konkubinatsvertrag nicht gleich gut stellen kann. ZB Hohe Steuern aufs Erbe, da frau dann quasi Drittperson und nicht Ehegatte ist und die AHV im Alter. Die Beispiele hat ja schon jamiro genannt.
Das einzige Beispiel ist das mit dem Erben. Die anderen Beispiele kann ich nicht gelten lassen, den da kann man sich anderweitig absichern, bsp. durch Versicherungen.
Die Versicherungen kosten aber, obwohl ja trotzdem AHV bezahlt werden muss. Ich sehe das vertragliche Gleichstellen echt nicht. Und es kostet ja noch einen Haufen Zeit, wenn man es anständig regeln will. Warum latscht man dann nicht einfach aufs Zivilstandsamt, unterzeichnet den Vertrag "Ehe", zahlt dafür 200.- und gut ist?
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Mira
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Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von Mira »

Cary2000 hat geschrieben:Wir gehören übrigens auch noch zu denen, die verheiratet drauflegen würden bei den Steuern, gerade mit Kind. So selten ist das nicht.
Wir gehören auch zu denen (dazu gehören meines Wissens aber im Kt ZH nur ca 5%) und es handelt sich um einen stattlichen Mehrbetrag. Für mich überwiegen aber trotzdem die Vorteile bei der Absicherung. Wir haben Errungenschaftsbeteiligung und zusätzlich einen Ehevertrag. Der sagt u.a., dass im Todesfall der gesamte Vorschlag der Errungenschaft an den überlebenden geht. Es fällt also fast gar nichts mehr in die Erbmasse, sondern direkt an den anderen. Und auf das bizzi, was dann noch Erbe ist, zahlt man als Ehegatte kaum was. Das kannst du drehen und wenden, wie du willst, solches Zeugs geht im Konkubinat nicht.
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Jamiro

Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von Jamiro »

Cary2000 hat geschrieben:Wir haben beispielsweise bei der Bank zwar immer noch eigene Konten, so dass immer noch klar ist, wem was gehört, die Konten lauten aber offiziell auf beide Namen und beide sind zeichnungsberechtigt.
Diese Aussage ist ein Widerspruch: Entweder ihr habt eigene Konten (ltd. auf X. Muster) oder die Konten lauten offiziell auf beide Namen (X. und/oder Y. Muster). Im ersteren Fall werden die Konten im Todesfall des Kontoinhabers gesperrt und fallen in die Erbmasse. Im zweiteren Fall ist eben nicht mehr klar, wem das Geld gehört- es gehört nämlich beiden- und die Konten werden je nach Bank trotzdem gesperrt, damit das Geld liegenbleibt, bis das Erbe geteilt ist.
Eine Unterschriftenberechtigung nützt im Todesfall auch nichts.

@Yoghurt: Eine Absicherung per Versicherung ist sicher eine Möglichkeit. Allerdings stehen die Prämien wohl in keinem Verhältnis zum Ertrag.
Die AHV-Witwenrente beträgt übrigens derzeit 940.-- bis 1880.-- monatlich. Das finde ich doch ein ganz schöner Batzen, auf den ich im Falle des Todes meines Mannes als niederprozentig arbeitende Witwe mit zwei kleinen Kindern nicht verzichten könnte!

sonrie
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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von sonrie »

Wenn man die Ehe mal nicht romantisch, sondern als Vertrag ansieht würde ich an deiner Stelle mal diese Kosten (die notabene nur du trägst im vergleich zur Steuerbelastung, welche euch beide betrifft)
lealaerche hat geschrieben: Schliesslich werde ich auf Karriere verzichten & nur noch Teilzeit arbeiten gehen, um mich um unser Baby zu kümmern.

mit dem hier
lealaerche hat geschrieben: Mein nicht-GG möchte mich wegen der Heiratsstrafe nicht ehelichen.
gegenrechnen.

Also vereinfacht gesagt: wieviel zahlst du drauf was AHV etc. angeht und wie hoch wäre die Heiratsstrafe wirklich? Oder anders gesagt: wieviel von den ersparten Steuern müsste dein mann dir bezahlen, damit deine Ausfälle nicht so hoch sind.

Hast du schon mal ausgerechnet wieviel ihr bezahlen würdet wenn du TZ arbeitest? Uns betrifft die Heiratsstrafe auch, aber ehrlich gesagt ist die Absicherung mit 3 kleinen Kindern und Eigenheim die Absicherung nicht unwichtig (mal abgesehen davon, dass ich nicht auf 50% runtergeschraubt hätte wenn ich nicht verheiratet gewesen wäre…).
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")

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Cary2000
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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von Cary2000 »

Jamiro hat geschrieben:
Cary2000 hat geschrieben:Wir haben beispielsweise bei der Bank zwar immer noch eigene Konten, so dass immer noch klar ist, wem was gehört, die Konten lauten aber offiziell auf beide Namen und beide sind zeichnungsberechtigt.
Diese Aussage ist ein Widerspruch: Entweder ihr habt eigene Konten (ltd. auf X. Muster) oder die Konten lauten offiziell auf beide Namen (X. und/oder Y. Muster). Im ersteren Fall werden die Konten im Todesfall des Kontoinhabers gesperrt und fallen in die Erbmasse. Im zweiteren Fall ist eben nicht mehr klar, wem das Geld gehört- es gehört nämlich beiden- und die Konten werden je nach Bank trotzdem gesperrt, damit das Geld liegenbleibt, bis das Erbe geteilt ist.
Eine Unterschriftenberechtigung nützt im Todesfall auch nichts.
@Jamiro
Ich hab mich wohl missverständlich ausgedrückt, aber deine Angaben stimmen auch nicht ganz. Eine Unterschriftenberechtigung gilt bei den meisten Banken über den Tod hinaus, solange niemand einen Einspruch macht. Als gemeinsame Kontoinhaber gehört, was die Bank betrifft, das Geld uns beiden. Das ist ein deutlicher Vorteil, insbesondere wenn einer mehr verdient als der andere Partner und man als Konkubinatspartner nicht automatisch erbt.
Wie du richtig gesagt hast, werden die Konten, welche (teilweise) auf einen Verstorbenen lauten, meistens gesperrt, bis die Erbaufteilung geklärt ist. Dies hat aber nichts damit zu tun, ob man verheiratet ist oder nicht.

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Cary2000
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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von Cary2000 »

@sonrie
Die Überlegung verstehe ich nicht ganz, oder ich steh auf dem Schlauch:
Die Einbussen in der AHV und der Karriere hat man doch immer, wenn man sein Arbeitspensum reduziert, egal ob verheiratet oder unverheiratet. Im Gegenzug muss man als Verheiratete, falls beide Partner mit ausreichendem Pensum arbeiten, ja noch Einbussen in Kauf nehmen wegen der Plafonierung der Altersrente bei Ehepaaren.

Egal ob verheiratet oder nicht: Als Paar bzw. Familie bestreitet man gemeinsam den Lebensunterhalt und spart gemeinsam für die Altersrente. Der grosse Unterschied: beim Konkubinat ist in keinem Gesetz geregelt, wie Vermögen und Einkommen bei einer Trennung aufgeteilt werden. Dies hat man selbst vertraglich zu regeln. Zudem steht das Konkubinat der Ehe wie erwähnt in 2 wesentlichen Punkten nach, die man vertraglich nicht ändern kann: die AHV-Witwenrente gibt's für den Konkubinatspartner nicht, allerdings erhalten gemeinsame Kinder eine Halbwaisenrente. Plus: Konkubinatspartner sind keine Pflichterben und können also auch mit Testament höchstens das Erbe abzüglich Pflichtteil erben (mit Testament). Ausser die Pflichterben unterzeichnen eine Verzichtserklärung. Zudem bezahlen sie Erbschaftssteuern. Bei uns im AG allerdings immerhin in der günstigsten Steuerklasse und somit weniger als Geschwister. Den Rest kann man vertraglich festhalten oder entsprechende Altersvorsorgekonten einrichten (mein Partner macht z.B. Einzahlungen auf mein 3. Säule Konto).

Für uns stellte sich die Frage: sollen wir heiraten, damit wir finanziell besser dastehen, falls wir uns trennen oder einer stirbt. Oder bleiben wir unverheiratet, damit wir finanziell besser dastehen, falls wir zusammenbleiben und lange miteinander leben.

@lealaerche
Ich würde vertraglich folgendes regeln:
- Wie bestreitet ihr den gemeinsamen Lebensunterhalt. Das individuelle Sparen für s'Alter sollte hier mitberücksichtigt werden.
- Wie bestreitet ihr den Unterhalt im Falle einer Trennung.
- Wie teilt ihr euer Vermögen auf im Falle einer Trennung. Allenfalls lohnt sich ein Inventar, damit man nachher nicht streiten muss, wem was gehört.
- Medizinische Vollmachten: Wer soll entscheiden, falls einer nicht mehr urteilsfähig ist. Rechtlich gesehen hätte der Konkubinatspartner ja nicht mal ein Informationsrecht. Man kann auch auf eine bestehende Patientenverfügung verweisen, was ich ohnehin eine gute Sache finde. Ich hab damals eine gemacht, falls bei der Geburt was schief gehen würde. Im Krankenhaus hatte allerdings nie jemand nach meiner Verfügung gefragt. Oder nach einem Trauschein.
- Testament. Wenn der Partner was erben soll, unbedingt ein Testament machen, sonst geht er leer aus.
- Bei der 3. Säule und der PK den Partner im Todesfall als Bevollmächtigten angeben. Wenn man gemeinsame Kinder hat, geht es meistens auch so, aber es ist bedeutend einfacher, wenn man das zu Lebzeiten selbst erledigt.

Falls ihr euch uneinig seid, könnt ihr euch bei der zuständigen Stelle der Gemeinde beraten lassen. Viele Infos findest du auch auf http://www.konkubinat.ch.

sonrie
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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von sonrie »

Cary2000 hat geschrieben:@sonrie
Die Überlegung verstehe ich nicht ganz, oder ich steh auf dem Schlauch:
Die Einbussen in der AHV und der Karriere hat man doch immer, wenn man sein Arbeitspensum reduziert, egal ob verheiratet oder unverheiratet.
ja stimmt, ich hab mich blöd ausgedrückt, ich meinte dass ich in Scheidungsfall Anrechte auf einen Teil der AHV meines Mannes habe sowie die AHV Witwenrente für den fall der fälle.

Eigentlich meinte ich dasselbe wie du hier schreibst:
Cary2000 hat geschrieben: Für uns stellte sich die Frage: sollen wir heiraten, damit wir finanziell besser dastehen, falls wir uns trennen oder einer stirbt. Oder bleiben wir unverheiratet, damit wir finanziell besser dastehen, falls wir zusammenbleiben und lange miteinander leben.
Hier zu muss dann aber erst mal gerechnet werden: wie hoch ist/wäre die Heiratsstrafe und wie hoch sind die Kosten im Konkubinatsfall für Versicherungen etc. plus die Kosten für eine separate Altersvorsorge (wie du ja auch geschrieben hast, dass dein Partner zb auf dein 3a Konto einbezahlt)

Das alles macht natürlich nur sinn, wenn man jegliche anderen (emotionalen, persönlichen ) Gründe pro oder kontra heiraten nicht beachtet. ;-)
Zuletzt geändert von sonrie am Mi 30. Mär 2016, 08:26, insgesamt 1-mal geändert.
"Wenn Aufregung helfen würde, Probleme zu lösen, würde ich mich aufregen." (Angela Merkel in "Die Getriebenen")

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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von Frozen_Yoghurt »

Mira hat geschrieben: Die Versicherungen kosten aber, obwohl ja trotzdem AHV bezahlt werden muss. Ich sehe das vertragliche Gleichstellen echt nicht. Und es kostet ja noch einen Haufen Zeit, wenn man es anständig regeln will. Warum latscht man dann nicht einfach aufs Zivilstandsamt, unterzeichnet den Vertrag "Ehe", zahlt dafür 200.- und gut ist?
Nun ja, du musst natürlich rechnen. Einerseits die Kosten des Verheiratetseins (evtl mehr Steuern, garantiert weniger AHV im Alter - kann über 1000.- im Monat ausmachen) und sie den Kosten der Absicherung der selben Summen durch Verträge (Invalidität, Todesfall etc.) gegenüberstellen. AHV spielt bei uns keine Rolle, denn wir arbeiten beide, egal ob verheiratet oder nicht.

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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von Frozen_Yoghurt »

Mira hat geschrieben: Die Versicherungen kosten aber, obwohl ja trotzdem AHV bezahlt werden muss. Ich sehe das vertragliche Gleichstellen echt nicht. Und es kostet ja noch einen Haufen Zeit, wenn man es anständig regeln will.
Nun ja, du kannst es ja nicht sehen, bis du es ausgerechnet hast. Einerseits musst du die Kosten des Verheiratetseins ausrechnen (evtl mehr Steuern, garantiert weniger AHV im Alter - kann über 1000.- im Monat ausmachen) und sie den Kosten der Absicherung der selben Summen durch Verträge (Invalidität, Todesfall etc.) gegenüberstellen. AHV spielt bei uns keine Rolle, denn wir arbeiten beide, egal ob verheiratet oder nicht.
Mira hat geschrieben:Warum latscht man dann nicht einfach aufs Zivilstandsamt, unterzeichnet den Vertrag "Ehe", zahlt dafür 200.- und gut ist?
Das kann diverseste Gründe haben.

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Re: Unverheiratet & schwanger - rechtlich absichern?

Beitrag von SA_MA »

Hallo lealaerche

Wir Heiraten im Juni und werden anschliessen die Familienplanung angehen. Mein Freund wollte auch nicht unbedingt Heiraten, ich jedoch wollte vor den Kindern heiraten. Der Grund ist, ich möchte nicht wegen den Kindern heiraten, sondern wegen uns als Liebespaar.

Dennoch haben wir lange darüber diskutiert. Pro und Contras. All diese "Finanziellen" Aspekte kann man gut im Konkubinat regeln, mit schon all den genannten Möglichkeiten.
Jedoch gibt es für mich ein ganz wichtiger Punkt und auf den wurde noch nicht viel eingegangen. Das ist die Regelung bei Spitalaufenthalt ec. Im Konkubinat hast du als Partner/in keinerlei Rechte über Auskunft und Besuche. Also wenn mir etwas passiert und ich einen Unfall habe, ich auf der Intensiv lande, mein Partner hat kein Anspruch darauf mich zu sehen. Jetzt stell ich mir noch vor, meine Familie wäre überhaupt nicht einverstanden mit meinem Partner. Diese könnten Ihm jeglichen Kontakt zu mir verweigern ohne Probleme.

Das ist für mich ein Grosses Pro für die Ehe.
Schlussendlich muss es für jeden selber Stimmen, wie er es möchte.

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